Europa steht am Scheideweg

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KOMMENTAR Internationale Spekulanten müssen für Krise zahlen Von Peter Altmaier Angesichts der aktuellen Krise wird die umfassende Regulierung der Finanzmärkte unverzichtbar. Künftig darf kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt mehr ohne Regulierung, Aufsicht Peter Altmaier und Haftung für Erster Parlamentarischer eigenes Handeln bleiben. Das beginnt Geschäftsführer mit dem undurchsichtigen Gebaren der Ratingagenturen und endet mit der Beteiligung des Finanzsektors an der Krise. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hatte von den G20-Staaten den Auftrag erhalten, Instrumente zu finden, die geeignet sind, einerseits die Finanzmärkte an den Krisenkosten z u beteiligen und andererseits die Haftung der Märkte für zukünftige Krisen sicherzustellen. Der nun vorliegende Bericht des IWF ist interessant und vielversprechend: Der IWF rät von einer Finanztransaktionssteuer ab, da diese nicht geeignet sei, einen Fond zu finanzieren oder Krisenanfälligkeit zu adressieren. Stattdessen schlägt er eine an der Bilanzsumme orientierte Bankenabgabe, eine Abgabe zur finanziellen Stabilität vor, die entweder in einen Fonds oder in die nationalen Haushalte fließt. Diese Abgabe soll von allen Finanzinstituten gezahlt werden, wobei die Höhe der Abgabe der Risikobereitschaft der Institute angepasst werden kann. Insgesamt könnte die Summe zwei bis vier Prozent der Wirtschaftsleistung eines Landes betragen. Zusätzlich schlägt IWF eine auf den Gewinn erhobene Bankensteuer vor, eine Finanzaktivitäts- Steuer, die sich an Gewinn und Höhe der Gehaltszahlungen orientiert. Der IWF hat vor allem exzessive, über dem Durchschnitt liegende Renditen und Gehälter im Blick. Die Koalition wird diese Vorschläge auf europäischer und internationaler Ebene unterstützen, weil sie auf die Problemzonen Systemrelevanz, Too big to fail und B onuszahlungen effektiv wirken. Wir handeln, SPD und Grüne reden nur. CDU/CSU FRAKTION IM DEUTSCHEN BUNDESTAG I AUSGABE 13 I 07.05.2010 FRAKTION DIREKT THEMA DER WOCHE Wir sichern die Stabilität unseres Euro Mit der Zustimmung zu den Hilfen für Griechenland und der Formulierung von Lehren aus der Krise hat der Bundestag Entscheidungen von allergrößter Tragweite getroffen. Die abgesicherten Kredite dienen Griechenland. Die Beschlüsse sind aber weit darüber hinaus wegweisend, für die Zukunft Europas und Deutschlands. Wie bei unseren Maßnahmen zur Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise handeln wir im Interesse der Bürger, zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität unseres Landes und der Stärke des Euro. Darum geht es. Volker Kauder Unser Kurs in den vergangenen Wochen war richtig. Vorsitzender der C D U / C S U- Die eigentliche Ursache für das Dilemma ist: Bundestagsfraktion Griechenland hat massiv über seine Verhältnisse gelebt. Das Land hat sich unsolidarisch gegenüber den anderen Staaten der Euro-Zone verhalten und Verträge gebrochen. Deshalb ist Griechenland zuallererst selbst aufgefordert, seine Finanzen in Ordnung zu bringen. Die von der Bundeskanzlerin durchgesetzte Beteiligung des Internationalen Währungsfonds bildet die Voraussetzung, dass die Anstrengungen der griechischen Regierung am Ende auch erfolgreich sein können. Politische Geschenke, zu denen so mancher in Europa und in Deutschland bereit war, wären fehl am Platze gewesen. Schließlich geht es um unsere Währung und unsere Ersparnisse. Darum mussten wir handeln, obwohl wir nichts mit den Schulden Griechenlands zu tun haben. Würden wir die Hilfen Athen nicht geben, kämen der gesamte europäische Wirtschaftsraum und der Euro unter Druck. Wir müssen eine Wiederholung der gerade halbwegs überwundenen Wirtschafts- und Finanzkrise verhindern. Es gilt, neben den Hilfen schon jetzt die Lehren aus der Krise zu ziehen. Europa und der Euro-Raum müssen sich ändern. Der laxe Umgang mit den Stabilitätsverpflichtungen darf nicht weitergehen. Im Extremfall muss für Staaten ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Dazu fehlt heute die Rechtsgrundlage. Die Politik muss wieder bestimmen, welche Regeln in der Finanzwelt gelten. Die Banken haben der Gesellschaft zu dienen und nicht umgekehrt. Den Spekulationen von Hedge-Fonds ist Einhalt zu gebieten. Die Union wird die geeigneten Maßnahmen ergreifen.

