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Ratgeber für Hinterbliebene

Unmittelbar nach dem Tod einer geliebten Person müssen die Hinterbliebenen neben ihrer Trauer eine Vielzahl von Aufgaben und Formalitäten bewältigen. Gerade in dieser Zeit braucht man praktischen und kompetenten Rat. Die wesentlichen Schritte, welche bei einem Todesfall unternommen werden sollten, sind in diesem Ratgeber für Sie übersichtlich zusammengefasst. Je schöner und voller die Erinnerung, desto schwerer ist die Trennung. Aber die Dankbarkeit verwandelt die Erinnerung in eine stille Freude. Man trägt das vergangene Schöne nicht wie einen Stachel, sondern wie ein kostbares Geschenk in sich. nach Dietrich Bonhoeffer

Inhalt 1 Was tun im Todesfall 4-5 Erste Schritte 2 Leistungen und Ansprüche 6-7 2.1. Tarifliche und betriebliche Leistungen der Firma 2.2. Anspruch auf Sonderurlaub 3 Leistungen für Hinterbliebene 8-11 3.1. Beim Tod eines Beschäftigten/Rentners mit Daimler-Benz Rente 3.2. Beim Tod eines Beschäftigten/Rentners mit Daimler Vorsorge Kapital 3.3. Beim Tod eines Beschäftigten mit Daimler Pensions Plan (DPP) 4 Versorgungskapital zur Wahl 12 5 Direktversicherung 13 6 Jahreswagen 14 7 Unterstützung durch die Sterbekasse 15-16 8 Unterstützung durch die CGM 17 9 Unterstützung 18-19 durch die Freizeitunfallversicherung Anhang Checkliste 20-23 3

Beim Tod eines Beschäftigten bzw. eines Daimler-Rentners ist die Daimler AG als Arbeitgeber zu benachrichtigen. Im Werk Sindelfingen ist der zentrale Telefonservice zuständig. Tel 07031 90-0 oder von intern 05 Folgende Informationen werden benötigt: > > Vor- und Nachname des/der Verstorbenen > > Geburtstag > > Todestag > > Ansprechpartner > > Sterbeurkunde > > Bestattungstermin und -ort Auch beim Tod eines Ehegatten oder Kindes bestehen Ansprüche auf Leistungen. Folgende Informationen werden benötigt, um die Leistungen in Anspruch zu nehmen: > > Sterbeurkunde > > Vor- und Nachname des Mitarbeiters > > Personalnummer des Mitarbeiters Die Sterbeurkunde schicken Sie bitte an folgende Anschrift: Daimler AG Telefonservice HPC: B101 71059 Sindelfingen oder per Fax an 07031 90-2399

Was tun im Todesfall? Erste Schritte 1 Der Telefonservice informiert > > die Sterbekasse, > > den Betriebsrat sowie > > die Vorgesetzten. Für die Trauerfeier wird vom Telefonservice ein Blumenschmuck bestellt. Sobald die Sterbeurkunde vorliegt, wird diese vom Telefonservice an die Entgeltabrechnung sowie an die Daimler Unterstützungskasse weitergeleitet. Die Hinterbliebenen (Witwe / Witwer / Waisen) werden dann von der Daimler AG angeschrieben. In dem Schreiben werden sie darüber informiert, welche Unterlagen ggf. noch fehlen und welche Leistungen vom Unternehmen ausbezahlt werden. Beim Betriebsrat wird festgestellt, ob der/die Verstorbene Mitglied in der Sterbekasse am Standort Sindelfingen war. Außerdem stellt er fest, ob der/die Verstorbene Gewerkschaftsmitglied war. Falls dies der Fall ist, wird eine Kopie der Sterbeurkunde an die zuständige Gewerkschaft, unsere CGM, weitergeleitet. 5

2.1 Tarifliche und betriebliche Leistungen der Firma Nach 13 des Manteltarifvertrages und der Gesamtbetriebsvereinbarung Betriebliche Altersversorgung in der Daimler AG und die Daimler Unterstützungskasse GmbH leistet der Arbeitgeber beim Tod eines Beschäftigten folgende Hilfen an unterhaltsberechtigte Angehörige: Betriebszugehörigkeit Tariflicher Anspruch Betrieblich bis zu 5 Jahre 1,5 Monatseinkommen 204,52 5 bis 10 Jahre 2 Monatseinkommen 204,52 über 10 Jahre 3 Monatseinkommen 204,52 Beim Tod eines Ehegatten - - - 153,39 Beim Tod eines Kindes - - - 102,26 Die oben genannten Monatseinkommen werden auch dann ausbezahlt, wenn der Verstorbene vor seinem Tod länger als 6 Wochen krank war und damit keine Lohnfortzahlung mehr erhalten hat.

