Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.v. 44799 Bochum info@fachanwalt-fuer-steuerrecht.de Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. info@steuerzahler.de Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter 48145 Münster info@bdfr.de Bundesrechtsanwaltskammer zentrale@brak.de Bundessteuerberaterkammer zentrale@bstbk.de Bundesverband deutscher Banken e.v. bankenverband@bdb.de Bundesverband der Deutschen Industrie Steuern- und Finanzpolitik steuerpolitik@bdi-online.de Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken 10785 Berlin info@bvr.de Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL) 14052 Berlin info@bdl-online.de HAUSANSCHRIFT TEL FAX MD Michael Sell Leiter der Steuerabteilung Wilhelmstraße 97, +49 (0) 30 18 682-1746 +49 (0) 30 18 682-881746 E-MAIL IVA7@bmf.bund.de DATUM 20. November 2014 www.bundesfinanzministerium.de
Seite 2 Bundesverband der Steuerberater e.v. 10715 Berlin info@bvstb.de Bundesverband der vereidigten Buchprüfer e.v. 10785 Berlin office@bvb.org Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e. V. info@bga.de Bundesverband Investment und Asset Management e. V. 60318 Frankfurt am Main info@bvi.de Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands e. V. 10785 Berlin postmaster@voeb.de Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) e. V. 80339 München info@bvzl.de Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Abt_11@bda-online.de Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände 10623 Berlin post@staedtetag.de DBB-Deutscher Beamtenbund-Tarifunion redaktion@dbb.de Deutsche Bundesbank 60006 Frankfurt/Main info@bundesbank.de Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 40476 Düsseldorf kontakt@deloitte.de Deutsche Steuer-Gewerkschaft dstg-bund@t-online.de
Seite 3 Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.v. 50968 Köln dstjg@otto-schmidt.de Deutsche Rentenversicherung Bund 10704 Berlin drv@drv-bund.de Deutscher Anwaltsverein e. V. dav@anwaltverein.de Deutscher Buchprüferverband e.v. 40474 Düsseldorf info@dbvev.de Deutscher Gewerkschaftsbund Reiner.Hoffmann@dgb.de Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.v. (DIHK) info@dihk.de Deutscher Richterbund e.v. (DRB) info@drb.de Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Steuern@dsgv.de Deutscher Steuerberaterverband e. V. dstv.berlin@dstv.de Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 53117 Bonn poststelle@bfdi.bund.de Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft info@de.ey.com Flick Gocke Schaumburg (steuerzentrierte Rechtsberatung) 53175 Bonn bonn@fgs.de
Seite 4 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. berlin@gdv.de Handelsverband Deutschland - HDE e.v. hde@einzelhandel.de Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.v. (HLBS) verband@hlbs.de Institut für Finanzen und Steuern e.v. 53111 Bonn info@ifst.de Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. 40474 Düsseldorf info@idw.de KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 40474 Düsseldorf information@kpmg.de Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL) 13456 Berlin info@nvl.de PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 60327 Frankfurt webcontakt_anfragen@de.pwc.com Verband der Auslandsbanken e. V. 60311 Frankfurt/Main verband@vab.de Verband der Deutschen Freien öffentlichen Sparkassen e.v. 28195 Bremen info@verband-freier-sparkassen.de Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände 60311 Frankfurt/Main info@vka.de Wirtschaftsprüferkammer 10787 Berlin kontakt@wpk.de
Seite 5 Zentralverband des Deutschen Handwerks info@zdh.de nachrichtlich: Bundesministerium des Innern poststelle@bmi.bund.de Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz poststelle@bmjv.bund.de Bundesministerium für Wirtschaft und Energie poststelle@bmwi.bund.de Bundesministerium für Gesundheit info@bmg.bund.de BETREFF Diskussionsentwurf Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ANLAGEN 1 GZ IV A 7 - O 2200/14/10015 :009 DOK 2014/1019024 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Sehr geehrte Damen und Herren, die Steuerverwaltung ist bestrebt, die Arbeitsabläufe im steuerlichen Massenverfahren vor dem Hintergrund der technischen und demographischen Entwicklung weiter zu optimieren und zu modernisieren. Von der Möglichkeit eines