Informationsblatt für Mitglieder, Mieter und alle Interessenten. Große Ereignisse



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Transkript:

2. Ausgabe 2014 Altmarkt 5/6, 02708 Löbau Tel. 03585/490140, Fax: 03585/490145 http: // www.wgo-online.de E-mail: info@wgo-online.de Informationsblatt für Mitglieder, Mieter und alle Interessenten Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus und damit sind nicht nur die Kerzen am Weihnachtsbaum gemeint. So kann die WGO im nächsten Jahr bereits auf 20 Jahre erfolgreiche Firmengeschichte zurückblicken! Es grenzt schon an Wahnsinn, wie schnell doch die Zeit seitdem vergangen ist. Dabei können oder wollen sich einige schon gar nicht mehr daran erinnern, wie wir mit dem Erwerb von alten, oft maroden Häusern angefangen haben, um diese dann umfassend und nachhaltig zu sanieren. Heute ist es deshalb für die meisten Mitglieder und Mieter eine Selbstverständlichkeit, in einer schönen und sanierten Wohnung zu wohnen. Dabei merkt kaum einer, dass auch hinter der Betreuung der Objekte, damit diese in einem ordentlichen Zustand bleiben, eine ganze Menge Arbeit steckt. Doch das ist auch gut so, denn Sie sollen sich nur wohlfühlen und möglichst wenig von dem Drumherum mitbekommen. Was Sie hingegen mitbekommen bzw. auf den Weg bekommen sollen, sind die vielen und auch wichtigen Informationen, die wir Ihnen in dieser Infobroschüre wieder zusammengestellt haben. Somit bleibt uns nur übrig, sich bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen in unsere Arbeit zu bedanken und Ihnen eine wunderschöne Weihnachtszeit zu wünschen. Kommen Sie gut erholt über die Weihnachtsfeiertage und geben Sie auf die echten Kerzen acht, die können Weihnachten sonst zu einem Albtraum werden lassen und leider sprechen wir auch hier mit den entsprechenden Schadensquoten von Erfahrungen (auf die wir gerne verzichten würden)! Frohe Weihnachten wünschen Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Mitarbeiter der WGO! Themen: Seite 2: Rückgabe Kaution Wunsch oder Realität?; Fluchtwege sind freizuhalten! Seite 3: Der neu gewählte Aufsichtsrat stellt sich vor; Weihnachtswünsche Seite 4: Die gefragte Homepage der WGO Seite 5: Weiterbildung mal anders; Preisanpassung bei Gästewohnungen Seite 6: Fußweg vor dem Prof.-Wagenfeld-Ring 1-9; Heizkosten sparen Seite 7: Die Hausordnung gilt trotz Reinigungsvertrag; Neue Beleuchtung; Wie wichtig ist die Hausratversicherung? Seite 8: Gesetzliche Prüfung der WGO; Mindestlohn und dessen Auswirkungen; Die gemeine Legionelle Seite 9: Wie wichtig ist Mülltrennung für Sie? Seite 10: Betriebskosten aktuell Seite 11: Was Sie noch wissen sollten!; Unsere Rechtsecke Seite 12: Hausnotruf-Weihnachtsgutschein; Gratulation den Jubilaren; Impressum

Rückgabe Kaution Wunsch oder Realität? -2- Immer wieder kommt es bei einem Wohnungswechsel zu Missverständnissen bei Mietern, die denken, ihre Kaution sofort nach Auszug zurückzuerhalten. Doch das ist eigentlich gar nicht realisierbar, auch wenn wir als Vermieter die Kaution so schnell wie möglich auszahlen möchten. Was steht dem also entgegen? Zunächst muss der Vermieter das Rückgabeprotokoll auswerten und die Mängel (sofern nicht bereits durch den Mieter geschehen) beseitigen. Dafür hat der Vermieter 6 Monate Zeit. Diese wird auch meistens benötigt, da zur Beseitigung der Mängel Angebote eingeholt und Aufträge ausgelöst werden. Dann sind häufig noch ein oder zwei Betriebskostenabrechnungen offen, sodass die Kaution nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgezahlt werden kann. Gleiches sollte ein neuer Mieter natürlich auch berücksichtigen, wenn er in eine WGO- Wohnung ziehen möchte. Da kann man leider nicht damit rechnen, dass die alte Kaution vom ehemaligen Vermieter für die neue Kaution verwendet werden kann. Nur bei einem Umzug innerhalb der WGO funktioniert die Umschreibung der Kaution in der Regel absolut reibungslos. Für die Beantwortung weiterer Fragen rund um das Thema Kaution steht Ihnen natürlich gern auch unsere Mitarbeiterin Frau Heinsch unter 03585 490140 zur Verfügung. Fluchtwege sind freizuhalten! Jeder von uns kennt diese Situation man kommt in ein Treppenhaus und auf Grund von herumstehenden Schuhen oder gar sehr tiefen Schuhschränken ist an eine problemlose Nutzung des Treppenhauses nicht zu denken. Ähnliche Situationen haben wir als Vorstand auch in Kellergängen erlebt, wo man sich fragt, was der Sperrmüll oder auch das Fahrrad im Gang zu suchen hat? Dieser Artikel soll jedoch keine Abmahnung für all jene sein, die sich bisher falsch verhalten haben, sondern vielmehr einmal wieder zum Nachdenken anregen, ob ein gutes Miteinander in einem Mehrfamilienwohnhaus es einem nicht auch wert ist, die Schuhe vor der eigenen Wohnungstür so hinzustellen, dass andere PROBLEMLOS daran vorbeikommen. Auch im Kellergang hat Mietereigentum nichts verloren, denn dafür ist der Keller da. Leider ist es auch so, dass man sich manchmal von etwas trennen muss, wenn dafür kein Platz mehr im Keller vorhanden ist. Sperrmüll kann heute ganz unkompliziert direkt beim Entsorger zur Abholung angemeldet werden! Die Zusendung von Sperrmüllkarten, wie es vor einiger Zeit noch üblich war, ist heute nicht mehr notwendig! Ganz unerwähnt soll auch der versicherungsrechtliche Aspekt nicht bleiben, denn es ist nach wie vor so, dass ein Mieter für den Fall persönlich haftet, wenn beispielsweise der Rettungssanitäter mit der Trage und dem Patienten darauf nicht ungehindert die Treppe passieren kann. Nicht auszudenken, was man sich auch selbst für Vorwürfe macht, wenn dadurch die Rettung eines Menschenleben behindert wurde. Denken Sie mal darüber nach! und mal ehrlich Sie möchten doch auch viel lieber von allen im Haus ordentlich gegrüßt werden, als dass man sich nur über die Unordnung vor Ihrer Wohnungs- oder Kellertür aufregt.

