Informationsblatt Nr. 36. Vergütung in der ambulanten Versorgung 2014 (Berliner Leistungskomplexe zur Pflege - Höchstwerte)



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Transkript:

Vergütung in der ambulanten Versorgung 2014 (Berliner Leistungskomplexe zur Pflege - Höchstwerte) Nr. Leistungskomplex Beschreibung Kosten je LK 1 Erweiterte kleine Körperpflege 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An-/Auskleiden 3. Teilwaschen 4. Mund- und Zahnpflege 5. Kämmen 2 Kleine Körperpflege 1. An-/Auskleiden 2. Teilwaschen 3. Mund- und Zahnpflege 4. Kämmen 3 Erweiterte große Körperpflege 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An-/Auskleiden 3. Waschen/Duschen/Baden 4. Rasieren 5. Mund- und Zahnpflege 6. Kämmen 4 Große Körperpflege 1. An-/Auskleiden 2. Waschen/Duschen 3. Rasieren 4. Mund- und Zahnpflege 5. Kämmen Stand 03/14 Kostenfreie Servicenummer: 0800 59 500 59 Seite 1 von 5 9,04 a) 20,34 ohne Baden b) 27,12 mit Baden 18,08

5 Lagern/Betten 1. Lagern, Bett machen/richten 2. Mobilisieren beim Betten 6 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 1. Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Essenplatzes 2. Hilfe/Beaufsichtigung beim Essen und Trinken 3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme 7 a Darm- und Blasenentleerung Hilfen/Unterstützung bei der Darm- und/oder Blasenentleerung, Entsorgung der Ausscheidung 7 b Darm- und Blasenentleerung 1. An-/Auskleiden 2. Hilfen/Unterstützung bei der Darm- und/ oder Blasenentleerung, z. B. Inkontinenzversorgung, zur Toilette bringen, Entsorgung von Ausscheidungen 8 Hilfestellung beim Verlassen od. Wiederaufsuchen der Wohnung 3. Intimpflege 1. An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung 2. Treppen steigen 9 Begleitung außer Haus Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, keine kulturellen Veranstaltungen) 10 Beheizen der Wohnung 1. Beschaffung des Heizmaterials aus einem Vorrat im Haus 5,42 2. Entsorgung der Verbrennungsrückstände 3. Heizen 11a Aufräumen der Wohnung Trennung/Entsorgung des Abfalls, spülen/aufräumen 4,07 11b Reinigen der Wohnung Trennung/Entsorgung des Abfalls, Reinigung Bad, Toilette, Küche, Wohn-/Schlafbereich, staubsaugen/nassreinigung, spülen/staubwischen 12 Wechseln und Waschen der Wäsche Wechseln der Wäsche, auch Bettwäsche und Kleidung Pflege der Wäsche und Kleidung (z. B. auch bügeln, ausbessern) sowie einräumen der Wäsche 13 Einkaufen Erstellen des Einkaufs- und Speiseplans, Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen Dingen des persönlichen Bedarfs sowie einräumen der eingekauften Gegenstände 14 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei warmem Essen auf Rädern) 1. Kochen 2. Aufwärmen des Tiefkühlmittagstisches 3. Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs 4. Reinigung des Arbeitsbereiches 4,52 11,30 3,62 9,04 3,16 27,12 12,20 21,70 10,85 12,20 Stand 03/14 Kostenfreie Servicenummer: 0800 59 500 59 Seite 2 von 5

15 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (u.a. auch bei warmem Essen auf Rädern) 16a Erstbesuch 16b Folgebesuch 1. Zubereitung warm angelieferter Kost oder einer sonstigen Mahlzeit 2. Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs 3. Reinigung des Arbeitsbereiches Anamnese, Information u. Beratung, Pflegeplanung sowie Angebot eines Pflegevertrages LK 16 b ist abrechenbar bei: 1. gravierender Änderung des Pflegezustandes 2. notwendiger Erhebung von Pflegerisiken, welche in der Regel jeweils eine Änderung des Pflegevertrages notwendig machen. 17 Einsatzpauschale a) montags freitags zwischen 6 und 22 Uhr. b) montags freitags zwischen 22 und 6 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen. Bei zeitgleicher Versorgung von zwei oder mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt bzw. in einer Wohngemeinschaft, ist unabhängig vom Kostenträger je Pflegebedürftigen eine Einsatzpauschale je Leistungstag abrechenbar. Bei Einsätzen in Wohnhäusern, Wohngemeinschaften sowie in Seniorenresidenzen, Seniorenwohnanlagen oder Ähnlichem ist die Einsatzpauschale nicht abrechnungsfähig, wenn der Pflegedienst am gleichen Standort Räumlichkeiten nutzt. Ein gleicher Standort liegt vor, wenn der Haushalt des Pflegebedürftigen (Leistungsort) dieselbe Postanschrift hat und sich in demselben Gebäude befindet. Bei der Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen (LK 19) ist die Einsatzpauschale nicht abrechenbar. (18) 1 Pflegeeinsatz nach 37 Abs. 3 SGB XI 19a Beratungsbesuch im Rahmen der Pflegeversicherung bei Patienten, die privat von Angehörigen gepflegt werden Pflegebedürftige, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung gemäß 45 SGB XI festgestellt wurde, sind berechtigt, auf Kosten der Pflegekasse den Beratungseinsatz innerhalb der o. g. Zeiträume zweimal in Anspruch zu nehmen. Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen. 4,07 31,64 2,94 5,88 Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. 83,94 19b Bei zeitweiser Abwesenheit des Pflegebedürftigen von mehr als 6 Stunden pro Tag ist der halbe Tagessatz abrechnungsfähig. 41,95 1 Besonderheit: Die Leistung besteht, jedoch existiert der Leistungskomplex derzeit nicht. Stand 03/14 Kostenfreie Servicenummer: 0800 59 500 59 Seite 3 von 5

