Modul HEP - Hüftendoprothesenversorgung Änderungen 2014 zu 2015



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Transkript:

1 Stand: Dezember 2014 V03 In neuen Modul "HEP" ist die bisher getrennte Erfassung von Hüft-Endoprothesen- Erstimplantationen (bis 2014 Modul 17/2) und Hüft-Endoprothesen-Wechseln (oder auch Komponentenwechsel wie z. B. Inlayaustausch im Muodul 17/3) aufgehoben und in einem Modul mit entsprechenden Teildatensätzen zusammengeführt. Sollte also im stationären Aufenthalt zur Erstimplantation wegen eintretender Komplikationen ein Wechsel notwendig werden, so muss ab 2015 nicht wie bisher ein separater Datensatz angelegt werden. Die Erfassung hat in der bereits mit der Erstimplantation ausgelösten Dokumentaion zu erfolgen. Im Zuge dieses Umbaus wurden auch neue Datenfelder aufgenommen, sodass ein umfassender direkter Abgleich mit der Erfassung bis 2014 eher verwirrt. Ferner ist ab 2015 die bisher im Modul 17/1 "Hüftgelenknahe Femurfraktur" erfasste frakturbedingte Hüft-TEP integriert und das Modul 17/1 umbenannt in "Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung". Auslösekriterien QS-Datensatz 2014 Als relevante Änderung ist die Definition von Ausschlussdiagnosen (wie z. B. juvenile Arthritis oder bösartige Neubildungen) zu nennen. WICHTIG: - Ab 2015 ist keine Möglichkeit für einen Minimaldatensatz (MDS) mehr vorgesehen. - Im Rahmen der Übermittlung der Sollstatistik zum Vollzähligkeitsabgleich, werden zusätzlich zur übergeordneten Anzahl auch getrennte Sollzahlen (sogenannte Zählleistungsbereiche) für Primärimplantationen und Wechseloperationen dargestellt sowie hierfür auch getrennte Dokumentationsraten berechnet. QS-Datensatz 2015 Feld-Nr. und Fragestellung im Vergleich zu 2015 Änderung/Ergänzung BASIS Genau ein Bogen muss ausgefüllt werden Basisdokumentation Art der Versicherung 1 (Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte) Relevante Änderung im Ausfüllhinweis zum Datensatzfeld Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern an externe Stellen übermittelt (z.b. Datenübermittlung nach 21 KHEntgG oder 301 Abs. 3 SGB V). Diese Information muss im QS- Datensatz dokumentiert werden, falls es sich um einen gesetzlich versicherten Patienten handelt. Sie kann automatisch aus dem Krankenhaus-Informationssystem (KIS) übernommen werden. Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden. Patientenidentifizierende Daten 2 (ekg-versichertennummer) Das Datenfeld "egk-versichertennummer" wird von den Krankenhäusern an externe Stellen übermittelt (z.b. Datenübermittlung nach 301 Abs. 3 SGB V). Dieses Datenfeld ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Diese Information muss im QS- Datensatz dokumentiert werden, falls es sich um einen gesetzlich versicherten Patienten handelt. Sie kann automatisch aus dem Krankenhaus- Informationssystem (KIS) übernommen werden. Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Landesgeschäftsstelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. Leistungserbringeridentifizierende Daten 3 (Institutionskennzeichen) Gemäß 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. 4 (Entlassender Standort) Bei einem nach 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der entlassende Standort mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. In Bezug auf den Standort hat an dieser Stelle die gleiche inhaltliche Angabe wie bei der Datenlieferung nach 21 KHEntgG zu erfolgen. Dabei muss es sich um die Standortnummer handeln, die auch für die Identifikation bei der Annahmestelle sowie spätestens ab dem Berichtsjahr 2015 bei den mit der Durchführung der externen vergleichenden Qualitätssicherung beauftragten Stellen verwendet wird.