>>> REGIERUNGSERKLÄRUNG Europa steht am Scheideweg Volker Kauder Vorsitzender der C D U / C S U- Bundestagsfraktion Hans-Peter Friedrich Vorsitzender der CSU- Landesgruppe Erster Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Es gehe um nicht mehr und nicht weniger als um die Zukunft Europas und damit um die Zukunft Deutschlands in Europa, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung am Mittwoch im Bundestag. Europa stehe am Scheideweg. Die Abgeordneten berieten über Garantien für Kredite an Griechenland. Das Land kann sich nicht mehr alleine im notwendigen Maß an den Finanzmärkten mit frischen Krediten versorgen. Die Stabilität des Euro sei dadurch gefährdet, sagte die Kanzlerin. Gemeinsam mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) werden von den Ländern der Euro-Gruppe in den kommenden drei Jahren 110 Milliarden Euro Kredite zur Verfügung gestellt. In Deutschland werden diese von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgegeben. Der Bund bürgt, falls die Griechen den Kredit nicht zurückzahlen können. Für diese Kredite bürgt in letzter Konsequenz der Steuerzahler, also wir alle, stellte die Kanzlerin klar. Im Gegenzug hat sich Griechenland zu umfassenden Eigenanstrengungen und harten Maßnahmen verpflichtet. Die Umsetzung des Programms der griechischen Regierung wird vierteljährlich vom IWF überwacht und die Auszahlung weiterer Kredittranchen daran geknüpft. Im ersten Jahr werden 8,4 Milliarden Euro Kredite von der KfW gegeben, in den beiden folgenden Jahren noch einmal 14 Milliarden Euro. Wir schützen unsere Währung, wenn wir jetzt handeln, fasste Merkel die notwendige Reaktion in dieser Notsituation zusammen. Europa schaue auf Deutschland, denn ohne uns und gegen uns wird es keine Entscheidung geben, machte sie die Rolle und die Ver- antwortung der Deutschen in Europa klar. Mit uns kann und wird es eine Entscheidung geben, die der politischhistorischen Dimension der Situation Rechnung trägt, sagte sie. Ich bin fest entschlossen, dass Deutschland dieser Verantwortung gerecht wird, betonte Merkel. Ein guter Europäer ist nicht unbedingt der, der schnell hilft. Ein guter Europäer ist der, der die europäischen Verträge und das jeweilige nationale Recht achtet und so hilft, dass die Stabilität der Euro-Zone keinen Schaden nimmt, trat sie Kritik aus der Opposition entgegen, zu spät gehandelt zu haben. Merkel rief die Debatte um den Beitritt Griechenlands im Jahr 2000 in Erinnerung. Damals habe es Skepsis und Zweifel gegeben. Sie wolle keine rückwärtsgewandte Diskussion führen, aber nun müsse Europa entscheiden, ob es den Weg der Vergangenheit fortsetzen wolle. Zu oft wurden Probleme nicht konsequent beim Namen genannt. Gut gemeint war nicht immer gut gemacht, betonte Merkel. Fraktionschef Volker Kauder verlangte neue Regeln in der Europäischen Union (EU) für eine geordnete Insolvenz von Euro-Staaten, die von Zahlungsunfähigkeit bedroht sind. Zukünftig dürfe es bei einer Entscheidung, wer Mitglied der EU oder Mitglied der Euro-Zone werde, nur nach klaren Fakten und nicht nach politischen Überzeugungen gehen. Es darf keine Geschenke geben, wenn es um die Stabilität unseres Euro geht, sagte der Fraktionsvorsitzende. Ohne Vorwurf an die frühere rot-grüne Regierung stellte Kauder fest, dass Griechenland im Jahr 2000 aus politischen Gründen aufgenommen worden sei. Tatsächlich hätten die Griechen die Voraussetzungen nicht erfüllt, betonte er. Schon damals hätten auch Zweifel bestanden, ob das Land seine Wettbewerbsfähigkeit auf das notwendige Maß steigern könne. Kauder warf der Opposition vor, nicht auf Sparmaßnahmen in Griechenland zu drängen: Sie hätten den Griechen Geld gegeben nach dem Motto: Weiter so wie bisher! Das haben wir verhindert. Es gebe keine konditionslose Hilfe für Griechenland. Es gehe nicht um Solidarität, sondern um die Stabilität des Euro. Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Hans-Peter Friedrich erinnerte an das strikte Sparpaket, dass der IWF den Griechen auferlegt hat: Steuererhöhungen bei der Mehrwertsteuer und bei Verbrauchssteuern, Kürzung von Löhnen und Gehältern, Verkauf von Staatsvermögen, Reduzierung des öffentlichen Dienstes und Erhöhung des Rentenalters. Damit werde das nachgeholt, was griechische Regierungen bisher versäumt hatten. Dabei sei klar, dass es hier um Nothilfe gehe. Das Gesetz wurde am Freitag im Bundestag verabschiedet und soll noch am selben Tag den Bundesrat passieren. Ausgabe 13 I 07.05.2010 I www.cducsu.de I 02

