Die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene. Allgemeines / Rechtliche Grundlagen



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Transkript:

Die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene Die Interstaatliche Maturitätsschule ermöglicht Erwachsenen auf dem Zweiten Bildungsweg eine gymnasiale Ausbildung und den Zugang zu allen Hochschulen, Fachhochschulen bzw. Pädagogischen Hochschulen der Schweiz: Maturitätslehrgang, Passerellen-Lehrgang, Modul-Lehrgang. Die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene ist eine staatliche, öffentlichrechtliche Anstalt mit Sitz in St.Gallen. Sie wird von den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen, Graubünden und dem Fürstentum Liechtenstein aufgrund einer Vereinbarung geführt und zur Hauptsache auch finanziell getragen. Die Kombination von Selbststudium mit Direktunterricht an den Schulorten St.Gallen und Sargans ermöglicht eine Ausbildung, welche unabhängig vom Wohnort und bei reduzierter Berufstätigkeit absolviert werden kann. Allgemeines / Rechtliche Grundlagen Die Passerelle richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber eines guten Berufsmaturitätszeugnisses. Gestützt auf die Verordnung über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidg. Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen des Schweizerischen Bundesrates vom Februar 2011 bereitet der Passerellen-Lehrgang die Studierenden auf eine Ergänzungsprüfung gemäss den Richtlinien 2012 der Schweizerischen Maturitätskommission vor. Diese Ergänzungsprüfung stellt Anforderungen, die für die Absolventinnen und Absolventen einer nicht Technischen Berufsmatura vor allem in Mathematik und in den Naturwissenschaften eine hohe Hürde darstellen. Das Bestehen dieser Ergänzungsprüfung berechtigt zusammen mit dem Berufsmaturitätsausweis zur Zulassung an die Eidgenössischen Technischen Hochschulen, zu den eidgenössischen Medizinalprüfungen und zu den kantonalen Universitäten, insbesondere auch an die Pädagogischen Hochschulen. Diese Berechtigung gilt nicht für die Zulassung an ausländische Universitäten. 1

Der Passerellen-Lehrgang Das modulare Prinzip Der Passerellen-Lehrgang ist modular aufgebaut. Ein Modul ist eine thematisch und organisatorisch in sich geschlossene Unterrichtseinheit. Diese umfasst eine bestimmte Anzahl Lektionen, die entweder kursorisch über einen definierten Zeitraum oder in Blöcken erteilt werden. Der Unterricht wird ergänzt durch Selbststudium und Hausaufgaben. Jedes Modul enthält die Voraussetzungen für den Eintritt, Lernziele, Unterrichtsinhalte und weitere Bestimmungen (siehe Richtlinien 2012 und Fachmodule). Das Verbundsystem Die ISME arbeitet nach einem Verbundsystem. Dieses besteht aus zwei Pfeilern: Selbststudium und Begleitunterricht. Die Studierenden erhalten von den Lehrpersonen Aufträge für das Selbststudium. Im begleitenden Unterricht wird das im Selbststudium Erarbeitete besprochen und ergänzt, es werden Probleme geklärt und Schwerpunkte gesetzt, es werden Fertigkeiten geschult wie das Sprechen, Vortragen, Diskutieren usw., es werden Lernkontrollen durch- und schwierige Stoffgebiete eingeführt. Fächer Die Verordnung über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen schreibt die folgenden Fächer vor: Deutsch Englisch oder Französisch Mathematik Naturwissenschaften: Biologie, Chemie, Physik Integrierte Geistes- und Sozialwissenschaften: Geografie, Geschichte Modul-Übersicht Fächer Unterricht in Lektionen Selbststudium/ Hausaufgaben in Lektionen (L.) *) Lernzeit in Stunden (Std.) Deutsch 60 120 135 Englisch oder Französisch 90 180 202.5 Mathematik 130 260 292.5 Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Integrierte Geistes- und Sozialwissenschaften (Geografie, Geschichte) 140 280 315 120 240 270 Total 540 L.= 405 Std. 1080 L.= 810 Std. 1215 Std. 2