2 5 (Betriebsstätten-Nummer) Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt. Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Die Angabe der Betriebsstätten- Nummer ist optional. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. 6 (Fachabteilung nach 301) Patient 7 (Einrichtungsinterne Pat.-ID) Die Identifikationsnummer erhält der Patient im Krankenhaus bei der Aufnahme. Die Identifikationsnummer verbleibt im Krankenhaus und wird nicht an die LQS oder das AQUA-Institut übermittelt. 8 (Aufnahmedatum) Bei DRG-Fallzusammenführung (z.b. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall. Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2015 bis zum 10.01.2015 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2015 bis zum 20.01.2015 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2015, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2015 bisher nur 17/1 9 (Aufnahmeuhrzeit) 10 (Aufnahmegrund nach 301) 11 (Geburtsdatum) 12 (Geschlecht) Präoperative Anamnese Achtung: die Reihenfolge der nächsten 2 Felder wurde im Vergleich zum Bogen "KEP vertauscht!!! 13 (Gehhilfen (bei Aufnahme oder vor der Fraktur) 0 = keine 1 = Unterarmgehstützen 2 = Rollator/Gehbock 3 = Rollstuhl 4 = bettlägerig 14 (Gehstrecke) (bei Aufnahme oder vor der Fraktur) 1 = unbegrenzt 2 = Gehen am Stück bis 500m möglich 3 = auf der Stationsebene mobil (Gehstrecke: 50m) 4 = im Zimmer mobil 5 = immobil Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Aufnahmen bzw. bei Patienten mit hüftgelenknaher Femurfraktur auf den Zeitpunkt vor der Fraktur. Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient Schmerzmedikamente eingenommen hat. Es gilt als gehfähig im Sinne des Indikators, wer auf der Stationsebene mobil ist bzw. eine Gehstrecke von mindesten 50 m mit Gehhilfen (Rollator/Gehbock, Unterarmgehstützen etc.) bewältigen kann. PROZEDUR Mindestens ein Bogen muss ausgefüllt werden Prozedur Eingriff 15 (Wievielter operativer Eingriff während dieses Aufenthaltes?) Anhand dieses Datenfeldes können verschiedene dokumentationspflichtige operative Eingriffe (OPS =5-82) während eines Aufenthaltes unterschieden werden. Innerhalb einer QS-Dokumentation zu einem Leistungsbereich darf dieselbe Eingriffsnummer nicht mehrfach vergeben werden. 16 (Zu operierende Seite ) Entgegen der Kodierrichtlinien ist hier keine Erfassung beidseits vorgesehen, da jeder Eingriff dokumentationspflichtig ist.

3 Schlüsselanpassung: 1 = normaler, gesunder Patient 2 = Patient mit leichter Allgemeinerkrankung 3 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung 4 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung, die eine ständige Lebensbedrohung darstellt 5 = moribunder Patient, von dem nicht erwartet wird, dass er ohne Operation überlebt Präoperative Befunde 17 (Einstufung nach ASA-Klassifikation) Es ist die ASA-Einstufung der Anästhesiedokumentation zu übernehmen. Die ASA-Klassifikation ist eine Risikoklassifikation der American Society of Anesthesiologists (ASA): Bezug genommen wird auf die Übersetzung und Beispiele gemäß der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.v. (DGAI) und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e.v. (BDA) zum Kerndatensatz Anästhesie Version 3.0 / 2010: ASA-Physical Status / ASA-Klassifikation ASA I: A normal healthy patient (Normaler, gesunder Patient) ASA II: A patient with mild systemic disease (Patient mit leichter Allgemeinerkrankung, z.b.: gut eingestellter Hypertonus, schwach ausgeprägter Diabetes) ASA III: A patient with severe systemic disease (Patient mit schwerer Allgemeiner krankung, z.b.: Angina pectoris, früherer Myokardinfarkt, COPD) ASA IV: A patient with severe systemic disease that is a constant threat to life (Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung, die eine ständige Lebensbedrohung darstellt z.b., chronische Herzinsuffizienz, Nierenversagen) ASA V: A moribund patient who is not expected to survive without the operation (Moribunder Patient, von dem nicht erwartet wird, dass er ohne Operation überlebt z.b., rupturiertes Bauchaortenaneurysma) [...]" 