Betreutes Wohnen (SGB XII) Sonnenstrasse Evenius GmbH 1. Leitbild 2.Umfeld 3. Zielgruppe 4. Zielsetzungen 5.Leistungen 6. Personal
1. Leitbild Der Mensch als Individuum der Gesellschaft ist einzigartig und wertvoll. Seine Würde ist unantastbar (Artikel 1 Grundgesetz). Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden. ( Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 GG) Die Einrichtung Sonnenstrasse Evenius GmbH besteht seit 1979 und ist in der dörflichen Gemeinschaft Biebertals gut integriert. MitarbeiterInnen und Geschäftsführung der Einrichtung pflegen den Kontakt zum Umfeld der Einrichtung. Der/ die BewohnerIn lebt in einer strukturierten Gemeinschaft. Die Struktur richtet sich nach den Bedürfnissen, Erfordernissen, Wünschen, Neigungen und Ressourcen der BewohnerInnen. Individuelle Stärken werden gefördert. Hilfestellungen und Konzepte gegen Probleme und Krisen entwickelt das multiprofessionelle Fachteam gemeinsam mit dem/der KlientenIn. Das gut entwickelte "Hilfenetz" der Einrichtung vermittelt Stärke und Stabilität. Die MitarbeiterInnen vermitteln ein positives Lebensgefühl. Das Leben in der strukturierten Gemeinschaft soll die gesellschaftliche Gleichstellung, Akzeptanz, Fairness und Toleranz fördern. Gepflegte Wohn- und Lebensatmosphäre in den betreuten Wohngruppen soll zum Wohlbefinden der KlientInnen beitragen. Das Leben in den betreuten Wohngruppen bietet viele Entwicklungsmöglichkeiten und neue Wege. Leben und Arbeiten bilden eine Einheit. Die MitarbeiterInnen des Betreuten Wohnens arbeiten wohnformübergreifend auch im stationären Bereich der Einrichtung im Rahmen von Einzelbetreuungen. 2. Umfeld Das Büro des Betreuten Wohnens befindet sich in der Karlstraße 22 in. Von dort aus betreuen wir momentan 22 KlientenInnen in Biebertal, Wettenberg und Heuchelheim. Die Klienten wohnen alleine oder in momentan getrenntgeschlechtlichen Wohngemeinschaften. Das Freizeit-, Kultur- und Sportangebot in Biebertal und in den angrenzenden Gemeinden ist vielfältig. Einkaufsmöglichkeiten, Jugendzentren, Hallenbäder, Turnhallen, Kirchen sind in den Gemeinden vorhanden. Es besteht eine gute Verkehrsanbindung nach Gießen (ca. 5-12 Km). Werktags verkehren Busse mehrmals stündlich. An Wochenenden besteht die Nutzung eines Anrufsammeltaxis (AST).
3. Zielgruppe Wir betreuen junge Erwachsene mit psychischen Erkrankungen, intellektuellen Handicaps, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen. Aufnahme finden KlientInnen in der Regel im Alter von 21 bis 27 Jahren. Das Angebot richtet sich vorwiegend an KlientInnen und BewohnerInnen der anderen Teileinrichtungen (Wohnheim Sonnenstrasse, Jugendhilfeeinrichtung An der Hardt ). Es besteht auch die Möglichkeit externe Anfragen zu bearbeiten und KlientInnen aufzunehmen. a. Voraussetzungen für das Betreute Wohnen i. Grundsätzliche Bereitschaft i iv. Keine Notwendigkeit an nächtlicher Betreuung Eigenständige Medikamenteneinnahme (sofern erforderlich) Grundstruktur der alltäglichen Lebensführung a. Geregelter Tag-/Nachtrhythmus b. Eigenständiges Aufstehen und zu Bett gehen c. Selbständiges Bewältigen der Arbeitsbeschäftigung (Einrichtungsinterenes Angebot, Reha-Werkstatt, Schule, Ausbildung o.ä.) d. Einhalten der Betreuungsvereinbarung, sowie weitere Absprachen mit den Betreuern e. Umsetzung der im Hilfeplangespräch gemeinsam festgelegten Ziele und Maßnahmen b. Eine Aufnahme kann nicht erfolgen, wenn : i. eine akute Suchtproblematik besteht! stark delinquent-dissoziale Neigungen vorliegen! c. Eine Beendigung der ambulanten Betreuung erfolgt, wenn : a. die unter Punkt a) angegebenen Voraussetzungen über einen längeren Zeitraum nicht mehr erfüllt werden und eine Verbesserung nicht absehbar ist b. sich eine Veränderung nach Punkt b) einstellt c. sich der Klient zum wiederholten Male nicht an die Betreuungsvereinbarung gehalten hat. (Hier erfolgt ein entsprechendes Abmahnungsverfahren, das bei der dritten schriftlichen Abmahnung bei gleichem Vorfall zu einer Beendigung der Betreuung führt.)