-3- Der neu gewählte Aufsichtsrat stellt sich vor Die Mitgliederversammlung wählte am 11. Juni 2014 den neuen Aufsichtsrat für die Legislaturperiode bis 2017. Die sich anschließende konstituierende Sitzung wählte als Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Hanske, als Stellvertreter Herrn Prof. Dr. sc. Roscher und als Schriftführer Herrn Sellmann. Als weitere Aufsichtsratsmitglieder wurden Herr Rechtsanwalt Mochner und Herr Mücke, Gerd gewählt. Bei Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand stellt der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Kontroll- und Überwachungsfunktion auch für das bevorstehende Geschäftsjahr 2015 die analytische und beratende Funktion in das Zentrum seiner Arbeit. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitgliedern für das uns geschenkte Vertrauen. Mit dem Geschäftsjahr 2015 treten wir in das zwanzigste Jahr des Bestehens unserer WGO ein. Der Aufsichtsrat sichert allen Mitgliedern zu, auch weiterhin seine ganze Kraft für das Wohl der WGO und seiner Mitglieder einzusetzen. Für unsere gemeinsame Arbeit im vor uns liegenden Geschäftsjahr 2015 wünschen wir allen viel Erfolg. Der Aufsichtsrat

-4- Die gefragte Homepage der WGO Für die meisten ist eine Homepage so etwas zur Selbstdarstellung oder ein gewisses Muss in der Firmenentwicklung, um nicht als Außenseiter dazustehen. Doch nicht in der WGO! Darum sehen wir uns heute einmal die Homepage der WGO aus einer ganz anderen Perspektive an aus statistischer Sicht und auch Sie werden überrascht sein. Ausgangsbasis für die Möglichkeit einer Auswertung sind die Statistiken, die automatisch von Webservern erstellt werden und anonym die jeweiligen Zugriffe auf die Webseite registrieren. Diese können abgefragt werden und erlauben somit Rückschlüsse auf die Nutzung der einzelnen Seiten. Fangen wir einmal mit den durchschnittlichen Besucherzahlen im Monat an. Diese liegen für die Homepage der WGO zwischen 850 und 1400 Besuchern. Das ist schon eine beachtliche Zahl und bei einem Betrachtungszeitraum von Juli 2012 bis Oktober 2014 haben somit in diesem Zeitabschnitt ca. 30.000!!! Besucher die Webseite der WGO genutzt in wohlgemerkt nur etwas mehr als 2 Jahren! Doch die Webserverstatistiken verraten noch viel mehr. Sie registrieren auch die Zeitenverteilung, wann auf die Webseiten zugegriffen wurde. Das sieht dann für die Homepage der WGO so aus: Interessant ist auch die Feststellung, dass heutzutage immer mehr Menschen von mobilen Endgeräten aus auf die Webseite der WGO zugreifen. Bei einem Vergleich der genutzten Betriebssysteme fällt auf, dass ca. 200 Nutzer im Monat über ein Androidgerät auf die Homepage zugreifen und ca. 400 Nutzer über Windows 7. Damit ist das Nutzungsverhältnis grob gerechnet 1:2! Wer hätte das gedacht! Noch interessanter ist jedoch die Statistik über die einzelnen Seitenaufrufe, denn sie zeigt, dass nicht nur die Homepage pauschal aufgerufen wird, sondern eine Vielzahl von Seiten gelesen werden. Auch die Nutzung unserer Serviceangebote geht aus der Statistik hervor und kann sich sehen lassen. Immerhin werden ca. 150-mal im Monat Downloads von unserer Homepage getätigt. Darunter fallen unter anderem Formulare für Wohnungsanträge, heruntergeladene Hausordnungen oder die bunten Ausgaben der WGO-Infobroschüre. Auch lassen sich Servicerufnummern der Handwerker bzw. der Notrufdienste einsehen. Wie Sie sehen, kann Statistik ganz interessant sein und Ihnen ein Bild vermitteln, wie die WGO mit der Außenwelt kommuniziert. Natürlich haben wir uns auch das erste Mal erschrocken, was alles so für Statistiken über Webseiten existieren und was die Internetriesen so alles über uns speichern, doch am Ende bleibt es jedem selbst überlassen, ob er die neuen Medien nutzt oder nicht. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich der Fortschritt in dieser Richtung nicht aufhalten lässt nur sollte jeder wissen, was das Web so alles bei einem Besuch einer Webseite speichert.