>>> RATINGAGENTUREN Regulierung und Transparenz bei Ratingagenturen Der Bundestag hat in dieser Woche das sogenannte Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung beschlossen. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, soll es dazu dienen, eine bessere Aufsicht über die Arbeit der Ratingagenturen zu schaffen. Die Ratingagenturen haben einen entscheidenden Anteil an Leo Dautzenberg der Entstehung der Vorsitzender der Finanzkrise. Die Arbeitsgruppe Finanzen führenden Agenturen hatten die risikoreichen Kreditpakete, die die Finanzkrise um die ganze Welt getragen haben, viel zu lange viel zu gut bewertet und so ein System der vermeintlichen Sicherheit geschaffen. Die bisher geltende Selbstregulierung hat offensichtlich nicht gegriffen. Europäisch wie international muss eine Aufsicht über Ratingagenturen geschaffen werden, die Standards für die Risikobewertung und die Vergabe von Bonitäts- Urteilen setzt und ihre Einhaltung überwacht. Die EU-Ratingverordnung sieht nunmehr vor, dass Agenturen, damit ihre Ratings für aufsichtliche Zwecke in der EU verwendet werden können, sich in der EU registrieren lassen und dann die Standards der EU- Ratingverordnung einhalten müssen. So werden die Transparenz des Bewertungsprozesses erhöht und Interessenkonflikte innerhalb der Agenturen vermieden. Denn Ratingagenturen dürfen keine Beratungsleistungen mehr für Unternehmen erbringen, die sie bewerten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt zudem ausdrücklich die Pläne der Europäischen Kommission zur Einführung einer europäischen Ratingagentur. Zum einen soll hierdurch die Dominanz der drei angloamerikanisch geprägten Ratingagenturen, die international anerkannt sind, vermindert und ein europäischer Akzent gesetzt werden. Zum anderen soll ein stärkerer Wettbewerb die Qualität des Ratings und das Vertrauen in diese verbessern. Im Ausführungsgesetz wird geregelt, wie die EU- Verordnung in Deutschland umgesetzt wird: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird als zuständige Behörde für die Beaufsichtigung der Ratingagenturen zuständig sein. In das deutsche Wertpapierhandelsgesetz wird ein Bußgeldkatalog aufgenommen, um Verstöße gegen die Vorgaben der EU-Ratingverordnung als Ordnungswidrigkeiten sanktionieren zu können. Um die laufende Überwachung durch die BaFin zu gewährleisten, sollen sich die Ratingagenturen einmal jährlich einer Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer unterziehen, der der BaFin Bericht erstatten muss. Ausserdem soll die BaFin das Recht bekommen, jederzeit, auch ohne konkreten Anlass, eine Prüfung bei den Ratingagenturen durchzuführen. Ausgabe 13 I 07.05.2010 I www.cducsu.de I 03

>>> STEUERSCHÄTZUNG / GEWERKSCHAFTEN Steuerschätzung: Nur enge Gestaltungsspielräume Bund, Länder und Gemeinden müssen sich bis Ende 2013 im Vergleich zu früheren Prognosen auf Steuerausfälle von rund 39 Milliarden Euro einstellen. Die Konsolidierung der Haushalte von Bund und Ländern bleibt also eine schwierige Aufgabe. Für uns als christlich-liberale Koalition folgt aus der aktuellen Steuerschätzung, dass 2011 Prioritäten gesetzt werden müssen. Zunächst gilt es, die Kommunen wieder in eine eigenständig handlungsfähige Lage zu versetzen. Die Steuergerechtigkeit durch Vereinfachung und Entlastung bleibt aber auf der Agenda der Koalition: zu Vereinfachungen