20 Betreuungsleistungen gemäß 124 SGB XI Hinweis: Betreuungsleistungen gemäß 124 SGB XI dienen der Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen sowie Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen und zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht- Rhythmus. Die in den Leistungskomplexen aufgezählten Verrichtungen stellen eine Auswahl möglicher Inhalte des Gesamtkomplexes dar. Das schließt nicht aus, dass im Einvernehmen auch weitere Leistungen möglich sind, die in den Gesamtrahmen der Position fallen können bzw. einzelne Verrichtungen wegfallen, die nicht benötigt werden. Beachtet werden muss hierbei, dass kein eigenständiger Leistungskomplex entsteht, der bereits mit einer entsprechenden Position abgedeckt ist. Grundsätzlich sind die einzelnen Positionen sowohl nebeneinander als auch mehrmals täglich abrechenbar, es sei denn, dies ist gesondert geregelt. Ist in begründeten Einzelfällen der Einsatz von zwei Pflegekräften bei einem Pflegebedürftigen erforderlich, ist wie folgt zu verfahren: Die Pflegekasse überprüft nach Erhalt der begründeten Information durch den Pflegedienst die Notwendigkeit, ggf. unter Hinzuziehung des MDK. Bei einem genehmigten Einsatz von zwei Pflegekräften ist der jeweilige Leistungskomplex 1 ½-fach zuzüglich einer doppelten Einsatzpauschale abrechenbar. Der Leistungsnachweis ist entsprechend zu kennzeichnen. Nr. Leistungskomplexe für weitergehende Leistungen nach SGB XII und für Selbstzahler/-innen 31 Tagesstrukturierung und Beschäftigung 1. Hilfestellung bei zeitlicher und örtlicher Orientierung 2. Planung des Tagesablaufs / Tagestrukturierung 3. Anleitung und Hilfe bei der Wiedererlangung oder zum Erhalt der häuslichen Selbstständigkeit. 32 Zeitlich umfangreiche Pflegen - Persönliche Assistenz bei schwerer Körperbehinderung und Pflegebedürftigkeit - Tag- und Nachtwache, ständige Beaufsichtigung und Anwesenheit zur Sicherung nicht planbarer pflegerischer Bedarfe 4,52 Kosten je LK je Stunde 20,52 (Einzelvereinbarung 23,21 ) 33 Psychosoziale Betreuung Über die pflegerische Kommunikation hinausgehend (=zeitlich zusätzlich zu den Pflegeleistungen) 1. Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten (z. B. zu Angehörigen, Gruppenangebote) 2. Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung Stand 03/14 Kostenfreie Servicenummer: 0800 59 500 59 Seite 4 von 5

34 Maniküre als besondere Hilfestellung, sofern im übrigen keine Hilfen bei der Körperpflege erbracht werden: Hilfe bei der Pflege der Fingernägel 35 Hilfe bei der Haarwäsche und beim als besondere Hilfestellung, sofern im übrigen keine Hilfen bei der Frisieren Körperpflege erbracht werden: 1. Hilfe bei der Haarwäsche 2. Hilfe beim Frisieren 3. Pflege von Perücken 36 Hilfe in Notfällen diese umfasst je nach Art des Notfalles die erforderlichen Erste-Hilfe- Maßnahmen, ggf. die Benachrichtigung eines Arztes, der Angehörigen, der Polizei, das Warten bis zu deren Eintreffen. 5,42 11,30 27,12 37 Haushaltsbuch monatliche Pauschale beim Führen eines Haushaltsbuches 16,27 Nr. Pauschale Leistungskomplexe für Menschen in Wohngemeinschaften Kosten je LK 38 Hilfe in Wohngemeinschaften (nur für Leistungsbezieher nach SGB XII und Selbstzahler) 18,47 Ab 01.01.2013 haben Pflegedienste auch die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen Investitionskosten in Rechnung zu stellen. Diese betragen im Schnitt 2,5 Prozent der erbrachten Leistungen des Pflegedienstes. Die Investitionskosten übernimmt die Pflegekasse nicht, jedoch ggf. das Sozialamt (wenn die Pflegedienste eine Vereinbarung mit dem Land Berlin abgeschlossen haben). Damit jeder Pflegebedürftige seine Versorgung noch individueller gestalten kann, müssen Pflegedienste neben den bestehenden Leistungskomplexen ab 2013 auch zeitabhängige Hilfen anbieten. Diese umfassen nicht nur Grundpflege und hauswirtschaftliche Verrichtungen sondern auch allgemeine Betreuungsleistungen. Die Kosten dieser Dienstleistungen müssen neu ausgehandelt werden, so dass z. Zt. noch keine konkreten Angaben darüber vorliegen. Gerne beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes www.pflegestuetzpunkteberlin.de Träger der Pflegestützpunkte sind das Land Berlin sowie die Pflege- und Krankenkassen in Berlin Stand 03/14 Kostenfreie Servicenummer: 0800 59 500 59 Seite 5 von 5