Gleichklang oder Dissonanz? Das Energiekonzept der Bundesregierung Aktuelle Verfahren und Position des Bundeskartellamtes bne-fachtagung Berlin, 16. November 2010 Dr. Felix Engelsing Vorsitzender 10. Beschlussabteilung
Übersicht 2 1. Märkte und Wettbewerb 2. Gashandel/Gastransport 3. Konzessionsabgaben und -vergabe 4. Stromgroßhandel 5. Stromvertrieb Endkunden: Heizstrom 6. Energiekonzept der Bundesregierung
Märkte und Wettbewerb: Gas I 3 Gashandel: positiv entwickelt sachliche Marktabgrenzung räumliche Abgrenzung: noch nach Versorgungsgebiet dazu Evaluierungsbericht langfristige Gaslieferverträge Gasvertrieb Endkunden: positiv entwickelt Belieferung von SLP-Kunden (Haushalts-/Gewerbekunden) Belieferung von RLM-Kunden (Industriekunden keine Unterscheidung zwischen Industrie- und Kraftwerksgas)
Märkte und Wettbewerb: Gas II 4 Quelle:... Quelle: BNetzA, Monitoringbericht 2009
Märkte und Wettbewerb: Strom 5 Stromgroßhandel: grds. positiv entwickelt Erstabsatz von Strom: bundesweit Einbeziehung von Österreich? Regelenergie EEG-Strom Stromvertrieb Endkunden: positiv entwickelt RLM-Kunden (Industriekunden) SLP-Kunden (Haushalts- und Gewerbekunden) Sondervertragskunden Grund- und Ersatzversorgungskunden Heizstrom (Nachtspeicherheizung und Wärmepumpen): keine Wechselmöglichkeiten
Evaluierung Gaslieferverträge I 6 2006 bis 2008: BKartA-Verfahren Musterverfahren durch OLG Düsseldorf + BGH bestätigt; alle weiteren mit Zusagen Vorgaben für Vertragsdauer/Bezugsquote Entscheidungen bis 30.09.2010 befristet Evaluierung, ob neue Vorgaben: umfassende Marktbefragung positive Entwicklungen: Zweivertragsmodell, Reduzierung Marktgebiete, BKartA-Verfahren
Evaluierung Gaslieferverträge II 7 Ergebnisse Evaluierung: Laufzeit Gaslieferverträge drastisch zurückgegangen Anzahl an Lieferverträgen je Lieferant angestiegen Bezugsquote gesunken Anzahl Lieferangebote und Produktspektrum angestiegen bzw. erweitert BKartA-Beschlüsse zu Gaslieferverträgen erfolgreich keine Verlängerung der Mengen-/Laufzeitregeln über Stichtag 30. September 2010 hinaus PM und Evaluierungsbericht vom 15.06.2010
Sektoruntersuchung Gastransport I 8 Kapazitätssituation in Gasfernleitungsnetzen Februar 2009 Einleitung, Abschluss mit PM und Fallbericht vom 17.12.2009 Fortführung Verfahren wegen langfristiger Gaslieferverträge (Marktabschottung) Analyse Vertragssituation: bei vielen Marktgebiets- /Grenzübergangspunkten Großteil der technisch verfügbaren Kapazität langfristig ausgebucht
Sektoruntersuchung Gastransport II 9 Missbrauchsverfahren BKartA geplant ( 19 Abs. 4 GWB /Art. 102 AEUV): durch GASNZV und neues EnWG ggf. entbehrlich kleine Pool-Lösung für entry-/exit-punkte Rechtfertigung durch minimum-take in Gaslieferverträgen KOM-Verfahren gegen GdF und E.ON Ruhrgas neue Gasnetzzugangsverordnung sieht Laufzeitbegrenzung vor: Stufenmodell nach Laufzeitlänge und Mengenquote an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten bzgl. geltender Verträge Umsetzung des 115 EnWG abzuwarten
Energiehandel: Weiterverkaufsverbote I 10 Strom- und Gaslieferverträge mit Industrie + Weiterverteilern: Take-or-Pay-Verpflichtung Weiterverkaufsverbote: harte und weiche Verbote Kunde daran gehindert, von ihm nicht benötigte, aber gleichwohl zu bezahlende Energie an Dritte direkt oder über die Börse weiterzuverkaufen Hinweise durch VIK und SU Gastransport auf weitere Unternehmen ausgedehnt und auf größte Strom-/Gaslieferanten beschränkt
Energiehandel: Weiterverkaufsverbote II 11 ca. 20 Verfahren 17 Verfahren mit Zusagenentscheidungen beendet: Verzicht auf Klauseln, die Weiterverkaufsverbot für Mindestabnahme bei Strom und/oder Gas vorsehen Erhöhung der Liquidität im Gashandel Entlastung für Industrieunternehmen PM vom 07.07.2010 und Zusagenentscheidungen