18 (Wundkontaminationsklassifikation) Inhaltlich keine Änderung zum Vorjahr Operation 19 (Art des Eingriffs) 1 = endoprothetische Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur 2 = elektive Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation 3 = Reimplantation im Rahmen eines einzeitigen Wechsels 4 = Reimplantation im Rahmen eines zweizeitigen Wechsels Präoperative Wundkontamination nach CDC Kriterien 1 = aseptische Eingriffe: <Anmerkung GeQiK: in der Knie-/Hüftendoprothetik handelt es sich grundsätzlich um aseptische Eingriffe; Ausnahmen s. unten> 2 = bedingt aseptische Eingriffe: 3 = kontaminierte Eingriffe: 4 = septische Eingriffe: <diese Kontaminationklasse ist zu vergeben, falls sich im Rahmen eine präop. Erregerdiagnostik, z. B. mittels Punktion, ein positiver Keimnachweis ergib und wenn im INTROPERATVEn Abstrich eine Keimbesiedelung nachgewiesen werden kann> (Quelle: Nationales Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ) 2004) (OP-Datum) 20 (Datum des Eingriffs) OPS-Datum: Wenn eine Angabe im Datenelement Operation enthalten ist, ist das Datum der Operation bzw. des Beginns der durchgeführten Prozedur zwingend anzugeben. Dabei soll dasselbe Datum wie im Krankenhausinformationssystem (KIS) verwendet werden. bisher nur 17/1 21 (Beginn des Eingriffs) 30 (Perioperative Antibiotikaprophylaxe) vorher Operationen 22 (Prozedur(en) (OPS inkl. möglicher Zusatzkodierungen z.b. minimalinvasiver Eingriffe)) Inhaltlich keine Änderung zum Vorjahr Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren. Perioperatives Management = 23 (Perioperative Antibiotikaprophylaxe) Die Verwendung von antibiotikahaltigem Zement ist hier nicht anzugeben. Hier ist nur die Anzahl der prophylaktischen Antibiotikagaben einzutragen, nicht jene Antibiotikagaben, die bei Vorliegen / nach Eintreten einer Infektion aus therapeutischen Gründen gegeben werden.

4 HÜFTGELENKNAHE FEMURFRAKTUR Höchstens ein Bogen darf ausgefüllt werden Hüftgeleknahe Femurfraktur Anzahl der Eingriffe 24 (Wievielte endoprothetische Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur inkl. periprothetische Fraktur während dieses Aufenthaltes?) Anamnese 25 (Voroperation am Hüftgelenk oder hüftgelenknah) 26 (Vorbestehende Koxarthrose) 27 (Frakturereignis) 1 = war Grund für die akut-stationäre Aufnahme 2 = ereignete sich erst während des akut-stationären Aufenthaltes 28 (Datum der Fraktur (nur bei Frakturen während des akut-stationären Aufenthaltes) Hier ist anzugeben, zu welchem Zeitpunkt das Frakturereignis stattgefunden hat. Datum des krankenhausinternen Unfallgeschehens. Das Datenfeld ist auszufüllen, wenn der Patient nicht primär wegen einer Fraktur aufgenommen wurde, sondern während eines akut-stationären Aufenthaltes gestürzt ist. 29 (Zeitpunkt der Fraktur) Zeitpunkt des krankenhausinternen Unfallgeschehens ELEKTIVE HÜFTENDOPROTHESENERSTIMPLANTATION Höchstens ein Bogen darf ausgefüllt werden Elektive Hüftendoprothesenerstimplantation 30 (Frakturlokalisation) 1 = medial 2 = lateral 3 = pertrochantär 9 = sonstige 31 (Hüftgelenknahe Femurfraktur - Einteilung nach Garden) 1 = Abduktionsfraktur 2 = unverschoben 3 = verschoben 4 = komplett verschoben 32 (Patient wurde mit antithrombotischer Dauertherapie aufgenommen) 33 (Art der Medikation) 1 = Vitamin-K-Antagonisten (z.b. Phenprocoumon, Warfarin) 2 = Acetylsalicylsäure 3 = andere Thrombozytenaggregationshemmer (z.b. Clopidogrel, Prasugrel, Ticagrelor, Cilostazol) 4 = direkte Thrombininhibitoren (z.b. Argatroban, Dabigatran) 9 = sonstige (z.b. Rivaroxaban, Fondaparinux) Anzahl der Eingriffe 34 Wievielte elektive Hüft- Endoprothesen-Erstimplantation während dieses Aufenthaltes Anamnese 35 (Voroperationen am Hüftgelenk oder hüftgelenknah) 36 (Schmerzen) Das "Kriterium Schmerzen" ist erfüllt, wenn Ruhe- oder Belastungsschmerzen vorliegen, die nicht mehr durch Behandlungsmaßnahmen beherrschbar sind. Stauchungs- und Drehschmerz sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei Vorliegen von Ruhe- und Belastungsschmerzen ist der Ruheschmerz zu dokumentieren.

