Roland Krock, vbp, StB Elisabeth Werbel, StB Arbeitsergebnis und Zinsen Vortrag im Rahmen der Berlin Erfurt Freiburg Hamburg Köln München Münster Oppeln (PL) Wien (A) Würzburg
Leistungsangebot der Solidaris-Gruppe Wirtschaftsprüfung Jahresabschlussprüfungen Erstellung von Jahresabschlüssen Arbeitsergebnisrechnung Betriebswirtschaftliche Prüfungen Steuerberatung Steuererklärungen Begleitung Betriebsprüfung Steuerliche Gestaltungsberatung Vertretung in Rechtsbehelfsverfahren Unternehmensberatung Organisationsanalyse Benchmark Qualitäts- und Risikomanagement Personalführung und -entwicklung Rechtsberatung Umstrukturierungen Arbeitsrecht Finanzierungsfragen
Unser Profil Spezialisierung auf den Gesundheits- und Sozialbereich Schwerpunkt Non-Profit-Organisationen Über 2.000 Einzelmandate Umfangreiche Referenzenliste Darunter ca. 70 WfbM und zahlreiche Träger von Behinderteneinrichtungen (Marktanteil bei WfbM ca. 10 %)
Unsere Kernkompetenz Facharbeit Behindertenhilfe: Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Krankenhausfachausschuss (Dr. Heinz-Joachim Koch) Arbeitskreis WfbM (Roland Krock) Fachaufsätze Referententätigkeit Näheres erfahren Sie auf unserer Homepage: www.solidaris.de
Arbeitsergebnis und Zinsen
Arbeitsergebnisrechnung 12 Abs. 4 WVO Ermittlung des Arbeitsergebnisses 12 Abs. 5 WVO Verwendung des Arbeitsergebnisses Rücklagen nach der WVO
Werkstättenverordnung (WVO) 12 Abs. 4 WVO Arbeitsergebnis im Sinne des 138 SGB IX und der Vorschriften dieser Verordnung ist die Differenz aus den Erträgen und den notwendigen Kosten des laufenden Betriebs im Arbeitsbereich der Werkstatt.
Werkstättenverordnung (WVO) 12 Abs. 4 WVO Die Erträge setzen sich zusammen aus den Umsatzerlösen, Zins- und sonstigen Erträgen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit und den von den Rehabilitationsträgern erbrachten Kostensätzen. Leistungserlöse mit Kunden Abgrenzung zu nicht wirtschaftlichen Erträgen Tagessatzerlöse, Pflegegelder
Nicht wirtschaftliche Erträge Erträge aus Vermögensverwaltung Spenden, Erbschaften, Bußgelder Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuschüssen Erträge aus Grundstücksverkäufen Außerordentliche Erträge
Ermittlung des Arbeitsergebnisses Erträge Umsatzerlöse Zins- und sonstige Erträge aus der wirtschaftlichen Tätigkeit Kostensätze der Reha-Träger Kosten Notwendige Kosten des laufenden Betriebs im Arbeitsbereich der Werkstatt Ohne Arbeitsentgelte Arbeitsergebnis
Verwendung des Arbeitsergebnisses Das Arbeitsergebnis ist grundsätzlich für die behinderten Beschäftigten zu verwenden und zwar zur Auszahlung als Arbeitsentgelt zum Ausgleich von Ertragsschwankungen für Investitionen (Vorübergehende Rücklage bis zur endgültigen Verwendung) Bis zu 30 % des Arbeitsergebnisses dürfen in die Rücklagen der WfbM eingestellt werden.
Verwendung des Arbeitsergebnisses Solange eine Auszahlung nicht vorgenommen wurde, ist noch keine zweckentsprechende Verwendung erfolgt. Die aus dem Arbeitsergebnis stammenden Mittel sind insoweit infiziert. Etwaige Zinserträge auf die nicht verwendeten Mittel sind als Folge daraus der wirtschaftlichen Betätigung zuzurechnen.
Behandlung der Zinserträge BMAS: Die Beschäftigten haben zunächst auf die Ausschüttung eines Teils des Arbeitsergebnisses verzichtet. So argumentieren auch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und die bayerischen Bezirke unter Federführung des Bezirks Schwaben.
Behandlung der Zinserträge Eine kalkulatorische Verzinsung der nicht verwendeten Mittel, wie sie der Bezirk Schwaben verlangt, ist m.e. aus folgenden Gründen nicht sachgerecht: Entspricht nicht betriebswirtschaftlichen Grundsätzen (Geld muss nicht in bar vorhanden sein), WVO sieht keine kalkulatorischen Erträge vor.
Zinsen auf Rücklagen Ertragsschwankungsrücklage BMAS: verzinsen Bayern: verzinsen, ggf. auch kalkulatorisch Rheinland: verzinsen Rücklage für Ersatzund Modernisierungsinvestitionen BMAS: verzinsen Bayern: verzinsen, ggf. auch kalkulatorisch Rheinland: keine Verzinsung
Darlehensvergabe Sachverhalt WfbM vergibt Darlehen an den Träger/Gesellschafter. Muss das Darlehen verzinst werden? Prüfung Handelt es sich um nicht verwendete Teile der Arbeitsergebnisse der Vergangenheit = wirtschaftliche Betätigung? Folge Zinsen aus der wirtschaftlichen Betätigung müssen in das Arbeitsergebnis einbezogen werden.
Faktische Darlehensvergabe Sachverhalt WfbM hat dauerhaft hohe Forderungen an den Träger/Gesellschafter (kein Darlehensvertrag). Prüfung Handelt es sich um nicht verwendete Teile der Arbeitsergebnisse der Vergangenheit = wirtschaftliche Betätigung? Folge Zinsen aus der wirtschaftlichen Betätigung müssen in das Arbeitsergebnis einbezogen werden. Es ist ein Darlehensvertrag abzuschließen einschl. Zinsberechnung.
Vielen Dank. Gerne stehen wir Ihnen für Vielen Rückfragen Dank zur für Verfügung Ihre Aufmerksamkeit! Roland Krock, vereidigter Buchprüfer/Steuerberater Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Tel. 0761 / 79186-19 - r.krock@solidaris.de Steuerberatungsgesellschaft 51149 Köln, Von-der-Wettern-Str. 13 51152 Köln, Postfach 92 02 55 Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 02203 8997-130 info@solidaris.de Elisabeth Werbel, Steuerberaterin Tel. 0761 / 79186-39 e.werbel@solidaris.de www.solidaris.de Berlin Erfurt Freiburg Hamburg Köln München Münster Oppeln (PL) Wien (A) Würzburg Bild durch Klicken auf Mandantenlogo hinzufügen