Beraterbroschüre. Anwendungsnorm Gesetzgebungen Vernetzte Rauchmelder. Rauchmelder retten Leben



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Transkript:

Beraterbroschüre Anwendungsnorm Gesetzgebungen Vernetzte Rauchmelder Rauchmelder retten Leben

DIN-Norm 14676 Bundesländer mit Rauchmelderpflicht in Neu- und Umbauten für Schlaf- und Kinderzimmer für Flure, die als Rettungswege dienen Saarland und Thüringen in Neu-, Um- und in Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer für Flure, die als Rettungswege dienen Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen Rheinland-Pfalz Die Deutsche Industrie-Norm 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnähnlicher Nutzung vom August 2006 richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Dienstleister, Planer, Architekten, Bauherren, Eigentümer und Bewohner. Die DIN-Norm 14676 legt Mindestanforderungen für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Die DIN 14676 gilt nicht für Sonderbauten im baurechtlichen Sinne, für die Brandmeldeanlagen entsprechend DIN 14675/VDE 0833 Teil 2 erforderlich sind. Mindestausstattung Der Geruchssinn ist im Schlaf nicht aktiv, daher sind insbesondere Kinderzimmer, Schlafbereiche und Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Flure und Gänge mit punktuellen Brandlasten sind aufgrund des besonderen Risikos mit Rauchwarnmeldern zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist auf der obersten Ebene mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren. Schleswig-Holstein Hessen (Nachrüstpflicht bis Ende 2014) Empfehlung Empfehlenswert ist die Überwachung jedes Raumes mit einem Rauchwarnmelder sowie die Installation eines Rauchwarnmelders im Keller und auf dem Dachboden, aber nicht in der Küche und im Bad. Hamburg (Nachrüstpflicht bis Ende 2010) Mecklenburg-Vorpommern Keller Flur Küche Mindestschutz (Gesetz in sieben BL) Sonderschutz Optimaler Schutz Stand: Juni 2008 Funktionsprüfung/Wartung Der Rauchwarnmelder ist entsprechend der jeweiligen Bedienungsanleitung regelmäßig einer Funktionsprüfung zu unterziehen mindestens einmal jährlich. Die DIN-Normen sind zu beziehen über: Beuth Verlag GmbH (www.beuth.de) Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin Tel.: 030/26 01-0, Fax: 030/26 01-12 60 Batteriewechsel Die Batterie des Rauchwarnmelders sollte mindestens einmal jährlich gewechselt werden, sofern keine anderslautende Herstellerangabe in der Bedienungsanleitung gemacht wird. DIN EN 14604 Gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676 müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder nach der Gerätenorm DIN EN 14604 zertifiziert sein.

DIN-Norm 14676 Bundesländer mit Rauchmelderpflicht in Neu- und Umbauten für Schlaf- und Kinderzimmer für Flure, die als Rettungswege dienen Saarland und Thüringen in Neu-, Um- und in Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer für Flure, die als Rettungswege dienen Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Hessen (Nachrüstpflicht bis Ende 2014) Die Deutsche Industrie-Norm 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnähnlicher Nutzung vom August 2006 richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Dienstleister, Planer, Architekten, Bauherren, Eigentümer und Bewohner. Die DIN-Norm 14676 legt Mindestanforderungen für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Die DIN 14676 gilt nicht für Sonderbauten im baurechtlichen Sinne, für die Brandmeldeanlagen entsprechend DIN 14675/VDE 0833 Teil 2 erforderlich sind. Mindestausstattung Der Geruchssinn ist im Schlaf nicht aktiv, daher sind insbesondere Kinderzimmer, Schlafbereiche und Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Flure und Gänge mit punktuellen Brandlasten sind aufgrund des besonderen Risikos mit Rauchwarnmeldern zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist auf der obersten Ebene mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren. Empfehlung Empfehlenswert ist die Überwachung jedes