sind wir jederzeit bereit, für Entlastungen besteht vor 2012 keine Möglichkeit. Über das genaue Volumen und die nächsten Schritte kann frühestens Ende 2010 mit Blick auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung entschieden werden. Die 35 Steuerschätzer, Vertreter aus Finanzministerien von Bund, Ländern und Kommunen, der Bundesbank, von Forschungsinstituten, des Sachverständigenrates und des Statistischen Bundesamtes, erarbeiten ihre Voraussage mit Hilfe von aktuellen Wirtschaftsprognosen, von denen sie auf die Entwicklung der einzelnen Einnahmequellen schließen. Die Steuerschätzung ist Grundlage für die Haushaltsaufstellung von Bund und Ländern. Geschäftsführender Fraktionsvorstand trifft erstmals DGB-Spitze sich das Verhältnis zwischen der Fraktion und dem Dachverband der deutschen Gewerkschaften deutlich verbessert habe. Beide Seiten sollten weiter daran arbeiten, Deutschland aus der Krise zu führen. In den vergangenen Monaten hätten sich die Gewerkschaften sehr verantwortungsbewusst gezeigt. Wir sehen in den Gewerkschaften einen wichtigen Gesprächspartner, dem wir aber nicht jeden Wunsch erfüllen können, meinte Kauder. CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich sprach in der DGB-Zentrale von einer Kultur des Miteinanders, die sich in den vergangenen Jahren zwischen Union und Gewerkschaften entwickelt habe. Beide Seiten seien aufeinander zugegangen. Fraktionsvorsitzender Volker Kauder, DGB-Vorsitzender Michael Sommer und Vorsitzender der CSU-Landesgruppe Hans-Peter Friedrich Der Geschäftsführende Fraktionsvorstand hat sich erstmals mit der Spitze des DGB-Bundesvorstands zu einem Gedankenaustausch getroffen. Fraktionschef Volker Kauder betonte vor der Begegnung am Dienstag, dass Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer bestätigte ebenfalls, dass sich das früher verspannte Verhältnis normalisiert habe. Es gebe zwar unterschiedliche Positionen. Er würdigte aber, dass CDU und CSU Tarifautonomie und Mitbestimmung auch aus Gewerkschaftssicht nicht mehr einschränken wollten. Der DGB verstehe sich als parteipolitisch neutrale Organisation. Ausgabe 13 I 07.05.2010 I www.cducsu.de I 04

>>> SOLARSTROMFÖRDERUNG Technologievorsprung beim Solarstrom bewahren und ausbauen Der Bundestag hat in dieser Woche Änderungen im Erneuerbare Energien- Gesetz (EEG) beschlossen, die den Solarstrom in Deutschland neu aufstellen eine unserer zentralen Zukunftstechnologien, die weltweit mehr und mehr ausgebaut wird. Deutschland nimmt eine internationale Führungsposition in dieser Technologiebranche ein. Dies ist für Christian Ruck unsere exportorientierte Wirtschaft von größter Stellvertretender Bedeutung. Unseren Fraktionsvorsitzender Technologievorsprung zu erhalten und weiter auszubauen, ist daher das feste Ziel unserer Koalition bei dieser Gesetzesnovelle. Die bisherige Förderung des Solarstroms wollte vor allem einen Markt für die Technologie schaffen, um sie letztlich zu etablieren. Dadurch wirkte die Förderung innovationshemmend. Mit der jetzigen Novelle entwickeln wir die Förderung gemäß den aktuellen Marktgegebenheiten weiter und verbessern die Integration in den Energiemix und die Stromnetze. Wir wollen vor allem die Innovationsfähigkeit des deutschen Solarstroms stärken. Gleichzeitig ist es unser zentrales Anliegen, die unnötig hohen Kosten der bisherigen Förderung des Solarstroms und damit die Belastungen der Verbraucher zu reduzieren. Mit den jetzt gefundenen Lösungen tragen wir zudem dem Anliegen der Wirtschaft und der Bürger nach Investitionssicherheit für bereits geplante Anlagen Rechnung. Die Änderungen im Einzelnen: Die Koalition verdoppelt den Zielkorridor für den Ausbau des Solarstroms gegenüber dem EEG 2009 auf 3.500 Megawatt jährlich damit zeigen wir, wie entschlossen wir sind, den Weg ins Zeitalter der regenerativen Energien zügig weiter zu gehen. Die Kosten für Solarstrom-Anlagen sind in den letzten