5 Modifizierter Kellgren & Lawrence Score 37 (Osteophyten) 0 = keine oder fraglich 1 = eindeutig 2 = große 38 (Gelenkspalt) 0 = nicht oder fraglich verschmälert 1 = eindeutig verschmälert 2 = fortgeschritten verschmälert 3 = aufgehoben 39 (Sklerose) 0 = keine Sklerose 1 = leichte Sklerose 2 = leichte Sklerose mit Zystenbildung 3 = Sklerose mit Zysten 40 (Deformierung) 0 = keine Deformierung 1 = leichte Deformierung 2 = deutliche Deformierung Schweregrad der Gelenkzerstörung bei rheumatischen Erkrankungen 41 (Liegt eine Erkrankung aus dem rheumatischen Formenkreis mit Manifestation des betroffenen Seite vor?) Unverändert (Beispiel-Röntgenbilder s. ausführlicher Ausfüllhinweis) Unverändert (Beispiel-Röntgenbilder s. ausführlicher Ausfüllhinweis) Unverändert (Beispiel-Röntgenbilder s. ausführlicher Ausfüllhinweis) Unverändert (Beispiel-Röntgenbilder s. ausführlicher Ausfüllhinweis) Die Einteilung erfolgt nach Larsen-Dale-Eek. <Anmerkung GeQiK: Bei KEP ist der Ausfüllhinweis folgenermaßen ergänzt, was auch hier angebracht sein dürfte: "Dieses Feld ist mit "Ja" zu beantworten, wenn der Patient eine entzündlich-rheumatische Gelenkerkrankung (seropositive/seronegative rheumatoide Arthritis, Systemischer Lupus erythematodes, Psoriasiarthropathie, Arthropathien in Zusammenhang mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen) mit Manifestation an der betroffenen Seite aufweist."> WECHSEL Höchstens ein Bogen darf ausgefüllt werden Wechsel 42 (Erosive Gelenkzerstörung (Schweregrad nach Larsen-Dale- Eek)) 0 = Grad 0 normal 1 = Grad 1 geringe Veränderung 2 = Grad 2 definitive Veränderung 3 = Grad 3 deutliche Veränderung 4 = Grad 4 schwere Veränderung 5 = Grad 5 multilierende Veränderung Anzahl der Eingriffe 43 (Wievielte Wechsel-Operation während dieses Aufenthaltes?) Die Grade der erosiven Gelenkzerstörung nach Larsen- Dale-Eek: Grad 0 = normal Grad 1 = geringe Veränderungen: weichteilschwellung, gelenknahe Osteoporose oder geringe Gelenkverschmälerung Grad 2 = definitive Veränderungen: eine oder mehrere kleine Erosionen, Gelenkspaltverschmälerung nicht obligat Grad 3 = deutliche Veränderungen: ausgeprägte Erosionen und Gelenkspaltverschmälerung sind vorhanden Grad 4 = schwere Veränderungen: große Erosionen vorhanden, nur Teile der ursprünglichen Gelenkfläche noch erhalten Grad 5 = Mutilierende Veränderungen, die ursprüngliche Gelenkfläche ist verschwunden, schwere Deformität möglich (Rau R, Wasssenberg S.: Scoringmethoden bei der rheumatoiden Arthritis. In: Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (ed.). Bildgebende Verfahren in der Rheumatologie. Steimkopff 2007:27-46) Hier ist zu dokumentieren, um die wievielte Wechseloperation einer Endoprothese am Hüftgelenk während ein und desselben akut-stationären Aufenthalts es sich handelt. 44 (Zweizeitiger Wechsel) Dieses Feld ist mit 1= ja zu beantworten, wenn nach einer Entfernung (mit oder ohne Spacereinbau) in einer zweiten Operation (mit oder ohne Ausbau seines Spacers) eine neue Endoprothese eingesetzt wird.

