Systemsicherheit Aufgaben der Verteilnetzbetreiber. RWE Deutschland AG, DJ-E, Dr. Gabriele Haas SEITE 1



Ähnliche Dokumente
Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom

Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH. gültig ab

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Änderungen bei der Windenergie

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Preisblatt Netznutzung Strom der SWS Netze Solingen GmbH gültig ab (inkl. Kosten des vorgelagerten Netzes)

Zukunft der Verteilnetze

Preisblätter 2013 (Stand )

Preisblatt 5 Konzessionsabgabe und Umlagen

Lehrer: Einschreibemethoden

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. ..

Erfassung von Anlagendaten im Marktstammdatenregister

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009

Erfahrungen aus der Sicht des Verteilnetzbetreibers EWE NETZ

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM

Aktuelle Netzregulierung

Beschreibung der Umstellungsschritte für moneyplex (neue Benutzerkennung und Kommunikationsadresse)

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH

Beschreibung Strom Gas Wasser

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Preiskomponenten. Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht.

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab )

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Das Rücktrittsrecht I

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern


Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Netzentgelte Gas 2015

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013

Online-Abzüge 4.0. Ausgabe 1

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Alternative Stiftungs- Vortrag Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?

Standardangebot Vodafone Kabel Deutschland (Stand 2. September 2015)

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Ergänzende Bedingungen zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen

Anleitung für die Erfassung der Daten für die Berichtspflichten Strom nach 52 EnWG über das Verfahren Webanwendung

Vorläufige Netzentgelte Strom Gültig vom bis Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3

Zur Verteilnetzstudie Moderne Verteilnetze für Deutschland vom September 2014 Regulatorische Konsequenzen für Verteilnetzbetreiber

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Aktuelle Entwicklungen bei den Strom- und Gas-Systemnutzungstarifen

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Diskussionspapier. Marktprozesse für den Austausch elektronischer Preisblätter Netznutzung

SEPA-Umstellungshilfe für die VR-NetWorld-Software zur Nutzung von SEPA-Lastschriften

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Gas der Stadtwerk Tauberfranken GmbH gültig ab 1. Januar 2015

SCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«...

Messwesen bei EEG-Anlagen

Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz. Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg

Satzung der Stadtwerke Lütjenburg -Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Lütjenburg- über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März Guten Tag,

Das Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept. DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015

Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene

Netzzugangsentgelte Strom der

Zugang mit sonstigen Betriebssystemen (wie: Android, ios (ipad, iphone, ipad),...)

Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte

Niederschrift zum 2. Ortstermin im Wildschadens-/Jagdschadensverfahren nach 48 Abs. 3 und 5 Thüringer Jagdgesetz (ThJG)

SmartDispatch DMR-Dispatcher. Bestellablauf. SmartDispatch-Bestellablauf V1.0

VNWI-Extraforum Attendorn: Zwangsverwaltung, Zwangsvollstreckung und Insolvenzverfahren Kostenprobleme

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. -Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Verpflichtende Direktvermarktung erneuerbarer Energien als richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerb?

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

Mittelspannung (MS) 12,16 0,84 Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 15,30 0,70 Niederspannung (NS) 15,06 1,05

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung

Produktionsprofile in der Energiewirtschaft

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Medienkonferenz Änderungen «Gemeindeordnung + Stadtwerkereglement»

Anspar-Darlehensvertrag

Preisblatt der GEW Wilhelmshaven GmbH für den Netzzugang Strom inkl. vorgelagerter Netze gültig ab

Transkript:

Systemsicherheit Aufgaben der Verteilnetzbetreiber, DJ-E, Dr. Gabriele Haas SEITE 1

Systemsicherheitsmaßnahmen des VNB > Nach 11 EnWG Verpflichtung eines jeden Netzbetreibers zum Betrieb eines sicheren, zuverlässigen und leistungsfähigen Energieversorgungsnetzes; Konkretisierung u.a. durch 13 und 14 EnWG. > Maßnahmen des VNB nach im Falle der Gefährdung der Sicherheit und Zuverlässigkeit: Eigene Maßnahmen nach 14 Abs. 1 S. 1 i.v.m 13 EnWG Maßnahmen auf Anweisungen des ÜNB nach 14 Abs. 1 c i.v.m 13 EnWG SEITE 2

Maßnahmen des VNB auf Anweisung des ÜNB > Verpflichtung der VNBs gemäß 14 Abs. 1 c S. 1 Maßnahmen des ÜNB oder eines nach 14 Abs. 1 S. 1 EnWG verantwortlichen VNB, in dessen Netz sie eingebunden sind, nach dessen Maßgaben durch eigene Maßnahmen zu unterstützen, soweit erforderlich, um Gefährdungen oder Störungen in den Netzen mit geringstmöglichen Eingriffen zu vermeiden. D.h. VNB wird im Wege der Kaskade auf Anweisung des ÜNB tätig; bdew- Praxisleitfaden für unterstützende Maßnahmen von Stromnetzbetreibern und bdew-mustervertrag SEITE 3