Jahren massiv gesunken und könnten dies auch noch weiter tun. Daher senken wir auch die Förderung: Je nach Kostenintensität der Anlage wird die Einspeisevergütung um 16 oder 11 Prozent reduziert. Die im Gesetz bereits vorgesehene reguläre jährliche Absenkung der Vergütung (Degression) wird erhöht, so dass sie je nach Jahr und Anlagengröße 9 bis 11 Prozent beträgt. Zukünftig gilt bei der Förderung das Prinzip des Atmenden Deckels : Wird das Ausbauziel hinsichtlich des vorgegebenen Zielkorridors überschritten, wird die jährliche Vergütung in Stufen zusätzlich reduziert; bei Nichterreichen des Ausbauziels wird die Vergütung weniger stark abgesenkt. Dies hat den Vorteil, dass bei Veränderungen des Marktes nicht jedes Mal die Politik nachsteuern muss, sondern dies quasi automatisch geschieht. Auf Ackerflächen gibt es keine Einspeisevergütung mehr für Anlagen, die nach dem 1. Juli 2010 ans Netz gehen. Die Frist verlängert sich bis zum 31. Dezember 2010, wenn am 25. März 2010 dazu bereits ein Satzungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorgelegen hat. Wir wollen eine Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion verhindern. Der wirtschaftliche Vorteil aus dem Eigenverbrauch von Solarstrom wird auf 8 Cent erhöht (bislang 3,6 Cent), sofern mehr als 30 Prozent des produzierten Stromes selbst verbraucht werden. Die Regelung gilt bis zu einer maximalen Anlagengröße von 0,5 Megawatt. Ausgabe 13 I 07.05.2010 I www.cducsu.de I 05

>>> BILDUNGSPOLITIK Bildungsrepublik Deutschland für eine soziale und leistungsgerechte Bildungsfinanzierung Albert Rupprecht Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung honoriert wird. Mit dem Nationalen Stipendienprogramm und den Änderungen am BAföG hat die christlich-liberale Koalition nun ein Gesetzespaket zur Ersten Lesung in den Bundestag eingebracht, das junge Menschen bei der Finanzierung eines Hochschulstudiums wirksam unterstützt. Studentinnen und Studenten können sich in Deutschland darauf verlassen, dass eine Entscheidung für ein Studium nicht an finanziellen Hürden scheitert und dass sich besonderes Engagement in und neben der Ausbildung lohnt und Das 23. Gesetz zur Änderung des BAföG sieht vor allem die Erhöhung der Bedarfssätze um zwei Prozent und der Freibeträge um drei Prozent vor, um die Aufnahme eines Studiums für noch mehr junge Menschen zu erleichtern. Mit Blick auf die neue Studienstruktur werden Anpassungen vorgenommen, zum Beispiel soll die Altersgrenze für den BAföG-Bezug von 30 auf 35 Jahre erhöht werden. Studenten, die sich nach ihrem ersten Hochschulabschluss, dem Bachelor, dafür entschieden haben, in den Beruf einzusteigen, sollen auch bei einem späteren Masterstudium durch das BAföG gefördert werden können. Außerdem sind Verwaltungsvereinfachungen vorgesehen. Dazu gehört der Verzicht auf verwaltungsaufwändige Teilerlasse, z. B. für die Prüfungsbesten oder bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens. Das Stipendienprogramm schafft eine Stipendienkultur mit privat-öffentlicher Partnerschaft. Das gewährte Stipendium wird nach Leistung vergeben einkommensunabhängig und anrechnungsfrei beim BAföG. Hochschulen werben bei Unternehmen, Stiftungen oder Alumni private Mittel ein, aus denen Stipendien gewährt werden. Um hierfür Anreize zu schaffen, soll die öffentliche Hand die Stipendien mit bis zu 150 Euro pro Monat und zu höchstens 50 Prozent des Stipendiums bezuschussen. Bund und Länder sollen sich die Kosten hierfür teilen. Maximal 8 Prozent der Studenten einer Hochschule sollen ein Stipendium nach dem Stipendiumsgesetz erhalten können. Vollständig ausgebaut werden sich Bund und Länder das Programm jeweils jährlich rund 150 Millionen Euro kosten lassen. Die Befugnis der Länder zur Förderung begabter Studentinnen und Studenten sowie die Förderung Begabter durch die Begabtenförderungswerke, durch den DAAD und durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung bleiben unberührt. Durch die Verbesserungen beim BAföG wird klargestellt, dass die Koalition einerseits an einer Ausbildungsförderung festhält, die von jedem, der sie nach seiner sozialen Situation benötigt, in Anspruch genommen werden kann. Ergänzt wird diese andererseits durch das Stipendienprogramm: Eine bedarfsunabhängige Ausbildungsförderung, die gezielt denen zu Gute kommen soll, die sich durch besondere Leistungsbereitschaft auszeichnen. So werden mehr junge Menschen zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss eines Studiums ermutigt und gleichzeitig zu Spitzenleistungen motiviert. Denn Deutschland benötigt eine große Zahl von hochqualifizierten Fachkräften und Nachwuchswissenschaftlern. Ausgabe 13 I 07.05.2010 I www.cducsu.de I 06

>>> DIE FRAKTION INFORMIERT Wir wollen einen effektiven Schutz unserer Währung Der Bundestag hat am Freitag die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nothilfen für Griechenland geschaffen. Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen eine Entschließung zu Reformen verabschiedet, die eine Wiederholung der Krise vermeiden sollen. Gesetz über die staatlichen Garantien für die Griechenland-Hilfe Kern des Gesetzes ist, dass Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von maximal 22,4 Milliarden Euro staatlich abgesichert werden. 8,4 Milliarden sollen dabei bereits 2010 zur Verfügung gestellt werden. Bei den 22,4 Milliarden handelt es sich um den Höchstbetrag, der nicht überschritten werden kann auch wenn andere Zahlerländer ihren Verpflichtungen an Griechenland nicht nachkommen können. Im Gesetz ist klargestellt, dass die Hilfen an die Erfüllung der Auflagen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der EU für Griechenland geknüpft sind. Sichergestellt ist auch, dass der Haushaltsausschuss des Bundestags regelmäßig über die Kreditvergabe und die staatlichen Gewährleistungen zu unterrichten ist. Damit wird eine Kontrolle durch das Parlament auch in Zukunft sichergestellt. Zur Begründung der Hilfen heißt es in dem Entschließungsantrag: In der aktuellen Krise geht es um Bestand und Zukunft der Europäischen Union nicht nur um Griechenland. Der Deutsche Bundestag beschließt in europäischer und gesamtstaatlicher Verantwortung das Gesetz zum Erhalt der Stabilität der Währungsunion. Er erachtet die von Internationalem Währungsfonds, Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank sowie den Euro-Staaten beschlossenen Maßnahmen für Griechenland als unabdingbar. ( ) Griechenland zu helfen ist notwendig, um eine Zahlungsunfähigkeit des Landes zu verhindern und die Eurozone vor unkalkulierbaren Erschütterungen zu bewahren. Die Unterstützung ist ein Ausnahmefall, der nicht in einen Mechanismus für weitere notleidende Staaten führt. Wir wollen nicht von einer Währungsunion zu einer Transferunion kommen. Grundlage ist die Stärkung und Verschärfung des bestehenden Stabilitäts- und Wachstumspaktes. ( ) Ausgabe 13 I 07.05.2010 I www.cducsu.de I 07

>>> DIE FRAKTION INFORMIERT Die international vereinbarten Maßnahmen sehen in den nächsten Jahren einen strikten Sparkurs und strukturelle Reformen für Griechenland vor, mit denen das Land schrittweise seine öffentlichen Finanzen wieder stabilisieren und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft verbessern soll. Die von Griechenland zu treffenden Entscheidungen zur Einhaltung des Sparkurses und der strukturellen Reformen sind streng zu überwachen. ( ) Wir fordern die Bundesregierung auf, über die diesbezüglichen Fortschritte bzw. über die Einhaltung dieser Vereinbarungen regelmäßig zu berichten. ( ) Reformantrag für mehr Kontrolle im Euro-Raum und im Finanzsektor In dem Antrag sprechen sich die Koalitionsfraktionen darüber hinaus dafür aus, die Instrumente für die Stabilität des Euro zu schärfen. Der Finanzsektor soll stärker kontrolliert werden und sich mehr als bisher an der Krisenvorsorge und Bewältigung