*) Die Lernzeit wird bei jedem Modul angegeben; sie beinhaltet den gesamten durchschnittlichen Zeitaufwand, der für die Absolvierung eines Moduls erbracht werden muss: Unterricht, Selbststudium und Hausaufgaben. Zum Selbststudium gehören in den einzelnen Fächern z.b. das Verfassen einer grösseren schriftlichen Arbeit, eines Vortrages, eines Textes usw., das selbstständige Erarbeiten eines definierten Stoffgebiets, das im Unterricht nicht behandelt wird, sowie die Erledigung der Hausaufgaben. Unter Hausaufgaben wird das Vor- und Nachbereiten der einzelnen Lektionen bzw. Lektionsblöcke verstanden. Dauer des Lehrgangs Der Lehrgang dauert 30 Wochen; der Unterricht beginnt nach den Herbstferien im Oktober und endet vor den Sommerferien des folgenden Jahres. Der Ferienplan entspricht im Wesentlichen dem der öffentlichen Schulen. Pro Woche werden durchschnittlich 18 Lektionen erteilt. Unterrichtsorte Der Passerellen-Unterricht wird an den Schulorten St. Gallen und Sargans angeboten, sofern eine ausreichende Zahl von Anmeldungen vorliegt. Zur Bildung ausgeglichener Klassen kann die Schulleitung Studierende einem der beiden Schulorte zuteilen. Unterrichtszeiten Montag- und Dienstagabend ab ca.15.15 Uhr bis spätestens 21.15 Uhr Mittwochnachmittag ab ca. 13.45 Uhr bis spätestens 21.15 Uhr Samstag ab ca. 07.30 Uhr bis spätestens 16 Uhr Die Zeiten können ändern. Massgebend ist der aktuelle Stundenplan. Abschluss Der Passerellen-Lehrgang wird mit einer Prüfung gemäss den Vorgaben der Verordnung über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidg. Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen und den Richtlinien 2012. Die Prüfung wird von der ISME organisiert und muss als Gesamtprüfung absolviert werden; sie umfasst die folgenden Teile: Erstsprache 4 Stunden, schriftlich 15 Minuten, mündlich Englisch oder Französisch 3 Stunden, schriftlich 15 Minuten, mündlich Mathematik 3 Stunden, schriftlich 15 Minuten, mündlich Naturwissenschaften: Biologie, Chemie, Physik Geisteswissenschaften: Geografie und Geschichte je Fach 80 Minuten schriftlich je Fach 2 Stunden schriftlich 3

Weitere Einzelheiten regelt das entsprechende Prüfungsreglement. Dieses enthält gegenüber den schweizerischen Richtlinien Abweichungen, die von der SMK genehmigt sind. Kosten Für den Besuch des Passerellen-Unterrichts wird ein Schulgeld erhoben. Zudem müssen eine Einschreibe- und eine Prüfungsgebühr entrichtet werden. Die Kosten für die Lehrmittel sind im Schulgeld inbegriffen, nicht aber jene für persönliches Unterrichtsmaterial (Lexika, Wörterbücher, Atlanten, Taschenrechner usw.). Studierende aus dem Kantonen Glarus bezahlen das doppelte Schulgeld, das aufgrund eines Abkommens vom Kanton übernommen wird. Die übrigen Studierenden, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz nicht im Trägerschaftsgebiet haben, müssen die effektiven Kosten des Lehrgangs erbringen. Die Höhe der einzelnen Beträge ist im Passerellenreglement festgehalten. Rechtliche Bestimmungen Nachfolgend wird auf die wichtigsten rechtlichen Aspekte hingewiesen. Diese sind im Reglement zum Passerellen-Lehrgang detailliert und verbindlich festgehalten. Zulassung Zugelassen werden Inhaberinnen und Inhaber eines Berufsmaturitätszeugnisses. Den Interessierten werden die Chancen einer erfolgreichen Absolvierung des Passerellen- Lehrgangs erläutert. Entscheidend sind dabei die Voraussetzungen, die in den einzelnen Fachmodulen festgelegt und die für den Besuch des Unterrichts unabdingbar sind (siehe die einzelnen Fachmodule). Studierende, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, sind gehalten, allfällige Defizite bis zum Beginn des Unterrichts eigenständig aufzuarbeiten. Die Schule kann auf ungeeignete Eintretende keine Rücksicht nehmen. Wird das Aufarbeiten der vorhandenen Lücken als unrealistisch beurteilt, so wird der etwas längere, aber sicherere Weg über den ordentlichen Maturitätslehrgang empfohlen. Unterrichtsbesuch Die Schule erwartet den regelmässigen Unterrichtsbesuch, ebenso eine gemäss den Aufträgen erfolgte sorgfältige Vorbereitung des Unterrichts und der Lernkontrollen sowie die termingerechte Erledigung von weiteren eigenständigen Arbeiten im Rahmen von Hausaufgaben und Selbststudium. Die auf Seite 2 dargelegte zeitliche Beanspruchung (ca. 45-Stundenwoche) macht deutlich, dass neben der Absolvierung des Passerellen-Lehrgangs keine eigentliche Berufstätigkeit möglich ist. Leistungsbeurteilung Im Passerellen-Lehrgang werden keine Zwischenzeugnisse ausgestellt und auch keine Nichtpromotionen ausgesprochen. Regelmässige Lernkontrollen geben den Studierenden Aufschluss über den Leistungsstand in den einzelnen Fächern und sie sind eine Gelegenheit, Prüfungssituationen einzuüben. Nicht absolvierte Lernkontrollen können nicht nachgeholt werden. 4

