BERUFSBEGLEITENDES PRAXISSTUDIUM



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Transkript:

BERUFSBEGLEITENDES PRAXISSTUDIUM Geprüfte Handelsfachwirtin Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) Mit komplett aktualisiertem Lehrplan

B e r u f s b e g e l e i t e n d e W e i t e r b i l d u n g G E P R Ü F T E/-R H A N D E L S F A C H W I R T / -I N (I H K) * Die Volkshochschule Nürtingen bietet die berufsbegleitende Weiterbildung zum/zur Handelsfachwirt/-in an. Der Lehrgang umfasst 540 Unterrichtsstunden bei 8 Wochenstunden, dies entspricht einer zeitlichen Dauer von ca. 2 Jahren. Am Ende des Lehrganges stehen Abschlussprüfungen vor einem Prüfungsausschuss der IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Nürtingen. Nach bestandener Prüfung sind die Absolventen/- innen berechtigt, die Berufsbezeichnung "Geprüfte Handelsfachwirtin / Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)" zu führen und haben darüber hinaus die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben. Kursbeginn: 10. November 2015 Unterrichtstage: dienstags und donnerstags Unterrichtszeit: 18:15 21:30 Uhr Während der Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Kursort: Hölderlinhaus, Neckarsteige 1 Infoabende: Montag, 6. Juli, 18:30 Uhr Donnerstag, 17. Sept., 18:30 Uhr Sie sind Inhaber/-in eines Einzelhandels- oder Großhandelsbetriebes Kaufmännische/r Mitarbeiter/in in einem Handelsbetrieb Mitarbeiter/-in in einem Industrie- oder Handwerksbetrieb und sind im Verkauf oder im Einkauf beschäftigt als Lagerist/-in beschäftigt nicht kaufmännisch ausgebildete/r Mitarbeiter/-in wie Ingenieur, Techniker/-in, Landwirt/-in, sind jedoch kaufmännisch tätig Sie erhalten die Berechtigung zur weiterführenden Ausbildung zum / zur Betriebswirt /-in die Berechtigung die Berufsbezeichnung "Geprüfte Handelsfachwirtin / Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)" zu führen die Hochschulzugangsberechtigung Ihre Dozenten verfügen über eine große und langjährige Erfahrung in der Erwachsenenbildung kommen aus dem betriebswirtschaftlichen Bereich in gehobener Position sind zum Teil in Prüfungsausschüssen der IHK tätig * Zur besseren Lesbarkeit wird im Text nur vom Handelsfachwirt gesprochen. Gemeint ist dabei immer der Geprüfte Handelsfachwirt (IHK) und die Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK). Seite 1 von 13

Einordnung der Fachwirte-Ausbildung Die vom Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern entwickelte Grundkonzeption für die berufliche Aufstiegsbildung im kaufmännischen Bereich sieht für die mittlere Führungsebene die Qualifikation als Fachkaufmann/-frau oder Fachwirt/-in vor. Während man unter dem/der Fachkaufmann/-frau einen/eine Funktionsspezialisten/-in zu verstehen hat, sieht die Ausbildung zum/zur Fachwirt/-in eine Spezialisierung auf bestimmte Branchen vor: Wirtschaftsfachwirt/-in, Handelsfachwirt/-in, Versicherungsfachwirt/-in, Bankfachwirt/-in, Industriefachwirt/-in usw. Die Ausbildung zum/zur Fachwirt/-in knüpft an vorhandenes kaufmännisches Fachwissen an, sie ist praxisnah konzipiert und bietet neben der notwendigen Vermittlung von Spezialwissen eine, hinsichtlich der beruflichen Flexibilität, erwünschte Verbreiterung des Grundwissens. Die Fachwirte-Ausbildung ist fester und anerkannter Bestandteil der Aus- und Weiterbildungslandschaft in Deutschland. Fachwirte sind kaufmännische Führungskräfte innerhalb einer Branche. Sie sind berufserfahrene Branchenspezialisten mit erweiterten und vertieften betriebswirtschaftlichen Kenntnissen branchenspezifisch qualifiziert, um als Fach- und Führungskräfte insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen bestehen zu können qualifizierte Mitarbeiter, die innerbetriebliche Zusammenhänge und gesamtwirtschaftliche Abhängigkeiten beurteilen können aufstiegsbewusste Mitarbeiter, die vorankommen wollen. Hochschulzugangsberechtigung Seit Juni 2010 ist der erfolgreiche Abschluss zur Prüfung zum Handelsfachwirt / zur Handelsfachwirtin mit der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung verbunden (d.h. der Abschluss ist dem allgemeinbildenden Abitur gleichgestellt). Alle Handelsfachwirte können bundesweit an allen Universitäten ein Fach ihrer Wahl studieren (vorbehaltlich der Zugangsbeschränkungen zu den jeweiligen Studiengängen z.b. Numerus Clausus). Seite 2 von 13