der finanziellen Lasten der Krise beteiligen. Im Antrag heißt es dazu im Einzelnen: Reform der Verträge über den Euro Die Krise in Griechenland hat aber auch strukturelle Schwächen der europäischen Währungsunion offen gelegt. Der Deutsche Bundestag begrüßt daher, dass der Europäische Rat seinen Präsidenten Herman van Rompuy damit beauftragt hat, eine Task Force einzurichten, um Vorschläge für eine bessere Prävention und Krisenbewältigung in der Eurozone zu erarbeiten. ( ) Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass - die zuständigen europäischen Institutionen in die Lage versetzt werden, wirksame Maßnahmen ergreifen zu können, die für eine effektivere Überwachung der Haushalts- und Finanzpolitiken der Mitgliedstaaten sorgen. Insbesondere dem Europäischen Statistikamt EUROSTAT muss ein Zugriffs-, Durchgriffs- und Kontrollrecht gegenüber den nationalen Statistikämtern eingeräumt werden. ( ) - ein effektiver Frühwarnmechanismus eingerichtet wird, der im Fall drohender Überschuldung von Staaten eine Warnung auslöst. ( ) Ausgabe 13 I 07.05.2010 I www.cducsu.de I 08

>>> DIE FRAKTION INFORMIERT - der Stabilitäts- und Wachstumspakt so modifiziert wird, dass deutlich spürbarere Sanktionen verhängt werden können, z.b. Sperrung von Mitteln aus den EU-Struktur- und Kohäsionsfonds für Euro- Mitgliedstaaten, die durch übermäßige Haushaltsdefizite die Eurozone als Ganzes gefährden, Suspendierung der Stimmrechte, und die Verhängung von Sanktionen, die soweit möglich automatisch ausgelöst werden. - neue Instrumentarien für überschuldete Staaten entwickelt werden, mit denen wir ein Restrukturierungs- und Insolvenzsystem aufbauen. Dieses Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren muss systemische Risiken vermeiden und klar regeln, dass die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen (Umschuldung). Bessere Kontrolle der Finanzmärkte Die aktuelle Krise um Griechenland hat auch verdeutlicht, dass im Finanzmarktsystem Änderungen dringend erforderlich sind, um dessen Krisenresistenz zu stärken. Daher fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu auf, ( ) - sich für die Schaffung einer unabhängigen europäischen Rating-Agentur einzusetzen, die ihre Ratings vollständig transparent macht. - die Regulierung von Rating-Agenturen zu verbessern ( ) - ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe von Finanzmarktinstrumenten einzuführen. - alle Finanzprodukte und alle Finanzmarktteilnehmer, zum Beispiel Hedge Fonds, zu regulieren. - den Kauf von Kreditausfallversicherungen (CDS), die nicht zur Absicherung eigener oder mandatierter Risiken dienen, umgehend zu verbieten. ( ) - die Erhebung einer risikoadjustierten Bankenabgabe zur Errichtung eines Stabilitäts-Fonds zur Finanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei Banken voranzutreiben, damit der Finanzsektor bei zukünftigen Krisen selbst gewappnet ist und reagieren kann. - sich in Europa und in der G-20-Gruppe für die Umsetzung der jetzt vom Internationalen Währungsfonds vorgelegten Vorschläge (Bankenabgabe, Financial Activity Tax) hinsichtlich eines abgestimmten Vorgehens zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der Krise einzusetzen. Ausgabe 13 I 07.05.2010 I www.cducsu.de I 09

>>> PERSONALIEN / BUNDESTAGSLAUF Dr. Martina Krogmann ist seit 1. April die Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund. Hans-Werner Kammer ist für Dr. Martina Krogmann in den Bundestag nachgerückt. Astrid Grotelüschen ist seit 27. April Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung des Landes Niedersachsen. Ewa Klamt ist für Astrid Grotelüschen in den Bundestag nachgerückt. Immer vorn Wir sind die beste Fraktion Beim 11. Bundestagslauf am Mittwoch hat das Team der CDU/CSU-Fraktion in der Teamwertung alle anderen Fraktionen überholt. Dem Motto auf den Teamhemden, Immer vorn, ist die CDU/CSU- Fraktion voll gerecht geworden. Am Lauf nahmen ca. 300 Läufer teil, die klassisch liefen oder sich für das Angebot der Sportgemeinschaft entschieden, das Nordic Walking auszuprobieren. Sie kamen aus allen Bundesinstitutionen vom Kanzleramt über das Entwicklungshilfeministerium bis hin zu den einzelnen Fraktionen und der Bundestagsverwaltung. Wolfgang Bosbach ehrte als Vorsitzender des Innenausschusses die Sieger. Abgeordneter Detlef Seif und das Team der CDU/CSU-Fraktion Ausgabe 13 I 07.05.2010 I www.cducsu.de I 10