Mitte Januar wird der Vorbereitungsstand der Studierenden im Rahmen einer Klassenkonferenz der Lehrpersonen diskutiert. Das Ergebnis dieser Konferenz soll den Studierenden über die Erfolgsaussichten bezüglich der Abschlussprüfung Aufschluss geben. Bei einer ungewissen oder gänzlich negativen Prognose sollen den Studierenden die Möglichkeiten einer anderen Fortsetzung des Studiums aufgezeigt werden. Es ist ein Übertritt ins 3. Semester im Februar oder, je nach Leistungsstand mit einer Aufnahmeprüfung, ins 4. Semester im August des ordentlichen Maturitätslehrgangs möglich. Lehrmittel Die von der ISME bezeichneten und vorgeschriebenen allgemeinen Lehrmittel sind im Schulgeld inbegriffen. Die persönlichen Lehrmittel wie Atlanten, Handbücher, Taschenrechner und weiteres Unterrichtsmaterial gehen zu Lasten der Studierenden. Anmeldung Anmeldeschluss ist der 1. März. Mit der Anmeldung muss eine Einschreibegebühr entrichtet werden. Die angemeldeten Studierenden werden zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der alle Aspekte für den Entscheid, den Passerellen-Lehrgang zu absolvieren, erörtert werden sollen. Damit ausreichend Zeit für eine solide Entscheidung zur Verfügung steht, raten wir zu einer frühzeitigen Anmeldung. Die definitive Einschreibung erfolgt mit der Bezahlung des Schulgeldes bis spätestens 31. März. Nach diesem Datum gibt es keine Rückerstattung des Schulgeldes, ausser in jenen Fällen, wo die Berufsmaturitätsprüfung nicht bestanden worden ist. St.Gallen, Februar 2015 5

Schulgeld Einschreibegebühr Fr. 100.- Schulgeld inkl. Compendio Schulmaterial Fr. 3 000.- Prüfungsgebühr Fr. 300.- Trägerschaftsbeitrag zusätzlich zum Schulgeld (nur von Studierenden ausserhalb des Trägerschaftsgebietes AR, AI, SG, GL, GR, FL zu entrichten) Als Stichtag der Niederlassung gilt: Studienbeginn Fr. 4 000.- 1. März nach den Herbstferien im Oktober Adressen Schulort St.Gallen Rektorat, Prorektorat Sekretariat, Verwaltung Schulort Sargans Prorektorat, Sekretariat ISME Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene www.isme.ch Magnihalden 7 / Postfach 9004 St.Gallen Tel. +41(0)71 227 80 40 Fax +41(0)71 227 80 59 sekretariat@isme.ch c/o Kantonsschule Sargans 7320 Sargans Tel. +41(0)81 723 07 06 Fax +41(0)81 723 08 22 sekretariat.sargans@isme.ch 6