Konzessionsabgabe I 12 Konzessionsabgaben: Entgelte für Wegenutzung Hintergrund: Auslaufen vieler Konzessionsverträge: Höchststand 2010-2012 Behinderungsmissbrauch, Quersubventionierung, Intransparenz über die Höhe für neue Anbieter Verstoß gegen KAV derzeit Datenabfrage der B10 zu KA/Wechselquote: dadurch umfassende empirische Übersicht www.bundeskartellamt.de 16.11..2010
Konzessionsabgabe II 13 Behinderungsmissbrauch Verfahren gegen kommunale Unternehmen 6 Verfahren erledigt durch Aufgabe des Verhaltens 3 Zusagenentscheidungen (GGEW, SW Torgau, SW Völklingen) 1 Verfügung (GAG Ahrensburg) vom 16.09.2009: derzeit vor OLG Düsseldorf anhängig Abmahnung in einem weiteren Fall
Konzessionsvergabe 14 Konzessionsvergabe und Netzüberlassung viele Beschwerden an BKartA, LKBen und BNetzA (seitens Bieter, Altkonzessionär, Neukonzessionär) Arbeit an gemeinsamem Leitfaden mit BNetzA BKartA zu transparentem + diskriminierungsfreiem Vergabeverfahren nach Kartellrecht BNetzA zu Fragen Netzüberlassung nach EnWG ggf. Musterverfahren
Stromgroßhandel: Inhalt SU 15 Erhebung Erzeugungs-/Kraftwerksbetriebsdaten (ca. 150 Mio. Daten) alle Kraftwerksbetreiber über 25 MW Erzeugung über 370 Kraftwerksblöcke erfasst (ca. 95% der deutschen Stromerzeugung): 2007 und 2008 Abfrage Stromimport und -export Abfrage EEG-Strom (Prognose und tatsächlich) Abfrage von Daten der EEX (insbes. MCP) Abfrage Daten der Übertragungsnetzbetreiber
Stromgroßhandel: Konzept SU 16 Überprüfung der Merit-Order der gesamten deutschen Stromerzeugung einschl. Import/Export Kraftwerkseinsatzsteuerung nach Grenzkosten: alle KW, die Grenzkosten verdienen ( im Geld sind ), speisen ein Untersuchung auf physische Kapazitätszurückhaltungen finanzielle Kapazitätszurückhaltungen nicht: Voll-/Durchschnittskosten wie bei Netzregulierung; Preise auf Basis Grenzkosten in Wettbewerbsmärkten
Stromgroßhandel: Themen SU 17 Marktabgrenzung Stromgroßhandel Pivotanalyse/quantitative Methoden, insbesondere Residual Supply Index (RSI) Grenzkosten, Opportunitätskosten, Simulation Kraftwerkseinsatzsteuerung/Berechnungsalgorythmus Kernkraftwerke Regel- und Reserveenergie technische Restriktionen EEG-Strom
Strom: merit-order 18 Datum und Uhrzeit: 20. Aug. 2007, teuerstes 11:00 Uhr Last der einspeisendes Kraftwerk, Höhe der spezif. Grenzkosten (rd. 62 ) Last der jew. Stunde ohne Exporte jew. Stunde inkl. Exporte Einspeisung erneuerbare Energien Spotpreis der Strombörse in der jew. Stunde (hier rd. 55 ) Liste aller einspeisenden Kraftwerke teuerstes KW in dieser Stunde www.bundeskartellamt.de 16.11.2010
Stromendkunden: Heizstrom I 19 Heizstrom: Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen eigener sachlich relevanter Markt: bestätigt durch OLG Düsseldorf vom 20. Mai 2010 entega günstigere Beschaffungskonditionen ( off-peak ) anderes Lastprofil als Haushaltsstrom spezielle, geringere Netzentgelte spezielle, geringere Konzessionsabgaben (0,11 ct/kwh) Kunden gefangen: keine Wechselmöglichkeiten, keine alternativen Anbieter
Stromendkunden: Heizstrom II 20 18 Verfahren, 7 Vergleichsunternehmen vier strukturelle Zusagen von allen Unternehmen Veröffentlichung der Heizstromtarife Lastprofile: einheitliche temperaturabhängige Berechnung Veröffentlichung der Lastprofile Konzessionsabgaben: Erhebung von 0,11 ct/kwh finanzielle Kompensationen Verfahren gegen entega noch nicht abgeschlossen Nutzung als Speichermedien in Zukunft? PM und Bericht vom 29.09.2010
21 Energiekonzept: Verlängerung AKW-Laufzeiten I Schlecht für Marktstruktur Marktanteile der vier großen Stromerzeuger; Veräußerung 25% der E.ON-Erzeugungskapazitäten Analyse Marktmacht durch Pivotanalyse in SU Strom Laufzeitenverlängerung stärkt Position der Großen Vier ; Marktanteilsentwicklung mit und ohne AKW-Verlängerung 21% der derzeitigen Stromerzeugung früher im Wettbewerb Verlängerung wirkt sich auf Kraftwerksprojekte aus BKartA hat frühzeitig auf marktstrukturelle Folgen hingewiesen.