>>> SOZIOLOGISCHE GRUPPEN Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik Kommunalpolitische Kompetenz ist für die Arbeit der stärksten Fraktion im Deutschen Bundestag von zentraler Bedeutung. Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik ist mit 121 Mitgliedern eine der stärksten Arbeitseinheiten innerhalb der insgesamt 239-köpfigen CDU/CSU- Bundestagsfraktion. Der Vorsitzende der AG Kommunalpolitik ist Peter Götz, Stellvertretende Vorsitzende sind Alois Karl, Bettina Kudla, Ingbert Liebing und Sabine Weiss. Die Mitglieder der AG Kommunalpolitik arbeiten gleichzeitig in den anderen Fraktionsarbeitsgruppen und in Parlamentsgremien mit und bringen dort ihren kommunalen Sachverstand ein. Das Ziel ist die Berücksichtigung der berechtigten kommunalen Belange in allen Fraktionsgremien, Ausschüssen und im Plenum des Deutschen Bundestages. Dazu gehört auch die Umsetzung von Regelungen der Europäischen Union in nationales Recht. Die einzelnen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik haben meist praktische Erfahrung als ehrenamtliche Gemeinderats- oder Kreistagsmitglieder gesammelt. Andere waren als Bürgermeister, Oberbürgermeister, Stadtdirektor oder Landrat hauptamtlich in der Kommunalpolitik tätig. Dieser Hintergrund gewährleistet eine praxisbezogene Aufgabenwahrnehmung im Interesse der Kommunen, die in dieser geballten Form keine andere Fraktion im Deutschen Bundestag aufweisen kann. Das ist auch deshalb wichtig, weil aufgrund ihrer Querschnittfunktion die AG Kommunalpolitik auf das breite Engagement ihrer Mitglieder angewiesen ist. So ist der Tagesordnungspunkt Berichte aus den Ausschüssen fester Bestandteil jeder AG-Sitzungen. Die AG Kommunalpolitik informiert mit Pressemitteilungen, Rundschreiben und dem Infodienst kommunal relevant (www.cducsu.de/kommunal) die Mitglieder der Fraktion über wichtige kommunale Entwicklungen. Sie unterstützt damit auch die politische Arbeit vor Ort in den Wahlkreisen und erzielt so besondere Breitenwirkung. Die AG Kommunalpolitik steht in engem Kontakt mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV), der Konrad-Adenauer-Stiftung und anderen interessierten Verbänden bzw. Gruppen. Rückkoppelung pflegen wir aber auch mit einzelnen Kommunen, meist im Zusammenhang der Präsentation sogenannter Best- Practice-Modelle. Die kommunale Selbstverwaltung in Städten, Gemeinden und Kreisen ist ein tragendes Element der Erfolgsgeschichte Deutschlands. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil unserer verfassungsrechtlichen und politischen Ordnung. Die kommunale Daseinsvorsorge ist der Garant für die Sicherung der existenziellen Bedürfnisse der Menschen vor Ort. Das Subsidiaritätsprinzip und der Vorrang für kleine Einheiten müssen auch zukünftig unser Gesellschafts- und Staatsverständnis leiten. Viele Aufgaben der Bundespolitik haben unmittelbare finanzielle oder organisatorische Auswirkungen auf die Kommunen. Zahlreiche Bundesgesetze wirken sich direkt oder indirekt auf die Arbeit in den Städten, Gemeinden und Landkreisen aus. Es zeichnet sich ab, dass in der aktuellen 17. Wahlperiode für die Kommunen wichtige Zukunftsweichen gestellt werden. Neben der Neuordnung der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden insbesondere von der Gemeindefinanzkommission der Bundesregierung wichtige Weichenstellungen für die Stärkung der Gemeindefinanzen erwartet. Quelle: Bernhard Link Ausgabe 13 I 07.05.2010 I www.cducsu.de I 11