zielgenaueren Ressourceneinsatzes im Besteuerungsverfahren sollen alle Beteiligten gleichermaßen profitieren. Der demographischen Entwicklung und den zunehmend globalisierten Geschäftsprozessen in der Wirtschaft soll mit Effizienzsteigerungen durch Einsatz moderner IT-Verfahren Rechnung getragen werden. Bund und Länder haben hierzu ein gemeinsames Konzept mit Gesetzgebungsvorschlägen sowie weiteren untergesetzlichen Maßnahmen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens erarbeitet und in dem beigefügten Diskussionsentwurf festgehalten. Im Wesentlichen sieht der Diskussionsentwurf folgende gesetzliche und untergesetzliche Handlungsfelder vor: Weitgehende elektronische Kommunikation zwischen Verwaltung und den am Besteuerungsverfahren Beteiligten, wobei die sog. ELSTER-Quote ohne zusätzliche
Seite 6 gesetzliche Verpflichtungen zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen durch Verbesserung der Servicequalität ausgebaut werden soll. Reduzierung des Umfangs der Steuererklärungen - Gesetzliche Pflichten zur Vorlage von Belegen mit der Steuererklärung werden weitest möglich durch sog. Belegvorhaltepflichten ersetzt. - Bezüglich der Daten, die der Finanzverwaltung bereits aufgrund elektronischer Datenübermittlungspflichten Dritter bekannt sind, werden über die sog. vorausgefüllte Steuererklärung hinaus weitere Erleichterungen beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung geprüft. Dabei ist sicherzustellen, dass der Steuerbürger von den von Dritten übermittelten Daten abweichende Angaben machen kann. Sachverhaltsermittlung und Bescheiderteilung im Veranlagungsverfahren - Die Möglichkeit des Einsatzes von IT-gestützten Risikomanagementsystemen bei der Prüfung von Steuererklärungen wird ausdrücklich in der Abgabenordnung normiert. Verifikation und Gleichmäßigkeit der Besteuerung müssen dabei durch entsprechende gesetzliche Vorgaben rechtlich gewährleistet bleiben. - Die Quote ausschließlich elektronisch bearbeiteter Einkommensteuerklärungen einschließlich automatischer Erteilung elektronischer Steuerbescheide (derzeit unter 10 %) soll deutlich gesteigert werden. Verbesserung des Rechtsschutzes im elektronischen Steuerverfahren - Eine spezifische Änderungsnorm für vollautomatisch erlassene Bescheide (mit 1-jähriger Antragsfrist) soll die Rechtsposition der Steuerpflichtigen stärken. - Eine ausdrückliche Korrekturmöglichkeit bei Schreib- und Rechenfehlern des Steuerpflichtigen, wie von Verbänden und steuerberatenden Berufen gefordert, soll ebenfalls zu einem bürgerfreundlicheren Verwaltungsvollzug beitragen. Neben einer gesetzlichen Verankerung des Auskunftsanspruchs im Besteuerungsverfahren sollen als Reaktion auf die verstärkte Nutzung elektronischer Daten bereichsspezifische Datenschutzregelungen geschaffen werden. Die Neuregelung der Steuererklärungsfristen und des Verspätungszuschlages dient der besseren Planbarkeit der Arbeitsanfälle bei Steuerberatern und in den Finanzämtern und kann auch zu einer zeitnäheren Steuererhebung beitragen. Der Gesetzesentwurf soll bereits in 2015 fertiggestellt werden, so dass das Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2016 in Kraft treten kann. Die Umsetzung eines Großteils der aus dem Gesetz folgenden Maßnahmen, ebenso wie die Umsetzung der weiteren im Diskussionsentwurf vorgesehenen untergesetzlichen Maßnahmen, bedarf allerdings eines nicht unerheblichen zeitlichen Vorlaufs. Deshalb sind in den Gesetzentwurf entsprechende Anwendungsvorschriften aufzunehmen.
Seite 7 Die im Diskussionsentwurf beschriebenen Maßnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf alle Beteiligten im Besteuerungsverfahren. Daher möchte ich Ihnen hiermit bereits vor Einleitung des formalen Gesetzgebungsverfahrens die Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben, die damit schon bei der Ausarbeitung des Referentenentwurfes Eingang finden kann. Im Hinblick auf die enge zeitliche Planung wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Stellungnahmen bis zum 30. Januar 2015 - möglichst in elektronischer Form - unmittelbar an das Referat IV A 7 (IVA7@bmf.bund.de) übersenden. Wir werden Ihre Stellungnahmen zeitnah auswerten und ggf. zu gemeinsamen Gesprächen einladen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sell Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet.