Seminar. Der Webdesignvertrag



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Transkript:

Seminar Der Webdesignvertrag Rechtsanwalt Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstraße 3-30177 Hannover Tel: 0511-6468098 Fax: 0511-6468055 info@beindorff-ipland.de www.beindorff-ipland.de 1 Kurzprofil Kanzlei zwei Anwälte Beratung und Vertretung mittelständischer und kleiner Unternehmen sowie Privatpersonen IT-Recht, Urheber-, Lizenzrecht, Marken-, Wettbewerbsrecht Mietrecht (gewerblich/privat), Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht Vertragsrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen 2 1

Überblick 1. Vertragstyp Webdesignvertrag 2. AGB Grundzüge 3. Inhalte Webdesignvertrag Was sollte wie in einem Vertrag geregelt werden? 4. Beispielverträge / Beispielklauseln 3 1. Vertragstyp Webdesignvertrag 4 2

1. Vertragstyp Webdesignvertrag Gesetz (BGB) kennt den Webdesignvertrag nicht BGH Entscheidung 04.03.2010 AZ: (III ZR 79/09) Webdesignvertrag = Werkvertrag ( 632 ff. BGB) Erstellung individueller Website für Kunden (geschuldet wird Erfolg!) Bedürfnisse des Kunden werden berücksichtigt Abstimmung mit Kunden Prüfung der Arbeitschritte und Endergebnis durch Kunden (Abnahme) Werkliefervertrag ( 651 BGB) nur ausnahmsweise wenn Keine individuelle Entwicklungsleistung durch Webdesigner Keine Abstimmung mit Kunden Kunde keine Prüfung (Abnahme) vornimmt 5 1. Vertragstyp Webdesignvertrag Besonderheiten bei neben der eigentlichen Erstellung der Website vereinbarten Tätigkeiten z. B.: Ständige Betreuung der Website (Werkvertragvertrag) Webhosting (Werkvertrag) Domainbeschaffung (Werkvertrag) Suchmaschinenoptimierung (Dienstleistungsvertrag) Achtung: Werkvertrag, wenn z. B. bestimmte Platzierung zugesichert wird Schulungen (Dienstleistungsvertrag) Tipp: Bei Zusatztätigkeiten sind gesonderte Verträge zu empfehlen bzw. klar im Hauptvertrag einzelne Leistungen nach Vertragstypen abzugrenzen. 6 3

1. Vertragstyp Webdesignvertrag Vorvertragliche Pflichten Aufklärungs- und Beratungspflichten Webdesigner hat i.d.r. größere Sachkunde hinsichtlich technischen Möglichkeiten, Schranken der Präsentation etc. Prüfung des Kundenauftrags auf Durchführbarkeit nach seinen Vorgaben und Vorstellungen Vertragliche Pflichten Gesetz regelt nur: Erstellung einer mangelfreien Webpräsenz nach Kundenwunsch gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung Somit weitere vertraglichen Regelungen zwecks Individualisierung des Auftrags unabdingbar 7 1. Vertragstyp Webdesignvertrag Vertragsschluss Angebot und Annahme (Auftrag und Auftragsbestätigung) Besonderheit: Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (nur zwischen Unternehmern) Schriftform ( 126 BGB) oder Textform (z. B. E-Mail, Fax) empfehlenswert Wegen Beweisfunktion ist von rein mündlichen Abreden oder Vertragsabschlüssen abzuraten Tipp: Sollte Kunde jede schriftliche Äußerung vermeiden, ist Vorsicht angebracht. Dann sollten z. B. keine Fremdkosten im eigenen Namen ausgelöst werden. 8 4

1. Vertragstyp Webdesignvertrag 3 Stufen einer Websiteerstellung 1. Stufe - Konzept: Entwurf: besonderer Wert wird auf die gestalterischen Fragen gelegt 2. Stufe - Realisation: Ausarbeitung / technische Umsetzung des Entwurfs 3. Stufe Fertigstellung, Übergabe der Website, Einspielung ins Netz, ggf. Testphase durch Kunden Problem: gewisse Gestaltungsfreiheit im Rahmen künstlerischer Leistung durch den Webdesigner. Erfolg daher nicht nur nach subj. Maßstäben zu bemessen Tipp: Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten nach jeder Stufe ausdrückliche Freigabe durch den Kunden verlangen (Abnahme von Teilleistungen) 9 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Grundsätzliches - 10 5