-5- Weiterbildung mal anders Um den Anforderungen an eine ordentliche und vor allem sachlich korrekte Wohnungsverwaltung gerecht zu werden, gibt es für die Mitarbeiter der WGO regelmäßig Weiterbildungen. Diese reichen von Produktschulungen für die Handwerker bis zu Neuerungen im Mietrecht bzw. Rechtsprechungen. Doch vor kurzem haben die Mitarbeiter eine ganz besondere Weiterbildung durchgeführt und zwar in Ihrem Interesse! So ist es aus unserer Sicht immer wichtiger, anderen Personen in der Not helfen zu können. Darum sind fast alle Mitarbeiter der WGO auch ausgebildete Ersthelfer! Das ist unserer Meinung nach auch keine Frage der Demografie, sondern der Nachbarschaftshilfe. Dass damit auch regelmäßige Auffrischungen der Kenntnisse verbunden sind, ist auch dem Vorstand der WGO bewusst! Dennoch werden die Aufwendungen in diesem Zusammenhang als sehr sinnvoll angesehen. Da bleibt uns nur zu hoffen, dass niemand diese Hilfe in Anspruch nehmen muss und wir wünschen allen Mitgliedern und Mietern viel Gesundheit und wenn es dann doch mal ein ernsthaftes gesundheitliches Problem gibt, ist es gut zu wissen, dass die Mitarbeiter der WGO auch darauf vorbereitet sind, Leben zu retten. Preisanpassungen bei Gästewohnungen Haben Sie es gewusst? Bei der WGO brauchen Ihre Gäste quasi nur die Zahnbürste und das Nachtzeug mitzubringen und können dann sehr preiswert übernachten, denn im Übernachtungspreis sind auch Bettwäsche, Handtücher, Heizung sowie andere Nebenkosten und selbst die Endreinigung inbegriffen! Seit 2003, dem Jahr der Einrichtung unserer Gästewohnungen, haben wir die Preise dafür stabil halten können. Nun hat uns die Wäscherei massive Preissteigerungen auf Grund der ab 01.01.2015 geltenden Mindestlöhne angekündigt. Somit kommen auch wir nicht umhin, die Nutzungsentgelte entsprechend anzupassen. Das ändert jedoch nichts an der Attraktivität der Übernachtungsmöglichkeit für Ihre Gäste, denn im Vergleich zu einer normalen Hotelübernachtung kann hier weiterhin viel gespart werden. Ohnehin werden bei uns Mehrfachbucher belohnt, indem sie nochmals einen ordentlichen Rabatt auf die regulären Preise erhalten. Doch nun möchten wir Ihnen die ab 01.01.2015 gültigen Preise nicht länger vorenthalten. Eine Übernachtung kostet für die 1. Person 29.-. Jede weitere Person zahlt für eine Übernachtung nur einen Aufpreis von 13,-. Da die Übernachtungen außerhalb vom Wochenende noch preiswerter sind, lassen Sie sich den endgültigen Preis am besten von Frau Reuschel im Rahmen der Reservierung bzw. Buchung der Gästewohnung ausrechnen. Sie ist auch Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen im Zusammenhang mit der Reservierung von Gästewohnungen und während der normalen Geschäftszeiten unter der bekannten Rufnummer 03585 490140 erreichbar. Einen schönen Aufenthalt wünscht Ihnen bzw. Ihren Gästen der Vorstand der WGO

-6- Fußweg vor dem Prof.-Wagenfeld-Ring 1-9 In der letzten Ausgabe der Mieterinfobroschüre der WGO berichteten wir bereits über die Probleme mit dem Erwerb und der Sanierung des Fußweges vor unserem Objekt Prof.-Wagenfeld-Ring 1-9 in Weißwasser. Zu unserem Glück haben sich zwischenzeitlich auch Mieter bei der Stadtverwaltung Weißwasser über den Zustand des Fußweges beschwert und damit endlich etwas Bewegung in die Angelegenheit gebracht. Inzwischen war auch die Kommune zu einem Vorortgespräch bereit und nach langem hin und her konnten wir uns auf einen gemeinsamen Fahrplan einigen. Was die Argumentationen bzw. Aussagen eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang waren, wollen wir Ihnen an dieser Stelle vorenthalten, um nicht noch mehr Unmut gegenüber der Stadtverwaltung aufkommen zu lassen. Wir konnten jedenfalls über so viel Dreistigkeit und Unverständnis nur den Kopf schütteln schließlich ist es bisher Aufgabe der Stadt, den Fußweg in einem ordentlichen Zustand zu halten. Doch nun zu dem geplanten Ablauf. Die WGO will die Teilfläche mit dem Fußweg zeitnah erwerben, was in diesem Jahr bzw. bis zum Frühjahr 2015 abgeschlossen sein soll. Dann soll noch im kommenden Jahr eine grundhafte Erneuerung des Fußweges erfolgen. Dann wären endlich alle Anwohner glücklich und der Verfall der Infrastruktur der Stadt Weißwasser wenigstens an einer Stelle gestoppt. Heizkosten sparen Die feuchte und kalte Jahreszeit hat begonnen! Wenn man als Mieter nicht in allen Räumen darauf achtet, dass die relative Luftfeuchtigkeit unter 60 % liegt, bekommt man Probleme mit Schimmelbildung in der Wohnung. Nur durch kontinuierliches Heizen und regelmäßiges Lüften kann diesem Umstand vorgebeugt werden! Schimmel ist nicht nur für jeden einzelnen Bewohner ärgerlich, sondern birgt auch gesundheitliche Gefahren in sich. Auch wenn wir als Vermieter regelmäßig darauf aufmerksam machen, gibt es immer noch einzelne Mieter, denen das ordentliche Querlüften fremd ist (gegenüberliegende Fenster werden für maximal 10 Minuten mind. 2x täglich weit geöffnet) und die aus diesem Grund in der Geschäftsstelle anrufen und sich über ihre Tropfsteinhöhle beschweren wollen. Doch genug der