A u s s c h r e i b u n g Deutsche Meisterschaften im Tischtennis (Einzel/Doppel) am 22. und 23.04.2016 in Heuchelheim, Hessen



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Deutscher Behindertensportverband e.v. A u s s c h r e i b u n g Deutsche Meisterschaften im Tischtennis (Einzel/Doppel) am 22. und 23.04.2016 in Heuchelheim, Hessen Allgemeines Veranstalter Deutscher Behindertensportverband e.v., -Im Hause der Gold-Kraemer-Stiftung- Tulpenweg 2-4, 50226 Frechen Ausrichter Behinderten - und Rehabilitations-Sportverband Hessen (HBRS) in Zusammenarbeit mit den TSF Heuchelheim Kontaktperson Christine Lenke, Abteilungsleiterin Tischtennis der TSF Heuchelheim Tel.: 06441/ 3811086, mail: tischtennis@tsf-heuchelheim.de Turnierleiter Wird noch benannt. Schiedsgericht Turnierleiter, Vorstandsmitglieder der Unterabteilung Tischtennis, Oberschiedsrichter, DBS-Klassifizierer Oberschiedsrichter Schiedsrichter/innen Hessischer Tischtennis Verband ( HTTV ) Kreis Gießen Wettspielordnung Es gelten die zur Zeit gültigen Ordnungen (Sportordnung, Turnierordnung), ergänzende Abteilungsordnung) und Regeln des DBS Ärztliche Betreuung Uni Klinik Marburg/ nahe gelegenes Krankenhaus Sanitätsdienst Klassifizierer Austragungsort Zeitplan DRK vor Ort Ein von der Abt. Tischtennis benannter Klassifizierer wird vor Ort sein und die Richtigkeit der Klassifizierungen stichprobenartig überprüfen. Sporthalle, Schwimmbadstraße, 35452 Heuchelheim Freitag, den 22.4.2016 Hallenöffnung ab 11:00 Uhr Meldung und Vorlage der Sportgesundheitspässe bis 12.30 Uhr, für Teilnehmer der Wettkampfklassen 6 10 und AB Offizielle Eröffnung der Wettbewerbe WK 6 10 + AB um 12.45Uhr Ab 13:00 Uhr Ab 16:00 Uhr Offene Klasse (KO-System) Zu melden steht jeder/m Spieler/in frei keine Pflicht! Vorrundenspiele der Doppelkonkurrenz

- 2 - Samstag den 23.04.2016 Hallenöffnung ab 8:00 Uhr Ab 9:00 Uhr Vorrundenspiele in den Wettkampfklassen; die beiden Ersten jeder Gruppe erreichen die Endrunde, die im KO-System gespielt wird) und Endrunde Doppel (1/4-Finale bis Endspiel) Ab 14:00 Uhr Endrunde Einzel ca. 17:00 Uhr Ende der Spiele und Siegerehrung 19:30 Uhr Beginn der Abendveranstaltung Änderungen der Spielabfolge und des Spielsystems behält sich die Turnierleitung vor. Eine WK wird gespielt, wenn mindestens 5 oder mehr Teilnehmer spielbereit sind. Bei 5-6 Teilnehmer einer WK wird in einer Gruppe gespielt.. Ab 7 Teilnehmer wird in 2 Gruppen gespielt. Dies gilt für alle WK. Sind nur bis 4 Teilnehmer in einer WK, so werden WK Klassen zusammengelegt bis eine Teilnehmerzahl von 5 oder mehr erreicht wird. Ab 5 6 Doppel einer WK wird der DM in dieser WK in einer Gruppe ausgespielt. Bei weniger als 5 Doppel werden WK zusammengelegt bis die Anzahl 5 erreicht ist. Ab 7 Doppel wird in Vorrundengruppen gespielt und wie oben verfahren. Bei den Damen wird wie vorstehend verfahren.. Übernachtungen Empfehlungen in Gießen (2 km Entfernung vom Turnierort) - Hotel Köhler (EZ 55 EUR/ DZ 70 EUR) - Hotel Alt Gießen (Preis variabel, bitte bei Buchung das Kennwort AK Tischtennismeisterschaft angeben) Empfehlung in Wetzlar (18 km Entfernung vom Turnierort) - Hessische Sportjugend (DZ 33 EUR) Um rechtzeitige Buchung wird gebeten. Die Kosten der An- und Abreise, der Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer/innen übernimmt der DBS nicht. Meldungen Meldungen Meldeanschrift DBS Meldungen sind schriftlich über die zuständigen Landesverbände an den DBS abzugeben. Eine Kopie ist dem Sportbeauftragten Udo Winkler E-Mail: udowinklertischtennis-@t-online.de zuzuleiten. Achtung: Alle Angaben im Meldebogen ausfüllen! Maike Becker Sachbearbeiterin Leistungssport // Sport Administrator Deutscher Behindertensportverband e.v. NPC Germany -Im Hause der Gold-Kraemer-Stiftung- Tulpenweg 2-4, 50226 Frechen Tel.: +49-(0)2234-6000-201 Fax: +49-(0)2234-6000-4201 E-Mail: becker@dbs-npc.de E-mail: Homepage: www.dbs-npc.de, und dem Spiel -und Sportbeauftragten: Udo Winkler :Im Oberdorf 16 in 35315 Homberg Tel.: 06633-5166 E-Mail: udowinkler-tischtennis@t-online.de