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Grundsätzliches Was sind AGB? Vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine von einer Partei verwendet werden (Vorformuliert nicht ausgehandelt!) Unterschied Formularvertrag Individualvertrag! Vorgesehen für eine Vielzahl von Fällen AGB müssen nicht unbedingt eigenständiges Dokument sein AGB unterliegen der Kontrolle ( 305 ff. BGB) Rechtsprechung sehr streng Überraschende und übermäßig benachteiligende Klauseln sind unwirksam Zweifel der Auslegung gehen zu Lasten des Verwenders Starke Unterschiede in der Verwendung gegenüber Unternehmern und Verbrauchern 11 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Grundsätzliches AGB müssen wirksam in den Vertrag mit einbezogen werden, damit sie Vertragsbestandteil werden AGB werden nach 305 Abs. 2 BGB nur Bestandteil des Vertrags wenn bei Vertragsschluss ausdrücklich der Verwender dem Kunden vor oder während Vertragsabschluss durch deutlichen Hinweis die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft Gegenüber Unternehmen sind die AGB nicht unbedingt auf o.g. Weise einzubeziehen - es genügt eine Möglichkeit der Kenntnisnahme z.b. der Hinweis, dass AGB auf Wunsch zugesandt werden oder wenn AGB zuvor in laufender Geschäftsbeziehung regelmäßig einbezogen wurden 12 6

3. Was sollte in einem Webdesignvertrag geregelt werden? 13 3. Vertragsinhalt Folgende Vertragsinhalte sollten in einem Webdesignvertrag geregelt werden: Gegenstand des Vertrages Mitwirkungspflichten des Kunden Abnahme Honorar / Zahlungsmodalitäten / Kündigung Änderungen der Leistungsbeschreibung (Change Request) Fertigstellung der Website Urheberrechte / Verwertungsrechte Gewährleistung Haftung Datenschutz Allgemeines (Schlussbestimmungen) 14 7

3. Vertragsinhalt Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages Genaue Beschreibung der Leistung liegt im Interesse des Webdesigners Über AGB schlecht zu regeln, da jeder Auftrag verschiedene Leistungen und individuelle Kundenwünsche zum Inhalt hat Vereinbarte Beschaffenheit (wichtig wegen 633 BGB / Mängelgewährleistung) Durch genaue Beschreibung lassen sich Korrekturen / Fehlerbeseitigungen von Änderungswünschen abgrenzen Somit kann möglichst genau auch zusätzliche Vergütung für Änderungswünsche bestimmt werden Bei umfangreichen Projekten empfiehlt sich, Leistungen im Pflichtenheft zu regeln 15 3. Vertragsinhalt Mitwirkungspflichten des Kunden Mitwirkungspflicht des Kunden ( 642 BGB) Soweit der Kunde Mitwirkungspflichten verletzt, kommt er ggf. in Verzug Mitwirkung z. B. bei Lieferung von Texten, Bildern, Daten etc. vereinbaren Beschreibung im Vertrag erforderlich, was in welchem Format vom Kunden beizubringen ist Häufiger Streitpunkt: zusätzliche Arbeit des Webdesigners wegen nötiger Nachbearbeitung/Konvertierung des vom Kunden gelieferten Materials Klarstellung im Vertrag, dass Nachbearbeitung/Konvertierung etc. zusätzlich zu vergüten sind (Change Request dazu später) 16 8

3. Vertragsinhalt - Abnahme Abnahme Abnahme ist Voraussetzung für Fälligkeit der Vergütung ( 641 BGB) Abnahmeregelungen sollten vertraglich geregelt werden Ggf. Erstellung eines Abnahmeprotokolls (umfangreiche Projekte) Vereinbarung einer Abnahmefiktion Freigabe einzelner Projektphasen vereinbaren (Teilabnahme) Insbes. nach Entwurfsphase zu empfehlen (subj. Eindrücke spielen hier eine große Rolle) 17 3. Vertragsinhalt - Honorar Honorar (Kostenvoranschlag) Kostenvoranschlag Verbindlich? Ja, aber tatsächlicher Rechnungsbetrag darf von Kostenvoranschlag abweichen ( Faustformel: 10 %) - Kalkulationsirrtum des Webdesigners (Geschäftsgrundlage kein Vertragsbestandteil) Bei Mehraufwand durch Kundenwünsche, die im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt wurden, besteht grds. keine Benachrichtungspflicht Extra Vergütung für Kostenvoranschlag kann nur verlangt werden, wenn vereinbart ( 632 BGB) nicht in AGB vereinbaren, da AGB erst bei Vertragsschluss gelten Achtung: 10 % Regelung gilt nicht für einen angegebenen pauschalen Festpreis dieser ist verbindlich (egal wie groß ein Mehraufwand ist) 18 9