6 Anamnese / Diagnostik 45 (Schmerzen) 0 = nein 1 = ja, Belastungsschmerz 2 = ja, Ruheschmerz Labor neu Entzündungszeichen / Erreger-/ Infektionsnachweis 46 (Positive Entzündungszeichen im Labor vor Prothesenexplantation (BSG, CRP, Leukozyten)) (Erregernachweis) 47 (Mikrobiologische Untersuchung vor Prothesenexplantation) Das "Kriterium Schmerzen ist erfüllt, wenn Ruhe- oder Belastungsschmerzen vorliegen, die nicht mehr durch Behandlungsmaßnahmen beherrschbar sind. Stauchungs- und Drehschmerz sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei Vorliegen von Ruhe- und Belastungsschmerzen ist der Ruheschmerz zu dokumentieren. Bei zweizeitigem Wechsel ist das präoperativ Schmerzausmaß des Ersteingriffs/ der Explantation anzugeben. Entzündungszeichen innerhalb der letzten 14 Tage präoperativ. Bei zweizeitigem Wechsel sind die präoperativen Ergebnisse des Ersteingriffes / der Explantation anzugeben. Der Erregernachweis bezieht sich auf einen Nachweis im Gelenk vor der Operation. Der Nachweis gilt erst dann als negativ, wenn die Bebrütung über mindestens 14 Tage erfolgt ist. Bei zweizeitigem Wechsel sind die präoperativen Ergebnisse des Ersteingriffes/der Explantation anzugeben. Hier können auch Ergebnisse von prästationär durchgeführten Gelenkpunktionen eingetragen werden. (fast gleich wie bei KEP, bis auf "präoperativ") 48 (Histopathologische(r) Untersuchung/Befund (gemäß Konsensus-Klassifikation der Neosynovialis/periprothetischen Membran) präoperativ vor Prothesenexplantation) 0 = nicht durchgeführt 1 = kein pathologischer Befund 2 = abriebinduzierter Typ (Typ I) 3 = infektiöser Typ (Typ II) 4 = Mischtyp (Typ III) 5 = Indifferenztyp (Typ IV) Bei zweizeitigem Wechsel sind die präoperativen Ergebnisse des histopatholgischen Befundes des Ersteingriffs/ der Explantation anzugeben. Abriebinduzierter Typ (Typ I): liegt dann vor, wenn histopathologische Makrophagen, multinukleäre Riesenzellen sowie metallische und oder nicht metallische Fremdkörper z. B. der Gleitpaarung oder des Knochenzements im Präparat nachgewiesen werden können. Infektiöser Typ (Typ II): Das Präparat weist Granulationsgewebe, gruppiert gelagerte neutrophile Granulozyten und Mikroabszesse auf. Nur vereinzelt sind Makrophagen und multinukleäre Riesenzellen nachweisbar. Mischtyp (Typ III): Stellt eine Kombination aus den Typen I und II dar. Im histopathologischen Präparat finden sich sowohl Kennzeichen der abriebinduzierten Fremdkörperrekation als auch ein granulozytenreiches Infiltrat/Granulationsgewebe. Indifferenztyp (Typ IV): Das Präparat weist zellarmes, kollagenfaserreiches Bindegewebe auf, dessen Oberfläche von einer synovialisähnlichen Deckzellschicht begrenzt wird. Abriebpartikel oder eine Infektion sind nicht nachweisbar. Röntgendiagnostik / klinische Befunde 49 (Liegen spezifische röntgenologische/klinische Befunde vor?) 50 (Implantatbruch) 51 (Implantatabrieb/-verschleiß) 52 (Implantatfehllage der Pfanne) <Anmerkungen der GeQiK: - gemeint sind präoperative, nicht sich evtl. intraoperativ ergebende Befunde, - bei zweizeitigen Wechseln sind hier die präoperativen Befunde vor der Explantation anzugeben> 53 (Implantatfehllage des Schafts) 54 (Lockerung der Pfannenkomponente) Hier sind auch Lockerungen ohne röntgenologische Zeichen zu dokumentieren. 55 (Lockerung der Schaftkomponente) Hier sind auch Lockerungen ohne röntgenologische Zeichen zu dokumentieren.