Leistungen und Ansprüche beim Tod eines Beschäftigten und dessen Angehöriger 2 Achtung: Damit die tarifliche sowie die betriebliche Todesfallunterstützung ausbezahlt wird, ist zunächst nur die Sterbeurkunde sowie die Bankverbindung der berechtigten Hinterbliebenen notwendig. Weitere Leistungen werden dann von der Daimler Unterstützungskasse ausbezahlt. (siehe Punkt 3.2.) Daimler Unterstützungskasse GmbH HPC Z100 70546 Stuttgart Tel 0711 17-95388 Fax 0711 17-77716 von Montag Freitag 09:00 11:30 Uhr 13:30 15:00 Uhr 2.2. Anspruch auf Sonderurlaub Nach 13 des Manteltarifvertrages hat der Arbeitnehmer folgenden Anspruch auf Sonderurlaub: > > beim Tod des Ehegatten 3 Arbeitstage > > beim Tod eigener Kinder 2 Arbeitstage > > beim Tod eines Elternteils oder Schwiegerelternteils 1 Arbeitstag Hinweis: Dieser Anspruch auf Freistellung besteht maximal 6 Wochen nach Eintritt des Anlasses. 7

3.1 Beim Tod eines Beschäftigten / Rentners mit Daimler-Benz Rente (Rentenbezug vor dem 01.01.2009 bzw. Altersteilzeit aktiv / passiv am 31.12.2008) Beim Tod eines Beschäftigten Verstirbt ein Beschäftigter, der am 31.12.2008 aktiv oder passiv in Altersteilzeit war und demzufolge Anspruch auf Daimler-Benz Rente hat, zahlt die Entgeltabrechnung an die berechtigten Hinterbliebenen das Überbrückungsgeld (siehe Seite 9). Im Anschluss daran erhalten die berechtigten Hinterbliebenen eine monatliche Daimler-Benz Rente, sie beträgt bis zu 60% der Daimler-Benz Rente. Gegebenenfalls werden noch offene Gehaltsbestandteile ausbezahlt. Beim Tod eines ehemaligen Beschäftigten/Rentners Verstirbt ein ehemaliger Beschäftigter/Rentner, der Daimler-Benz Rente bezogen hat, erhält die Witwe bzw. der Witwer, sofern die Ehe vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossen wurde, zunächst 3 Monate die volle Daimler- Benz Rente. Im Anschluss daran besteht ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente. Sie beträgt bis zu 60 % der Daimler-Benz Rente und wird monatlich ausbezahlt. Kinder haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf eine monatliche Daimler-Benz Waisenrente. Berechtigte Hinterbliebene bei der Daimler-Benz Rente sind: > > Witwen / Witwer > > Halbwaisen/Waisen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Leistungen für Hinterbliebene 3 Überbrückungsgeld beim Tod eines Beschäftigten Das Überbrückungsgeld wird aus dem Durchschnittsverdienst der letzen 3 Monate errechnet und wird monatlich ausbezahlt. Die Dauer der Zahlung richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit: unter 25 Jahren 2 Monate Überbrückungsgeld über 25 Jahren 3 Monate Überbrückungsgeld 3.2. Beim Tod eines Beschäftigten / Rentners mit Daimler Vorsorge Kapital 1 (Rentenbezug / Altersteilzeit nach dem 01.01.2009) Beim Tod eines ehemaligen Beschäftigten/Rentners Verstirbt ein ehemaliger Beschäftigter/Rentner, für den die Regelungen des Daimler Vorsorge Kapitals 1 gelten, erhalten die berechtigten Hinterbliebenen folgende Auszahlung: > > Versorgungsleistungen nach den Bestimmungen des Daimler Vorsorge Kapitals 1 Berechtigte Hinterbliebene beim Daimler Vorsorge Kapital 1 sind: > > hinterlassener Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes > > kindergeldberechtigte Kinder 9

