Orthopädie. Flensburg. Kiel. Stand: 25.05.2016



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Transkript:

Verzeichnis der in Schleswig-Holstein zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigten Ärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten und Krankenhäuser Stand: 25.05.2016 Der Zulassungsausschuss hat bei Ermächtigungen neben den enthaltenen Leistungen auch die überweisungsberechtigten Ärzte festzulegen. Sollte die Inanspruchnahme nur durch zugelassene Ärzte, ggf. mit Einschränkung auf einzelne Fach- oder Tätigkeitsgebiete, möglich sein, wird aus Gründen der Lesbarkeit auf die zusätzliche Nennung der bei Vertragsärzten oder an Medizinischen Versorgungszentren angestellten Ärzte dieser Fach- oder Tätigkeitsgebiete verzichtet, obwohl diese ebenfalls überweisungsberechtigt sind. Ermächtigte Ärzte dürfen grundsätzlich nicht an andere ermächtigte Ärzte überweisen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Ermächtigungsumfang des Arztes aufgeführt, der die Überweisung erhalten soll. Orthopädie Flensburg Dr. med. Ulrich Neuschäfer, Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus, Leitender Oberarzt, Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, Flensburg, in folgendem Umfang ermächtigt: Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Chirurgie, Orthopädie, Neurochirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin. Die notwendigen Verband- und Gipswechsel sind Bestandteil der Ermächtigung. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die Nummern 01321 und 02350 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte der folgenden Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Pathologie, Radiologie zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen ausschließlich bei taggleichen Untersuchungen. Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus Flensburg nach den 115a und 116b SGB V abrechnen kann. Herr Dr. Lange und Herr Dr. Neuschäfer rechnen gemeinsam ab. Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2016 befristet. Kiel Dr. med. Lars Hans Gobisch, Lubinus Clinicum GmbH & Co.KG, Leitender Oberarzt, Abt.f.Wirbelsäulenchir., Kinder-Rheuma/onk.Orthop., Kiel, in folgendem Umfang ermächtigt: 1. Durchführung von Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens, wobei in diesem Zusammenhang die Nummern 01321, 01602, 02360 EBM abrechenbar sind und in besonders zu begründenden Einzelfällen Leistungen der Röntgenspezialdiagnostik in folgenden Fällen: a. bei primären und sekundären Geschwülsten des Bewegungsapparates auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Orthopädie und Chirurgie, b. bei orthopädisch operierten Kindern und Jugendlichen auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Kinder- und Jugendmedizin, Orthopädie und Chirurgie, c. bei Wirbelsäulenerkrankungen auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Chirurgie und Orthopädie. 2. Röntgenuntersuchungen bei Skoliosepatienten nach den Nummern 34221, 34222, 34230, 34282 EBM auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Orthopädie.

3. Röntgenleistungen im Bereich der Kinderorthopädie auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Chirurgie, Kinderchirurgie, Orthopädie und Kinder- und Jugendmedizin nach folgenden Nummern des EBM: 34230, 34232, 34233, 34234, 34237. Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Lubinus Clinicum nach den 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann. Herr Dr. Gobisch und Herr Prof. Hopf rechnen gemeinsam ab. 2 Prof. Dr. med. Christof Hopf, Lubinus Clinicum GmbH & Co.KG, Leitender Arzt, Abt.f.Wirbelsäulenchir., Kinder-Rheuma/onk.Orthop., Kiel, ermächtigt zur: 1. Durchführung von Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens, wobei in diesem Zusammenhang die Nummern 01321, 01602, 02360 EBM abrechenbar sind und in besonders zu begründenden Einzelfällen Leistungen der Röntgenspezialdiagnostik in folgenden Fällen: a) bei primären und sekundären Geschwülsten des Bewegungsapparates auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Orthopädie und Chirurgie, b) bei orthopädisch operierten Kindern und Jugendlichen auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Kinder- und Jugendmedizin, Orthopädie und Chirurgie, c) bei Wirbelsäulenerkrankungen auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Chirurgie und Orthopädie. 2. Röntgenuntersuchungen bei Skoliosepatienten nach den Nummern 34221, 34222, 34230, 34282 EBM auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Orthopädie. 3. Röntgenleistungen im Bereich der Kinderorthopädie auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Chirurgie, Kinderchirurgie, Orthopädie und Kinder- und Jugendmedizin nach folgenden Nummern des EBM: 34230, 34232, 34233, 34234, 34237. Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Lubinus Clinicum nach den 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann. Herr Prof. Hopf und Herr Dr. Gobisch rechnen gemeinsam ab. Lübeck Dr. med. Barbara Cornelia Behnke, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Funktionsoberärztin, Klinik für Orthopädie, Lübeck, in folgendem Umfang auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen ermächtigt: Orthopädie bzw. Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Kinder- und Jugendmedizin: 1. einmal wöchentlich eine klinische Untersuchung, 2. manuelle Redression (Reposition bei Talussubluxation), 3. Gipsanlage gesamtes Bein sowie 4. Befunddokumentation. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die Nummern 02350, 18310, 31932 EBM abrechenbar.

Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachgruppe der Radiologen zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen. Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den 115a und 116b SGB V abrechnen kann. Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2017 befristet. 3 Ostholstein Dr. med. Karl Christian Westphal, Schön Klinik Neustadt, Chefarzt, Klinik für Orthopädie, Neustadt in Holstein, ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Orthopädie und Chirurgie. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind lediglich die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar. In diesem Zusammenhang ist in besonders zu begründenden Einzelfällen die Durchführung von Röntgenleistungen möglich. Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Schön Klinik Neustadt nach Herr Dr. Westphal und Herr Dr. Ostendorf rechnen gemeinsam ab. Dr. med. Ulrich Ostendorf, Schön Klinik Neustadt, Oberarzt, Klinik für Orthopädie, Neustadt in Holstein, ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Orthopädie, Chirurgie. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind lediglich die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Schön Klinik Neustadt nach Herr Dr. Ostendorf und Herr Dr. Westphal rechnen gemeinsam ab. Prof. Dr. med. Markus Quante, Schön Klinik Neustadt, Chefarzt, Klinik f. Wirbelsäulenchirurgie/Skoliosezentrum, Neustadt in Holstein, zur konsiliarischen Beratung und Untersuchung auf dem Gebiet der Wirbelsäulenchirurgie auf Überweisung durch zugelassene Ärzte der nachstehend aufgeführten Fachrichtungen ermächtigt: Orthopädie, Chirurgie, Neurologie und/oder Neurochirurgie, Kinder- und Jugendmedizin. Im Rahmen der Ermächtigungen ist die Nummer 01321 EBM, in besonders zu begründenden Einzelfällen die Nummern 34221 und 34222 EBM abrechenbar. Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die die Schön Klinik Neustadt nach Herr Prof. Halm und Herr Prof. Quante rechnen gemeinsam ab. Prof. Dr. med. Henry Halm, Schön Klinik Neustadt, Chefarzt, Klinik f. Wirbelsäulenchirurgie/Skoliosezentrum, Neustadt in Holstein, zur konsiliarischen Beratung und Untersuchung auf dem Gebiet der Wirbelsäulenchirurgie auf Überweisung durch zugelassene Ärzte der nachstehend aufgeführten Fachrichtungen ermächtigt: Orthopädie, Chirurgie, Neurologie und/oder Neurochirurgie, Kinder- und