7 (Substanzverluste Pfanne) (Substanzverluste Femur) 56 (Osteolyse der Pfanne) 57 (Osteolyse des Femurs) 58 (Periprothetische Fraktur) 59 ((Rezidivierende) Endoprothesen(sub)luxation) Hier sind auch (rezidivierende = mindestens 2-mal aufgetretene) Endoprothesen(sub)luxationen ohne röntgenologischen Zeichen zu dokumentieren. 60 (Großer Knochendefekt Pfanne) 61 (Großer Knochendefekt des Femurs (ab distal des trochanter minors)) 62 (Gelenkpfannenentzündung mit Defekt des Knorpels (Cotyloiditis) z.b. nach Duokopfprothesenimplantation) 63 (Periartikuläre Ossifikation) Zu dokumentieren sind nur die periartikulären Ossifikationen nach Brooker Grad 3 und 4. Brooker-Klassifikation der heterotopen Knochenbildung: Grad 0 = keine Ossifikation, Grad 1 = eine oder zwei Knocheninseln in den Weichteilen von jeweils weniger als 1 cm Durchmesser, Grad 2 = ausgedehntere Knocheninseln oder Knochenspangen vom Becken oder proximalen Femur, die weniger als die Hälfte des Abstandes zwischen Femur und Becken einnehmen, Grad 3 = Ossifikation, die mehr als die Hälfte des Abstands zwischen Femur und Becken einnimmt, den Abstand aber nicht überbrückt, Grad 4 = knöcherne Spange zwischen Becken und Femur [Vgl. Fransen, M., Neal, B.: Non-steroidal anti-inflammatory drugs for preventing heterotopic bone formation after hip arthroplasty. The Cochrane Database of Systematic Reviews 2006, Issue 3; Stand 2009] PROZEDUR Mindestens ein Bogen muss ausgefüllt werden Prozedur Intra- und postoperativer Verlauf 64 (Gab es spezifische behandlungsbedürftige <Anmerkungen der GeQiK: intra- und/oder postoperative Komplikationen?) - bei zweizeitigen Wechseln sind hier auch Komplikationen nach der vorausgehenden 65 (Primäre Implantatfehllage) Explantation Primäre Lage des anzugeben, Implantates sofern oder diese von Teilen in gleichen des Implantates, die eine Reoperation notwendig macht. Hiermit ist nicht die klassische Endoprothesenluxation gemeint, sondern z.b. die Perforation. 66 (Sekundäre Implantatdislokalisation) Von einer Implantatdislokation wird dann gesprochen, wenn sich das Implantat nach Einschätzung des Operateurs primär nach Beendigung des Eingriffs in regelrechter Lage befand und die Lage sekundär z.b. nach Belastung veränderte (z.b. cut out). Hiermit ist nicht die klassische Endoprothesenluxation gemeint. 67 (Offene und geschlossene reponierte Endoprothesen(sub)luxation) Dokumentiert werden soll hier jede postoperative Luxation, egal ob sie offen oder geschlossen reponiert werden muss.

8 früher 2 Felder, jetzt zusammengefasst BASIS Genau ein Bogen muss ausgefüllt werden Basisdokumentation 68 (OP-, oder interventionsbedürftige(s) Wundhämatom/Nachblutung) 69 (OP-, oder interventionsbedürftige Gefäßläsion) 70 (Bei Entlassung persistierender, motorischer Nervenschaden) Behandlungsbedürftige Wundhämatome oder Nachblutungen sind immer dann gegeben, wenn diese im direkten Zusammenhang mit dem Primäreingriff stehen und eine Intervention (Punktion, Hämatomausräumung oder Blutstillung) erforderlich werden lassen. Zu den Interventionen zählt nicht die Gabe von Blutpräparaten. Mit Gefäßläsion sind alle iatrogenen Verletzungen der Arterien, ggf. auch der Venen, gemeint, die einer operativen oder interventionellen Revision bedürfen. Im Bereich des Beckens in der Regel A. iliaca externa, im Bereich des Femurs A. femoralis bzw. A profunda femoris. Die Gabe von Blutkonserven ist NICHT ausreichend, die Kriterien hier zu erfüllen. Der Begriff Nervenschaden wird durch jeden motorischen Nervenschaden definiert, der dem definierten Versorgungsgebiet eines Nerven zugeordnet ist und bei Entlassung persistiert. 