- 3 - Meldeunterlagen Mit der Meldung sind für Spieler, die noch nicht an Mannschafts-oder Einzelmeisterschaften teilgenommen haben, die Kopien der Sportgesundheits- und Startpässe, sowie der ausgefüllte Vordruck Nennung der Spieler/innen beizufügen. Meldungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten als nicht abgegeben. Meldungen sind ausschließlich auf dem beiliegenden Formular vorzunehmen. Hierbei ist zu beachten, dass Doppelpartner gemeldet werden können (ansonsten wird frei zugelost) Meldebeschränkung Keine Meldeschluss Montag, den 21. März 2016 Später von der Post abgestempelte, unvollständige sowie nicht von den Landesbehinderten - Sportverbände gegengezeichnete Meldungen werden umgehend an die Landesverbände zurückgeschickt und gelten als nicht abgegeben! Der Landesverband kann jedoch aus wichtigen Gründen eine Verlängerung des Meldeschlusses beantragen. Dieser schriftliche Antrag muss eine Woche vor Meldeschluss beim Sportbeauftragten eingehen. Nichtteilnahme trotz Meldung Organisationsbeitrag Kann ein gemeldeter Spieler nicht an der Meisterschaft teilnehmen, so ist dies vom LV dem Turnierleiter bis drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Wird das versäumt, wird der Spieler für die darauf folgende Deutsche Meisterschaft gesperrt. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn ein Spieler durch akute gesundheitliche Beeinträchtigung nicht antreten kann. Dies ist durch ein Attest zu belegen, dass dem Sportbeauftragten bis eine Woche nach der Meisterschaft zuzustellen ist. 40,00 pro Spieler. Der Gesamtbetrag pro Landesverband ist bis zum 15.03.2016 an die Geschäftsstelle des DBS zu überweisen: Stadtsparkasse Köln-Bonn IBAN: DE35 3705 0198 1931 6529 35 BIC: COLSDE33XXX Verwendungszweck: Startgeld (Landesverband) DEM TT 16 Gezahlte Organisationsbeiträge werden, weder bei Krankheit noch aus anderen Gründen, die eine Teilnahme an der DEM nicht möglich machen, zur Deckung des Verwaltungsaufwandes und der Vorbereitungskosten dieser Veranstaltung einbehalten und nicht erstattet. Erwerb eines Startrechts Spielbetrieb Spielplan Tische & Bälle Der Leistungssportausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.01.2006 die Einführung eines Startrechtes für die Sportart Tischtennis beschlossen. Dabei handelt es sich um eine Startberechtigung, die jeder Athlet, der an einer DM teilnehmen möchte erwerben muss. Das einmal erworbene Startrecht gilt dann für das ganze Kalenderjahr, also für alle stattfindenden DM. Der Vorstand der Abteilung Tischtennis hat daraufhin beschlossen, die Höhe des Startrechtgeldes auf 15,- festzulegen. Diese 15,- sind von jedem Aktiven bei seinem ersten Start im Jahr anlässlich der DM in bar vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Lt. Turnierordnung des DBS und ergänzende Sportordnung der Abteilung. Der Plan wird nach der endgültigen Meldung erstellt. 16 Tische Donic; Bälle Donic *** 40mm + weiß