Vorrede wo ist denn nun der Ansatz zum Heizkosten sparen? Ganz einfach in der niedrigen Luftfeuchtigkeit, denn wenn in der Raumluft wenig Feuchtigkeit enthalten ist, braucht diese auch nicht mit erwärmt zu werden, wenn die Wohnung beheizt wird. Außerdem gibt es noch einen ganz wichtigen Punkt, den wir Ihnen an dieser Stelle mit auf den Weg geben möchten. Jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass eine sehr gleichmäßige Beheizung der Wohnung bzw. einzelner Räume zu wesentlich geringeren Heizkosten führt. Im Umkehrschluss dazu führt der Versuch, nur das Wohnzimmer zu beheizen (und der Rest der Wohnung wird schon irgendwie dadurch mit warm), zu meist extrem hohen Heizkostenabrechnungen. Weil wir auch immer wieder gefragt werden, welche Einstellung auf dem Thermostat am Heizkörper welcher (Ziel-)Temperatur im Raum entspricht, hier eine kurze Aufstellung bzw. eine Faustregel: - Sternchen : Frostschutz (ca. 6-7 C) sollte nie unterschritten werden, denn Heizkörper bzw. Leitungen können platzen! - Stufe 1 : ca. 18 C empfohlene Temperatur für Nebenräume bzw. kaum genutzte Räume (auch Schlafzimmer tagsüber) - Stufe 2 : ca. 20 C empfohlene Temperatur für Arbeits- bzw. Kinderzimmer (auch Badezimmer außerhalb der Nutzung) - Stufe 3 : ca. 23 C nur Wohnzimmer bzw. Bad während der Nutzung - Stufe 4 : ca. 24 C nur bei hohem Komfortbedarf!! Bitte beachten Sie, dass ein Thermostat am Heizkörper die Raumtemperatur selbst reguliert ohne weiteres manuelles Nachstellen!!! Das wissen viele Bewohner offensichtlich noch nicht! Einmal eingestellt bleibt die Raumtemperatur nahezu konstant nicht die Temperatur des Heizkörpers!!! Der heizt und hört auch allein auf, wenn die Temperatur im Raum erreicht ist immer und immer wieder!

-7- Die Hausordnung gilt trotz Reinigungsvertrag!!! Immer wieder erhalten wir Anfragen zur Hausordnung von Mietern aus Häusern, in denen sogenannte Verträge zur Hausreinigung mit Fremdfirmen abgeschlossen wurden. Kernpunkt dabei ist, dass ganz oft übersehen wird, dass die von den Firmen ausgeführten Hausreinigungen nicht den Gesamtbedarf an Sauberkeit abdecken, denn dies könnten auch nur die wenigsten bezahlen. Somit verbleiben auch in diesen Hauseingängen bestimmte Arbeiten, welche in der Hausordnung geregelt sind, beim Mieter. Aus diesem Grund sprechen wir bei der Vergabe von Aufträgen zur Treppenhausreinigung auch von einer Grundreinigung. Neue Beleuchtung in den Geschäftsräumen Eine gute Beleuchtung der Arbeitsplätze ist wichtig. Umso besser ist es, wenn dabei in Zukunft auch noch Energie gespart werden kann und zwar ca. 50 Prozent! Möglich wird dies durch den Einsatz von LED- Technik, die bei uns bisher in einem Feldversuch getestet wurde und sich dabei sehr bewährt hat. Nun steht der flächendeckende Einbau unmittelbar bevor. Da wir uns auch über die Kosten und den Nutzen Gedanken machen, ist es schön, Ihnen mitteilen zu können, dass sich diese Investition bereits nach ca. 2 Jahren amortisiert haben wird. Somit wird es ein Gewinn für alle niedrige Bürokosten + ordentliche Arbeitsbedingungen. Wie wichtig ist die Hausratversicherung? Das haben Sie bestimmt noch nicht gewusst ohne Hausratversicherung kann ein Schaden in der Wohnung für den Mieter selbst richtig teuer werden und dies, obwohl er vielleicht selbst nicht schuld am eigentlichen Schaden ist. Doch genau aus diesem Grund möchten wir Sie darüber informieren, wo die Hausratversicherung zum Einsatz kommt. Am besten lässt sich so etwas an zwei Beispielen erklären. Fall 1: Ein Brandschaden in einer Wohnung, die ziemlich stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Die Gebäudeversicherung des Vermieters kommt ohne Weiteres für die Beseitigung der Schäden am Gebäude auf. Doch für den Ersatz der vielen Gegenstände in der Wohnung und fast noch wichtiger für die unmittelbare Unterbringung der Geschädigten, ist (so komisch es auch klingen mag) die Hausratversicherung des Mieters zuständig! Fall 2: Eine Wohnung verursacht einen Wasserschaden und die darunterliegenden Wohnungen werden durch das Wasser in Mitleidenschaft gezogen. Hier lässt sich sicherlich darüber streiten, ob die eine oder andere Wohnung dadurch gleich unbewohnbar geworden ist, aber letztendlich geht es immer um die Beseitigung der Schäden am Gebäude, der Wohnung und erst recht am Inventar. Für das Gebäude ist der Fall klar die Versicherung des Vermieters regelt dies. Doch für die unbrauchbar gewordenen Sachen des Mieters ist wiederum die Hausratversicherung des Mieters zuständig! Wer hier an der falschen Stelle gespart hat, dem kommt die Neuanschaffung der Wohnungseinrichtung unter Umständen richtig teuer. Das sind leider Tatsachen, die sich die Vermieter nicht ausdenken, sondern die in den jeweiligen Versicherungen selbst begründet sind. Auch bei der Versicherung selbst zu sparen, in dem zu geringe Werte im Haushalt angegeben werden, bringt Ihnen keine Pluspunkte, denn im Zweifel leisten die Versicherungen - wenn Sie es am dringendsten brauchen - nicht oder nur eingeschränkt! Seien Sie demzufolge vor dem Schaden klug.

