Wegleitung für das Masterstudium Molekularbiologie an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel



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Transkript:

Wegleitung für das Masterstudium Molekularbiologie an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel von der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel genehmigt am 18. Juni 2013 Übersicht 1. Allgemeines 2. Zulassung zum Studium 3. Studienziele 4. Studium 4.1. Kreditpunkte-System 4.2. Masterarbeit 4.3. Masterprüfung 4.4. Vertieftes Fachstudium 4.5. Bestehen des Masterstudiums / Masternote 5. Qualitätssicherung 6. Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen 7. Gültigkeit 8. Studiengangrelevante Einrichtungen / Studienberatung 1. Allgemeines Die Zulassungsbedingungen und Beschreibungen der Studiengänge an der Universität Basel sind in Ordnungen und Wegleitungen geregelt und sind im Internet verfügbar (www.unibas.ch, unter >Dokumente >Rechtserlasse). Die Studierenden-Ordnung der Universität Basel regelt unter anderem die Studienstufen und Grade, den Erwerb von Kreditpunkten, die Anerkennung von Studienleistungen, die Zulassung zu den Studiengängen, die Immatrikulation, die Anmeldung und die Rückmeldung sowie allgemeine Rechte und Pflichten der Studierenden. Ausführliche Informationen betreffend das Verfahren für die Zulassung zum Studium sind im Internet zu finden (www.unibas.ch, unter >Studium). Die Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge sowie die Doktoratsstudien (Rahmenordnung) regelt die an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel angebotenen Bachelor- und Masterstudiengänge sowie die Doktoratsstudien im Allgemeinen (www.unibas.ch, unter >Dokumente >Rechtserlasse >Phil. Nat. Fakultät oder www.philnat.unibas.ch). Die Ordnung für das Masterstudium Molekularbiologie an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom 13.02.07 regelt das Masterstudium Molekularbiologie (www.unibas.ch, unter >Dokumente >Rechtserlasse >Phil. Nat. Fakultät oder www.philnat.unibas.ch). Sie wird ergänzt und erläutert durch die vorliegende Wegleitung für das Masterstudium Molekularbiologie. Das für den Masterstudiengang Molekularbiologie zuständige Gremium ist die Unterrichtskommission Biologie, deren Zusammensetzung und Aufgaben in der Ordnung für das Masterstudium Molekularbiologie geregelt sind. Die Fakultät verleiht für ein bestandenes Masterstudium den Grad eines "Master of Science in Molecular Biology". - 1 -

Das Masterstudium Molekularbiologie wird vom Biozentrum der Universität Basel angeboten. 2. Zulassung zum Studium Studierende, welche über einen an der Universität Basel erworbenen Grad eines "Bachelor of Science in Biology, Major in Molecular Biology" oder den Grad eines "Bachelor of Science in Computational Sciences, Major in Computational Biology" verfügen, sind direkt zum Masterstudium Molekularbiologie zugelassen. Studierende mit dem erworbenen Grad eines "Bachelor of Science in Biology, Major in Integrative Biology" sind direkt zum Masterstudium zugelassen, sofern sie einen Blockkurs des Departements Umweltwissenschaften, Bereich Biologie bzw. des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts und drei Blockkurse des Departements Biozentrum bestanden haben, wobei zwei der Blockkurse "Structural Biology and Biophysics" und Biochemistry sein müssen. Es ist möglich, die Blockkurse "Structural Biology and Biophysics" und Biochemistry während des Masterstudiums nachzuholen, wobei zu beachten ist, dass die Zulassung zum Blockkurs Structural Biology and Biophysics den erfolgreichen Abschluss (mindestens Note 4) des Moduls Physikalische Chemie/Biophysikalische Chemie (PC/BC) des Bachelorstudiums Biologie voraussetzt. Die Zulassung von Studierenden anderer Universitäten ist in der "Ordnung für das Masterstudium Molekularbiologie" geregelt. Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. 3. Studienziele Das Masterstudium führt in die molekularbiologische Forschung ein. Das Biozentrum setzt sich zum Ziel, Forschung und Lehre auf international höchstem Niveau zu betreiben und eine Arbeitsatmosphäre zu schaffen, die Berufs- und Persönlichkeitsentwicklung gleichermassen fördert. Die Studierenden können sich in verschiedenen Gebieten spezialisieren (siehe Abschnitt 4.) Mit der Masterarbeit stellen sie ihre Fähigkeit unter Beweis, ein eigenes Forschungsprojekt durchzuführen und die Resultate nach wissenschaftlichen Kriterien in schriftlicher und mündlicher Form darzustellen. Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums Molekularbiologie können die Absolventinnen und Absolventen in eine Doktorarbeit oder in einen Beruf in allen Gebieten der Life Sciences einsteigen. Die beruflichen Möglichkeiten schliessen die Forschung im Bereich der Medizin, Biotechnologie und Pharmaindustrie ein. Ferner steht den Absolventinnen und Absolventen nach einschlägigen zusätzlichen Studien das höhere Lehramt am Gymnasium offen. 4. Studium Das Masterstudium Molekularbiologie (90 Kreditpunkte, KP) umfasst die Masterarbeit (50 KP), die Masterprüfung (10 KP) und ein vertieftes Fachstudium (Wahlbereich, 30 KP). Das Masterstudium dauert in der Regel höchstens 18 Monate (3 Semester), kann aber von besonders eifrigen Studierenden auch schneller abgeschlossen werden (mindestens zwei Semester, "fast track"). Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Studiendauer entsprechend. In der Regel dauert das Studium von Herbst bis Herbst oder Herbst bis Frühling des übernächsten Jahres, wobei die experimentelle und/oder theoretische Forschung im Vordergrund der Ausbildung steht. Das Studium kann sowohl im Herbst- als auch im Frühjahrsemester begonnen werden. Die zeitliche Aufteilung der Masterarbeit (praktischer Teil, Zusammenschreiben, Vorbereiten der mündlichen Masterprüfung) obliegt dem Studierenden in Absprache mit dem/der verantwortlichen Betreuer/in der Masterarbeit. Für "fast track" gilt: Mindestens 10 Monate praktische Arbeit, 1 Monat Zusammenschreiben und 1 Monat Prüfungsvorbereitung. - 2 -

Im Masterstudiengang Molekularbiologie sind folgende Spezialrichtungen möglich: Biochemie Biophysik Computational Biology Entwicklungsbiologie Genetik Immunologie Infektionsbiologie Mikrobiologie Neurobiologie Pharmakologie Strukturbiologie Zellbiologie Nähere Angaben hierzu sind auf der folgenden Seite im Internet zu finden: www.biozentrum.unibas.ch 4.1. Kreditpunkte-System Die Überprüfung studentischer Leistungen erfolgt durch lehrveranstaltungsbegleitende Leistungsüberprüfungen, durch Leistungsüberprüfungen gemäss Studienvertrag, durch die Masterarbeit und durch die Masterprüfung. Kreditpunkte werden nur für genügende Leistungen erteilt. Eine Leistung gilt als genügend, wenn sie mit einer Note von mindestens 4 oder als bestanden ("pass") bewertet wird. Eine nicht bestandene Leistungsüberprüfung kann wiederholt werden. Die Anzahl der erteilten Kreditpunkte für belegte Lehrveranstaltungen richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Absolvierung der Leistungskontrolle gültigen Vorlesungsverzeichnis. 