4. Zielsetzungen a. Psychische Stabilisierung b. Milderung und gegebenenfalls Genesung einer psychischen Erkrankung und/oder deren Folgen c. Integration in/partizipation an den/m sozialen/gesellschaftlichen Verhältnissen d. Erlernen von Kompetenzen zur Bewältigung aller relevanten lebenspraktischen Bereiche (Hygiene, Versorgung, Bewältigung administrativer Aufgaben, Konfliktmanagement, ) e. Berufliche Integration f. Generelle Aktivierung 5. Leistungen a. Pädagogische Regelleistungen i. Offene Sprechstunde immer montags von 17-20 Uhr i iv. Individuelle Beratung und Förderung in Fragen des Arbeitsalltags und der Freizeitgestaltung Vermittlung besonderer Hilfs- und Förderangebote zur Überwindung individueller Schwierigkeiten und Beeinträchtigungen Vermittlung von Sicherheit im Sinne eines positiven sozialen Lernverhaltens v. Bei Bedarf Beratung, Förderung, Unterstützung und Kontrolle in relevanten lebenspraktischen Bereichen (Arztbesuche, Haushaltsführung, Behördengänge, Geldverwaltung ) vi. v vi ix. Korrespondenz mit allen am Helfernetzwerk beteiligten Personen/Institutionen (Familie, gerichtl. best. Betreuer, Kostenträger, div. Ämter/Kostenträger ) Individuell angepasster Betreuungsbedarf auf Grundlage der Hilfeplanung (z.b. Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan; Entwicklungsbericht) Intensive Zusammenarbeit mit psychiatrischen Fachkliniken und Therapeuten im regionalen Umfeld zur kontinuierlichen Überprüfung der Medikation oder im Falle einer Unterbringung zur Krisenintervention. Kooperation mit der internen Psychotherapeutischen Praxis der Einrichtung
b. Regelversorgungsleistung i. Kleinbusse und Pkws Rufbereitschaft: wochentags von 22:30 06:30 Uhr; am Wochenende ganztägig c. Freizeitpädagogische Regelleistungen i. Material 1. Kanus und Kajaks 2. Zelte 3. Diverse Spielgeräte für Freizeiten od. sonstige Aktionen Bewegungs-/Sportangebot (nach Bedarf); 1. Fußball-AG (auf benachbarten Bolzplätzen) 2. Nordic-Walking (Erkundung der direkten Umgebung) 3. Boxtraining (anti-aggression) 4. Wu-Chi ( sanfter Kampfsport) 5. Getrenntgeschlechtliches Schwimmangebot i Diverse Ausflüge/Veranstaltungen 1. Kino, Museen, Cafés, Konzerte, etc. 2. Durchführung einer mehrtägigen Freizeit (1x pro Jahr)
6. Personal a. Pädagogisches Fachpersonal i. Das pädagogische Fachpersonal wird teilweise wohnformübergreifend in der stationären und ambulanten Betreuung eingesetzt i iv. Regelmäßige, am Bedarf der zu betreuenden Klienten orientierte Fortbildungen Regelmäßige Koordinierungsgespräche (Teamsitzungen) Regelmäßige Supervisionstermine mit einem externen Supervisor b. Honorarkräfte i. S.o.