3. Vertragsinhalt - Honorar Honorar für nicht abgeschlossene Verträge (I) Honorar für Erstellung von Angeboten, Präsentationen, Visualisierungen etc. vor Vertragsabschluss ohne Vereinbarung Entwürfe für Kreationen sind dann Honorarpflichtig, wenn Entwicklungsleistung Gegenstand eines eigenen Auftrags war (unverbindliche Anfrage oder schon konkreter Auftrag?) Faustformel: In wessen Interesse wurde Arbeit ausgeführt? Wenn vorvertraglich Arbeiten ohne Vereinbarung durchgeführt werden, dann vergütungspflichtig, wenn umfangreiche Arbeiten in enger Kooperation mit vermeintlich zukünftigem Kunden erfolgen (konkludenter Vertragsschluss) 19 3. Vertragsinhalt - Honorar Honorar für nicht abgeschlossene Verträge (II) Kündigung durch Kunden ( 649 BGB) - keine Leistungsstörung durch Webdesigner Kunde kann jederzeit den Auftrag kündigen Webdesigner kann dann volle Vergütung verlangen Webdesigner muss sich dann lediglich anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart hat (Fremdkosten, Subunternehmer) oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt (z. B. Alternativauftrag durchführt). 20 10

3. Vertragsinhalt - Honorar Honorar für nicht abgeschlossene Verträge (III) Kündigung / Rücktritt durch Kunden - Leistungsstörung durch Webdesigner Bei Überschreitung Kostenvoranschlag ( 650 BGB) Bei Mängeln (dazu später) Bei Verzug der Herstellung der Website Rechtsfolge: beide Vertragspartner sind von Verpflichtung zur weiteren Leistung frei. Vergütung beschränkt sich auf die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen Ist Website allerdings für den Kunden nicht brauchbar oder Nutzung unzumutbar, dann entfällt Vergütung vollständig! 21 3. Vertragsinhalt - Honorar Honorar für nicht abgeschlossene Verträge (IV) Kündigung durch Webdesigner Kündigung bei unterlassener Mitwirkung des Kunden ( 643 BGB) Kündigung bei Nichtzahlung vereinbarter Teilzahlungen Vergütungsanspruch besteht hinsichtlich der Leistungen bis zur Kündigung Tipp: Unterlassene Mitwirkung anmahnen, in der Hoffnung, dass der Kunde seinerseits kündigt (erhöhtes Kostenrisiko liegt dann beim Kunden wegen 649 BGB volle Vergütungspflicht!) 22 11

3. Vertragsinhalt - Change Request Änderung der Leistungsbeschreibung (Change Request) Abgrenzung: Änderungswünsche / Fehlerbeseitigung, Nachbearbeitung Hier ist Vertragsgegenstand (Pflichtenheft) von großer Bedeutung Regelung hinsichtlich Fristen und Vergütung treffen Eng verbunden mit Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft) Fehlerbeseitigung (Mängel) sind auf Kosten des Webdesigners durchzuführen Leistungen im Rahmen Change Request kann Kunden in Rechnung gestellt werden 23 3. Vertragsinhalt - Fertigstellung / Termine Fertigstellung der Website Wurde fester Zeitplan / Fertigstellungstermin vereinbart? Wenn ja: verbindlich, da vertragliche Pflicht Wenn Geschäft mit Termin stehen und fallen soll, dann bedarf es keiner Nachfristsetzung (Mahnung) durch Kunden Auf ein besonderes Verschulden des Webdesigners bei der Nichteinhaltung des Termins kommt es nicht an (Haftung für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit) Verletzt Kunde Mitwirkungspflichten (keine Freigabeerklärung, Unterlagen werden nicht zur Verfügung gestellt etc.) dann keine Pflichtverletzung des Webdesigners sollte im Vertrag festgehalten werden Rechtsfolgen Verzug: Rücktritt ( 323 BGB), Schadensersatz 24 12