-8- Gesetzliche Prüfung der WGO Auch in diesem Jahr fand wieder die gesetzliche Prüfung der WGO Wohnungsgenossenschaft in der Oberlausitz eg durch den Prüfungsverband in unseren Geschäftsräumen statt. Die Prüfer stellten dabei auch diesmal fest, dass die Organe der Genossenschaft ihren gesetzlichen und satzungsgemäßen Pflichten nachgekommen sind. Mit anderen Worten es gab keine Beanstandungen an unserer Arbeitsweise. Das sollte natürlich auch so sein, doch dabei denken wir immer daran, dass leider nicht jeder Vermieter so gründlich geprüft wird. So bleibt uns nur zu hoffen, dass andere Vermieter mit den Geldern der Mieter ebenfalls ordentlich umgehen. Mindestlohn und dessen Auswirkungen Keine Frage auch wir sind für den flächendeckenden Mindestlohn so wie es sich fast jeder Bundesbürger gewünscht hat. Doch wer den Beitrag zu den Preisanpassungen im Bereich der Gästewohnungen gelesen hat und mal in Ruhe darüber nachdenkt, was sonst noch so an zusätzlichen Belastungen auf uns zukommt, der wird sicherlich bald erschrecken. So sind es nicht nur die Wäschereien, welche die Kilopreise anpassen müssen, auch der Bäcker und andere arbeitsintensive Branchen werden an der Preisschraube drehen müssen, um den Mindestlohn zahlen zu können. Aus dem näheren Umfeld haben wir auch erfahren, dass in den Schulen das Essen für die Kinder von derzeit 2,40 pro Essen auf nunmehr 3,00 angehoben werden soll. Da werden wohl künftig noch mehr Kinder mit einer prallen Brotdose in die Schule kommen und immer weniger an den warmen Mittagsmahlzeiten teilnehmen. Doch wollen wir keinen Teufel an die Wand malen, schließlich haben dann auch viele Leute mehr zum Teil wesentlich mehr Geld in der Tasche (einschließlich der Bundesrepublik Deutschland durch die Steuermehreinnahmen). Warten wir es mal ab. Die gemeine Legionelle ist in unseren Wohnungsbeständen kaum anzutreffen. Nachdem auch die letzten Proben ausgewertet wurden, steht das Ergebnis fest Wohnen in der WGO ist unbedenklich. Aber mal im Ernst, es wurden in keiner Probe Legionellen in einer Anzahl gefunden, dass sie für den Menschen eine Gefahr darstellen würden. Natürlich setzen wir auch künftig alles daran, dass dies so bleibt, doch auch Sie können Ihren Beitrag dazu leisten. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle und lassen Sie nach längerer Abwesenheit (größer 3 Tage) auch einmal das Wasser kurz weglaufen, bevor Sie es für die Körperhygiene oder direkt zum Trinken nutzen!

-9- Wie wichtig ist Mülltrennung für Sie? Für viele Mieter ist das Thema eher lästig, zumindest wenn wir nach unseren Erfahrungen mit der Liebe zur Mülltrennung befragt werden. Doch diese Sichtweise könnte sich mit diesem Artikel in unserer Infobroschüre ändern. Wieso werden Sie sich jetzt fragen? Die Beantwortung fällt uns recht einfach, weil wir Ihnen zeigen wollen, was Sie vielleicht noch an Müllgebühren zu viel bezahlen. Also was kostet Müll? Ein Rechtsanwalt würde jetzt sagen Es kommt darauf an und wir können ergänzen ob ordentlich getrennt wurde. Ja, der entscheidendste Punkt ist die Mülltrennung, denn wer der Meinung ist, ich werfe einfach meinen ganzen Müll in die gelbe Tonne die kostet ja nix, der hat sich mächtig gewaltig geirrt. Auch wenn für die gelbe Tonne keine Grund- bzw. Entleerungsgebühr erhoben wird, so kann diese bei falscher Befüllung ganz schnell als Restmülltonne abgerechnet werden! Diese Kosten tauchen dann in Ihrer Nebenkostenabrechnung auf und belasten Sie! Und weil wir gerade bei den Kosten sind, möchten wir natürlich an einer Beispielrechnung zeigen, wie so etwas konkret aussieht. Mit der Vereinheitlichung der Müllkosten im großen Landkreis können wir die Kosten für alle Bewohner gleichermaßen gültig besser erklären. Somit fallen folgende Gebühren an: - Biotonne (1,1m³ Gefäß) Nutzungsgebühr: 127,00 /Jahr plus Jahresgebühr: 589,03 /Jahr - Restmülltonne (1,1m³ Gefäß) Nutzungsgebühr: 127,00 /Jahr plus Leistungsgebühr: 40,41 je Entleerung Ein Beispiel aus Weißwasser verdeutlicht Ihnen diese Zahlen und deckt Ihr Einsparpotenzial auf: Im konkreten Objekt stehen 2 Restmülltonnen mit jeweils 1,1 m³ und diese werden 2x wöchentlich geleert. Dabei fallen folgende Gebühren an: 2x 40,41 pro Leerung und bei 2x wöchentlicher Leerung entspricht dies einer Entleerungsgebühr von 161,64 pro Woche. Bei 52 Wochen im Jahr betragen die Entleerungskosten somit 8.405,28 im Jahr! Hinzu kommt noch die Nutzungs- bzw. Grundgebühr von 127,- pro Restmülltonne. Dadurch betragen die Kosten in diesem Objekt, in dem sich 60 Wohnungen befinden, ca. 144,- pro Wohnung nur allein für die Entsorgung des Restmülls. Wenn das kein Grund ist, über eine ordentliche Mülltrennung nachzudenken Mit der Einsparung von Restmüll sind auch Informationen an die Geschäftsstelle der WGO notwendig, denn wir können dann eine Reduzierung der