71 (Periprothetische Fraktur) Unter Fraktur sind alle Brüche zu verstehen, die intraoder postoperativ (bis zum Zeitpunkt der Entlassung aus der akut-stationären Einrichtung) im OPGebiet entstanden sind. Hierzu zählen auch Frakturen, die infolge eines Sturzes entstanden sind. 69 (Postoperative Wundinfektion (nach CDC CDC-Definitionen siehe unveränderter Ausfüllhinweis Definition)) 1 = CDC A1 (oberflächliche Infektion) 2 = CDC A2 (postoperative tiefe Infektion) 3 = CDC A3 (Organe/Körperhöhle im OP Gebiet) 73 (Reoperationspflichtige Wunddehiszenz) Gemeint ist hier das reoperationspflichtige Auseinanderweichen der Wundränder der primär verschlossenen Operationswunde. 74 (Reoperationspflichtige sekundäre Nekrose der Wundränder) 75 (Sonstige spezifische behandlungsbedürftige Komplikationen) 76 (Ungeplante Folge-OP aufgrund von Komplikationen) Weitere Prozeduren 77 (Wurden weitere endoprothetische operative Prozeduren in diesem stationären Aufenthalt durchgeführt?) Intra- und postoperativer Verlauf 78 ( Gab es allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen?) Gemeint ist hier die reoperationspflichtige, in Folge einer Minderdurchblutung aufgetretene sekundäre Nekrose der Wundränder der primär verschlossenen Operationswunde. Gemeint sind unvorhergesehene Folgeeingriffe wegen Komplikationen nach dem Primäreingriff. Hinweis: Dokumentiert werden soll eine operative Revision, nicht aber z. B. die Punktion eines Hämatoms. Für weitere Wechselprozeduren oder Prozeduren auf der kontralateralen Seite innerhalb eines stationären Aufenthaltes, bitte einen neuen Prozedurbogen I anlegen. Dies gilt auch bei einer Zusammenlegung von Fällen. 79 (Pneumonie ) <Anmerkung GeQiK: gemäß CDC-Kriterien> 80 (Behandlungsbedürftige kardiovaskuläre Komplikationen des Herzens oder des Blutkreislaufes, Komplikationen) die im Zusammenhang mit dem Eingriff aufgetreten sind und behandlungsbedürftig sind (z.b. medikamentös, interventionell). Beispiele: - Herzinfarkt - behandlungsbedürftige Herzrhythmusstörungen 81 (Tiefe Bein-/ Beckenvenenthrombose) Nachweis durch bildgebendes Verfahren oder klinische Diagnose 82 (Lungenembolie) Nach Diagnose durch bildgebendes Verfahren oder durch klinische Diagnose 83 (Postoperative katheterassoziierte Harnwegsinfektion) 84 (Apoplex) 85 (Akute gastrointestinale Blutung) 86 (Akute Niereninsuffizienz)

9 87 (Neu aufgetretener Dekubitus (ab 2. Grades), alle Lokalisationen) Dekubitus Grad 2 ist in Anlehnung an die Leitlinie zur Dekubitus-Prävention der European Pressure Ulcer Advisory Panel und des National Presser Ulcer Advisory Panel (2009) in deutscher Übersetzung wie folgt definiert: Kategorie/Stufe/Grad 2: Teilverlust der Haut Teilzerstörung der Haut (bis in die Dermis/Lederhaut), die als falsches, offenes Ulcus mit einem rot bis rosafarbenen Wundbett ohne Beläge in Erscheinung tritt. Kann sich auch als intakte oder offene/rupturierte, serumgefüllte Blase darstellen. Manifestiert sich als glänzendes oder trockenes, flaches Ulcus ohne nekrotisches Gewebe oder Bluterguss*. Diese Kategorie sollte nicht benutzt werden um Skin Tears (Gewebezerreißungen), verbands- oder pflasterbedingte Hautschädigungen, feuchtigkeitsbedingte Läsionen, Mazerationen oder Abschürfungen zubeschreiben. * Blutergüsse weisen auf eine tiefe Gewebsschädigung hin. 88 (Sonstige allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen) Präventionsmaßnahmen 89 (Ist eine systematische Erfassung der individuellen Sturzrisikofaktoren des Patienten erfolgt? (gem. Expertenstandard Sturzprophylaxe)) 90 (Wurden Präventionsmaßnahmen ergriffen? (s. auch Pflegedokumentation)) Definition nach dem Pflege-Expertenstandard "Sturzprophylaxe" 91 (Patient hat Gehtraining erhalten) Hierzu zählen alle Maßnahmen/Übungen/Trainings die zu einer Verbesserung des Haltungs- und Gangbildes sowie der Gangsicherheit beitragen. Dies sind beispielsweise Gangübungen, Kraftübungen/-trainings zur Erhaltung oder Aufbau der Muskulatur sowie Gleichgewichtsübungen. 