HANDELSFACHWIRTE - PRÜFUNGSORDNUNG DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER Der IHK-Weiterbildungsabschluss Handelsfachwirt IHK wurde im Zuge der sich wandelnden beruflichen Anforderungen grundlegend neu erarbeitet und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 13. Mai 2014 als Nachfolgeregelung für den bisherigen Abschluss erlassen. (aus dem Vorwort des DIHK-Rahmenstoffplans) Der zugehörige Rahmenstoffplan trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung (1) Zur ersten mündlichen Teilprüfung ist zugelassen wer: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (2) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer die erste Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. (3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltliche Bezüge zu 1, Abs. 2 der Prüfungsordnung haben. (4) Abweichend von den in Absatz 1 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Seite 3 von 13

Prüfung Die Prüfung gliedert sich in zwei schriftliche Teile und einen mündlichen Teil. Die erste schriftliche Teilprüfung wird ungefähr ein Jahr nach Beginn der Weiterbildung abgelegt. Der zweite schriftliche Teil und der mündliche Teil erfolgen am Ende der Weiterbildung. Erste schriftliche Teilprüfung: 1. Unternehmensführung und steuerung 2. Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation Zweite schriftliche Teilprüfung 1. Handelsmarketing, 2. Beschaffung und Logistik 3. Ein Handlungsbereich aus den Wahlfächern: - Vertriebssteuerung oder - Handelslogistik oder - Einkauf oder - Außenhandel Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation (15 Minuten) und dem situationsbezogenen Fachgespräch (max. 20 Minuten). Hierzu wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dieser Weiterbildung von der Volkshochschule Nürtingen eine interne Weiterbildung im Anschluss an die Prüfungen angeboten. Prüfungstermine Die Prüfungen finden im September 2016 und im September 2017 statt. Die genauen Termine werden zu Kursbeginn bekannt gegeben. Ausbilder-Eignungsprüfung Wer die Prüfung zum Handelsfachwirt erfolgreich abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit und benötigt nur noch den mündlichen Teil zum Erwerb des ADA-Scheines. Ein Vorbereitungskurs auf die mündliche Ausbilder-Eignungsprüfung wird bei ausreichender Teilnehmerzahl von der Volkshochschule zusätzlich organisiert. Dieser Kurs wird intern ausschließlich den Absolventinnen und Absolventen der Volkshochschule angeboten. Seite 4 von 13

Inhaltsübersicht mit Stundenverteilung Gesamtstunden Lern- und Arbeitsmethodik 10 I. Teil Unternehmensführung und -steuerung 130 Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation 140 II. Teil Handelsmarketing 110 Beschaffung und Logistik 90 Prüfungsthemen zur Wahl (eines dieser Themen muss im Teil II behandelt werden) Vertriebssteuerung oder 60 Handelslogistik 60 Außenhandel 60 Einkauf 60 [Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (Intensivunterricht: wird bei Interesse gesondert angeboten, separate Anmeldung erforderlich) 80] Gesamtdauer (ohne Ausbildereignungsprüfung) 540 UE ======= Seite 5 von 13

