Verhaltensoptionen, wenn Krankenversicherer Leistungen kürzen



Ähnliche Dokumente
Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Langfristige Genehmigungen

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Elternzeit Was ist das?

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

In vier Schritten zu Ihrer neuen Krankenkasse So wechseln Sie:

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

Merkblatt über das Beglaubigungswesen

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK

Die Krankenkasse will nicht bezahlen oder will ihr Geld zurück Welche rechtlichen Szenarien gibt es?

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements

Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden.

VORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren K L A G E

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Bei Fragen können Sie sich gern telefonisch ( ) oder per Mail an uns wenden.

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

vor 2 Tagen erhielt ich einen Anruf eines Ihrer Kundenberater (Herr Kirsch) mit dem Angebot der Vertragsverlängerung für meinen Mobilfunkvertrag.

FAQ Verwendung. 1. Wie kann ich eine Verbindung zu meinem virtuellen SeeZam-Tresor herstellen?

Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße Berlin

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit.

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de

nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet?

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge

Schadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung

F-E-P : Fragebogen zur Einschätzung der Psychologie. Selbstbild

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Studienplatzbeschaffung

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Anerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009

Reglement der Pensionskasse Küsnacht betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation

soft-carrier GmbH Computerzubehör GmbH Informationen zum Rechnungsausgleich im Lastschriftverfahren neue SEPA Firmen-Lastschrift soft-carrier

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Maklerauftrag für Vermieter

micura Pflegedienste Köln

Information für Patienten

Umsatzsteuervoranmeldung Jahressteuererklärung

Ambulante Pflegedienste

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Gunzgen

Mit Sicherheit mehr Lebensqualität

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)

Selbstauskunft. Tiroler Bauernstandl GmbH Karin Schützler Eurotec-Ring Moers Deutschland. Foto. Name:

Installationsanleitung FRITZ!BOX Fon 7270

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

teamsync Kurzanleitung

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Befragt wurden Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz)

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte. Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten

Teilliquidationsreglement

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Vorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Praktikum außerhalb Europas. Informationen für Studierende

vom Bürgen vom Mieter

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Das DAAD-PORTAL. Prozess der Antragstellung in dem SAPbasierten Bewerbungsportal des DAAD.

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

BÜRGERKOMMISSION FÜR MENSCHENRECHTE Die Bürgerkommission für Menschenrechte untersucht und enthüllt Menschenrechtsverletzungen in der Psychiatrie

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Soziale Krankenversicherung (KV)

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße Münster

Transkript:

Spitex Verband Kanton St. Gallen Verhaltensoptionen, wenn Krankenversicherer Leistungen kürzen Wenn der Krankenversicherer innert 14 Kalendertagen ab Eingang der ärztlichen Anordnung/Bedarfsmeldung keinen Einspruch erhebt, gilt die Leistungspflicht gemäss Art. 6 Abs. 4 Administrativvertrag (AV) als gegeben. Vorbehalten bleibt das Prinzip WZW (Wirksamkeit/Zweckmässigkeit/Wirtschaftlichkeit). Einwände und Prüfungsbegehren dazu können auch zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht werden; grundsätzlich spätestens nach erster Rechnungstellung. Wird die geplante und/oder erbrachte Leistung durch den Krankenversicherer angezweifelt - indem der Krankenversicherer fristgerecht innert 14 Tagen Einspruch erhebt - indem nach der Rechnungsstellung die Wirksamkeit/Zweckmässigkeit/Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt wird (vgl. dazu auch Art. 18 AV betr. Auskunftspflicht der Leistungserbringer sowie Anhang 6 AV betreffend Kontrollablauf) - indem er Leistungen auch zu einem späteren Zeitpunkt kürzt (z.b. Quartalsmeldungen auf einen Monat heruntergebrochen werden, auch kleine Abweichungen zur Bedarfsmeldung nicht akzeptiert werden, oder Leistungen willkürlich zusammengestrichen werden) soll in jedem Fall zuerst das Gespräch mit den zuständigen Fachleuten des Versicherers gesucht werden. Können Meinungsdifferenzen allenfalls auch nach Einreichung ergänzender Unterlagen nicht bereinigt werden, stehen folgende Wege offen. Welcher Weg beschritten wird, ist im Einzelfall zu prüfen: A) Streitigkeit zwischen Leistungserbringer und Versicherer Spitex-Organisation unterzeichnet die Eingabe vgl. Seite 2 B) Streitigkeit zwischen betroffener Person und Versicherer Kundin/Kunde unterzeichnet die Eingabe vgl. Seite 3 C) Dritter Weg: Ombudsman der sozialen Krankenversicherung vgl. Seite 4

