Häufig gestellte Fragen (FAQ) im Rahmen der Projektantragsstellung. (Stand: 21.02.2016)



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Transkript:

Häufig gestellte Fragen (FAQ) im Rahmen der Projektantragsstellung (Stand: 21.02.2016) Inhalt: 1. Welche Möglichkeiten der Antragsstellung gibt es? 2. Wie funktioniert eine Antragsstellung? 3. Welche inhaltlichen Kriterien muss ein Projektantrag erfüllen? 4. Weitere inhaltliche Eckpunkte Ihres Projektes 5. Werden alle Themenschwerpunkte gleichermaßen gefördert? 6. Welche formalen Kriterien muss ein Projektantrag erfüllen? 7. Welche Projekte können nicht gefördert werden? 8. Kontakte 1. Welche Möglichkeiten der Antragsstellung gibt es? Im Jahr 2016 gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten, Anträge im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie in Charlottenburg-Wilmersdorf zu stellen: (1) Aktionsfonds (Gesamt: 15.000 ) Im Aktionsfonds können Anträge nur von Trägern gestellt werden, die als juristische Person (z.b. Stiftung oder e.v.) organisiert sind. Falls dem Antrag zugestimmt wird, erhalten die Träger die Förderung per Zuwendungsbescheid direkt vom Bezirksamt. Nach Beendigung des Förderzeitraums wird das Projekt per Einreichen von Belegen beim Bezirksamt abgerechnet. Der Aktionsfonds fördert alle thematischen Schwerpunkte des Bundesprogramms Demokratie Leben! (s. Frage Nr. 3). Eine maximale Förderhöhe gibt es nicht, allerdings wird der Begleitausschuss bei der Vergabe von Fördergeldern darauf achten, möglichst viele und unterschiedliche Träger zu berücksichtigen. Falls Privatpersonen einen Antrag im Rahmen des Aktionsfonds stellen möchten, müssen sie sich einen Träger suchen. Dieser kann einen Antrag im Auftrag der Privatperson stellen und das Geld entsprechend weiterleiten. Zur Beratung und Kontaktvermittlung steht die Koordinierungs- und Fachstelle der Stiftung SPI zur Verfügung. 1

(2) Fonds für Kleinstprojekte (Gesamt: 5.000 ) Im Rahmen des Fonds für Kleinstprojekte können auch Privatpersonen sowie Initiativen und Bündnisse ohne feste Organisationsstruktur einen Projektantrag stellen. Die Förderung erfolgt ebenfalls direkt über das Bezirksamt, jedoch ist das Verfahren der Antragsstellung und der Projektdokumentation vereinfacht. Kleinstprojekte haben eine maximale Förderhöhe von 400. Die Fördergelder können nur für Sachmittel oder Honorarmittel zur Qualifizierung ehrenamtlichen Engagements ausgegeben werden. Wie beim Aktionsfonds, gelten auch für ein Kleinstprojekt die thematischen Schwerpunkte des Bundesprogramms Demokratie Leben! (s. Punkt 4). Allerdings ist der Begründungsaufwand geringer. Im Projektantrag kann zwischen drei Projektzielen ausgewählt werden: a) Förderung und Ermöglichung ehrenamtlichen Engagements; b) Qualifizierung ehrenamtlichen Engagements; c) Aktivierung der Bürgerschaft im Themenbereich. (3) Jugendfonds (Gesamt: 5.000 ) Im Jugendfonds werden Projekte von Jugendlichen für Jugendliche gefördert. Dieser Fonds wird über das Kinder- und Jugendparlament in Charlottenburg-Wilmersdorf verwaltet. Eine gewählte Jugendjury diskutiert über eingegangene Projektvorschläge und stimmt über die Förderung ab. Die Förderung und Abrechnung der Einzelprojekte erfolgt in einem jugendgerechten Rahmen. Am Verfahren für 2016 wird derzeit noch gearbeitet. Bei Fragen dazu können Sie sich an die Koordinierung- und Fachstelle der Stiftung SPI wenden. 2. Wie funktioniert eine Antragsstellung? Zunächst einmal sollten Sie sich die Antragsformulare durchlesen. Diese können Sie unter demokratie.charlottenburg-wilmersdorf.de aufrufen und herunterladen. Sie können das Antragsformular am Computer ausfüllen, ausdrucken und anschließend an die oben im Formular angegebene Adresse schicken. Es wird empfohlen, dass Sie sich im Voraus bei der Koordinierungs- und Fachstelle der Stiftung SPI melden, z.b. um Ihre Projektidee vorzustellen und die generelle Fördermöglichkeit überprüfen zu lassen. Im Weiteren unterscheidet sich das Verfahren: (1) Aktionsfonds Eingegangene Projektanträge für den Aktionsfonds werden von der Koordinierungs- und Fachstelle an den Begleitausschuss weitergeleitet. Dieser beschließt mit einfacher Mehrheit darüber, ob das Projekt gefördert wird. Der Begleitausschuss ist das zentrale Steuerungsgremium der Partnerschaft für Demokratie in Charlottenburg-Wilmersdorf. Er setzt sich mehrheitlich aus zivilgesellschaftlichen Akteur*innen (z.b. Jugendfreizeiteinrichtungen, Religionsgemeinschaften, dem Bezirkssportbund etc.) zusammen und wird vom Bezirksbürgermeister geleitet. 2