3. Vertragsinhalt - Urheberrechte Urheberrechte / Nutzungsrechte (I) Unterliegt Website Urheberrechtsschutz? Inhalte: Bilder, Texte etc. ja Design: Form und Darstellung (Layout) Messlatte für Urheberechtsschutz in Rechtsprechung sehr hoch (HTML-Datei kein Computerprogramm nach 69a ff UrhG) Grundsatz: Screendesign ist neue Form der Darstellung, aber keine neue Werkart (OLG Frankfurt Urt. 22.03.2005 11 U 64/04: Website = Digitaler Datenhaufen ) Vermerk: Für Urheberrechtsschutz in EU nicht erforderlich Tipp: Über Art und Platzierung des Urheberrechtsnachweis (Credits) sollte Vereinbarung getroffen werden 25 3. Vertragsinhalt - Urheberrechte Urheberrechte / Nutzungsrechte (II) Nutzungsrecht Darf Website z. B. in eigenständigen Printmedien ohne Zustimmung des Webdesigners abgebildet werden? Dürfen Logos auch auf Briefpapier genutzt werden? Nutzungsrechte sollten im Vertrag in einzelnen bezeichnet werden Ansonsten Zweckübertragungstheorie: Rechte werden eingeräumt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für Zweck benötigt werden ( 31 Abs. 5 UrhG) Tipp: Vertraglich vereinbaren, dass Nutzungsrechte erst mit Zahlung der vollständigen Vergütung auf den Kunden übergehen 26 13

3. Vertragsinhalt - Urheberrechte Urheber- / Nutzungsrechte (III) Bearbeitungsrecht Bearbeitung bedürfen grds. der Zustimmung des Urhebers. Will Kunde ohne erneute Beauftragung des Webdesigners selbst oder durch Dritte Änderungen an der Website vornehmen, ist Einverständnis des Webdesigners erforderlich ( 23 UrhG) 27 3. Vertragsinhalt - Schutz über Wettbewerbsrecht Schutz über Wettbewerbsrecht Schutz des Look & Feel über Wettbewerbsrecht? Schutz vor Immitationen und Nachahmung der Website Rechtsprechung sehr verhalten. Argument: Nachahmung ist Bestandteil des Wettbewerbs Unlautere Übernahme nur dann, wenn kopiert wird um Kosten zu sparen und Website nicht als Vorlage für eigene Kreation dient in der Praxis meist schwer nachzuweisen 28 14

3. Vertragsinhalt - Gewährleistung Gewährleistung (I) Webdesigner ist verpflichtet, Website frei von Mängeln zu erstellen ( 633 BGB). Für Mängel steht Webdesigner unabhängig vom Verschulden ein. Wann ist Website mangelfrei (Sachmangel)? 1. Stufe: wenn Website vereinbarte Beschaffenheit hat ( 633 Abs. 1 BGB) Deshalb auch Formulierung des Vertragsgegenstands wichtig! 2. Stufe: wenn Website sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet ( 633 Abs. 2, Nr. 1 BGB) 3. Stufe: wenn Website sich für gewöhnliche Verwendung eignet, die bei Werken der gleichen Art üblich sind ( 633 Abs. 2, Nr. 2 BGB) 29 3. Vertragsinhalt - Gewährleistung Gewährleistung (II) Rechtsmangel (z. B. Verletzung Urheberrechte Dritter, fehlerhaftes Impressum, falsche Datenschutzerklärung, Domain verstößt gegen Markenrechte) Problem: Rechtsberatung durch den Webdesigner (z.b. über Inhalt des Impressums oder Datenschutzerklärung) - Kunde erwartet oft Komplettpaket Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubt Rechtsdienstleistung nur, wenn Nebenleistung zur beruflichen Tätigkeit vorliegt ( 5 RDG - wird sehr eng ausgelegt) Achtung: auch erlaubte Rechtsberatung ist oft nicht vom Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit umfasst! 30 15

3. Vertragsinhalt - Gewährleistung Gewährleistung (III) Tipp: vertraglich vereinbaren, dass für Material, das vom Kunden zur Verfügung gestellt wird, keine Haftung übernommen wird und auch keine Prüfung auf etwaige Rechtsverstöße erfolgt! Gleiches gilt für die Anmeldung von Domainnamen (evtl. Verletzung von Marken/Namensrechten) Freistellungsanspruch vereinbaren: Kunde stellt Webdesigner von Ansprüchen Dritter frei, die Webdesigner in Anspruch nehmen, wegen Inhalten, die allein der Kunde zur Verfügung gestellt hat 31 3. Vertragsinhalt - Gewährleistung Gewährleistung (IV) Rechte Kunde bei Sach- / Rechtsmängeln ( 634 BGB): Nacherfüllung (Webdesigner hat die Wahl der Art der Mangelbeseitigung) Grds. sind Webdesigner mindestens 2 Nacherfüllungsversuche einzuräumen Selbstvornahme durch Kunden auf Kosten Webdesigner (nur nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen gesetzten Frist zur Nacherfüllung) Rücktritt vom Vertrag (nur bei fehlgeschlagener Nacherfüllung und wenn Mangel erheblich ist) Minderung der Vergütung Schadensersatz (Verschulden des Webdesigners erforderlich) 32 16