Ausführliche Inhaltsübersicht Lern- und Arbeitsmethodik - Subjektive und objektive Rahmenbedingungen erkennen und deren Einfluss auf das Lernen berücksichtigen - Lerntechniken anwenden - Zeit- und Themenplanung anwenden - Lernmethoden und eingesetzte Lernmedien überblicken - Gruppenarbeit praktizieren - Grundlagen der Rede- und Präsentationstechniken anwenden 1. Unternehmensführung und -steuerung - Bewerten der Voraussetzungen, Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen unternehmerischer Tätigkeiten - Entwickeln einer Geschäftsidee und Erstellen eines Businessplans auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer Unternehmensübernahme - Gestalten der Unternehmensorganisation unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile von Kooperationen im Handel - Anwenden der Kosten- und Leistungsrechnung sowie von Controllinginstrumenten - Analysieren der Unternehmensfinanzierung und Treffen von Finanzierungsentscheidungen - Umsetzen von Maßnahmen des Risikomanagements 2. Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation - Anwenden von Führungsmethoden - Einsetzten von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements - Anwenden von Konzepten des Personalmarketings, Mitwirken bei der Personalauswahl einstellung - Planen und Durchführen der Berufsausbildung - Umsetzten von Beurteilungssystemen und Mitwirken an deren Weiterentwicklung - Durchführen der Personalbedarfs-, Personalkosten- und Personaleinsatzplanung - Planen und Organisieren von Qualifizierungsmaßnahmen - Auswerten von Personalkennziffern - Bewerten der Vor- und Nachteile verschiedener Entgeltsysteme - Situationsgerechtes Kommunizieren mit internen und externen Partnern sowie zielgerichtetes Einsetzen von Präsentations- und Moderationstechniken - Umsetzen der Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Seite 6 von 13

3. Handelsmarketing - Bewerten von handelsrelevanten Entwicklungen und Ableiten von Schlussfolgerungen - Auswerten von Markt- und Zielgruppenanalysen und Bewerten von Marketingstrategien - Einsetzen von Marketinginstrumenten unter Berücksichtigung von Standort und Zielgruppen - Gestalten des Sortiments - Planen und Umsetzen von verkaufsfördernden Maßnahmen und einer kundenorientierten Servicepolitik - Gestalten von Verkaufsflächen und der Warenpräsentation unter Berücksichtigung von Visual Merchandising - Planen, Umsetzen und Bewerten von Werbekonzepten - Umsetzen standortbezogener Öffentlichkeitsarbeit - Weiterentwicklung von Vertriebskonzepten unter besonderer Berücksichtigung von E-Commerce - Analysieren und Bewerten der Entwicklung von Märkten, des Wettbewerbs und gesamtwirtschaftlicher Nachfragestrukturen, Ableiten von Marktstrategien 4. Beschaffung und Logistik - Ermitteln des Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen unter Berücksichtigung von Quantität und Qualität - Umsetzen und Optimieren von Beschaffungs- und Logistikprozessen unter Berücksichtigung von Schnittstellen, E-Procurement und Konditionenpolitik - Analysieren der Wirkungen beschaffungs- und logistikbezogener Entscheidungen auf die Wertschöpfungskette (Supply Chain Management) und Entwickeln von Verbesserungsmaßnahmen - Bewerten des kunden- und lieferantenbezogenen Waren- und Datenflusses einschließlich Efficient Consumer Response - Steuern von Transport- und Entsorgungsprozessen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte - Steuern von Lagerprozessen 5. Vertriebssteuerung - Bewerten und Umsetzen von Vertriebs- und Sortimentsstrategien - Planen und Durchführen von Maßnahmen zur Flächenoptimierung - Berücksichtigen von Kundenbedürfnissen und Kundenverhalten bei Vertriebs- und Beschaffungsprozessen - Beurteilen und Umsetzen der absatzbezogenen Preis- und Konditionenpolitik 6. Handelslogistik - Planen, Steuern, Kontrollieren und Optimieren von Elementen der Logistikkette - Aushandeln von Vertragskonditionen und Vergabe von Aufträgen - Umsetzen der Transportsteuerung und von logistischen Lösungen - Bewerten von logistischen Investitionen Seite 7 von 13