Der Begleitausschuss tagt an folgenden Terminen. Anträge sollten einige Tage im Voraus eingegangen sein (bitte Kontakt aufnehmen, falls es eine kurzfristige Antragsstellung wird): 1. Abstimmungsrunde: 10. März 2016 2. Abstimmungsrunde: 30. Mai 2016 Für jede Abstimmungsrunde können neue Projektanträge eingereicht werden. Pro Abstimmungsrunde wird über ca. 6.000 an Fördermitteln abgestimmt. Dabei handelt es sich um einen Richtwert, der je nach eingegangenen Anträgen variieren kann. Über verbleibende Gelder im Aktionsfonds wird im Laufe des Sommers per Umlaufverfahren abgestimmt. (2) Fonds für Kleinstprojekte Über Kleinstprojekte stimmt eine Arbeitsgruppe ab, die aus drei gewählten Mitgliedern des Begleitausschusses besteht. Diese Arbeitsgruppe trifft sich nach Bedarf und berichtet dem Begleitausschuss über ihre aktuelle Arbeit. Es gibt also keine festen Termine zur Abgabe von Anträgen. (3) Jugendfonds Das Antragsstellungsverfahren für den Jugendfonds wird derzeit noch erarbeitet. Näheres können Sie in Bälde auf demokratie.charlottenburg-wilmersdorf.de erfahren. 3. Welche inhaltlichen Kriterien muss ein Projektantrag erfüllen? Das wichtigste Bewertungskriterium für einen Projektantrag ist die Förderleitlinie des Bundesprogramms Demokratie Leben! für die lokalen Partnerschaften für Demokratie. Diese kann als PDF heruntergeladen werden: https://www.demokratie-leben.de/fileadmin/content/pdf-doc- XLS/Leitlinien/ba_151221_Leitlinie-A_Partnerschaften_fuer_Demokratie_aktualisiert.pdf In Abschnitt 2.1 der Förderleitlinie werden folgende inhaltliche Grundsätze der Projektförderung festgelegt: (1) Förderung & Stärkung des programmrelevanten Engagements a. Stärkung einer lebendigen, vielfältigen demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort; b. Etablierung und Weiterentwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung, einschließlich Entwicklung und Erprobung innovativer Beteiligungsansätze; c. gesellschaftliche Sensibilisierung in Bezug auf rechtsextreme, antisemitische oder rassistische Aktivitäten sowie andere demokratie- und rechtstaatsfeindliche Phänomene und Stärkung des öffentlichen Engagements hiergegen; d. Aktivitäten gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere auch gegen Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit und Homo- und Transphobie; e. Stärkung der Selbstorganisation und -hilfe im Themenfeld unter verstärktem Einbezug von Migrantenselbstorganisationen und muslimischen Gemeinden; f. Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements in allen Themenfeldern des Programms, insbesondere auch im Bereich der Willkommenskultur, zum Abbau von Ressentiments und zur Prävention vor Gewalt, Hetze und Feindseligkeiten gegenüber Zuwander*innen. 3