22 Energiekonzept: Verlängerung AKW- Laufzeiten II Gut für Marktpreise Dämpfung Strompreis: Strom in Kernkraftwerken zu geringen Grenzkosten erzeugt Wegen volatiler EEG-Einspeisung künftig vorrangig Ersatz durch flexible Kraftwerke (Gas, Speicher): teurere Grenzkosten Dämpfung CO2-Zertifikatepreise, da Kernkraftwerke CO2- emssionsfrei Ersatz durch Kohle-/Gaskraftwerke führt zu höheren CO2- Zertifikatepreisen und dadurch zu höheren Strompreisen Auswirkungen Brennelementesteuer und Umgang mit Reststrommengen auf den Strompreis
Energiekonzept: Marktintegration von EEG-Strom I 23 bislang planwirtschaftlich organisiert in EEG-Anlagen erzeugter Strom unabhängig von Nachfrage und Preissignalen abgenommen und bezahlt EEG-Strom wesentlich höher vergütet als Strom aus konventionellen Quellen Direktvermarktung zwar gesetzlich vorgesehen, aber praktisch wegen hoher Subventionssätze ohne Bedeutung erhebliche Verbraucherbelastung: EEG-Umlage steigt 2011 auf 3,53 Cent pro kwh. Anstieg von 70%. Belastung für Verbraucher und Industrie: 13 Mrd. pro Jahr.
Energiekonzept: Marktintegration von EEG-Strom II 24 Energiekonzept BReg positiv; BKartA für Marktintegration Stärkung Direktvermarktung. Ausgleich über Marktprämie. Anreize zur bedarfsgerechten EEG-Erzeugung Überprüfung Vergütungssätze. Orientierung an Börsenpreise sinnvoll. Belastung von Industrie und Verbrauchern beachten Überprüfung Einspeisevorrang Marktintegration von EEG-Strom gut für Marktstruktur: Markanteile der Großen Vier bei EEG deutlich geringer Marktzutrittsschranken für Errichtung EEG-Anlagen geringer als bei konventionellen (Ausnahme: offshore-windanlagen)
Energiekonzept: Markttransparenzstelle I 25 Energiehandels-/ vertrieb: wettbewerblich organisiert: sollten Wettbewerbsaufsicht unterfallen, keine Regulierung/Aufsicht durch Regulierungsbehörden Energiekonzept der BReg: Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt zentrale Sammelstelle für Daten Energieerzeugung (Erstabsatz und Regelenergie) und Handel Ziel: durch zeitnahe und kontinuierliche Beobachtung eventuelle Marktpreismanipulationen (z.b. Kapazitätszurückhaltungen) erkennen
26 Energiekonzept: Markttransparenzstelle II Erhöhung Transparenz: Vertrauen der Marktakteure Transparenz darf nicht Geheimwettbewerb ausschalten BKartA: Erfahrungen aus Sektoruntersuchung Stromgroßhandel Befugnisse der Bafin, BKartA und BNetzA Ansiedlung Markttransparenzstelle beim BKartA sinnvoll, da es um Wettbewerbsmärkte geht legislative Projekte auf EU-Ebene (GD ENER) mit Ziel verstärkte Beobachtung der Energiemärkte staatliches Marktdesign, Regulierung und Bürokratie? Beachtung des 3. Binnenmarktpaketes
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Felix Engelsing 10. Beschlussabteilung Bundeskartellamt www.bundeskartellamt.de 16.11.2010