Jugendmedizin. Im Rahmen der Ermächtigungen ist die Nummer 01321 EBM, in besonders zu begründenden Einzelfällen die Nummern 34221 und 34222 EBM abrechenbar. Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die die Schön Klinik Neustadt nach Herr Prof. Halm und Herr Prof. Quante rechnen gemeinsam ab. 4 Plön Dr. med. Axel Falliner, Schwentinental OT Raisdorf, ermächtigt zur Versorgung der Patienten im DRK Schul- und Therapiezentrum Raisdorf, Henry-Dunant-Straße 6-10, 24223 Schwentinental, auf Überweisung durch zugelassene und ermächtigte Ärzte, die diese Einrichtung betreuen. In diesem Zusammenhang sind die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet. Rendsburg-Eckernförde Dr. med. Christoph Sauer, Altenholz, ermächtigt zur orthopädischen Behandlung der Bewohner des Antonius-Hauses in Kiel- Elmschenhagen, der Wohn- und Betreuungsstätte Ottendorf, der Helen-Keller-Schule und des Internats für Körperbehinderte in Damp auf Überweisung durch Fachärzte für Kinderund Jugendmedizin, Fachärzte für Orthopädie und Hausärzte in 24161 Altenholz, Klausdorfer Straße 186. Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2020 befristet. Dr. med. Steffen Oehme, imland GmbH Klinik Eckernförde, Leitender Arzt, Zentrum für Gelenkersatz, Eckernförde, zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen ermächtigt: Chirurgie, Orthopädie, Physikalische und Rehabilitative Medizin und Radiologie. In diesem Zusammenhang sind die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für Radiologie zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen. Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die imland Klinik in Eckerförde nach den 115a und 116b SGB V abrechnen kann. Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet. Peter Erich Krasemann, HELIOS Ostseeklinik Damp, Oberarzt, Abteilung für Orthopädie III, Damp, ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Orthopädie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Chirurgie und Physikalische und Rehabilitative Medizin. Im Rahmen der Ermächtigung ist die Nummer 01321 EBM abrechenbar Die Ermächtigung ist auf maximal 200 Fälle im Quartal begrenzt. Herr Krasemann ist im Rahmen seiner Ermächtigung berechtigt, an die ermächtigten Ärzte Dr. med. Hans-Werner Seide und Dr. med. Helmut Rother, HELIOS Ostseeklinik Damp, Abteilung für Orthopädie II, Damp, zur Durchführung diverser Leistungen im Rahmen des

jeweils geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn Dr. Seide und Herrn Dr. Rother zu überweisen. GmbH nach Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2017 befristet. 5 Dr. med. Andreas Thiede, HELIOS Ostseeklinik Damp, Oberarzt, Abteilung für Orthopädie III, Damp, ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Orthopädie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Chirurgie und Physikalische und Rehabilitative Medizin. Im Rahmen der Ermächtigung ist die Nummer 01321 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung wird begrenzt auf maximal 200 Fälle pro Quartal. Herr Dr. Thiede ist im Rahmen seiner Ermächtigung berechtigt an die ermächtigten Ärzte Dr. med. Hans-Werner Seide und Dr. med. Helmut Rother, HELIOS Ostseeklinik Damp, Abteilung für Orthopädie II, Damp, zur Durchführung diverser Leistungen im Rahmen des jeweils geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn Dr. Seide und Herrn Dr. Rother zu überweisen. nach Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2017 befristet. Dr. med. Helmut Theodor Heinz Rother, HELIOS Ostseeklinik Damp, Oberarzt, Abteilung für Orthopädie II, Damp, ermächtigt bei speziellen rheumaorthopädischen und fußchirurgischen Fragestellungen und solchen der speziellen Endoprothetik zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Orthopädie und zugelassene Fachärzte für Chirurgie, zugelassene Rheumatologen und zugelassene Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie auf Überweisung der in der HELIOS Ostseeklinik Damp GmbH ermächtigten Rheumatologen und Fachärzte für Orthopädie. Im Rahmen der Ermächtigung ist die Nummer 01321 EBM abrechenbar und auch Leistungen der Röntgenspezialdiagnostik sowie Sonographien. Die Ermächtigung beinhaltet auch Gips- und Castwechsel. In diesem Zusammenhang sind Leistungen gemäß der Nummer 02350 EBM abrechnungsfähig. Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin und Radiologie zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen taggleichen Untersuchungsleistungen. GmbH nach Herr Dr. Seide und Herr Dr. Rother rechnen gemeinsam ab. Dr. med. Hans-Werner Seide, HELIOS Ostseeklinik Damp, Chefarzt, Abteilung für Orthopädie II, Damp, ermächtigt bei speziellen rheumaorthopädischen und fußchirurgischen Fragestellungen und solchen der speziellen Endoprothetik zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Orthopädie und zugelassene Fachärzte für Chirurgie, zugelassene Rheumatologen und zugelassene Fachärzte für Physikalische