7. Einkauf - Entwickeln von Einkaufsstrategien aus den Vorgaben der Unternehmenspolitik sowie externen Einflussgrößen - Umsetzen und Weiterentwickeln der Sortimentsstrategie unter Berücksichtigung von Hersteller- und Handelsmarken - Analysieren der Einkaufsmärkte und Auswählen von Lieferanten und Beschaffungswegen - Entwickeln und Umsetzen von Verhandlungsstrategien zur Optimierung von Liefer- und Zahlungskonditionen - Entwickeln von Lieferantenbeziehungen unter Berücksichtigung von Lieferantenbewertungen 8. Außenhandel - Anbahnung von Außenhandelsgeschäften unter Nutzung von Quellen und Organisationen zur Beratung und Unterstützung - Bewerten von Außenhandelsrisiken und Beurteilen von Geschäften zur Risikominderung - Steuern von Transport und Lagerung, Zertifizierung und Versicherungen - Bewerten von Zahlungsbedingungen, Zöllen, Verbrauchssteuern und Handelshemmnissen sowie der Finanzierung von Außenhandelsgeschäften, Abwickeln des Zahlungsverkehrs Literatur für die Ausbildung zum Handelsfachwirt Zur Prüfungsvorbereitung und für den erfolgreichen Abschluss der Prüfung zum Handelsfachwirt reichen die Skripte, die im Unterricht ausgegeben werden aus. Sie werden von unseren Dozentinnen und Dozenten fortlaufend aktualisiert und sind somit immer auf der Höhe der Rechtsprechung und darüber hinaus auf dem aktuellen Stand der Prüfungsanforderungen. Die hierfür anfallenden Kopierkosten werden halbjährlich in Rechnung gestellt. Die Literaturempfehlungen, die Sie immer mal wieder erhalten ergänzen und vertiefen bestimmte Aspekte des Lernstoffes. Seite 8 von 13

Anmeldung zum Handelsfachwirt/-in Die Anmeldung zum Lehrgang "Handelsfachwirt/-in" ist schriftlich und in zweifacher Ausfertigung an die zu richten. VOLKSHOCHSCHULE NÜRTINGEN Abt. Berufliche Bildung Neckarsteige 1 (Hölderlinhaus) 72622 Nürtingen Telefon 07022 75-341 Telefax 07022 38934 Folgende Unterlagen sind beizufügen 1. eine Kopie oder Abschrift des Kaufmannsgehilfenprüfungs-Zeugnisses oder des Zeugnisses des anerkannten Ausbildungsberufes 2. der schriftliche Nachweis über die praktische Berufstätigkeit Gebühren des Lehrganges Teilnahmegebühr 2.380,00 zahlbar 2 Wochen nach Kursbeginn Gebühren bei Ratenzahlung: Abbuchung 22 Raten à 110,00 Anmeldegebühr 30,00 zuzüglich Prüfungsgebühr IHK (wird von der IHK erhoben) voraussichtlich ca. 450,00 Seite 9 von 13

Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altergrenze besteht nicht. Die Förderung besteht aus zwei Elementen 1. Zuschuss: 30,5% der Kurs- und Prüfungsgebühr (nicht rückzahlbar) 2. Kredit bei der KFW-Bank mit reduzierter Rückzahlung: Nach bestandener Prüfung müssen nur 75% der gewährten Kreditsumme zurück bezahlt werden Wer wird gefördert? Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten (hierzu zählt der Handelsfachwirt), Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen. Wie hoch ist die maximale Förderung? Beispiel Lehrgangsgebühr 2.380,00 Prüfungsgebühr 450,00 Förderfähige Gebühren 2.830,00 BaföG:./. Förderung (30,5%) 863,15 Restgebühr 1.966,85 KFW-Kredit Restgebühr 1.966,85./. Rückzahlung (75%) 1.475,14 Förderung 491,71 Summe der Förderung 1.354,86 Zu leistender Eigenanteil 1.475,14 Den Antrag auf BAföG-Förderung erhalten Sie beim Landratsamt oder im Internet unter www.meister-bafoeg.info. Einige Tage nach dem Bescheid vom BAföG-Amt auf Gewährung des Zuschusses erhalten Sie automatisch einen Kreditantrag der KfW-Bank zugeschickt. *Die Zinsen für den Kredit sind in dieser Beispielrechnung nicht berücksichtigt. Sie erhöhen den zu leistenden Eigenanteil entsprechend. Seite 10 von 13