Paritätische Vertrauenskommission Kantonales Schiedsgericht Beschwerde ans Bundesgericht A) Streitigkeit zwischen Leistungserbringer und Versicherer Spitex-Organisation unterzeichnet die Eingabe Seite 2 PVK Schiedsgericht Bundesgericht 1. Anrufung der paritätischen Vertrauenskommission (PVK) Gemäss Art. 19 AV kann die paritätische Vertrauenskommission angerufen werden. Es gilt dabei das Reglement betreffend die PVK. Dieses Reglement und weitere Unterlagen und Formulare für das Einreichen eines Streitfalles an die PVK finden Sie im Downloadbereich der Website des SVS: www.spitex.ch Für Fachleute Verträge PVK für Administrativverträge. Direkter Link. Eingabestelle: vgl. Art. 3.2 Reglement Inhalt der Eingabe: vgl. Art. 3.4 Reglement Kosten: mind. Fr. 1 000 Vorschuss, unterlegene Partei muss Kosten übernehmen Einverständnis: Gegenpartei muss dem PVK-Verfahren zustimmen Empfehlung: Das Ergebnis der Paritätischen Vertrauenskommission ist eine Empfehlung 2. Kantonales Schiedsgerichtsverfahren nach Art. 89 KVG Das kantonale Schiedsgericht kann auch direkt, ohne vorherige Beurteilung des Falles durch die PVK, angerufen werden. 3. Beschwerde an das Bundesgericht Vgl. Art. 91 KVG: Der Entscheid des kantonalen Schiedsgerichts kann mit Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden. Hinweis: Besitzt die Spitex-Organisation eine Rechtsschutzversicherung, ist abzuklären, ob das Verfahren über diese abgewickelt werden kann.

Schriftliche Verfügung, dann Einsprache Beschwerde kantonales Beschwerde beim eidg. B) Streitigkeit zwischen betroffener Person und Versicherer Kundin/Kunde unterzeichnet die Eingabe Seite 3 Versicherer Kant. Eidg. 1. Schriftliche Verfügung Die betroffene Person verlangt vom Versicherer eine schriftliche Verfügung (vgl. Art. 49 Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, ATSG). Das Begehren muss Auskunft dazu geben, was gefordert wird (z.b. Anerkennung gemäss Bedarfsmeldung). Der Versicherer muss mit der Verfügung die Begründung liefern. Das Verfahren ist kostenlos. Das Verfahren ist terminlich nicht gebunden, weder hinsichtlich des Begehrens noch hinsichtlich der Verfügung. Vgl. Mustereingabe Verfügung. 2. Einsprache Ist die Verfügung unbefriedigend, kann die betroffene Person beim Versicherer innert 30 Tagen Einsprache erheben (Art. 52 ATSG, Art. 10 ff ATSV, Art. 85 KVG). Das Verfahren ist kostenlos. Der Einspracheentscheid ist zu begründen und innert angemessener Frist (!) zu erlassen. Vgl. Mustereingabe Einsprache. 3. Kantonales Ist der Einspracheentscheid unbefriedigend, kann die betroffene Person innert 30 Tagen beim kantonalen Beschwerde erheben (Art. 56 ff ATSG, Art. 86 KVG). 4. Beschwerde beim eidg. Ist der kantonale sentscheid unbefriedigend, kann die betroffene Person beim eidg. in Luzern Beschwerde führen (Art. 62 ATSG). Hinweis: Besitzt die Kundin/der Kunde eine Rechtsschutzversicherung, ist abzuklären, ob das Verfahren über diese abgewickelt werden kann.

C) Ombudsman der sozialen Krankenversicherung Seite 4 Als dritter Weg bietet sich auch noch der Gang zum Ombudsman der sozialen Krankenversicherung an. Haben Versicherte Probleme mit ihrer Krankenkasse können sie seine Dienste beanspruchen. Der Ombudsman befasst sich mit praktisch allen Fragen und Problemen, die zwischen Versicherten und Krankenkassen auftreten können. Die Dienste des Ombudsman sind kostenlos. Alle Angaben dazu (Adresse, Zuständigkeit etc.) finden Sie über die Website der Ombudsstelle: https://secure.om-kv.ch/

Mustereingabe Verfügung Seite 5 (Adressat: Krankenversicherer der Kundin/des Kunden) Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom teilen Sie mir (oder: der Spitex ) mit, dass Sie die gemäss Bedarfsmeldung vom ärztlich angeordneten Spitex-Pflichtleistungen von Stunden pro Quartal nicht übernehmen (oder: auf Stunden pro Quartal begrenzen). Die von Ihnen akzeptierte Stundenzahl vermag meinen ausgewiesenen Bedarf an Pflegeleistungen nicht abzudecken. Ich beantrage, die Pflegeleistungen in Stunden pro Quartal gemäss der erwähnten ärztlichen Anordnung zu genehmigen und mir im Sinn von Art. 49 ATSG eine beschwerdefähige Verfügung mit Begründung Ihres Entscheides zuzustellen. Freundliche Grüsse XY Beilage: Kopie Ihres Schreibens vom (nicht zwingend nötig) Mustereingabe Einsprache (Adressat: Krankenversicherer der Kundin/des Kunden) Sehr geehrte Damen und Herren Mit Verfügung vom entsprechen Sie nicht meinem Begehren um Übernahme der Pflegeleistungen im Umfang der ärztlichen Anordnung. Hiermit erhebe ich im Sinne von Art. 52 ATSG Einsprache gegen diese Verfügung. Begründung: (Ihre Argumente aufführen) Freundliche Grüsse XY Beilagen Kopie Ihrer Verfügung vom ( nicht zwingend nötig ) (falls vorhanden weitere Belege zur Stützung der Argumente) 2.08.2013 / We