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Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/2475 20. Wahlperiode 09.12.11 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph de Vries (CDU) vom 01.12.11 und Antwort des Senats Betr.: Kostenlose Kita-Grundbetreuung für Millionäre sozial (demokratisch) aber Einkommenssteuersenkungen für Gering- und Normalverdiener unverantwortlich? Der Senat hat in seinem Regierungs- und Arbeitsprogramm angekündigt, das fünfstündige Grundangebot in Kindertagesstätten Schritt für Schritt kostenfrei zu stellen. Kürzlich hat Senator Scheele nun erklärt, dass die Kostenfreistellung zum 1. August 2014 in Kraft treten soll. Die Regierungskoalition auf Bundesebene plant zugleich, die Steuerzahler ab dem Jahre 2013 um rund 6 Milliarden Euro jährlich zu entlasten, indem der Grundfreibetrag in zwei Schritten angehoben und die sogenannte kalte Progression abgemildert wird, damit Einkommenszuwächse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht über Gebühr wieder steuerlich abgeschöpft werden. Geplant ist, die Länder bei der Finanzierung lediglich mit 4 Milliarden Euro zu beteiligen. Senatsmitglieder haben hierzu kundgetan, die geplanten Steuersenkungen, die vor allem Geringverdienern und Bürgern mit mittleren Einkommen zugutekommen, über den Bundesrat stoppen zu wollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann erfolgt der erste Schritt zur Kostenfreistellung der fünfstündigen Grundbetreuung wie im Regierungsprogramm angekündigt? 2. Was versteht der Senat oder die zuständige Behörde unter schrittweiser Kostenfreistellung? 3. Wann ist die Umsetzung der angekündigten Kostenfreistellung abgeschlossen? Nach dem derzeitigen Planungsstand erfolgt die Kostenfreistellung der fünfstündigen Grundbetreuung für noch nicht eingeschulte Kinder in einem Schritt ab dem 1. August 2014. Ja. 4. Bezieht sich die Kostenfreistellung auch auf die Kindertagespflege? Wenn nein, warum nicht? 5. Senator Scheele hat angegeben, dass die Kostenfreistellung den Haushalt im Jahre 2014 mit rund 28 Millionen Euro und in den Folgejahren jeweils mit 67 Millionen Euro belasten wird. a. Wie errechnet sich mit welchen Annahmen die Haushaltsbelastung in Höhe von 28 Millionen Euro im Jahre 2014 (bitte Berechnungsparameter detailliert darlegen)?

Drucksache 20/2475 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Die Mehrbelastung für den Haushalt aufgrund der ab dem 1. August 2014 geplanten vollständigen Befreiung der betreuten Kinder von der Geburt bis zur Einschulung von der Eigenbeteiligung an der fünfstündigen Basisbetreuung wurde auf Grundlage von Projektionen der in den Jahren 2014 und 2015 zu erwartenden für Betreuungsleistungen im Kita-Gutscheinsystem sowie Teilnahmebeiträge für Kindertagespflegeleistungen berechnet. Hierzu wurde für jedes Jahr jeweils eine Projektion mit und eine ohne die Prämisse einer vollständigen Befreiung von der Eigenbeteiligung an der fünfstündigen Basisbetreuung erstellt. Der Differenzbetrag der für das jeweilige Jahr erstellten Projektionen ergibt die voraussichtliche Mehrbelastung für den Haushalt. Projektion 2014 ohne vollständige Befreiung der betreuten Kinder von der Geburt bis Krippenbetreuung im Kita-Gutscheinsystem 43.088 Elementar Halbtagsbetreuung im Kita-Gutscheinsystem 15.530 Gutscheinsystem 37.916 Eingliederungshilfe im Kita-Gutscheinsystem 491 Krippenbetreuung in Kindertagespflege 4.947 Elementarbetreuung in Kindertagespflege 1.123 Summe 103.095 Projektion 2014 mit vollständiger Befreiung der betreuten Kinder von der Geburt bis Krippenbetreuung im Kita-Gutscheinsystem 32.377 Elementar Halbtagsbetreuung im