VOLKSHOCHSCHULE NÜRTINGEN Eingegangen: Abt. Berufliche Bildung Neckarsteige 1 (Hölderlinhaus) Zugelassen: 72622 Nürtingen Telefon 07022 75-341 Fax 07022 38934... E-Mail: beruf@vhs-nuertingen.de Internet: www.vhs-nuertingen.de A N M E L D U N G (Bitte zweifach ausfüllen!) Ich melde mich verbindlich zum Praxisstudiengang "Geprüfte/r Handelsfachwirt/-in (IHK)", Beginn: 10. November 2015 an. Unterrichtszeit Dienstag, 18:15-21:30 Uhr Donnerstag, 18:15-21:30 Uhr Anmeldegebühr Lehrgangsgebühr Prüfungsgebühr (ca.) 30,00 Euro 2.380,00 Euro (bei Einmalzahlung, inkl. Anmeldegebühr) zzgl. Lernmittel und Prüfungsgebühren 450,00 Euro (wird von der IHK erhoben) Ich verpflichte mich, die Lehrgangsgebühr an die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen IBAN DE23611500200010200144 BIC ESSLDE66XXX zu überweisen (Bitte gewünschte Zahlungsweise ankreuzen!): Gesamtbetrag in Höhe von 2.380,00 Euro (zahlbar bis spätestens zwei Wochen nach Lehrgangsbeginn) Abbuchung 22 Raten zu je 110,00 (erstmals zum 01.12.2015) Bei Abbuchung bitte die Abbuchungsermächtigung ausgefüllt der Anmeldung beifügen. Name Vorname Geb. Datum / Geb. Ort PLZ Wohnort Straße Telefon (tagsüber) E-Mail-Adresse Datum Unterschrift Die Kündigungsbedingungen sind Teil der Anmeldung. Sie finden sie umseitig. Seite 11 von 13

Kündigungsbedingungen 1. Kündigung bis 14 Tage nach Anmeldung: Die Anmeldegebühr wird einbehalten. Weitere Verwaltungskosten fallen nicht an. 2. Früheste Kündigung zum Ende der ersten sechs Monate möglich: Nach Beginn der Weiterbildung ist eine Kündigung frühestens zum Ablauf der ersten sechs Monate möglich. Die Kündigung muss sechs Wochen vor Ablauf der ersten sechs Monate erfolgen. 3. Kündigungsfristen nach Ablauf der ersten sechs Monate der Weiterbildung: Erfolgt eine Kündigung nach Ablauf der ersten sechs Monate der Weiterbildung, so muss die Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der jeweils folgenden drei Monate erfolgen. 4. Kündigung nach Gebührenerhöhung: Bei einer Gebührenerhöhung durch die Volkshochschule im Verlauf der Weiterbildung kann eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat ab Mitteilungsdatum erfolgen. Danach gilt Punkt 3 der Kündigungsbedingungen. Bezugspunkt für die Kündigungsfrist bei Gebührenerhöhung ist das Mitteilungsdatum der Gebührenerhöhung. 5. Absage der Weiterbildung aufgrund von zu wenig Anmeldungen: Wenn zu wenige Anmeldungen vorliegen hat die Volkshochschule das Recht die Weiterbildung bis zum Tag des Kursbeginns abzusagen. Wird der Kurs seitens der Volkshochschule abgesagt, werden schon bezahlten Gebühren (einschließlich der Anmeldegebühr) zurückerstattet. 6. Schriftform: Alle Kündigungen müssen der Rechtswirksamkeit wegen in Schriftform erfolgen und mit Unterschrift versehen sein. Eine Kündigung per E-Mail wird nicht anerkannt. 7. Gültigkeit: Für alle Kündigungen gilt das Datum des Eingangsstempels Seite 12 von 13