4.2. Masterarbeit Die Masterarbeit soll den Studierenden Gelegenheit geben, ein begrenztes Problem der biologischen Forschung selbständig zu bearbeiten. Die Arbeit kann in einem Team ausgeführt werden, wobei dem Studierenden die Verantwortung über klar definierte Teilaspekte des Forschungsprojektes zufallen muss. In der Regel wird die Masterarbeit am Biozentrum unter der Betreuung und Verantwortung eines/einer dort hauptamtlich tätigen Professors/Professorin ausgeführt (Beurteiler/in). Eine Betreuung durch Biozentrumsexterne Personen ist möglich, allerdings muss in diesem Fall immer ein/eine im Biozentrum hauptamtlich tätige/r Professor/Professorin die Verantwortung für die Masterarbeit übernehmen (Zweitbeurteiler/in). Vor Beginn der Masterarbeit muss Teil I (Vereinbarung) des gelben Formulars "Studienvertrag für MASTERARBEIT" im Doppel vollständig ausgefüllt werden. Das doppelseitig bedruckte Formular kann im Studiengangsekretariat Biologie bezogen werden. Die Liste mit den möglichen Betreuerinnen und Betreuern steht als Download im Internet zur Verfügung (www.bio.unibas.ch/studium/masterstudien-in-biologie/molekularbiologie). Für Biozentrums-externe Personen, die zum ersten Mal eine Masterarbeit anleiten und betreuen möchten, ist eine explizite Erlaubnis der Gruppenleiterversammlung (GLV) des Biozentrums erforderlich. Die Mitglieder der GLV vergewissern sich, ob die gewählte Person in Bezug auf Ausbildung und Forschungsthematik für die Betreuung einer Masterarbeit geeignet ist. Vorgehen: Der gewünschte Betreuer/die gewünschte Betreuerin stellt ein entsprechendes Gesuch an die GLV des Biozentrums zu Handen des für den Masterstudiengang Molekularbiologie verantwortlichen Dozenten des Biozentrums (Adresse: siehe letzte Seite). Dem Gesuch sind eine Projektbeschreibung (Umfang: ½ - 1 A4 Seite), Lebenslauf und Publikationsliste sowie das im Doppel in Teil I (Vereinbarung) vollständig ausgefüllte, gelbe Formular "Studienvertrag für MASTERARBEIT" beizulegen. Projektbeschreibung, Lebenslauf und Publikationsliste müssen zudem in elektronischer Form dem für den Masterstudiengang Molekularbiologie verantwortlichen Dozenten des Biozentrums zugestellt werden. GLV-Konferenzen finden in der Regel 1x pro Monat statt, Gesuche sind frühzeitig einzureichen. Personen mit Laboratorien ausserhalb des Biozentrums dürfen in der Regel gleichzeitig nicht mehr als einen Masterstudierenden betreuen, wobei kurze Überlappungen möglich sind. Eine Version des in Teil I (Vereinbarung) vollständig ausgefüllten Formulars "Studienvertrag für MASTERARBEIT" ist im Studiengangsekretariat Biologie zu hinterlegen, die zweite Version bleibt bei dem/der Studierenden und wird zur mündlichen Masterprüfung mitgenommen. Über die ausgeführten Arbeiten im Rahmen der Masterarbeit verfasst der/die Studierende einen schriftlichen Bericht. Die Masterarbeit soll mindestens vier Wochen vor der mündlichen Prüfung dem/der verantwortlichen Betreuer/in abgegeben werden. - 3 -