92 (Patient hat Hilfsmittel erhalten (z.b. Gehhilfen) und deren Anwendung wurde trainiert) Der Patient sollte für alle erhaltenen Hilfsmittel ein z.b. das Laufen mit Unterarmgehstützen oder einem Rollator Training erhalten bis sie sicher im Umgang mit diesem Hilfsmittel sind. 93 (Medikation des Patienten wurde überprüft und ggf. angepasst) 94 (Patient und/oder Angehörige wurden über das individuelle Sturzrisiko des Patienten, über potentielle Gefahrenquellen im häuslichen Umfeld und über mögliche Maßnahmen zur Sturzprophylaxe aufgeklärt) Die Einnahme von psychotropen Medikationen wie beispielsweise Benzodiazepinen, Sedativa, Antidepressiva, Neuroleptika und Hypnotika erhöhen das Sturzrisiko des Patienten. Diese Medikationen sollten, wenn möglich reduziert oder sogar abgesetzt werden. Im weiteren Sinne fällt unter die Anpassung der Medikation die Prüfung, ob der Patient ausreichend mit Kalzium und Vitamin D versorgt ist und ggf. eine Neuverordnung von Präparaten oder eine Anpassung der bestehenden Medikation notwendig ist.

10 bisher nur bei Erstimplantation abgefragt Postoperativer Bewegungsumfang 95 (Bewegungsausmaß passiv mit Neutral-Null-siehe unveränderter Ausfüllhinweis Methode bestimmt (betroffene Seite)) 96 (Extension/Flexion 1 bei Entlassung) Zeitpunkt der Erhebung am Entlassungstag oder einen Tag vor der Entlassung. Nach Neutral-Null-Methode die vom Körper wegführende Bewegung. Bei beidseitigen Prozeduren sind die Bewegungsausmaße desjenigen Gelenkes anzugeben, welches den niedrigeren Wert in der Beugung (Extension/Flexion 3) zum oben genannten Zeitpunkt vorweist. 97 (Extension/Flexion 2 bei Entlassung) Zeitpunkt der Erhebung am Entlassungstag oder einen Tag vor der Entlassung. Nach Neutral-Null-Methode die 0-Stellung (falls diese nicht erreicht wird Extension/Flexion 1 und Extension/Flexion 3). Bei beidseitigen Prozeduren sind die Bewegungsausmaße desjenigen Gelenkes anzugeben, welches den niedrigeren Wert in der Beugung (Extension/Flexion 3) zum oben genannten Zeitpunkt vorweist. 98 (Extension/Flexion 3 bei Entlassung) Zeitpunkt der Erhebung am Entlassungstag oder einen Tag vor der Entlassung. Nach Neutral-Null-Methode die zur Köpermitte hinführende Bewegung. Bei beidseitigen Prozeduren sind die Bewegungsausmaße desjenigen Gelenkes anzugeben, welches den niedrigeren Wert in der Beugung (Extension/Flexion 3) zum oben genannten Zeitpunkt vorweist. Entlassung 99 (Gehstrecke bei Entlassung) 1 = unbegrenzt 2 = Gehen am Stück bis 500m möglich 3 = auf der Stationsebene mobil (Gehstrecke: 50m) 4 = im Zimmer mobil 5 = immobil 100 (Gehhilfen bei Entlassung) 0 = keine 1 = Unterarmgehstützen 2 = Rollator/Gehbock 3 = Rollstuhl 4 = bettlägerig Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Entlassung. Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient Schmerzmedikamente eingenommen hat. Es gilt als gehfähig im Sinne des Indikators, wer auf der Stationsebene mobil ist bzw. eine Gehstrecke von mindestens 50 m mit Gehhilfen (Rollator/Gehbock, Unterarmgehstützen etc.) bewältigen kann. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Entlassung. Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient Schmerzmedikamente eingenommen hat. 101 (Entlassungsdatum KH) vorher Schlüssel 2 102 (Entlassungsgrund nach 301) 10 mögliche Angaben (früher 103 (Entlassungsdiagnose(n) ICD-10-GM) Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder 8) Nebendiagnosen) angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2016 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.b. noch nach dem im Jahre 2015 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2015 aufgenommen worden ist.