Deutschland-Stuttgart: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 2016/S 107-191041



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Transkript:

1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:191041-2016:text:de:html Deutschland-Stuttgart: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 2016/S 107-191041 Gt-service Dienstgesellschaft mbh des Gemeindetags Baden-Württemberg, Panoramastraße 31, Zu Händen von: Müller, Fabian, Stuttgart 70174, DEUTSCHLAND. Telefon: +49 7112257265. Fax: +49 7112257227. E-Mail: vergabe@gtservice-bw.de (, 7.5.2016, 2016/S 089-157682) Betr.: CPV:09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie Anstatt:.. Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Vergabeportal der Deutschen evergabe Internet-Adresse: http://www.deutsche-evergabe.de II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung:. Angaben zu den Losen: Los-Nr: 1 Bezeichnung: Sondervertrags-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Regierungsbezirk Stuttgart Ca. 43 Abnahmestellen, jährlich ca. 11,4 GWh. Los-Nr: 4 Bezeichnung: Sondervertrags-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Regierungsbezirk Tübingen Ca. 59 Abnahmestellen, jährlich ca. 9,9 GWh. Los-Nr: 6 Bezeichnung: Tarif-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Regierungsbezirk Karlsruhe Ca. 1.064 Abnahmestellen, jährlich ca. 5,7 GWh. Los-Nr: 7 Bezeichnung: Tarif-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Regierungsbezirk Freiburg Ca. 665 Abnahmestellen, jährlich ca. 4,4 GWh. Los-Nr: 8 Bezeichnung: Tarif-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Regierungsbezirk Tübingen Ca. 1.035 Abnahmestellen, jährlich ca. 6,1 GWh. Los-Nr: 9 Bezeichnung: Wärmestrom-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Ca. 320 Abnahmestellen, jährlich ca. 5,5 GWh. Los-Nr: 10 Bezeichnung: Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden 1 / 6

2 / 6 Ca. 1.287 Abnahmestellen, jährlich ca. 17,0 GWh. Los-Nr: 12 Bezeichnung: Ökostrom ohne Neuanlagenquote Tarif-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Ca. 1.914 Abnahmestellen, jährlich ca. 11,8 GWh. Los-Nr: 13 Bezeichnung: Ökostrom ohne Neuanlagenquote Wärmestrom-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Ca. 136 Abnahmestellen, jährlich ca. 1,6 GWh. Los-Nr: 15 Bezeichnung: Ökostrom mit Neuanlagenquote Sondervertrags-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Ca. 68 Abnahmestellen, jährlich ca. 12,3 GWh. Los-Nr: 16 Bezeichnung: Ökostrom mit Neuanlagenquote Tarif-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Ca. 722 Abnahmestellen, jährlich ca. 5,6 GWh. Los-Nr: 17 Bezeichnung: Ökostrom mit Neuanlagenquote Wärmestrom-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Ca. 36 Abnahmestellen, jährlich ca. 0,5 GWh. Los-Nr: 19 Bezeichnung: Sondervertrags-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen und Ludwigsburg Ca. 113 Abnahmestellen, jährlich ca. 19,0 GWh. Los-Nr: 20 Bezeichnung: Sondervertrags-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Kreise Rems-Murr, Heilbronn, Ostalbkreis, Enzkreis und Reutlingen Ca. 56 Abnahmestellen, jährlich ca. 15,3 GWh. Los-Nr: 21 Bezeichnung: Tarif-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Ca. 3.126 Abnahmestellen, jährlich ca. 20,9 GWh. Los-Nr: 22 Bezeichnung: Wärmestrom-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Ca. 241 Abnahmestellen, jährlich ca. 3,8 GWh. Los-Nr: 23 Bezeichnung: Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Ca. 1.190 Abnahmestellen, jährlich ca. 21,1 GWh. Los-Nr: 24 Bezeichnung: Ökostrom ohne Neuanlagenquote Sondervertrags-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Ca. 93 Abnahmestellen, jährlich ca. 13,9 GWh. Los-Nr: 28 Bezeichnung: Ökostrom mit Neuanlagenquote Sondervertrags-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Ca. 122 Abnahmestellen, jährlich ca. 34,9 GWh. Los-Nr: 29 Bezeichnung: Ökostrom mit Neuanlagenquote Tarif-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Ca. 1.919 Abnahmestellen, jährlich ca. 13,3 GWh Los-Nr: 30 Bezeichnung: Ökostrom mit Neuanlagenquote Wärmestrom-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Ca. 107Abnahmestellen, jährlich ca. 1,7 GWh. 2 / 6

3 / 6 III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: Darlegung der besonderen Bedingungen: Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignungnachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein.) Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kanndie Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen 7 Kalendertagen vorzulegen. III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift. Anteilseigner. Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter gesamt, Kunden Stromsparte gesamt; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss), davon Stromumsatz, Stromverkauf, Zertifizierungen; Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners. Vor Auftragserteilung kann der Auftraggeber darüber hinaus weitere Nachweise zur Beurteilung der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieter verlangen. Die achfolgend genannten Nachweise sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen; Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Lieferant ansässig ist (Bsp: Handelsregisterauszug). III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Vor Auftragserteilung kann der Auftraggeber darüber hinaus weitere Nachweise zur Beurteilung der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bietersverlangen. Die achfolgend genannten Nachweise sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen: Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage entsprechender Bankauskünfte; Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die dies bezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat. Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach denrechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist, Bescheinigung der zuständigenstelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtung zur Zahlung von Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Nachweis über die Stromlieferung an vergleichbare Kunden (Referenzliste mit Ansprechpartnern); Bei Angeboten zu den Ökostrom-Losen: Nachweis über die Ökostromlieferung an vergleichbare Kunden unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (Referenzliste mit Ansprechpartnern); Angaben zum Strommix; Gesonderte Nachweise zur Ökostromlieferung: Angaben zur Herkunft des Stroms; Leistungsbilanzen für jedes Lieferjahr; Angaben zur Zertifizierungsstelle. muss es heißen: Internet-Adresse(n): Adresse des Beschafferprofils (URL): http://www.deutsche-evergabe.de 3 / 6