Kita-Gutscheinsystem 9.059 Gutscheinsystem 29.638 Eingliederungshilfe im Kita-Gutscheinsystem 379 Krippenbetreuung in Kindertagespflege 3.077 Elementarbetreuung in Kindertagespflege 697 Summe 75.227 Die Mindereinnahmen bei n n in 2014 aufgrund der vollständigen Befreiung der betreuten Kinder von der Geburt bis zur Einschulung von der Eigenbeteiligung an der fünfstündigen Basisbetreuung werden sich somit ab dem 1. August 2014 auf 27.868.000 Euro belaufen. b. Wie errechnet sich mit welchen Annahmen die Haushaltsbelastung in Höhe von 67 Millionen Euro in den Folgejahren (bitte Berechnungsparameter detailliert darlegen)? Projektion 2015 ohne vollständige Befreiung der betreuten Kinder von der Geburt bis Krippenbetreuung im Kita-Gutscheinsystem 43.708 Elementar Halbtagsbetreuung im Kita-Gutscheinsystem 15.823 Gutscheinsystem 38.836 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/2475 Eingliederungshilfe im Kita-Gutscheinsystem 491 Krippenbetreuung in Kindertagespflege 5.073 Elementarbetreuung in Kindertagespflege 1.146 Summe 105.077 Projektion 2015 mit vollständiger Befreiung der betreuten Kinder von der Geburt bis Krippenbetreuung im Kita-Gutscheinsystem 17.863 Elementar Halbtagsbetreuung im Kita-Gutscheinsystem 0 Gutscheinsystem 18.751 Eingliederungshilfe im Kita-Gutscheinsystem 221 Krippenbetreuung in Kindertagespflege 472 Elementarbetreuung in Kindertagespflege 103 Summe 37.411 Die Mindereinnahmen bei n n in 2015 aufgrund der vollständigen Befreiung der betreuten Kinder von der Geburt bis zur Einschulung von der Eigenbeteiligung an der fünfstündigen Basisbetreuung werden sich somit auf 67.666.000 Euro belaufen. 6. Wodurch erfolgt gemäß dem Senatsprinzip pay as you go die Gegenfinanzierung dieser Haushaltsbelastung (bitte einzeln nach Beträgen und Titeln auflisten)? Die entsprechende Veranschlagung wird der Senat mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014 vornehmen. Im Übrigen wird auf die Protokollerklärung des Senats zu Finanzierungszusammenhängen im Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 zur Beratung des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses vom 12. August 2011 über den Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 verwiesen (siehe Drs. 20/1400, Band 4). 7. Inwieweit ist in den Jahren 2014 fortfolgende trotz dieser Haushaltsbelastung gewährleistet, dass die selbstgesteckte Vorgabe, den Ausgabenanstieg auf 0,88 Prozent p.a. zu begrenzen, dennoch eingehalten wird? Die geplanten Kita-Beitragsentlastungen sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung des Senats bereits berücksichtigt (siehe Drs. 20/1678 vom 27. September 2011, Finanzplanung 2011 2015, insbesondere Abschnitt 4.3.3). 8. Welche durchschnittliche jährliche Entlastung bringt die Kostenfreistellung jeweils für a. einen Alleinerziehenden mit einem Kind und einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.023 Euro, von 2.505 Euro und von 15.000 Euro in der Elementarbetreuung bis zu fünfstündiger Betreuung täglich, 2.172 Euro. 3

Drucksache 20/2475 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode b. eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern und einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 1.023 Euro, von 2.505 Euro und von 15.000 Euro in der Elementarbetreuung bis zu fünfstündiger Betreuung täglich, 1.812 Euro. c. eine fünfköpfige Familie mit zwei Kindern und einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 1.023 Euro, von 2.505 Euro und von 15.000 Euro in der Elementarbetreuung bis zu fünfstündiger Betreuung täglich? 