3. Vertragsinhalt - Gewährleistung Gewährleistung (V) Verjährung Mängelansprüche: 2 Jahre nach Abnahme Tipp: Verjährungsfrist kann gegenüber Unternehmern auf ein Jahr verkürzt werden Beweislast Vorliegen eines Mangels Vor Abnahme hat Webdesigner mangelfreie Website zu beweisen Nach Abnahme trifft Kunden Beweislast 33 3. Vertragsinhalt Haftung Schadensersatz Haftung (I) Gesetz: 276 BGB = Schuldner (Webdesigner) hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lässt. Also auch Haftung für leichte Fahrlässigkeit! Große Gefahr, weil zum Schadensersatz z. B. auch der entgangene Gewinn zählt ( 252 BGB) Beachte: 309 BGB (Klauselverbot hinsichtlich Haftungsausschlüssen in AGB) Haftungsausschlüsse /-beschränkungen in AGB sind nur in sehr engem Rahmen möglich Rechtsprechung sehr restriktiv Einfache Klausel: Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist nicht wirksam! 34 17

3. Vertragsinhalt Haftung Schadensersatz Haftung (II) Prüfungs- und Hinweispflichten des Webdesigners Problem: Kunde verlässt sich auf die Fachkunde des Webdesigners und möchte Rund-um-Sorglospaket Sofern Kunde wegen Fehler der Website (z. B. Urheberrechtsverletzungen, Impressumsverstoß, Datenschutzverstoß etc.) von Dritten in Anspruch genommen wird, kann er ggf. beim Webdesigner Regress nehmen Tipp: umfangreiche Haftungsausschlüsse und beschränkungen sollten um wirksam zu sein nicht in AGB oder Standardklauseln sondern - wenn möglich individuell mit dem Kunden vereinbart werden. 35 3. Vertragsinhalt - Sonstiges Datenschutz Umgang mit Kundendaten (ggf. Geheimhaltungsvereinbarung) Schlussbestimmungen Deutsches Recht findet ausschließlich Anwendung Gerichtsstandsvereinbarung Schriftform Vertragsänderungen Salvatorische Klausel 36 18

(Kunde = Unternehmer / gewerblich tätig) 37 Geltungsbereich AGB Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit seiner Bestellung spätestens aber mit der Entgegennahme der Leistung erkennt der Kunde diese AGB ausdrücklich an. Anderen AGB des Kunden wird hiermit widersprochen. Sollte der Kunde Leistungen Dritter (z.b. Provider) oder Software über uns bestellt haben, so besteht ggf. ein getrenntes Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Kooperationspartner einschließlich dessen AGB und Lizenzbestimmungen. 38 19

Mitwirkungspflicht Kunde Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass uns alle für die Leistung erforderlichen und notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten und Gegenstände rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, sofern Mitwirkungsleistungen des Kunden dieses erfordern. 39 Prüfung Unterlagen Kunde (Haftung) Wir sind nicht verpflichtet, die von dem Kunden überlassenen Unterlagen, Gegenstände oder Daten auf etwaige Rechtsverstöße zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Gegenstände oder Daten das Copyright sowie sonstige Rechte Dritter zu beachten und muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser Unterlagen, Gegenstände oder Daten verfügen. Sollten Dritte uns wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus von dem Kunden überlassenen Unterlagen, Daten oder Gegenständen resultieren, verpflichtet sich der Kunde, uns von jeder Haftung gegenüber Dritten freizustellen und uns die Kosten zu ersetzen, die uns wegen dieser Rechtsverletzungen entstehen. 40 20

Abnahme Die Abnahme erfolgt durch den Kunden, soweit ihm die Beendigung des Auftrages angezeigt ist und eine etwaige vertragliche Erprobung der Website stattgefunden hat. Wurden Teilabnahmen vereinbart, so sind die jeweiligen Teile nach Abschluss der Arbeiten abzunehmen. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, eine schriftliche (oder in Textform) Abnahmeerklärung abzugeben. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Kleinere Mängel sind in der Abnahmeerklärung festzuhalten. 41 Abnahmefiktion Wir können dem Kunden eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf die Website als abgenommen gilt. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmlich Abnahme verlangt, oder sofern ein Abnahmetermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zustande kommt, gilt die Website mit Nutzung des Kunden als abgenommen. 42 21