- 4 - Sportgesundheit Sportgesundheitspass Untersuchungsbogen Antidopingregelung Anerkennung Jede(r) Sportler(in) muss im Besitz eines gültigen Sportgesundheitspasses und (DBS) Startpasses sein. Die letzte Untersuchung darf nicht länger als zwölf (12) Monate zurückliegen. (Letzte Untersuchung muss am 22.04.2015 oder danach vorliegen.) Der funktionelle Untersuchungsbogen ist mitzubringen und dem/der zuständigen Verbandsarzt / Ärztin oder Klassifizierer auf dessen Verlangen vorzulegen. Die Veranstaltung unterliegt dem Anti-Doping-Reglement des DBS. Es gilt die DBS Antidopingordnung. Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der/die Sportler-/in die Antidopingordnung des DBS an! Doping / Anti-Doping Doping ist nach den Bestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.v. (DBS-NPC) verboten. Es gelten der Anti Doping Code des DBS sowie die Regelwerke der WADA, der NADA und bei Internationalen Veranstaltungen die Anti-Doping- Regelwerke des betreffenden Internationalen Sportfachverbandes (gesamt: Anti-Doping-Regelwerke). Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Anti Doping Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung an (abrufbar unter www.dbs-npc.de). Dopingkontrollen können stichprobenartig durchgeführt werden. Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Anti-Doping-Regelwerken die Zuständigkeit der NADA für das Ergebnismanagementverfahren und das Disziplinarverfahren gem. NADA-Code und die Zuständigkeit des Deutschen Sportschiedsgerichts bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit in Köln für ein streitiges Verfahren in 1. Instanz, auch für den einstweiligen Rechtsschutz, gem. der DIS- Sportschiedsgerichtsordnung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges an. Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, bei der therapeutisch notwendigen Einnahme von dopingrelevanten Medikamenten, die auf der aktuellen WADA-Verbotsliste stehen, rechtzeitig eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zu beantragen und eine gültige TUE / gültiges Attest bei einer Dopingkontrolle in Kopie abzugeben: - für Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit gilt: vorlegen eines Nachweises bei ärztlich verordneten Medikamenten und deren Einnahme (ärztliches Attest mit Diagnose(n) in Kopie nicht älter als 12 Monate!), - für Athleten im NADA-Testpool (ATP, NTP oder RTP) gilt: die Einnahme verbotener, aber therapeutisch notwendiger Medikamente ist durch eine gültige med. Ausnahmegenehmigung (TUE) nachzuweisen. Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten erteilt die NADA- Medikamentendatenbank unter www.nadamed.de Weitere Informationen zum TUE-Verfahren unter www.nada.de und unter www.dbs-npc.de (Rubrik Anti-Doping). Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den zuständigen DBS-Sportarzt oder an das Referat Medizin / Anti-Doping im DBS.

- 5 - Proteste Protest während der Veranstaltung Entscheidung Anfechtung der Entscheidung Protest nach der Veranstaltung Proteste sind schriftlich begründet durch den Mannschaftsführer oder den/die betroffene/n Sportler/in, mit gleichzeitiger Zahlung einer Gebühr von 50,-, beim Schiedsgericht einzureichen. Der Protest muss spätestens 30 Minuten nach bekannt werden eines Protestgrundes vorliegen. Die Entscheidung über einen Protest erfolgt schriftlich. Die Protest-gebühr wird zurückgezahlt, sofern dem Protest stattgegeben wird. Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichtes kann beim zuständigen Abteilungsvorstand Protest eingelegt werden. Der Protest ist innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich bei der Geschäftsstelle des DBS einzureichen. Es gilt der Poststempel. Die Protestgebühr in Höhe von 100,- ist diesem Widerspruch in Form eines Verrechnungsschecks beizulegen. Die Protestgebühr wird zurückgezahlt, sofern dem Protest stattgegeben wird. Den weiteren Verfahrensablauf regelt die Rechtsordnung. Wird der Protestgrund erst nach Beendigung der Veranstaltung bekannt, muss der Protest spätestens 48 Stunden nach Beendigung dieser schriftlich bei dem zuständigen Abteilungsvorstand über die Geschäftsstelle des DBS eingereicht werden. Mit dem Einreichen des Protestes ist eine Protestgebühr in Höhe von 75,- in Form eines Verrechnungsschecks beizufügen. Die Protestgebühr wird zurückgezahlt, sofern dem Protest stattgegeben wird. Wettkampfklassen Die Wettkampfklassen (6-10) + AB richten sich nach den internationalen Klassifizierungsregeln. Ist ein Teilnehmer/in nur national klassifiziert, so gilt diese Klassifizierung. Jeder Spieler/in darf nur in der WK spielen, die seiner Klassifizierung entspricht.! Weitere Regelungen Platzierung Mitgliedschaft in mehreren Vereinen Haftung Für jede durchgeführte DM nach den Richtlinien dieser Ausschreibung werden für die ersten 3 Plätze Urkunden und Medaillen ausgegeben. Wird der Deutsche Meister durch Platzierungsspiele (Viertelfinale, Halbfinale, sowie Endspiel) ermittelt, wird der 3. Platz nicht ausgespielt Bei Mitgliedschaft in mehreren Vereinen hat der/die Spieler/in eine vom Landesverband ausgestellte Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass er/sie gemäß der Turnierordnung des DBS in der Spielart Tischtennis für die gemeldete Mannschaft bei der Deutschen Meisterschaft spielberechtigt ist. Die Bescheinigung kann durch eine entsprechende Eintragung des Landesverbandes im Startpass ersetzt werden. Der DBS und seine Organe haften für Schäden nur in den Grenzen und im Umfang des zur Verfügung stehenden Haftpflichtversicherungsschutzes. Die Haftung für darüber hinausgehende Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der abgeschlossene Versicherungsvertrag kann jederzeit bei der DBS-Geschäftsstelle eingesehen werden. Ansprüche aus den Sportunfall-Versicherungsverträgen der Landessportbünde/des DBS werden von dieser Haftungsbegrenzung nicht berührt.