1.488 Euro. 9. Mit über 40.000 Millionären ist Hamburg die Stadt mit der höchsten Millionärsdichte Deutschlands. a. Wie viel werden Millionäre und Milliardäre in Hamburg ab August 2014 für die fünfstündige Kita-Betreuung bezahlen müssen? Nach den derzeitigen Planungen wäre die fünfstündige Kita-Betreuung für alle Kinder ab dem 1. August 2014 kostenfrei. b. Wie hoch ist die jährliche Entlastung dieser beiden Gruppen 2014 und in den Jahren 2015 fortfolgende durch die Kostenfreistellung der fünfstündigen Grundbetreuung? Die jährliche Entlastung dieser beiden Gruppen kann nicht angegeben werden, da die Zahl der in Kitas betreuten Kinder von Millionären und Milliardären statistisch nicht erfasst wird. 10. Aufgrund der Anhebung des Grundfreibetrages in zwei Schritten 2013 und 2014 würde Hamburg nach Schätzungen der Regierungsfraktion rund 36 Millionen Euro im Jahre 2013 und ab dem Jahre 2014 rund 72 Millionen Euro jährlich weniger einnehmen. Wie hoch wäre durch die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen jeweils die geschätzte durchschnittliche jährliche Entlastung eines Arbeitnehmers beziehungsweise einer Familie (nicht Beamte) in den Jahren 2014 und 2015 fortfolgende a. eines Alleinerziehenden mit einem Kind (Steuerklasse II, ein Kinderfreibetrag, keine Kirchensteuer) mit einem jährlich zu versteuernden Einkommen von Euro 16.180, von Euro 49.750, von Euro 324.800, b. einer Familie mit zwei Kindern (Steuerklasse III, zwei Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer) mit einem jährlich zu versteuernden Einkommen von Euro 15.515, von Euro 43.780, von Euro 306.500, c. einer Familie mit drei Kindern (Steuerklasse III, drei Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer) mit einem jährlich zu versteuernden Einkommen von Euro 15.520, von Euro 43.780, von Euro 306.200? Die Steuerklassen haben bei der Ermittlung der Einkommensteuern auf der Grundlage des jährlichen zu versteuernden Einkommens keine Bedeutung. Kinderfreibeträge sind beim zu versteuernden Einkommen bereits berücksichtigt und wirken sich des- 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/2475 halb zwar bei der Berechnung des Entlastungsbetrages nicht aus, allerdings beim Solidaritätszuschlag. Aus den Fallkonstellationen wurden deshalb lediglich die der Berechnung zugrunde zu legenden Steuertabellen (a): Grundtabelle, b) und c) Splittingtabelle) abgeleitet. Fallkonstellation Einkommensteuer zu versteuerndes Einkommen Entlastungsbetrag 2011 2014 und 2015 ff. a) 16.180 1.704 1.601 103 6 49.750 12.745 12.428 317 14 324.800 130.466 130.129 337 19 b) 15.515 0 0 0 0 43.780 6.436 6.188 248 12 306.500 112.386 111.688 718 39 c) 15.520 0 0 0 0 43.780 6.436 6.188 248 12 306.200 112.260 111.542 718 39 Solidaritätszuschlag (unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen) Entlastungsbetrag 11. Stimmt die Prognose der zuständigen Behörde in Zusammenhang mit den von der Bundesregierung geplanten Steuersenkungen überein mit der Schätzung der Regierungsfraktion? Wenn nein, wie hoch beziffert die zuständige Behörde die Auswirkungen für Hamburg? Nach einer groben Abschätzung leiten sich aus dem im Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression dargestellten Finanztableau für den Hamburger Haushalt folgende Steuermindereinnahmen ab: 2013: 23 Millionen Euro 2014: 65 Millionen Euro 2015: 75 Millionen Euro 2016: 78 Millionen Euro 2017: 81 Millionen Euro. 12. Wie stehen Senat oder zuständige Behörde zu den von der Bundesregierung geplanten Steuersenkungen? Der Senat hat sich mit den geplanten Steuersenkungen bislang nicht befassen können, weil die Kabinettvorlage eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression der zuständigen Behörde erst seit dem 7. Dezember 2011 vorliegt. 5