Kündigung Dieser Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wir sind zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn: der Kunde seine Mitwirkungsverpflichtungen trotz angemessener Fristsetzung nachhaltig verletzt; der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen dieses Vertrags nicht nachkommt. Verweigert der Kunde zu Unrecht die Erfüllung des Vertrags oder kündigt er den Vertrag ohne wichtigen Grund, so sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, gemäß 649 BGB abzurechnen. Bereits von uns erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. 43 Change Request Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich (oder in Textform) äußern. Wir prüfen, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennen wir, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilen wir dies dem Kunden mit. Sofern Änderungswünsche von uns nicht durchgeführt werden können, verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Der Kunde hat den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches und das Erstellen eines Änderungsvorschlags. Etwaige durch die Änderung eintretenden Stillstandszeiten, die nicht von uns zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Kunden. 44 22

Fertigstellung Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für uns nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß Abschnitt X (Mitwirkungspflichten des Kunden) dieses Vertrags. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung ohne unser Verschulden wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw. - haben wir auch bei verbindlich vereinbartem Fertigstellungstermin nicht zu vertreten. Vorstehende Gründe berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. 45 Nutzungsrechte Dem Kunden wird mit Übergabe der erstellten Website das einfache nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Website auf Dauer (oder für die Vertragslaufzeit) zu nutzen. Die Einräumung des Nutzungsrechts wird erst wirksam, sofern der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig gezahlt hat. Der Kunde darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung von uns entwickelte und erstellte Inhalte auf anderen Seiten oder Medien (z. B. Printmedien,TV etc.) verwenden. Wir sind berechtigt, auf den erstellten Seiten unseren Namen und / oder unser Logo zu erwähnen sowie einen Link zu unseren eigenen Seiten auf die des Kunden zu setzen. 46 23

Gewährleistung (I) Im Falle einer Gewährleistung und berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung/Neuherstellung. Gelingt im Rahmen einer Nacherfüllung die Beseitigung eines Mangels nach jeweils angemessener Fristsetzung und wiederholtem Versuch nicht oder schlägt eine Ersatzlieferung/Neuherstellung fehl, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht oder er kann vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig oder unerheblich ist. Es gilt für die Gewährleistung eine Frist von einem Jahr. Dieses gilt nicht im Falle der Arglist oder der Übernahme einer Garantie. 47 Gewährleistung (II) Etwa auftretende Mängel sind von dem Kunden schriftlich (oder in Textform) und unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Für Mängel, die vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag von Dritten gelieferten Inhalten beruhen, übernehmen wir keine Gewährleistung. Schäden oder Fehlfunktionen die durch unsachgemäße Bedienung, Änderung oder Wartung der Website durch den Kunden oder nicht von uns beauftragten Dritten entstehen, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht, sind wir berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstandenen Aufwand gegenüber dem Kunden zu berechnen. 48 24

Haftung (I) Wir haften unbeschadet der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der von uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen haben. 49 Haftung (II) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit von uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalpflicht). Dieses sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. In diesen Fällen haften wir der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten oder ohne Verschulden haften wir nicht. 50 25

Haftung Datensicherung Der Kunde ist für die Sicherung seiner zur Verfügung gestellten Daten verantwortlich. Bei einem von uns verschuldeten Datenverlust haften wir deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten, der zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Kosten der Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäßen erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. 51 Datenschutz Die Daten des Kunden werden ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertrages gespeichert und verarbeitet und ggf. an beteiligte Erfüllungsgehilfen und Dienstleister (z.b. Provider) im notwendigen Umfang weitergeleitet. Wir versichern, die Daten streng vertraulich zu behandeln und mit Ausnahme der o.g. Beispiele, nicht an Dritte (auch nicht zu Marketing- oder Werbezwecken) weiter zu geben. Vertraulichkeitsvereinbarung Wir werden alle Informationen und Unterlagen, der wir von dem Kunden zur Durchführung eines Auftrages erhalten und die ihrer Natur nach vertraulich sind oder die uns gegenüber als vertraulich bezeichnet werden, nur zur Durchführung des Auftrages verwenden und streng vertraulich behandeln. 52 26

Schlussbestimmungen Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Hannover. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmung. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung bzw. der lückenhaften Regelung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung. 53 27