Beim Tod eines Beschäftigten Verstirbt ein Beschäftigter, für den die Regelungen des Daimler Vorsorge Kapitals 1 gelten, erhalten die berechtigten Hinterbliebenen (Seite 9) folgende Auszahlungen: > > tarifliche und betriebliche Todesfallleistungen > > Versorgungsleistungen nach dem Daimler Vorsorge Kapital 1 > > gegebenenfalls noch offene Gehaltsbestandteile In beiden Fällen erhalten die berechtigten Hinterbliebenen von der Daimler Unterstützungskasse einen so genannten Variantenbescheid. Dieser beinhaltet bis zu drei verschiedene Wahlmöglichkeiten (monatliche Rente, 12-Jahresraten oder Einmalkapital) für die Auszahlung des Versorgungskontos. Ansprechpartner für das Daimler Vorsorge Kapital 1 ist die Daimler Unterstützungskasse. (siehe Seite 7) > > Beachtet werden muss, dass es sich um Bruttobeträge handelt, die sozialabgaben- und steuerpflichtig sind. > > Die jeweiligen Krankenkassenbeiträge müssen dabei berücksichtigt werden.

Leistungen für Hinterbliebene 3 3.3. Beim Tod eines Beschäftigten / Rentners mit Daimler Pensions Plan (DPP) Diese Regelung gilt für alle Mitarbeiter, die ab dem 01.03.2011 in die Daimler AG eingetreten sind, sowie für Mitarbeiter, die vom Daimler Vorsorge Kapital1 in den Daimler Pensions Plan gewechselt haben. Verstirbt ein Beschäftigter, für den die Regelungen des Daimler Pensions Plans gelten, erhalten die berechtigten Hinterbliebenen folgende Auszahlungen: > > tarifliche und betriebliche Todesfallleistungen > > Versorgungsleistungen nach dem Daimler Pensions Plan (DPP) > > gegebenenfalls noch offene Gehaltsbestandteile In diesem Fall erhalten die berechtigten Hinterbliebenen von der Daimler Unterstützungskasse einen so genannten Variantenbescheid. Dieser beinhaltet bis zu drei verschiedene Wahlmöglichkeiten (monatliche Rente, 12 Jahresraten oder Einmalkapital) für die Auszahlung des Versorgungskontos. Berechtigte Hinterbliebene mit Daimler Pensions Plan (DPP) sind: > > hinterlassener Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes > > kindergeldberechtigte Kinder > > benannte Lebensgefährten (mit gemeinsamer Haushaltsführung) 11

Versorgungskapital zur Wahl 4 Bruttoentgeltumwandlung In der Daimler AG besteht die Möglichkeit zu einer freiwilligen Entgeltumwandlung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Ergebnisbeteiligung in eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge. Wer ist berechtigt: > > Ehepartner > > Lebenspartner, im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes > > kindergeldberechtigte Kinder > > benannte Lebensgefährten (mit gleichem Wohnsitz), die im Versorgungskapital zur Wahl hinterlegt sind > > bei Rentnern: Gesetzliche Erben Für die Auszahlung des Versorgungsguthabens aus dem Versorgungskapital zur Wahl ist die Daimler Unterstützungskasse zuständig. Diese veranlasst auch die Auszahlung. Daimler Unterstützungskasse GmbH HPC Z100 70546 Stuttgart Tel 0711 17-95388 von Montag Freitag 09:00 11:30 Uhr 13:30 15:00 Uhr

Direktversicherung 5 Eine Direktversicherung ist eine freiwillig veranlasste Zusatzrente über den Arbeitgeber. Dabei fließt ein festgelegter Teil vom Bruttoentgelt in eine private Vorsorge. Die Beiträge sind als so genannte Entgeltumwandlung steuerbegünstigt. Hat der/die Verstorbene eine Direktversicherung bei der Daimler AG abgeschlossen, so wenden Sie sich bitte an Daimler Vorsorge und Versicherungsdienst GmbH Eichhornstr. 3 HPC: Y892 10785 Berlin Außenstelle Stuttgart Herr Günter Zeller Tel 0711 17-43029 13