Müllgefäße in Auftrag geben. So ist allen geholfen und jeder kann sich über noch niedrigere Betriebskosten freuen. Biotonne: Gelbe Tonne: Was entsorge ich wo? Obst-, Gemüse- und Speisereste, Küchentücher, Äste, Zweige und Pflanzenreste Kunststoffverpackungen mit dem Grünen Punkt, Milch- und Saftkartons, Joghurt-, Margarine- und Quarkbecher, Konserven- und Getränkedosen, Verpackungen von Kaffee, Kakao und Suppen, leere Spül-, Wasch- und Körperpflegemittelflaschen, leere Spraydosen, Verpackungsfolien Restmülltonne: Hygieneartikel, Windeln, Staubsaugerbeutel, Kerzenreste, Glühlampen, Zigarettenkippen/-asche (keine Heiße), CD s, Geschirr, Schüsseln, Spielzeug, Tapetenreste Blaue Tonne: saubere und fettfreie Papiere und Kartonagen wie z.b. Papiertüten, Bücher, Pappe, Schreibpapier, Kataloge, Prospekte, Zeitungen, Zeitschriften, Schredderpapier

Betriebskosten aktuell Schon wieder ist ein Jahr vergangen und Sie haben Ende August in gewohnter Weise die Betriebskostenabrechnung für die vergangene Abrechnungsperiode (01.01.13 31.12.13) erhalten. Leider ist das eingetreten, was wir Ihnen bereits im Vorjahr ankündigen mussten. Die Preise einiger Ver- und Entsorger sind gestiegen, was sich -10- im Ergebnis negativ auf die Abrechnungsergebnisse ausgewirkt hat. Dazu kam auch noch ein vergleichsweise langer Winter. Am deutlichsten war das an der Abrechnung für den Wärmebezug vom März 2013 zu spüren. Da sind in fast allen Liegenschaften höhere Kosten entstanden als dies vergleichsweise im Februar und Januar der Fall war. Das ist schon ungewöhnlich und vor allem teuer. Allein die Heizkosten sind 2013 im Durchschnitt um ca. 6,5 %, bei einzelnen Objekten sogar um 20 % gestiegen. Hinzu kommen dann noch weitere neue Betriebskostenbestandteile durch geänderte Verordnungen und Gesetze wie z.b. die Legionellenprüfung und die Trennung der Heiz- und Warmwasserkosten anhand der unterschiedlich verbrauchten Wärmemengen bei der Erzeugung. So ist es dann nicht verwunderlich, wenn der Anteil der Gutschriften im Vergleich zu den Vorjahren etwas zurückgegangen ist. Nunmehr liegen Gutschriften und Nachzahlungen in etwa auf gleicher Höhe. Ankündigung von Kostensteigerungen Durch die flächendeckende Einführung des Mindestlohnes ab 2015 ist es nicht auszuschließen, dass dies auch Auswirkungen auf die Kosten einzelner Dienstleister haben wird und dadurch die Betriebskosten weiter steigen. Auch sind die Gewerkschaften wieder dabei, neue Tarifabschlüsse für die Beschäftigten tarifgebundener Unternehmen zu erringen. Es bleibt nur zu hoffen, dass es sich dabei um moderate Steigerungen handelt. Durch eine Häufung von Versicherungsschäden in 2014 müssen wir davon ausgehen, dass es zu einer Anpassung der Versicherungsprämien kommen wird. Einen Trost haben wir jedoch für Sie. Für den Umfang der durch externe Firmen erbrachten Dienstleistungen (Winterdienst, Grünpflege, Hausreinigung usw. unser Rundumservice) sind unsere Betriebskosten im Branchenvergleich 5% niedriger, als bei vergleichbaren Genossenschaften. Und wir wissen, bei vielen wird dieser umfangreiche Service nicht geboten. Grund zu etwas Hoffnung gibt uns auch die Entwicklung der Heizkosten in 2014, die nicht weiter gestiegen sind, sondern bisher unter den Kosten von 2012 und 2013 liegen. Ihre Fragen zur BK-Abrechnung Immer wieder erreichen uns Anfragen von ehemaligen Mietern kurz nach ihrem Auszug, wo denn die Betriebskostenabrechnung bleibt. Als Begründung dient der Vergleich mit dem Energieversorger, der relativ zeitnah abrechnet. Verkannt wird an dieser Stelle, dass wir nicht eine Position (z. B. den Strom) abrechnen, sondern eine Vielzahl von Betriebskostenpositionen (ca. 15) und dass uns dazu die jeweiligen Schlussrechnungen vorliegen müssen. Der Stromanbieter legt den Preis für die verbrauchte KWh für das Jahr im Voraus fest und muss diesen dann mit den tatsächlich verbrauchten KWh multiplizieren, die Grundgebühren hinzurechnen, die Vorauszahlung abziehen und fertig ist die Abrechnung das ist die vereinfachte Darstellung. Bei uns ist die Angelegenheit schon etwas diffiziler. Wir sind von der Abrechnung mehrerer Ver- und Entsorgungsbetriebe und den Dienstleistern abhängig. Dabei ist der Abrechnungsturnus sehr unterschiedlich (monatlich, quartalsweise oder jährlich), jedoch immer bezogen auf das abzurechnende Jahr. Genau das macht aber eine unterjährige Abrechnung für uns unmöglich. Erst wenn die letzte, das Objekt, in dem sich die jeweilige Wohnung befindet, betreffende Schlussrechnung vorliegt, kann abgerechnet werden. Ähnlich sieht es mit der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten aus, die zwar in unsere Abrechnung integriert ist, aber von einem externen Abrechnungsunternehmen (bei uns die ISTA) erstellt wird. Demzufolge können wir unsere Abrechnung nur für ein zurückliegendes Jahr erstellen. Das entspricht im Übrigen den Regelungen des 556 Abs. 3 BGB. Demnach hat der Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter die Betriebskostenabrechnung zu übergeben. In unserem konkreten Fall bedeutet dies, dass wir Ihnen bis zum 31.12.2014 die Abrechnung für die Abrechnungsperiode 01.01.2013 31.12.2013 zukommen lassen müssen. Unsere Abrechnung haben Sie Ende August erhalten und damit in der vom Gesetzgeber geforderten Frist. BK 2013

-11- Was Sie noch wissen sollten! Neue Regeln zur weiteren Verbesserung des Umweltschutzes sind zum 01.09.2014 in Kraft getreten. Das betrifft Staubsauger und Autos. Für Staubsauger, die neu ab dem 01.09.2014 in den Handel kommen, gilt eine Verbrauchsobergrenze von 1.600 Watt, um Energie zu sparen. In einem weiteren Schritt soll bis 2017 diese Grenze auf 900 Watt gesenkt werden. Neu eingeführt wurde auch ein Energielabel für Staubsauger nach dem Vorbild der Kühlschränke. Diesem sind die Energieeffizienzklasse, der durchschnittliche Stromverbrauch pro Jahr, die Lautstärke in Dezibel und Werte zur Reinigungsklasse auf Teppich und Hartboden zu entnehmen. Unser Tipp: Kriterium für die Kaufentscheidung bei einem Staubsauger sollte die Saug- und damit Reinigungsleistung sein. Eine hohe Saugleistung ist bei modernen Geräten auch mit deutlich niedrigeren Verbrauchswerten, als es die Obergrenze vorsieht, zu erreichen. Darum gilt: Augen auf, beim Staubsaugerkauf! Ab 01.09.2014 gilt auch, dass Neufahrzeuge die Grenzwerte der Euro 6 Norm erfüllen müssen. Bei Dieselfahrzeugen wurden die Grenzwerte für Stickoxide auf 80 Milligramm festgesetzt, das entspricht einer Halbierung gegenüber der Euro 5 Norm. Unsere Rechtsecke Der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell Zulässigkeit der Bildberichterstattung zum Mieterfest einer Genossenschaft Im April dieses Jahres hatte der BGH die Frage zur Zulässigkeit einer Bildberichterstattung, in der eigens von einer Wohnungsbaugenossenschaft herausgegebenen Infobroschüre über das jährlich stattfindende Mieterfest, zu entscheiden. Dem vorausgegangen war ein Rechtsstreit, in dem Mieter der Genossenschaft Großmutter, Tochter und Enkelin (Kläger) ihre Wohnungsbaugenossenschaft (Beklagte) auf Zahlung einer Geldentschädigung und Abmahnkosten in Anspruch genommen haben, weil ohne deren Einwilligung ein Foto veröffentlicht wurde, was diese auf dem Mieterfest zeigt. In der Infobroschüre der Genossenschaft wurden weitere neun Fotos von Teilnehmern des Mieterfestes veröffentlicht und diese in einer Auflagenhöhe von 2.800 Exemplaren an die eigenen Mitglieder verteilt. Die Kläger begehrten Schadenersatz in Höhe von 3.000 und Abmahnkosten in Höhe von 837,52. Die Klage wurde vom Amtsgericht ab- und die Berufung vom Landgericht zurückgewiesen. In seinem Urteil vom 8. April 2014 VI ZR 197/13 stellte der BGH fest, dass die Klägerinnen keinen Anspruch auf Unterlassung haben, weil das Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist und berechtigte Interessen der Abgebildeten nicht verletzt wurden. Bereits das Berufungsgericht (Landgericht) hat zutreffend festgestellt, dass Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit deren Einwilligung veröffentlicht bzw. verbreitet werden dürfen, was auch in Übereinstimmung mit gefestigter Rechtsprechung des BGH und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steht. Allerdings gibt es hiervon eine Ausnahme, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt und hierbei berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden. Bei Berücksichtigung dieser Grundsätze war die Veröffentlichung des Fotos ohne Einwilligung zulässig. Auch kann sich die Genossenschaft unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit nach dem Grundgesetz auf ein schützenswertes Interesse berufen, ihre Mitglieder im Bild über den Ablauf und die Atmosphäre auf dem Mieterfest zu informieren. Gerade die Veröffentlichung von Fotos in der Informationsbroschüre erfüllt eine wichtige Funktion, da dadurch der Eindruck vermittelt wird, dass die Mitglieder sich in der Genossenschaft wohlfühlen und es sich lohnt dort zu wohnen. Ein solches Fest pflegt und schafft gute nachbarschaftliche Beziehungen. Schützenswerte Interessen der Kläger stehen der Veröffentlichung auch nicht entgegen, da das Bild in keiner Weise unvorteilhaft oder ehrverletzend ist. Unser Fazit: Die hier beschriebene Konstellation legt die Vermutung nahe, dass es nur darum ging, sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Aus unserer Sicht würde es sich verbieten, an einem Fest der Genossenschaft teilzunehmen, eventuell die Annehmlichkeiten in Anspruch zu nehmen und im Nachgang Schadenersatz für Bilder zu verlangen die belegen, dass man daran teilgenommen hat. Oder frei mit Volksmund: Tue nichts Gutes, dann widerfährt dir nichts Böses.