Raumes mit einem Rauchwarnmelder sowie die Installation eines Rauchwarnmelders im Keller und auf dem Dachboden, aber nicht in der Küche und im Bad. Abb.: Auswahl Rauchmelder verschiedener Hersteller (9V-Einzelmelder, 9V-Rauchmelder zur Funkvernetzung, 230V-Rauchmelder) 230-Volt-Rauchmelder Besonders gut eignet sich der netzbetriebene Rauchmelder für Neu- und Ausbau sowie bei Modernisierungen von Wohn- und Geschäftsräumen. Batteriebetriebene Rauchmelder (9V) Batteriebetriebene Rauchmelder sind die optimale Lösung zum Nachrüsten im Wohn-, Büro- und Objektbereich. Sie sind ohne zusätzliche Kabelverlegung zu installieren. Diese Rauchmelder arbeiten unabhängig vom Stromkreis. Beim Erwerb sollte auf das VdS-Siegel geachtet werden. Die Notwendigkeit des Batteriewechsels wird mindestens dreißig Tage, bevor die Batterie entladen ist, durch einen wiederkehrenden Signalton angekündigt. Per Funk können mehrere Rauchmelder untereinander vernetzt oder mit einer Zentrale verbunden werden. Damit erhalten Verbraucher ein Höchstmaß an Sicherheit. Mehr Sicherheit mit Rauchmeldern Eine Langzeitbatterie (9 V Lithium) mit einer Batterielebensdauer von bis zu 10 Jahren hält in der Regel so lange, bis auch der Rauchmelder ausgetauscht werden sollte. Eine Langzeitbatterie muss dabei bis zu viermal weniger gewechselt werden als eine Alkaline-Standardbatterie. Dies belastet die Umwelt weniger, spart Kosten und auch Zeit für den Batteriewechsel wichtig für Wohnungsbaugesellschaften. Die Melder müssen mit beiliegenden Dübeln und Schrauben montiert werden, um die nach DIN geforderte feste Verbindung zum Baukörper herzustellen. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei einer Betondecke, kann auf speziell entwickelte Klebeverbindungen zurückgegriffen werden. Auf Teppichklebeband oder Ähnliches ist jedoch unbedingt zu verzichten. Voraussetzung für die Montage ist eine 230-Volt-Stromversorgung. Mit einem Montagesockel kann ein netzbetriebener Rauchmelder auch nachträglich installiert werden. Er ermöglicht die Stromversorgung über eine Aufputz-Zuleitung. Die Notstrom-Option gewährleistet eine einwandfreie Funktionsbereitschaft auch bei Stromausfall. Beim Kauf sollte auf das Vorhandensein des VdS-Siegels geachtet werden. Diese Melder arbeiten weitestgehend wartungsfrei. Entsprechend der Bedienungsanleitung bzw. mindestens einmal jährlich sind allerdings auch diese Rauchmelder einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Mehrere Geräte können miteinander verbunden werden (Reihenverkabelung), dadurch alarmieren sämtliche Melder, sobald ein Gerät Brandrauch erkennt. Um Fehlalarme zu vermeiden (z. B. durch starkes Rauchen in kleinen Räumen), können einzelne Melder zeitweise deaktiviert werden (Stummschaltung). Wo Sie Rauchmelder kaufen können Im Elektro- oder Sicherheitsfachgeschäft erhalten Sie Qualitätsprodukte und eine kompetente Beratung. Neben dem Schutz im Privatbereich bewähren sich seit Jahren professionelle Brandmeldesysteme in Betrieben, Hotels, Gaststätten, Kaufhäusern, öffentlichen Gebäuden sowie in der gesamten Industrie. Brandmeldesysteme schützen Leben und Gesundheit und sichern Firmenexistenzen das Elektrohandwerk berät Sie kompetent und zuverlässig. Einige netzbetriebene Rauchmelder können auch an Alarmzentralen angeschlossen werden. Hamburg (Nachrüstpflicht bis Ende 2010) Worauf Sie beim Kauf achten sollten Flur Küche Mecklenburg-Vorpommern Beispiel für per Funk vernetzte Melder (ohne Zentrale) Keller Mindestschutz (Gesetz in sieben BL) Sonderschutz Optimaler Schutz Stand: Juni 2008 Funktionsprüfung/Wartung Der Rauchwarnmelder ist entsprechend der jeweiligen Bedienungsanleitung regelmäßig einer Funktionsprüfung zu unterziehen mindestens einmal jährlich. Batteriewechsel Die Batterie des Rauchwarnmelders sollte mindestens einmal jährlich gewechselt werden, sofern keine anderslautende Herstellerangabe in der Bedienungsanleitung gemacht wird. Die DIN-Normen sind zu beziehen über: Beuth Verlag GmbH (www.beuth.de) Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin Tel.: 030/26 01-0, Fax: 030/26 01-12 60 Funkvernetzung (230 V / 9 V) Auslösendes Alarmsignal und Funkweiterleitung Rauchmelder Alarmsignal und RepeaterFunktion zur Funkweiterleitung (Überwindung großer Distanz) Küche Alarmsignal Flur Miteinander vernetzte Melder geben das Signal im Brandfall untereinander weiter, lösen also gleichzeitig Alarm aus, wenn ein Melder Rauch detektiert. Das ist ein wesentlicher Vorteil, wenn die zu überwachenden Bereiche weit voneinander entfernt liegen und Gefahr besteht, dass ein einzelner Alarm nicht wahrgenommen wird. Die Funksignale können mittels Repeater-Funktion auch über größere Distanzen senden. Betondecke DIN EN 14604 Gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676 müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder nach der Gerätenorm DIN EN 14604 zertifiziert sein. Keller Temperaturmelder mit Alarmsignal Funk-Rauchmelder mit einem zentralen Empfangsgerät alarmieren im Brandfall sowohl am Melder selbst als auch über die Zentrale. Die Feuerwehr empfiehlt den Kauf von VdS-anerkannten Rauchmeldern nach der DIN EN 14604 inkl. Batterien mit einer Lebensdauer von bis zu 10 Jahren. Ab August 2008 dürfen nur noch Rauchmelder nach der DIN EN 14604 verkauft werden. Es gibt sowohl batterie- als auch netzbetriebene Rauchmelder, die untereinander vernetzt werden können per Kabel und/oder per Funk.

230-Volt-Rauchmelder Besonders gut eignet sich der netzbetriebene Rauchmelder für Neu- und Ausbau sowie bei Modernisierungen von Wohn- und Geschäftsräumen. Voraussetzung für die Montage ist eine 230-Volt-Stromversorgung. Mit einem Montagesockel kann ein netzbetriebener Rauchmelder auch nachträglich installiert werden. Er ermöglicht die Stromversorgung über eine Aufputz-Zuleitung. Die Notstrom-Option gewährleistet eine einwandfreie Funktionsbereitschaft auch bei Stromausfall. Beim Kauf sollte auf das Vorhandensein des VdS-Siegels geachtet werden. Diese Melder arbeiten weitestgehend wartungsfrei. Entsprechend der Bedienungsanleitung bzw. mindestens einmal jährlich sind allerdings auch diese Rauchmelder einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Mehrere Ge räte können miteinander verbunden werden (Reihenverkabelung), dadurch alarmieren sämtliche Melder, sobald ein Gerät Brandrauch erkennt. Um Fehlalarme zu vermeiden (z. B. durch starkes Rauchen in kleinen Räumen), können einzelne Melder zeitweise deaktiviert werden (Stummschaltung). Einige netzbetriebene Rauchmelder können auch an Alarmzentralen angeschlossen werden. Wo Sie Rauchmelder kaufen können Im Elektro- oder Sicherheitsfachgeschäft erhalten Sie Qualitätsprodukte und eine kompetente Beratung. Neben dem Schutz im Privatbereich bewähren sich seit Jahren professionelle Brandmeldesysteme in Betrieben, Hotels, Gaststätten, Kaufhäusern, öffentlichen Gebäuden sowie in der gesamten Industrie. Brandmeldesysteme schützen Leben und Gesundheit und sichern Firmenexistenzen das Elektrohandwerk berät Sie kompetent und zuverlässig. Worauf Sie beim Kauf achten sollten Funkvernetzung (230 V / 9 V) Miteinander vernetzte Melder geben das Signal im Brandfall untereinander weiter, lösen also gleichzeitig Alarm aus, wenn ein Melder Rauch detektiert. Das ist ein wesentlicher Vorteil, wenn die zu überwachenden Bereiche weit voneinander entfernt liegen und Gefahr besteht, dass ein einzelner Alarm nicht wahrgenommen wird. Die Funksignale können mittels Repeater-Funktion auch über größere Distanzen senden. Die Feuerwehr empfiehlt den Kauf von VdS-anerkannten Rauchmeldern nach der DIN EN 14604 inkl. Batterien mit einer Lebensdauer von bis zu 10 Jahren. Ab August 2008 dürfen nur noch Rauchmelder nach der DIN EN 14604 verkauft werden. Es gibt sowohl batterie- als auch netzbetriebene Rauchmelder, die untereinander vernetzt werden können per Kabel und/oder per Funk. Funk-Rauchmelder mit einem zentralen Empfangsgerät alarmieren im Brandfall sowohl am Melder selbst als auch über die Zentrale.