Eigene Systemsicherheitsmaßnahmen des VNB > Maßnahmen nach 13 EnWG gelten gemäß 14 Abs. 1 S. 1 EnWG für die VNB im Rahmen ihrer Verteilungsaufgaben entsprechend, soweit sie für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung in ihrem Netz verantwortlich sind. Netzbezogene Maßnahmen Marktbezogene Maßnahmen bzw. zwangsweise marktbezogene Maßnahmen? Lastabwurf, wenn Gefährdung oder Störung durch Maßnahmen nach 13 Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt werden können, soweit möglich Vorabinformation Folge der Maßnahme nach 13 Abs. 2 S. 1: Ruhen der Leistungspflichten und damit keine Haftung für Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung und vollständiger Ausschluss der Haftung für Vermögensschäden 13 Abs. 4 a EnWG? SEITE 4

BACK-UP SEITE 5

Maßnahmen bei Gefährdung bzw. Störung der Strombzw. Gasversorgung 13 EnWG Strom 16 EnWG Gas 1. netzbezogene Maßnahmen 2. marktbezogene Maßnahmen Vertragliche Maßnahmen (i. W. Regelenergie, Lastabschaltung bei Großkunden) Zwangsmaßnahmen (Anweisung von Kraftwerken, Einschränkung nach 16 Abs. 2 a S. 3 f. für systemrelevante. Gaskraftwerke) 3. Lastabwurf 1. netzbezogene Maßnahmen 2. marktbezogene Maßnahmen Vertragliche Maßnahmen (i. W. Ausgleichsleistung, Speicher) 3. Lastabwurf Vergütung ohne Entschädigung SEITE 6

Kabinettsentwurf I - Regelungen zur Offshore-Anbindung > Gültige Rechtslage: Anbindungsanspruch nach 17 Abs. 2a EnWG; Kosten für Errichtung und Betrieb werden über Netzentgelte gewälzt Keine ausdrückliche Regelung zur Haftung für verzögerte oder gestörte Netzanbindung, aber Möglichkeit zum Schadensersatz (Vorsatz, Fahrlässigkeit) > EnWG-Entwurf: Anbindungsanspruch im Rahmen von diskriminierungsfrei zugeteilten Kapazitäten, Anspruch besteht ab geplantem Fertigstellungszeitpunkt der Anbindungsleitung (keine Änderung des Zeitpunkts ab 30 Monate vor Fertigstellungszeitpunkt) Anlagenbetreiber erhält bei Nichteinspeisung wegen Störung oder verzögerter Netzanbindung unabhängig von Schuldfrage des ÜNB Entschädigung Aber Begrenzung der Entschädigung auf 90 % der Einspeisevergütung, bei Vorsatz 100%, Begrenzung auf 100 Mio. für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden je Schadensereignis SEITE 7

Kabinettsentwurf I - Wälzungsmechanismen > Wälzung von Entschädigungskosten über separate Umlage Kosten aus Haftungsrisiken bei Netzanbindung u. Betrieb von Offshore-Windkraftanlagen werden per separater Umlage zunächst analog zu KWK-Aufschlag nach horizontalem Belastungsausgleich als Aufschlag auf Netzentgelte an Letztverbraucher gewälzt Selbstbehalt des ÜNB, der nicht in die Wälzung einfließt und bei der Ermittlung der Netzentgelte nicht berücksichtigt wird Ermittlung der Umlage auf Basis erwarteter Kosten für das nächste Jahr bis 30.09. Abweichungen Ist/Prognose fließen in nächste Umlageermittlung ein. > Wälzung von Invest- und Planungskosten über Netzentgelte Investitionskosten für Netzanbindung (von Umspannanlage bis Netzverknüpfungspunkt an Land) und Kosten für Aufstellung des Offshore-Netzplans und des Offshore Netzentwicklungsplans werden horizontal wie KWK-Kosten auf alle ÜNB verteilt Anerkennung als dnbk mit (t-0)-versatz in ÜNB-Netzentgelten vertikale Wälzung über VNB-Netzentgelte (vorgelagerte Netzkosten) an Letztverbraucher SEITE 8

Kabinettsentwurf II - Winterhilfe, 13 EnWG ff > Ziel der Änderungen: Sicherstellung der Versorgungssicherheit und Vermeidung von Blackouts > Inhalt: Umfassende Eingriffe in die Rechte von Kraftwerksbetreibern, Speicherbetreibern, Speicherkunden etc: Verpflichtung der Speicherbetreiber zur Anpassung der Ein- und Ausspeisung auf Anweisung des ÜNB/FNB ÜNB werden zur Schaltzentrale der Versorgungssicherheit, können sogenannte systemrelevante Kraftwerke (Meldepflichten 10 MW, Stilllegungsverbote 50 MW) ausweisen, Genehmigung als systemrelevantes Kraftwerk bei Nichteinschreiten der BNetzA Eingriffe gegen Erstattung der sogenannten notwendigen Auslagen SEITE 9