Neue Reporting- und Offenlegungspflichten aufgrund von Covid-19 EBA/GL/2020/07 Frankfurt, 08.06.2020
Management Summary Die EBA hat kurzfristig zusätzliche, regelmäßige Reporting- und Offenlegungspflichten in Bezug auf Covid-19 Maßnahmen erlassen 01 1. Stichtag 30.06.2020, Ersteinreichung 11.08.2020, quartalsweise / halbjährlich vor. für 18 Monate, Einzelinstitut und Gruppe Die zusätzlichen Reportinganforderungen umfassen 11 Templates 02 (F90.00 F93.02) und werden noch im Juni 2020 in die DPM Version 2.10 inkl. Validierungsregeln integriert. Es werden granulare Informationen zu Covid-19 Maßnahmen, Finanz-, Risiko- und ökonomischer Daten auf Basis einzelner Kredite (-nehmer) teilweise inkl. Historisierung zur Erstellung der Templates benötigt. Die Erfüllung der Meldepflichten auf Basis existierender, aggregierter Meldedaten ist nicht möglich. Es wird damit eine IT-basierte Umsetzung zur Erfüllung der neuen Meldepflichten benötigt. Für die meisten Reportingarchitekturen ist aufgrund der kurzen Umsetzungsfrist und den unvollständigen technischen Anforderungen keine zeitgerechte Implementierung möglich. Insgesamt empfehlen wir eine individuelle, prototypische, flexibel erweiterbare Umsetzung, die aber den Anforderungen für Datenkonsistenz, Stabilität, Historisierung und Nachvollziehbarkeit genügt. 01 Finale Vorgaben durch NCA sind ausstehend 02 Die Templates sind auch Teil des Covid-19 Reportings der SSM-Institute an die EZB 2 / 8
Die EBA fordert kurzfristig zusätzliche Reporting- und Offenlegungspflichten für Kreditmaßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 1 Übersicht der Meldeanforderungen 2 Herausforderungen Meldeumfang Per 30.06., technisches Format noch offen Einreichung zum 11.08.20 Meldefrequenz Einzelinstitut (teilkonsolidierte-)gruppe Konsistenz 11 Templates (F90-F93) 01 3 Templates für Offenlegung 01 Erstmeldung Quartalsweise Halbjährlich für Offenlegung Meldeebene vor. 18 Monate lang 01 Aufnahme in DPM 2.10 Validierungsregeln erscheinen im Juni 2020 Konsistenz zu anderen aufsichtlichen Meldungen muss durch die Aufnahme in DPM 2.10 gewährleistet sein Detaillierte Informationen zu Covid-19 Maßnahmen benötigt (Zahlungsmoratorien, Stundung, Garantien) Teilweise historisierte Daten notwendig z.b. NPE Flows, RWAs vorher / nachher Zusammenführung von Accounting, Ökonomischer und Risikodaten (RWAs) partiell notwendig Erstellung der (teilkonsolidierten-) Gruppenmeldung erfordert eine Koordination von Gruppenprozessen Kurze Umsetzungsfrist erlaubt keine strategische Einbindung in die Meldewesenarchitektur 01 Nationale Aufsichtsbehörden haben Spielräume bei der Festlegung des Meldeumfangs Die verlässliche Zusammenführung granularer Informationen zu Covid-19 Maßnahmen, Finanz-, Risiko- und ökonomischer Daten benötigt eine stabile, IT-basierte Umsetzung zur Erfüllung der Meldepflichten. 3 / 8
Die Templates umfassen Aufschlüsselungen der Darlehen und Kredite zu Covid-19 bezogenen Moratorien, Stundungen und öffentlichen Garantien Template Inhalt Komplexität F 90.01-90.03 F 91.01-91.05 F 92.01 F 93.01/93.02 Template 1 01 Template 2 01 Übersicht der EBA konformen Moratorien/Covid-19 bezogenen Stundungen/neuen Kredite und Darlehen im Kontext öffentlicher Garantiemechanismen 12 Spalten pro Entity/11 Spalten pro Entity/9 Spalten pro Entity Information zu Krediten und Darlehen der (abgelaufenen) EBA konformen Moratorien/ (abgelaufenen) Covid- 19 bezogenen Stundungen/im Kontext öffentlicher Garantiemechanismen 21 Spalten pro Entity/16 Spalten pro Entity/17 Spalten pro Entity/12 Spalten pro Entity - angelehnt an FinRep-Template F.18 Aufschlüsselung der EBA konformen Moratorien/Covid-19 bezogenen Stundungen/neuen Kredite und Darlehen im Kontext öffentlicher Garantiemechanismen nach NACE Codes 4 Spalten pro Entity - angelehnt an FinRep-Template F.6 Zins-, Gebühren- und Provisionserträge inkl. Planzahlen/aufsichtsrechtliche Informationen für Kredite und Darlehen, die COVID-19 bezogenen Maßnahmen unterliegen 