(2) Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens a. Weiterentwicklung von Ansätzen und Konzepten der intergenerativen (= generationenübergreifenden) Arbeit im Themenfeld; b. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und einer aktiven Bürgerbeteiligung; c. Förderung des interkulturellen und interreligiösen Zusammenlebens; d. Förderung des demokratischen Zusammenlebens zwischen Zuwander*innen, insb. Asylsuchenden, sowie aufnehmender Gesellschaft; e. Förderung der Anerkennung vielfältiger Lebensformen (Diversity-Orientierung). (3) Förderung der Bearbeitung programmrelevanter Problemlagen a. Förderung der Reaktionsfähigkeit auf sozialräumliche Konfliktlagen; b. Verbesserung der soziokulturellen Integration. Voraussetzung für die Förderung ist des Weiteren die Zusätzlichkeit und der Innovationsgehalt des Projektes. Alternativ ist auch eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten (unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten) möglich, die eine Einordnung als neues, noch nicht begonnenes Projekt rechtfertigen. 4. Weitere inhaltliche Eckpunkte Ihres Projektes Das Antragsformular ist möglichst breit gefasst, um Projektanträge verschiedener Ausrichtungen aufnehmen zu können. Nicht jeder Förderantrag muss alle Textfelder zur Gänze ausfüllen. Möchten Sie in einen Bereich (z.b. Projektdokumentation) begründeter Weise keine Arbeit investieren, muss das kein Nachteil sein. Im Zweifel können Sie die Koordinierungs- und Fachstelle der Stiftung SPI kontaktieren. (1) Durchführungszeitraum Die Förderung wird nur für das laufende Kalenderjahr gewährt. Der Durchführungszeitraum muss daher mit dem 31. Dezember 2016 enden. Für das Folgejahr können keine Projektanträge gestellt werden. Im Durchführungszeitraum sollte die Vor- und Nachbereitung des Projektes berücksichtigt werden. (2) Zielgruppe Die anzusprechenden Zielgruppen leiten sich aus den Projektzielen, den regionalen Erfordernissen und den Ressourcen des Projektes ab. Beispiele dafür sind Kinder, Jugendliche bis 27 Jahre, Eltern u. andere Erziehungsberechtigte, Senior*innen, pädagogische Fachkräfte, Multiplikator*innen, Menschen mit bestimmten Migrations- und Lebensgeschichten u.v.m. Besonders wichtig ist die Frage, wie die Zielgruppe zur Teilnahme angesprochen werden soll. Bitte machen Sie sich darüber im Vorfeld Gedanken und füllen Sie das entsprechende Textfeld aus. (3) Thematische Schwerpunkte & Projektziele Mindestens einer der in Punkt 2.1 der Förderleitlinien aufgeführten inhaltlichen Grundsätze sollte sich im Projektantrag wiederfinden. Dabei sind vor allem die thematischen Schwerpunkte und die Projektziele zu beachten. Sie können in jeder dieser Kategorien mehrere Felder ankreuzen. Allerdings sollten sich alle angekreuzten Punkte in der Kurzbeschreibung des Projektes auf Seite 3 des Antrages wiederfinden. 4

