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Abschluss an der Hochschule Aalen Name, Vorname: Heimatanschrift: Strasse: PLZ, Ort: hat an der Fachhochschule Aalen im Studiengang Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) das Studium mit Erfolg abgeschlossen. Das Thema der abschließenden Diplomarbeit lautete: Betreuer dieser Arbeit war Prof.: Besteht Interesse an einer ausführlichen Darstellung der Diplomarbeit, so wird um Beilage eines entsprechenden Artikels, ev. mit Bildern, gebeten. Mit der Veröffentlichung des Themas bzw. einer ausführlichen Darstellung bin ich einverstanden Datum, Unterschrift Student/in Datum, Unterschrift des betreuenden Professors Anschrift der Lokalredaktionen der Zeitungen, in denen eine Veröffentlichung erfolgen soll.

ANTRAG AUF EXMATRIKULATION Studiengang Name, Vorname Geburtsdatum, -ort, -land Staatsangehörigkeit Matrikelnummer Anschrift Telefon, E-Mail Exmatrikulationsgrund Aufgabe des Studiums (AU) Hochschulwechsel (WE) Nicht erfolgte Rückmeldung (NR) Verlust des Prüfungsanspruchs (ST) Überschreitung Grundstudium/Regelstudienzeit (ST) Fehlender Krankenversicherungsnachweis (SO) Prüfung nicht abgeschlossen (KP) Beendigung Studium nach Prüfung (SE) Exmatrikulation zum Wir informieren Sie darüber, dass wir mit Ihnen als ehemaligem Mitglied der Hochschule auch weiterhin in Verbindung bleiben möchten und die zu diesem Zweck erforderlichen Daten weiter verarbeiten. Gem. 12 Abs. 1 S. 3 Landeshochschulgesetz können Sie jederzeit widersprechen. Sofern Sie dies bereits jetzt tun möchten, streichen Sie diesen Absatz bitte deutlich durch. Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Von den umseitig abgedruckten Rechtsvorschriften habe ich Kenntnis genommen. (Datum, Unterschrift) Löschung der Verbindlichkeiten: Bibliothek Akademisches Auslandsamt Studiengang (ggf. separater Laufzettel) Zurück an das Fakultätssekretariat zur Ausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung.

Rechtsvorschriften zur Exmatrikulation 62 Landeshochschulgesetz (LHG) vom 01.01.2005 (1) Die Mitgliedschaft Studierender in der Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag der Studierenden oder von Amts wegen. (2) Studierende sind von Amts wegen zu exmatrikulieren, wenn 1. ihnen das Zeugnis über das Bestehen der Abschlussprüfung ausgehändigt worden ist, jedoch spätestens einen Monat nach Bestehen der Abschlussprüfung, es sei denn, dass sie noch für einen anderen Studiengang zugelassen sind, einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule abolvieren oder beabsichtigen, die Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen und das Fortbestehen der Immatrikulation beantragen, 2. die Zulassung zu einem Studiengang gemäß 32 Abs. 1 Satz 5 erloschen ist und sie für keinen anderen Studiengang mehr zugelassen sind oder 3. sie Abgaben und Entgelte, die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind, trotz Mahnung und Androhung der Exmatrikulation nach Ablauf der für die Zahlung gesetzten Frist nicht gezahlt haben. (3) Studierende können von Amts wegen exmatrikuliert werden, wenn 1. ein Immatrikulationshindernis nach 60 Abs. 5 und 6 nachträglich eintritt, 2. eine Abschlussprüfung bis zum Ablauf von 20 Semestern aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen nicht abgelegt worden ist oder 3. sie vorsätzlich im Bereich der Hochschule durch sexuelle Belästigung im Sinne von 2 Abs. 2 des Beschäftigtenschutzgesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1406, 1412) in der jeweils geltenden Fassung die Würde einer anderen Person verletzen. Mit der Exmatrikulation ist eine Frist bis zur Dauer von zwei Jahre festzusetzen, innerhalb derer eine erneute Immatrikulation an einer Hochschule ausgeschlossen ist. (4) Die Exmatrikulation wird in der Regel jeweils zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden. (5) Die Erteilung von Bescheinigungen über die Exmatikulation und die Ausgabe des Prüfungszeugnisses setzen voraus, dass Studierende die Abgaben und Entgelte, die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind, gezahlt haben. 5 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Hochschule Aalen vom 26.01.2006 (1) Die Mitgliedschaft als Studierender in der Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag des Studierenden oder von Amts wegen ( 62 Abs. 1 LHG). Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. (2) Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden ( 62 Abs. 4 LHG). (3) Studierende sind von Amts wegen zu exmatrikulieren, wenn ihnen das Zeugnis über das Bestehen der Abschlussprüfung ausgehändigt worden ist, jedoch spätestens einen Monat nach Bestehen der Abschlussprüfung ( 62 Abs. 2 LHG). (4) Studierende können von Amts wegen exmatrikuliert werden, wenn sie sich nicht ordnungsgemäß nach 4 Abs. 1 dieser Satzung rückgemeldet oder keine Beurlaubung beantragt haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Studierende seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb der gesetzen Frist nachkommt. (5) Die Erteilung von Bescheinigungen über die Exmatrikulation und die Ausgabe des Prüfungszeugnisses setzen voraus, dass der Studierende Abgaben und Entgelte, die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind, gezahlt hat ( 62 Abs. 5 LHG). Stand: 22.08.2008

An den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Studiengangs KMU Erklärung (nach 17, Abs. 1 (5) der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Aalen) Ich erkläre hiermit, dass ich mich im Studiengang Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an keiner Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes einem, das Studium abschließenden Prüfungsverfahren unterzogen habe. Erklärung (nach 17, Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Aalen) Ich versichere hiermit, dass ich meine Abschlussarbeit über das Thema selbständig verfasst und keine anderen, als die von mir angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutz habe. Datum der letzten Prüfungsleistung Datum der Ausgabe der Diplomarbeit Datum der Abgabe der Diplomarbeit Betreuender Professor Datum Unterschrift

An den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Studiengangs Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Antrag auf Diplomzeugnis Name, Vorname: Matrikel Nr.: Ich beantrage hiermit die Ausstellung des Diplomzeugnisses mit Diplomurkunde nach 19 der Studien- und Prüfungsordnung der Fachhochschule Aalen vom 01.09.1996. Antrag für Zusatzfächer auf Aufnahme ins Diplomzeugnis. In dieses Diplomzeugnis sollen gemäß 19 Absatz (2) a) der Studien- und Prüfungsordnung neben den nach 19 Absatz (1) aufzunehmenden Studienergebnissen auch die Noten der für die nachstehen aufgeführten Zusatzfächer erbrachten Leistungsnachweise aufgenommen werden. Nr. des Prüfungsfaches Name des Prüfungsfaches Note Datum Unterschrift

Befragung der Prüfungsteilnehmer bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung gem. 11 Absatz 1 BAföG-Teilerlass V vom 14.12.1983 Name: Geburtsname: Geburtsdatum: Erklärung Ich habe nach dem 31.121982 Darlehensleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) erhalten nicht erhalten Wenn ja, letzten Bewilligungsbescheid bzw. entsprechende Bescheinigung des Amtes für Ausbildungsförderung als Nachweis beilegen! Mir ist bekannt, dass, wenn ich meiner Mitteilungspflicht nicht nachkomme, ich auf Dauer von einer mir günstigen Berücksichtigung als Geförderter ausgeschlossen bin. Datum Unterschrift