3 Spalten pro Entity/3 Spalten pro Entity Informationen über Kredite und Darlehen, die gesetzlichen und freiwilligen Moratorien unterliegen 15 Spalten pro Entity Aufschlüsselung der Kredite und Darlehen, für die gesetzliche und freiwillige Moratorien gelten, nach Restlaufzeit der Moratorien 9 Spalten pro Entity Template 3 01 01 Offenlegung Informationen über neue Kredite und Darlehen, die im Rahmen der als Reaktion auf die COVID-19-Krise eingeführten neuen öffentlichen Garantiesysteme gewährt wurden 4 Spalten pro Entity Die zusätzlichen Templates orientieren sich (bis auf F 93.01/93.02) an existierenden Aufrissen der FinRep Meldung, wobei jedoch detaillierte Daten zu Covid-19 bezogenen Maßnahmen zu melden sind. 4 / 8
Unser Umsetzungsvorschlag basiert auf einem 3-stufigen Vorgehensmodell unter Berücksichtigung essentieller Erfolgsfaktoren A 3-stufiges Vorgehensmodell B d-fine Leistungen C Erfolgsfaktoren 1. 1 Gap-Analyse 01 Ermittlung der zusätzliche Datenanforderungen Prüfung der Datenverfügbarkeit in den einzelnen Systemen Meldeprozessanalyse z.b. für Gruppenmeldung 2. 2 Lösungsdesign, Umsetzung und Test Definition der führenden Datengrundlage, um zukünftige Konsistenzanforderungen zu gewährleisten Konzeption einer flexiblen, IT-basierten Lösung entsprechend der IT-Architektur (z.b. Oracle, MS Access, Python, VBA o.ä.) Umsetzung inklusive technischer und fachlicher Tests 3. 3 Definition Zielprozesse und Übergabe an Linie Aufsetzen technischer und fachlicher Prozesse Erstellung von Arbeitsanweisungen Unterstützung bei der Erstmeldung 1 2 3 Zielorientierte Gap-Ermittlung mit Hilfe von d-fine Checklisten Sicherstellung der Meldefähigkeit durch Analyse, Konzeption, Umsetzung und Test aus einer Hand ohne Reibungsverluste Rückgriff auf d-fine Knowhow aus langjährigen Meldewesen- und Accountingprojekten und breit aufgestellter Systemkompetenz Langfristiger Support der Lösung möglich 1. Erweiterbarkeit der Lösung für DPM-Validierung und XBRL- Erstellung (falls notwendig) 2. Verwendung als Benchmarking-Tool, falls strategische Umsetzung in MeWe-Architektur angestrebt wird 3. Dokumentation in Übereinstimmung mit allgemeinen Richtlinien (BCBS239, MaRisk, BAIT) Juni 20 Q3 20 Q4 20 Q1 21 Q2 21 Q3 21 Q4 21 EBA/GL/2020/07 EBA DPM 2.10 02 30.06.20-1. Meldestichtag 11.08.20-1. Meldungseinreichung Weitere Meldestichtage 03 (vor. quartalsweise über einen Zeitraum von 18 Monaten) 01 Auf interne Vorarbeiten kann aufgesetzt werden 02 Veröffentlichung für Juni 20 angekündigt 03 Festlegung durch NCA ausstehend Es benötigt zeitnahe Analyse- und Umsetzungsmaßnahmen, um eine verlässliche Erfüllung der neuen Meldepflichten unter Berücksichtigung von Datenkonsistenz, Stabilität und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. 5 / 8
d-fine hat eine Vielzahl von Kunden bei ihren Projekten begleitet und besitzt langjährige Erfahrungen in komplexen Meldewesenumsetzungen Fachliche Meldewesenerfahrung Expertenwissen in der Konzeption und Umsetzung von EBA Meldeanforderungen u.a. FinRep, CoRep, EBA DPM 2.9 Zugriff auf Pool von über 40 Meldewesenexperten Breite Erfahrung mit MeWe-Architekturen und Datenhaushalten (Abacus360 / DaVinci, BAIS, SAP, OneSumX, Eigenlösung) Kooperation mit Herstellern von Meldewesensoftware Meldewesensoftware und Datenhaushalte Umsetzungserfahrung Langjährige Erfahrung in der Umsetzung von Softwarelösungen im Risiko und Finanzbereich inkl. Prototyping, Transformation von Meldewesenarchitekturen, Umsetzung neuer Meldeanforderungen Mehrjährige Erfahrung mit der Analyse von umfangreichen Geschäftsportfolien und Datenhaushalten Effiziente Tests durch hohen Automatisierungsgrad Revisions- und prüfungssichere Dokumentation Datenanalyse, Test und Dokumentation Die Meldewesenexperten von d-fine agieren an der Schnittstelle zwischen Fachbereich und IT, wodurch wir eine schnelle und effiziente Konzeption und Umsetzung aus einer Hand ermöglichen. 6 / 8
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