4 / 6 Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Baden-Württemberg vertreten durch die Gt- service Dienstleistungsgesellschaft mbh des Gemeindetags Baden-Württemberg Panoramastraße 31 70174 Stuttgart DEUTSCHLAND II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: DE1 Angaben zu den Losen: Los-Nr: 1 Bezeichnung: Sondervertrags-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Regierungsbezirk Stuttgart Ca. 41 Abnahmestellen, jährlich ca. 9,9 GWh. Los-Nr: 4 Bezeichnung: Sondervertrags-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Regierungsbezirk Tübingen Ca. 57 Abnahmestellen, jährlich ca. 9,7 GWh. Los-Nr: 6 Bezeichnung: Tarif-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Regierungsbezirk Karlsruhe Ca. 1 079 Abnahmestellen, jährlich ca. 5,9 GWh. Los-Nr: 7 Bezeichnung: Tarif-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Regierungsbezirk Freiburg Ca. 691 Abnahmestellen, jährlich ca. 4,6 GWh. Los-Nr: 8 Bezeichnung: Tarif-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Regierungsbezirk Tübingen Ca. 1 005 Abnahmestellen, jährlich ca. 6,0 GWh. Los-Nr: 9 Bezeichnung: Wärmestrom-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Ca. 319 Abnahmestellen, jährlich ca. 5,5 GWh. Los-Nr: 10 Bezeichnung: Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Ca. 1 290 Abnahmestellen, jährlich ca. 17,0 GWh. Los-Nr: 12 Bezeichnung: Ökostrom ohne Neuanlagenquote Tarif-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Ca. 1 908 Abnahmestellen, jährlich ca. 11,8 GWh. Los-Nr: 13 Bezeichnung: Ökostrom ohne Neuanlagenquote Wärmestrom-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Ca. 142 Abnahmestellen, jährlich ca. 1,6 GWh. Los-Nr: 15 Bezeichnung: Ökostrom mit Neuanlagenquote Sondervertrags-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Ca. 50 Abnahmestellen, jährlich ca. 10,4 GWh. Los-Nr: 16 Bezeichnung: Ökostrom mit Neuanlagenquote Tarif-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden Ca. 680 Abnahmestellen, jährlich ca. 5,2 GWh. Los-Nr: 17 Bezeichnung: Ökostrom mit Neuanlagenquote Wärmestrom-Abnahmestellen nicht NEV-Gemeinden 4 / 6

5 / 6 Ca. 34 Abnahmestellen, jährlich ca. 0,4 GWh. Los-Nr: 19 Bezeichnung: Sondervertrags-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen und Ludwigsburg Ca. 115 Abnahmestellen, jährlich ca. 20,5 GWh. Los-Nr: 20 Bezeichnung: Sondervertrags-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Kreise Rems-Murr, Heilbronn, Ostalbkreis, Enzkreis und Reutlingen Ca. 58 Abnahmestellen, jährlich ca. 15,4 GWh. Los-Nr: 21 Bezeichnung: Tarif-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Ca. 3 157 Abnahmestellen, jährlich ca. 21,0 GWh. Los-Nr: 22 Bezeichnung: Wärmestrom-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Ca. 241 Abnahmestellen, jährlich ca. 3,7 GWh. Los-Nr: 23 Bezeichnung: Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Ca. 1 199 Abnahmestellen, jährlich ca. 21,3 GWh. Los-Nr: 24 Bezeichnung: Ökostrom ohne Neuanlagenquote Sondervertrags-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Ca. 81 Abnahmestellen, jährlich ca. 13,8 GWh. Los-Nr: 28 Bezeichnung: Ökostrom mit Neuanlagenquote Sondervertrags-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Ca. 125 Abnahmestellen, jährlich ca. 36,6 GWh. Los-Nr: 29 Bezeichnung: Ökostrom mit Neuanlagenquote Tarif-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Ca. 1 935 Abnahmestellen, jährlich ca. 13,6 GWh. Los-Nr: 30 Bezeichnung: Ökostrom mit Neuanlagenquote Wärmestrom-Abnahmestellen NEV-Gemeinden Ca. 109 Abnahmestellen, jährlich ca. 1,8 GWh. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: Darlegung der besonderen Bedingungen: Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignungnachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein.) Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen 7 Kalendertagen vorzulegen. Eigenerklärung zu 123/124 GWB. III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 5 / 6

6 / 6 Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift. Anteilseigner. Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter gesamt, Kunden Stromsparte gesamt; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss), davon Stromumsatz, Stromverkauf, Zertifizierungen; Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Nachweis über die Stromlieferung an vergleichbare Kunden (Referenzliste mit Ansprechpartnern). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Bei Angeboten zu den Ökostrom-Losen: Nachweis über die Ökostromlieferung an vergleichbare Kunden unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (Referenzliste mit Ansprechpartnern). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. 6 / 6