Die Masterarbeit wird vom Betreuer/von der Betreuerin der Masterarbeit begutachtet und benotet. Falls die Masterarbeit ausserhalb des Biozentrums durchgeführt wird, so werden Begutachtung und Benotung gemeinsam durch den Betreuer/die Betreuerin und den/die Professor/in des Biozentrums vorgenommen. Ein weiterer Experte bzw. eine weitere Expertin muss zugezogen werden, wenn die Beurteilung durch die verantwortliche/n Person/en der Masterarbeit eine ungenügende Note oder die Note 6 ergibt. Die erreichte Note für die Masterarbeit wird anschliessend an die mündliche Masterprüfung mitgeteilt. Eine Printversion der schriftlichen Masterarbeit muss in der Bibliothek des Biozentrums abgegeben werden. Innerhalb der ersten zwei Monate können die Studierenden die angefangene Masterarbeit abbrechen. Ein späterer Abbruch gilt als nicht bestandene Masterarbeit. 4.3. Masterprüfung Nach Abschluss der Masterarbeit findet die Masterprüfung statt. Die Masterprüfung ist eine mündliche Prüfung in der gewählten Spezialrichtung und dauert 60 Min. Sie umfasst das Thema der Masterarbeit, die Fachliteratur zur Masterarbeit sowie das mit der Masterarbeit verbundene Fachgebiet. Bei einem einjährigen Masterstudium findet die mündliche Prüfung frühestens zwei Wochen vor Beginn eines neuen Semesters statt (Vorlesungszeit). Für die Masterprüfung ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Das Formular "Anmeldung zur Masterprüfung in Biologie" ist auf der folgenden Seite im Internet zu finden: www.bio.unibas.ch/pruefungen/masterpruefung Zur Masterprüfung muss das gelbe Formular "Bewertung MASTERPRÜFUNG" mitgenommen werden. Das Formular kann im Studiengangsekretariat Biologie bezogen werden. Prüfende Personen während der Masterprüfung sind der/die für die Masterarbeit verantwortliche Professor/in des Biozentrums, ein/eine zweite/r Professor/in des Biozentrums und gegebenenfalls weitere Dozierende, welche die Masterarbeit betreut haben. Sofern die Masterarbeit von einem/einer Professor/in der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät oder der Medizinischen Fakultät betreut wurde, kann der/die zweite Professor/in des Biozentrums entfallen. Bei Nichtbestehen kann die Masterprüfung einmal wiederholt werden. 4.4. Vertieftes Fachstudium Das Fachstudium (30 KP) gestalten die Studierenden weitgehend selbst, wobei mindestens 18 KP aus frei wählbaren Lehrveranstaltungen des Master-Programms Molekularbiologie und davon mindestens 4 KP aus dem "Graduate Teaching Program" (Aufbaustufe) des Biozentrums stammen müssen. Die Gestaltung der 18 KP erfolgt in Absprache mit dem/der Betreuer/in der Masterarbeit und dient insbesondere der fachlichen Vertiefung auf dem Gebiet der gewählten Spezialrichtung. Diese Lehrveranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis der Universität Basel unter "Master Molekularbiologie" angegeben: diejenigen des Graduate Teaching Programs sind zu finden unter "Cycle A-I", alle anderen unter der Rubrik "Weitere Lehrveranstaltungen für den Wahlbereich Molekularbiologie". Die restlichen 12 KP sind frei. Für folgende Leistungen muss zusammen mit dem Betreuer/der Betreuerin der Masterarbeit ein Studienvertrag ausgefüllt werden, da es sich um Studienleistungen ausserhalb des regulären Lehrangebots handelt: Aktive Teilnahme an einer Tagung mit Poster oder Vortrag (1 KP pro Tagung) Literaturstudie (max. 10 KP, je nach Umfang) * Beteiligung an der universitären Selbstverwaltung (max. 1 KP für das gesamte Masterstudium) Tutorielle Tätigkeiten (max. 4 KP für das gesamte Masterstudium) * Eine Literaturstudie von z.b. 6 KP entspricht in der Regel einem Umfang von 20-30 A4-Seiten und einem Zeitaufwand von 4 Wochen. Das Formular "Studienvertrag" ist als Download in MOnA verfügbar. - 4 -

