Checkliste zur selbstständigen Überprüfung bestehender Versicherungen Diese Checkliste soll Ihnen helfen, bestehende Versicherungen selbstständig zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen, ob der Versicherungsschutz in der vorhandenen Form (noch) gewünscht ist oder Veränderungen vorgenommen werden sollten. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen alle 2 Jahre. Diese Checkliste dient als Hilfsmittel. Es ist ratsam, einen unabhängigen Versicherungsberater hinzuzuziehen, der den Versicherungsschutz Ihrer individuellen Situation anpassen kann. I. Sachversicherungen 1. Praxisinhaltsversicherung Eine ausgewogene Praxisversicherung bietet den finanziellen Rückhalt, der benötigt wird, wenn der Versicherungsfall eintritt. Zur Praxisinhaltsversicherung zählt die Praxiseinrichtung mit allem Zubehör einschließlich Gebrauchsgegenstände der Mitarbeiter zum Neuwert. Damit im Schadenfall auch die Kosten für Wiederbeschaffung ersetzt werden, müssen die Versicherungsnummern richtig bemessen sein oder ggf. automatische Anpassung nach amtlichem Preisindex vereinbaren. Der Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Jede Praxis braucht Sicherheit, deshalb sollten folgende Gefahren unbedingt abgedeckt sein: Praxisinhaltsversicherung Gesellschaft zum Neuwert Feuer, Blitzschlag, Explosion Jahresprämie Einbruch/Diebstahl Jahresprämie Vandalismus Jahresprämie Leitungswasser Jahresprämie Sturm und Hagel Jahresprämie Betriebsunterbrechung Jahresprämie Jahresprämie Glas pauschal versichert Jahresprämie Jahresprämie 2. Haftpflichtversicherung Nach dem Gesetz haftet der Zahnarzt/in in unbegrenzter Höhe für alle Schäden, die er selbst oder seine Mitarbeiter, z.b. Helferin oder Assistent/in, im Rahmen der Praxistätigkeit schuldhaft verursacht haben. Wird ein Zahnarzt für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verantwortlich gemacht, dann tritt die Berufshaftpflichtversicherung ein und stellt ihn von Schadensersatzansprüchen frei. Diese hilft aber auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Falls erforderlich klagt die Gesellschaft zur Durchsetzung der Rechte und trägt die Kosten des Verfahrens.
Berufshaftpflicht Gesellschaft Personenschäden Deckungssumme Sachschäden Deckungssumme Vermögensschäden Deckungssumme Amalgamabschneider Deckungssumme Sachschäden durch Abwässer aus der Praxis eingeschlossen? Deckungssumme Privathaftpflicht Gesellschaft Personenschäden Deckungssumme Sachschäden Deckungssumme Vermögensschäden Deckungssumme Jahresprämie 3. Ärzte-Regess-Versicherung Ärzte-Regess-Versicherung Gesellschaft 4. Rechtschutzversicherung Rechtschutzversicherung Gesellschaft unbegrenzt Allgemeiner Schadenseratz- Rechtschutz Jahresprämie Allgemeiner Straf-Rechtschutz Jahresprämie Privater Vertrags-Rechtschutz Jahresprämie Arbeits-Rechtschutz Jahresprämie Sozialgerichts-Rechtschutz Jahresprämie Steuer-Rechtschutz Jahresprämie Beratungsrechtschutz Jahresprämie Wohnungs- und Grundstücks- Rechtschutz Jahresprämie Verkehrs-Rechtschutz Jahresprämie Führerschein- und Fußgänger- Rechtschutz Jahresprämie Vertragsrechtschutz für die Praxis Jahresprämie 5. Praxiskostenausfallversicherung Falls ein Zahnarzt oder Zahnärztin wegen einer Krankheit oder eines Unfalls länger als z.b. 28 Tage arbeitsunfähig ist, übernimmt eine Betriebskosten-Versicherung bis zu 12 Monaten alle laufenden Praxiskosten. Prüfen Sie, ob folgende Kosten durch Ihre Versicherung übernommen werden. Praxiskostenausfallversicherung Gesellschaft Personalkosten incl. Aller Nebenkosten Miete Zinsen Kfz-Steuer Grundgebühren für Energie Leasinggebühren Abschreibungen
Honorar für eine Vertretung Bei Praxisaufgabe auch Übernahme der Abwicklungskosten Die kann anhand der betriebswirtschaftlichen Auswertung ermittelt werden. 6. Elektronikversicherung Durch eine Elektronikversicherung sind auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Überspannung, Kurzschluss, Vorsatz Dritter, höhere Gewalt und Elementarschäden versicherbar. Höhe der Prämie prüfen, ob diese noch im Verhältnis zum Wert der Geräte steht. Elektronikversicherung Gesellschaft Versicherbar: Bürotechnik EDV- Anlage Telefonanlage, Fax Medizintechnik Datenversicherung Jahresprämie 7. Kfz-Versicherung Ein jährlicher Vergleich lohnt immer. Kfz-Versicherung Gesellschaft Leasingfahrzeuge Differenzdeckung 8. Unfallversicherung Eine Unfallversicherung schützt vor finanziellen Folgen eines Unfalls. Wie hoch die private Unfallversicherung abzuschließen ist, hängt nicht zuletzt vom Lebensstandard bzw. vom Einkommen ab. Unfallversicherung Gesellschaft bei Vollinvalidität Erhöhte Gliedertaxe: Daumen und Zeigefinger mind. 100 % 9. Hausratversicherung und Einbruchschutz Hausratversicherung Gesellschaft unbegrenzt Gefahren: Feuer Leitungswasser: Sturm und Hagel: Einbruch/Diebstahl