Juli 2014 Ingrid Drewes Sieglinde Scholz Klaus Nollau Rosel Laubner August 2014 Rico Marx Katrin Graubner Jorge Antonio Isolde Trübner Ursula Zimmermann Ulrich Weber Franz Lissok Harry Malter Sigrid Notfulla Franz-Heinrich Schulze Walter Krone Pia Szust 65 Jahre 70 Jahre 81 Jahre 82 Jahre 45 Jahre 50 Jahre 50 Jahre 60 Jahre 65 Jahre 75 Jahre 75 Jahre 80 Jahre 81 Jahre 81 Jahre 83 Jahre 84 Jahre -12- Hausnotruf-Weihnachtsgutschein - sinnvolles Schenken! Sicherheits- und Assistenzlösungen in Sachsen und Sachsen-Anhalt Alle Jahre wieder stellt sich die Frage nach dem richtigen Weihnachtsgeschenk für Angehörige. Wie wäre es denn mit Hausnotruf, ein sinnvolles Geschenk zu überreichen? Sicherheit und Vorsorge! Viele Menschen sind auch im hohen Alter noch rüstig und fit. Dennoch kann es geschehen, dass man in eine missliche Lage gerät, stürzt oder Hilfestellungen benötigt. Zu wissen, dass bei einem Sturz rasch Hilfe über die Servicezentrale vermittelt werden kann, gibt Sicherheit für ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung und auch für unterwegs. Bei einer individuellen Beratung kann man sich über die Leistungsinhalte und Konditionen informieren und erhält dann einen persönlichen Geschenkgutschein. Dieser kann gegen eine Vereinbarung zur Teilnahme am Hausnotruf des Deutschen Roten Kreuzes eingelöst werden. Der Hausnotruf ist denkbar einfach zu bedienen. Ein Teilnehmergerät wird an das Telefonnetz angeschlossen. Ein sogenannter Handsender wird wahlweise am Handgelenk oder am Hals getragen. Im Notfall reicht ein Knopfdruck, um schnelle Hilfe zu holen. Gutscheine zur Weihnachtsaktion 2014 können bis zum 28.02.2015 eingelöst werden! Beratung und Informationen unter der DRK-Servicerufnummer: 08000 365 000 kostenfrei rund um die Uhr 365 Tage im Jahr!, die Mitglieder des Aufsichtsrates und die Mitarbeiter der WGO gratulieren allen Jubilaren und wünschen beste Gesundheit und Wohlbefinden. September 2014 Andree Roßi 50 Jahre Robby Bierbaum 50 Jahre Margit Ronniger 60 Jahre Margarete Raulin 80 Jahre Gerda Jerzynek 85 Jahre Monika Bäsig 87 Jahre Oktober 2014 Jane Liepelt 40 Jahre Hans-Joachim Schieke 81 Jahre Ilse Falkenberg 82 Jahre Manfred Schröder 83 Jahre Manfred Holfert 84 Jahre November 2014 Michael Flügel 40 Jahre Heidemarie Pietruske 60 Jahre Hans Günter Schwinn 65 Jahre Werner Tittel 70 Jahre Horst Urban 75 Jahre Siegfried Seeger 80 Jahre Werner Dietrich 80 Jahre Waltraud Mohr 82 Jahre Elfriede Donner 83 Jahre Alfred Juranek 83 Jahre Dezember 2014 Daniel Waschnik 45 Jahre Uwe Hartstein 50 Jahre Martina Wilken 55 Jahre Eckhard Schillow 75 Jahre Christa Keichel 81 Jahre Gerda Heine 83 Jahre Lothar Linke 83 Jahre Günter Bula 84 Jahre Reinhard Schietzelt 86 Jahre Walter Rafelt 86 Jahre Impressum: Herausgeber: Ehrenamtl. Redaktionskollegium Redaktion: Frau Katrin Heinsch Redaktionsanschrift: WGO Wohnungsgenossenschaft in der Oberlausitz eg Altmarkt 5/6 02708 Löbau Hinweis: Für die von Dritten zugearbeiteten Inhalte übernimmt die WGO keine Gewähr auf Richtigkeit der Aussagen und verweist darauf, dass die dargestellten Meinungen nicht mit denen der WGO übereinstimmen müssen.