Mecklenburg-Vorpommern



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Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Transkript:

1 A 8970 Mecklenburg-Vorpommern Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 25. Jahrgang Schwerin, den 20. Januar Nr. 1/2015 Inhalt Seite I. Amtlicher Teil Schule Zweite Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Allgemeinen Bestimmungen über die Zeugnisse und für die Zeugniserteilung allgemein bildender Schulen... 2 Erste Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Europabildung in der Schule (Mittl.bl. BM M-V 2014 S. 443) Berichtigung... 7

2 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2015 I. Amtlicher Teil Zweite Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Allgemeinen Bestimmungen über die Zeugnisse und für die Zeugniserteilung allgemein bildender Schulen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 8. Dezember 2014 Die Verwaltungsvorschrift über die Allgemeinen Bestimmungen über die Zeugnisse und für die Zeugniserteilung allgemein bildender Schulen vom 3. September 2013 (Mittl.bl. BM M-V S. 227; 2014 S. 9), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 22. Mai 2014 (Mittl.bl. BM M-V S. 219) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 2.1 Satz 3 wird die Angabe 50 durch die Angabe 53 ersetzt. 2. In Nummer 4.3 Satz 1 wird die Angabe 35 durch die Angabe 53 ersetzt. 3. In Nummer 5.1 wird die Angabe 50 durch die Angabe 53 ersetzt. 4. In Nummer 16 wird die Angabe 50 durch die Angabe 53 ersetzt. 5. Die Anlagen 50 bis 53 werden wie beigefügt gefasst. 6. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Schwerin, den 8. Dezember 2014 Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mathias Brodkorb Mittl.bl. BM M-V 2015 S. 2

Nr. 1/2015 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern 3 Anlage 50 Bescheinigung über die Teilnahme an der Nichtschülerprüfung Seite 1 Staatliches Schulamt BESCHEINIGUNG über die Teilnahme an der Nichtschülerprüfung Vorname und Familienname geboren am in hat sich der Prüfung zum Erwerb der Berufsreife/Mittleren Reife gemäß der gültigen Nichtschülerprüfungsverordnung unterzogen. Er/Sie hat die Prüfung nicht bestanden. Leistungen Prüfungsfächer Deutsch Mathematik Fremdsprache Geschichte Geografie Physik Chemie Biologie Sozialkunde AWT/Informatik Religion Philosophie Bemerkungen:, den Dienstsiegel Vorsitzende/r der Prüfungskommission

4 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2015 Anlage 51 Zeugnis Berufsreife Nichtschüler Seite 1 Staatliches Schulamt ZEUGNIS Vorname und Familienname geboren am in hat sich der Prüfung zum Erwerb der Berufsreife gemäß der gültigen Nichtschülerprüfungsverordnung unterzogen und die Berufsreife mit dem Gesamtprädikat erworben. Leistungen Prüfungsfächer Deutsch Mathematik Fremdsprache Geschichte Geografie Physik Chemie Biologie Sozialkunde AWT/Informatik Religion Philosophie Bemerkungen:, den Dienstsiegel Vorsitzende/r der Prüfungskommission

Nr. 1/2015 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern 5 Anlage 52 Zeugnis Mittlere Reife Nichtschüler Seite 1 Staatliches Schulamt ZEUGNIS Vorname und Familienname geboren am in hat sich der Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife gemäß der gültigen Nichtschülerprüfungsverordnung unterzogen und die Mittlere Reife mit dem Gesamtprädikat erworben. Leistungen Prüfungsfächer Deutsch Mathematik Fremdsprache Geschichte Geografie Physik Chemie Biologie Sozialkunde AWT/Informatik Religion Philosophie Bemerkungen:, den Dienstsiegel Vorsitzende/r der Prüfungskommission

6 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2015 Anlage 53 Rechtsbehelfsbelehrung Seite 1 Name der Schule/Schulort Empfangsbekenntnis / Rechtsbehelfsbelehrung (zweifach): Anliegend übersende / übergebe ich Ihnen das Zeugnis über das Schuljahr / Vorname und Name vom. Ein Exemplar des Empfangsbekenntnisses bitte ich unterschrieben zurückzugeben. Das vorgenannte Zeugnis habe ich erhalten. Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin / des volljährigen Schülers Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen das Zeugnis können Sie innerhalb eines Monats, nachdem es Ihnen bekanntgegeben worden ist, Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Name und Anschrift der Schule einzulegen.

Nr. 1/2015 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern 7 Erste Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Europabildung in der Schule (Mittl.bl. BM M-V 2014 S. 443) Berichtigung Das ausgewiesene Datum lautet wie folgt: 5. Dezember 2014 Schwerin, den 13. Januar 2015 Mittl.bl. BM M-V 2015 S. 7

8 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2015 Herausgeber und Verleger: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin, E-Mail: poststelle@bm.mv-regierung.de Technische Herstellung und Vertrieb: Produktionsbüro TINUS Großer Moor 34, 19055 Schwerin, Fernruf (03 85) 59 38 28 00, Telefax (03 85) 59 38 28 022 E-Mail: info@tinus-medien.de Bezugsbedingungen: Fortlaufender Bezug und Einzelverkauf nur beim Hersteller. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres dort vorliegen. Bezugspreis: jährlich 48,60 Euro (12 Monatshefte + Sondernummer; inklusive 7 % Mehrwertsteuer) zuzüglich Versandkosten Einzelbezug: Einzelne Ausgaben je angefangene 16 Seiten 0,90 Euro zuzüglich Versandkosten. Lieferung gegen Rechnung. Preis dieser Ausgabe: 0,90 Euro Produktionsbüro TINUS Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Postvertriebsstück A 8970 DBAG Entgelt bezahlt