Hinweise Vermieterpflichten in Bundesländern mit Rauchmeldergesetz Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist der Bauherr bzw. Eigentümer des Hauses/der Wohnung verantwortlich. Er hat neben der Pflicht zur Installation auch dafür zu sorgen, dass die installierten Rauchmelder betriebsbereit sind (Kontrolle einmal jährlich). Sind die Rauchmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Vermieter, es sei denn, er kann die jährliche Prüfung nachweisen. Er kann Verantwortung und Kosten für die Wartung, insbesondere den regelmäßigen Batteriewechsel, per Mietvertrag (Zusatzklausel) auf den Mieter übertragen. Der Vermieter hat aber weiterhin eine Aufsichtspflicht. Sonderfälle Wohnheime Um ungefährdete Personen nicht zu beunruhigen, kann bei Funk- Rauchmeldesystemen die Alarmgebung der Melder, die den Brand nicht feststellen, abgeschaltet werden. Der Alarm wird dann nur im betroffenen Raum und z. B. im Schwesternzimmer oder an der Pforte ausgelöst. Immer noch werden viele Menschen in Deutschland im Schlaf vom Brandtod ereilt. Das kann man verhindern mit verhältnismäßig einfachen Mitteln. Hans Jochen Blätte, Präsident der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) Stummschaltung Wurde ein Alarm z. B. durch Kochdämpfe ausgelöst, kann ein Spezialmelder mit Stummschaltung durch Drücken des Testknopfes vorübergehend stummgeschaltet werden. Sollte sich innerhalb der Stummschaltezeit die Rauchkonzentration verdreifachen, wird erneut Alarm ausgelöst. Dieser Alarm kann dann nicht mehr stummgeschaltet werden. Er bleibt solange bestehen, wie sich Rauch/Dampf in der Messkammer befindet. Wichtig: Diese Funktion stellt sich automatisch zurück! Das heißt, der Bewohner kann nicht vergessen, den Melder wieder anzuschalten. Für Hörgeschädigte Ein spezieller Rauchmelder warnt durch starke Lichtblitze, die von der Netzhaut des Auges besonders leicht wahrgenommen werden. Außerdem bringt er eine kleine Scheibe im Bettzeug des schlafenden Hörgeschädigten zum Vibrieren, so dass die Person aufwacht und damit auch nachts vor Rauch und Brandgefahr geschützt ist. Senioren-Telefonnotruf Mit einem tragbaren Sendegerät können alleinlebende Senioren jederzeit Hilfe über einen (Pflege-)Dienstleister herbeirufen. Der Notruf vermittelt mehr Sicherheitsgefühl und erlaubt betagten Personen einen längeren selbstständigen Aufenthalt in der eigenen Wohnung. Viele Hausnotrufgeräte bieten heute auch eine Anbindung an zahlreiche Meldesysteme, wie z. B. Rauchmelder, Gasmelder etc. Das Warnsignal der Melder geht in der Regel an einen Dienstleister, der eine Vorprüfung des Alarms vornimmt, bevor die Feuerwehr gerufen wird. Neue Produktnorm DIN EN 14604 Gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676 für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung müssen Rauchwarnmelder nach der Produktnorm DIN EN 14604 geprüft und anerkannt sein. Nach einer Übergangsfrist dürfen ab 1. August 2008 nur noch nach dieser Produktnorm zertifizierte Rauchwarnmelder verkauft werden, die das entsprechende CE-Kennzeichen tragen. G2yxxx 0786-CPD-2xxxx