10. Gebäudeversicherung Das Ein- oder Mehrfamilienhaus stellt einen beträchtlichen Vermögenswert dar. Trotz aller Vorsicht kann durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel unvorhergesehen ein Schaden am Haus entstehen. Schützen Sie sich vor finanziellen Folgen und prüfen Sie deshalb, welcher Versicherungsschutz für Sie erforderlich ist. Versichert ist nicht nur das Haus, sondern auch die Nebengebäude, z.b. Garage, die sich auf dem Grundstück befinden. Gebäudeversicherung Gesellschaft unbegrenzt Gefahren: Feuer Leitungswasser: Sturm und Hagel: Einbruch/Diebstahl 10. Tierhaftpflichtversicherung Es ist zu prüfen, ob Schäden durch das Haustier in der bestehenden privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind. Tierhaftpflichtversicherung Gesellschaft Personenschäden Deckungssumme Sachschäden Deckungssumme Vermögensschäden Deckungssumme II. Personenversicherungen 1. Betriebliche Altersvorsorge Seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer/innen das Recht auf Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge in der Zahnarztpraxis. Betriebliche Altersvorsorge eingerichtet? Mitarbeiter arbeitgeberfinanziert arbeitnehmerfinanziert Mitarbeitender Ehegatte arbeitgeberfinanziert arbeitnehmerfinanziert 2. Lebens- und Rentenversicherung Risikolebensversicherung Kapitallebensversicherung Fondsgebunden Lebensversicherung Kapitalgebundene Rentenversicherung Fondsgebundene Rentenversicherung 3. Basisrentenversicherung Bei einer Basisrente handelt es sich um eine private Rentenversicherung der Schicht I. Die Beiträge werden steuerlich gefördert. Im Jahr 2008 können 66 % der Beiträge steuerlich als Sondesausgaben abgesetzt werden. Bis zum Jahr 2025 steigt die steuerliche Abzugsfähigkeit auf 100 %.
Basisrenteversicherung 4. Riesterrente Riesterrente Ehegatte angestellt 5. Berufsunfähigkeitsversicherung Die Höhe der monatlichen BU-Rente richtet sich nach dem Einkommen. Als Faustregel gilt, dass ca. 80 % des Nettoeinkommens abgesichert werden sollte. Prüfen Sie, ob Ihr Berufsunfähigkeits- Versicherungsschutz folgende Leistungsmerkmale beinhaltet. Gegenüber den Musterbedingungen sollten folgende Leistungsmerkmale zusätzlich beinhaltet sein: Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Pflegebedürftigkeit mit Pflegestufenregelung ist mitversichert. 2. Leistungsausschlüsse eingeschränkt, z.b. berufsbedingte BU durch Strahlenschäden. 3. Fachärztliche Gutachten werden frei vergeben; keine Versicherungs- Vertragsärzte, die den Grad der Berufsunfähigkeit festlegen. 4. Kein Gutachtergremium bei Meinungsverschiedenheiten. 5. Keine Arztanordnungsklausel. Der Zahnarzt entscheidet frei über die Empfehlungen zur Verbesserung des Gesundheitszustandes. 254 BGB (Schadensminderungspflicht) gilt nicht bei BUZ- Versicherung. 6. Umschulung nicht erzwingbar 7. Keine Meldung bei Berufswechsel. 8. Die BUZ-Leistung gilt weltweit. Der BUZ-Fall kann auch im Ausland eintreten. 9. BUZ-Definition: Je nach Krankheitsbild, wenn der/die Versicherte a) voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zur Berufsausübung außerstande ist oder b) rückwärts betrachtet seit mindestens sechs Kalendermonate die berufliche Tätigkeit nicht ausüben kann. 10. Anerkennung des Leistungsanspruchs auch bei verspäteter Meldung Höhe der mtl. BU-Rente Mtl. Brutto-Beitrag Mtl. Zahlbeitrag
6. Private Krankenversicherung Krankenversicherungsschutz für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Familienangehörige werden im Grunde von allen Krankenversicherungen angeboten. Ob der Zahnarzt sich freiwillig einer gesetzlichen Kasse (z.b. als Zahnarzt/in in Ausbildung und später in eigener Praxis) weiter anschließt oder sich privat versichert, muss jeder freiberuflich tätige Zahnmediziner selbst entscheiden. Private Krankenversicherer bieten spezielle Zahnarzttarife an. Diese Tarife oder Tarifkombinationen berücksichtigen in besonderem Maße die berufsspezifischen Gegebenheiten und Entwicklungen, indem sie einerseits sinnvolle Kombinationen und Ergänzungen ermöglichen, andererseits aber auch den Verzicht auf nicht benötigte Leistungen zulässt, z.b. Kosten für Zahnbehandlung oder Zahnersatz. Kieferchirurgische Eingriffe dagegen werden nach der GOÄ übernommen. Eine bestimmte Krankenversicherung zu empfehlen fällt oft schwer, da die Kosten für die Krankenversicherung von der individuellen Situation abhängig sind. Krankenversicherungs- Vergleichsprogramme ermöglichen einen Vergleich von Tarif- Kombinationsmöglichkeiten. Vollversicherung ja nein Stationär SB ein Bett- zwei Bettzimmer Chefarzt Zahn SB mit % Behandlung ohne Behandlung Zahnersatz SB mit % Ersatz ohne Ersatz Laborkosten SB mit % Kosten ohne Kosten Pflegetagegeld ab Tag Stufe I Stufe II Stufe III Auslandreisekrankenversicherung 7. Krankentagegeldversicherung In Krankenvollversicherung Einzelvertrag Eine versicherungstechnische Beurteilung von Sach- und Personenversicherung sollte immer zusammen mit einem von Versicherungsgesellschaften unabhängigen Berater erfolgen, um die Neutralität zu gewährleisten.