4.5. Bestehen des Masterstudiums / Masternote Das Masterstudium ist bestanden wenn die folgenden Kreditpunkte erworben sind: a) 50 KP durch die Masterarbeit b) 10 KP durch die Masterprüfung c) 30 KP aus vertieften Fachstudien, wobei min. 18 KP aus frei wählbaren Lehrveranstaltungen des Master- Programms Molekularbiologie erworben werden müssen. Die 18 KP müssen zudem mindestens 4 KP aus dem "Graduate Teaching Program" (Aufbaustufe) des Biozentrums beinhalten. Die Masternote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Note der Masterprüfung (Gewicht 1/3) und der Note der Masterarbeit (Gewicht 2/3). Diese Abschlussnote wird auf eine Kommastelle gerundet. Halbe Zehntel werden aufgerundet. 5. Qualitätssicherung Die Qualität der angebotenen Lehrveranstaltungen wird regelmässig gemäss den Vorgaben zur Lehrveranstaltungsevaluation in den Studiengängen der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel evaluiert. 6. Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Über die Anrechnung von vergleichbaren Studien- und Prüfungsleistungen, welche in einem anderen Studiengang der Universität Basel bzw. einer anderen Hochschule erbracht wurden bzw. werden, sowie über die Anrechnung von Kreditpunkten, welche in einem anderen Studiengang der Universität Basel bzw. einer anderen Hochschule erworben wurden bzw. werden, entscheidet die Prüfungskommission der Phil.-Nat. Fakultät auf Antrag der Unterrichtskommission Biologie. Vorgehen: Es wird ein schriftlicher Antrag mit einer detaillierten Aufstellung anrechenbarer Studienleistungen an das Prüfungssekretariat der Phil.-Nat. Fakultät gestellt. Dem Antrag werden alle Bescheinigungen über die erbrachten Studienleistungen zusammen mit einer kurzen Zusammenfassung der Inhalte der anzurechnenden Veranstaltungen beigelegt. Den Betroffenen wird die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Kreditpunkten mittels Verfügung mitgeteilt. Die Anrechnungsverfügung ergeht vom Prüfungssekretariat der Fakultät. 7. Gültigkeit Die vorliegende Wegleitung gilt für alle Studierenden, die ihr Masterstudium Molekularbiologie am 01.08.2013 oder später beginnen. Für Studierende, die Ihr Masterstudium Molekularbiologie im HS 2013 oder im FS 2014 beginnen und die im FS 2013 bzw. im HS 2013 ihr Bachelorstudium in Biologie an der Universität Basel abgeschlossen haben, gelten im Sinne einer Übergangsregelung für die Zulassung die in der Wegleitung vom 23. Juni 2009 festgelegten Blockkurse. - 5 -

8. Studiengangrelevante Einrichtungen / Studienberatung Studienberatung für das Masterstudium Molekularbiologie Prof. Dr. Sebastian Hiller E-Mail: sebastian.hiller@unibas.ch Studienleiter Biologie (Vorsitzender der Unterrichtskommission Biologie) Prof. Dr. Walter Salzburger E-Mail: walter.salzburger@unibas.ch Studiengangsekretariat Biologie Susan Kaderli Yasmin Picton Bio-/Pharmazentrum Klingelbergstrasse 50 4056 Basel E-Mail: bio@unibas.ch www.bio.unibas.ch Studienberatung für Lehramtsstudierende (OberlehrerIn, SLA II) Dr. Jürg Oetiker E-Mail: juerg.oetiker@unibas.ch Tel.: +41 (0) 61 267 23 26 Dekanat der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (Studiendekan, Prüfungssekretariat, Prüfungskommission) Klingelbergstrasse 50 E-Mail: pruefungssek-philnat@unibas.ch 4056 Basel Tel.: +41 (0) 61 267 14 96 +41 (0) 61 267 30 54 +41 (0) 61 267 15 88 +41 (0) 61 267 15 87 www.philnat.unibas.ch Studiensekretariat der Universität Basel Petersplatz 1 E-Mail: studsek@unibas.ch 4003 Basel Tel.: +41 (0) 61 267 30 23 www.unibas.ch - 6 -