(4) Langfristige Wirkung Hier sollten Sie für sich die Frage beantworten: Was hat sich verändert, nachdem das Projekt durchgeführt wurde?. (5) Finanzplan Im Finanzplan müssen sich die angegebenen Gesamtkosten mit den angegebenen Gesamteinnahmen decken. Wenn Sie zwingend mit Einnahmen oder Drittmitteln rechnen und diese nicht zustande kommen, muss die Finanzierungslücke durch Eigenmittel gedeckt werden. 5. Werden alle Themenschwerpunkte gleichermaßen gefördert? Um welchen Themenschwerpunkt es sich handelt, kann durch die Kategorie thematischer Schwerpunkt im Antrag angegeben werden. Das Bundesprogramm Demokratie Leben! gibt keine Schwerpunktsetzung vor, sofern sich das Projekt im Themenbereich (Punkt 2.1 der Förderleitlinie) bewegt. Allerdings kann der Begleitausschuss Schwerpunktsetzungen beschließen. 6. Welche formalen Kriterien muss ein Projektantrag erfüllen? Alle Träger, die eine Projektförderung erhalten möchten, müssen sich zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Außerdem müssen sie die in Abschnitt 4.2 der Förderleitlinie aufgeführten Kriterien erfüllen. Dafür sollten Träger, wenn zutreffend, dem Antrag folgende Unterlagen beifügen: (1) Satzung (2) Vereinsregisterauszug (3) Nachweis der Gemeinnützigkeit. Ersatzweise genügt der Nachweis der Stellung eines Antrags auf Gemeinnützigkeit. (4) Rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis des/der Unterschriftsleistenden (5) Falls ein Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsführerverträge existieren: Bestätigung, dass kein Ausschluss der Vorschrift des 181 BGB (Insichgeschäft) vorliegt. (6) Kontoverbindung Die Förderung findet nur für einzelne, abgegrenzte Projektvorhaben statt. Grundsätzlich wird nur eine Teilfinanzierung (Anteilsfinanzierung oder Fehlbedarfsfinanzierung) in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Vollfinanzierungen sind allerdings möglich (vgl. Förderleitlinie Punkt 4.5). 5

7. Welche Projekte können nicht gefördert werden? Nicht gefördert werden können: (1) Projekte, die nach Inhalt/Methodik/Struktur schulischen Zwecken, einer Berufs- oder Hochschulausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der Partei- oder Gewerkschaftsarbeit oder der Erholung/Touristik dienen. Organisationen, die in diesen Feldern arbeiten, können dennoch Projektanträge stellen. Der Förderwunsch muss sich dann auf Maßnahmen beziehen, die außerhalb der oben genannten Arbeitsgebiete die in 2.1 der Förderleitlinie (s. Frage 3) benannten inhaltlichen Grundsätze behandeln. Bei Fragen dazu kann die Koordinierungs- und Fachstelle der Stiftung SPI kontaktiert werden. (2) Projekte mit agitatorischen Zielen. (3) Projekte, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Flüchtlingsaufnahmegesetze (FlüAG) bzw. sonstige kommunale und/oder länderspezifische Regelungen abgedeckt werden. (4) Projekte, die originäre Aufgabenbereiche des Kinder- und Jugendplanes (KJP), des Deutsch- Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) berühren und dort gefördert werden könnten. 6

8. Kontakte Koordinierungs- und Fachstelle der Stiftung SPI: Name: E-Mail: Tel: Fax: Adresse: Leon Friedel pfd-cw@stiftung-spi.de 030 / 4423718 (Stiftung SPI) oder 030 / 902912516 (Rathaus Charlottenburg) 030/ 44034146 (Stiftung SPI) oder 030 / 902912515 (Rathaus Charlottenburg) Stiftung SPI Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Ausnahme & Regel Partnerschaft für Demokratie in Charlottenburg-Wilmersdorf Samariterstraße 19-20 10247 Berlin Interne Koordinierung im Büro des Bezirksbürgermeisters: Name: Mariebell Ponce E-Mail: pfd-cw@charlottenburg-wilmersdorf.de Tel: 030 / 902912511 Fax: 030 / 902912515 Adresse: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Bürgermeisterbüro - BzBm LdB 1 Interne Koordination PfD Otto-Suhr-Allee 100 10585 Berlin 7