und Rehabilitative Medizin sowie auf Überweisung der in der HELIOS Ostseeklinik Damp GmbH ermächtigten Rheumatologen und Fachärzte für Orthopädie. Im Rahmen der Ermächtigung ist die Nummer 01321 EBM abrechenbar und auch Leistungen der Röntgenspezialdiagnostik sowie Sonographien. Die Ermächtigung beinhaltet auch Gips- und Castwechsel. In diesem Zusammenhang sind Leistungen gemäß der Nummer 02350 EBM abrechnungsfähig. Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin und Radiologie zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen taggleichen Untersuchungsleistungen. GmbH nach Herr Dr. Seide und Herr Dr. Rother rechnen gemeinsam ab. 6 Schleswig-Flensburg Dr. med. Volker Johannes Stein, HELIOS Klinikum Schleswig, Chefarzt, Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie, Schleswig, zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Chirurgie, Orthopädie bzw. Orthopädie und Unfallchirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin ermächtigt. Im Rahmen der Ermächtigung ist die Nummer 01321 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Helios Klinikum Schleswig nach 115a SGB V abrechnen kann. Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2017 befristet. Segeberg Prof. Dr. med. Wolfgang Rüther, Klinikum Bad Bramstedt GmbH, Chefarzt, Klinik für Orthopädie und orthopäd. Rheumatologie, Bad Bramstedt, zur Durchführung von rheumatologisch-orthopädischen konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte folgender Fachrichtungen ermächtigt: Orthopädie, Chirurgie, Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Rheumatologie. Im Rahmen der Ermächtigung ist die Nummer 01321 EBM abrechnungsfähig. Herr Prof. Rüther ist im Rahmen seiner Ermächtigung berechtigt, an den ermächtigten Arzt Dr. med. Andreas-Christoph Arlt, Klinikum Bad Bramstedt, zur Durchführung diverser Leistungen im Rahmen des jeweils geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn Dr. Arlt zu überweisen. Die Ermächtigung enthält darüber hinaus eine Überweisungsbefugnis zur Ausstellung von Überweisungen an das Fachgebiet der Radiologie in zu begründenden Fällen. Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Bad Bramstedt nach 115a und 116b SGBV abrechnen kann. Herr Prof. Rüther und Herr Prof. Niemeier rechnen gemeinsam ab. Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2017 befristet. Priv. Doz. Dr. med. Christian Schäfer, Klinikum Bad Bramstedt GmbH, Leitender Arzt, Klinik für Wirbelsäulen- und Unfallchirurgie, Bad Bramstedt, zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen von Patienten mit Wirbelsäulenerkrankungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen ermächtigt: Orthopädie bzw. Orthopädie und Unfallchirurgie, Neurochirurgie, Neurologie. Im Rahmen dieser Ermächtigung ist die Nummer 01321 EBM abrechenbar.

Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für Radiologie zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen taggleichen Untersuchungsleistungen. Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Bad Bramstedt nach 7 Univ.-Prof. Dr. med. Andreas Niemeier, Klinikum Bad Bramstedt GmbH, Oberarzt, Klinik für Orthopädie und orthopäd. Rheumatologie, Bad Bramstedt, zur Durchführung von rheumatologisch-orthopädischen konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen auf Überwei sung durch zugelassene Fachärzte folgender Fachrichtungen: Orthopädie, Chirurgie, Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Rheumatologie ermächtigt. Im Rahmen der Ermächtigung ist die Nummer 01321 EBM abrechnungsfähig. Herr Prof. Niemeier ist im Rahmen seiner Ermächtigung berechtigt, an den ermächtigten Arzt Dr. med. Andreas-Christoph Arlt, Klinikum Bad Bramstedt, zur Durchführung diverser Leistungen im Rahmen des jeweils geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn Dr. Arlt zu überweisen. Die Ermächtigung enthält eine Überweisungsbefugnis zur Ausstellung von Überweisungen an das Fachgebiet der Radiologie in zu begründenden Fällen. Herr Prof. Niemeier und Herr Prof. Rüther rechnen gemeinsam ab. Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2017 befristet.