Kontaktadressen Die Kampagne wird unterstützt von folgenden Herstellern: Impressum Atral-Secal GmbH Herr Klaus Finger Tel.: 06201 / 6005-80, Mail: k.finger@atral.de www.daitem.de Bosch Sicherheitssysteme GmbH Frau Margarita Karger Tel.: 0 89 / 6290-1644 Mail: Margarita.Karger@de.bosch.com www.boschsicherheitssysteme.de detectomat GmbH Frau Anneke Brouwer Tel.: 04102 / 211415, Mail: brouwer@detectomat.de www.detectomat.de D-Secour European Safety Products GmbH Herr Helmut Plaß Tel.: 04 21 / 4 3280-0, Mail: D-Secour@d-secour.de www.firex-rauchmelder.de Ei Electronics Herr Philip Kennedy Tel.: 0211 / 8903-296, Mail: philip.kennedy@eiltd.ie www.eielectronics.com Hager Tehalit Vertriebs GmbH Technisches Service Telefon Tel.: 01 80 / 3 847342, Mail: tebis@hager.de www.hager.de Hekatron Vertriebs GmbH Frau Esther Müller Tel.: 07634 / 500-434, Mail: MUE@hekatron.de www.hekatron.de Merten GmbH & Co. KG Technische Beratung Tel.: 08 00 / 637836-40, Mail: infoline@merten.de www.merten.de Novar GmbH by Honeywell Herr Michael Buschmann Tel.: 02137 / 1 73 73 Mail: Michael_Buschmann@novar.com www.novar.de Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Tel.: 030 / 2020-5000, Mail: info@gdv.de www.gdv.de Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e. V. Fachverband Sicherheitssysteme Tel.: 069 / 6302-250, Mail: sicherheitssysteme@zvei.org www.zvei.org/sicherheitssysteme Bundesverband der Hersteller und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen (BHE) e. V. Tel.: 06386 / 9214-0, Mail: info@bhe.de www.bhe.de Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) Tel.: 02505 / 2468, Mail: vfdb.spohn@t-online.de www.vfdb.de Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV) Bundesgeschäftsstelle Tel.: 030 / 2 888488-00, Mail: info@dfv.org www.feuerwehrverband.de Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Tel.: 02241 / 3407-0, Mail: ziv@schornsteinfeger.de www.schornsteinfeger-ziv.de Die Kampagne wird unterstützt von folgenden Dienstleistern: BRUNATA-METRONA Tel.: 040 / 6 7501-0, Mail: info@brunata-hamburg.de www.brunata-metrona.de ista Deutschland GmbH Tel.: 02 01 / 4 59-3583, Mail: R.Baumann@ista.de www.ista.de KALORIMETA AG & Co. KG Tel.: 040 / 2 37 75-524, Mail: volker.eck@kalo.de www.kalo.de Siemens AG Tel.: 0180 / 50 50222 Mail: technical-assistance@siemens.com www.siemens.de/delta Techem Energy Services GmbH Tel.: 061 96 / 5 2227 92, Mail: gernot.breunig@techem.de www.techem.de Gira Giersiepen GmbH & Co. KG Tel.: 0 21 95 / 602-0, Mail: ralf.eckhoff@gira.de www.gira.de Hugo Brennenstuhl GmbH & Co. KG Tel.: 0 70 71 / 88 01-131, Mail: mkuenstle@brennenstuhl.de www.brennenstuhl.de www.rauchmelder-lebensretter.de