Jahreswagen 6 Hatte der/die Verstorbene einen Jahreswagen im Miet- bzw. Kaufmodell und haben Sie Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an das Firmenangehörigengeschäft. Daimler AG Firmenangehörigengeschäft Werk Sindelfingen HPC D200 71059 Sindelfingen Tel 07031 90-8 87 79 Fax 07031 90-8 30 84 Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 16:30 Uhr Dienstag 08:00 16:00 Uhr

Unterstützung durch die Sterbekasse 7 Unterstützung durch die Sterbekasse der Daimler AG am Standort Sindelfingen a) Beim Tod eines Mitgliedes der Sterbekasse werden an dessen Hinterbliebene zur Zeit b) Beim Tod des Ehepartners oder des nach dem Lebenspartnerschaftsgesetzes eingetragenen Lebenspartners eines Mitgliedes der Sterbekasse werden an das Mitglied zur Zeit c) Beim Tod eines Kindes, sofern zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf Kindergeld bestand, werden zur Zeit Beihilfe überwiesen. 1.750,00 875,00 875,00 Sind beide Ehe- oder Lebenspartner Mitglied in der Sterbekasse, wird nur die Beihilfe nach a) ausbezahlt. Nach dem Tod eines Mitgliedes der Sterbekasse kann für dessen Ehepartner oder Lebenspartner keine Sterbegeldbeihilfe mehr gewährt werden außer, der Ehepartner bzw. Lebenspartner ist selbst Mitglied der Sterbekasse. An die Hinterbliebenen wird die Sterbegeldbeihilfe ausbezahlt, wenn sie als Erben des verstorbenen Teilnehmers der Sterbekasse oder als dritte Person für die Bestattungskosten urkundlich nachweisbar aufgekommen sind. 15

7 Antragstellung Die Sterbegeldbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt! Der Antrag muss unter Vorlage einer amtlichen Sterbeurkunde und bei nicht erbberechtigten Dritten unter Vorlage einer Rechnung über die Bestattungskosten beim Betriebsrat innerhalb eines halben Jahres nach dem Todestag gestellt werden! Wird die Ausschlussfrist schuldlos versäumt, muss die Antragstellung unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses nachgeholt werden. Nach Ablauf von zwei Jahren, vom Ende der versäumten Frist an gerechnet, kann keine Auszahlung mehr veranlasst werden. Daimler AG Betriebsrat HPC B300 71059 Sindelfingen Andrea Herty* Tel 07031 90-2205 andrea.herty@daimler.com Sie erreichen Andrea Herty montags und dienstags. * Stand 2012

Unterstützung durch die CGM 8 Beim Tod von Mitgliedern kann auf Antrag unter der Voraussetzung, dass mindestens eine ununterbrochene Mitgliedschaft in den letzten 12 Monaten vor dem Todesfall bestanden hat, an die Hinterbliebenen ein Sterbegeld gezahlt werden. Das Sterbegeld beträgt das 15-fache vom Monatsbeitrag. Der Mindestbetrag beläuft sich auf 150 Euro. Der Berechnung des Sterbegeldes wird der Beitragsdurchschnitt der letzten 12 Monate zugrunde gelegt; z.b. Monatsbeitrag Sterbegeld 3,- Euro 150,- Euro 10,- Euro 150,- Euro 20,- Euro 300,- Euro 30,- Euro 450,- Euro 50,- Euro 750,- Euro 60,- Euro 900,- Euro 70,- Euro 1.050,- Euro 90,- Euro 1.350,- Euro Anträge auf Sterbegeld sind unter Beifügung des Mitgliedsausweises und einer amtlichen Sterbeurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift umgehend der zuständigen Geschäftsstelle zuzuleiten: CGM Geschäftsstelle Gärtringen Hauptstraße 9-11 71116 Gärtringen Tel 07034 2892741 17

Für die Mitglieder wird eine Versicherung abgeschlossen, durch die ein Versicherungsschutz für alle Unfälle besteht, die nicht Unfälle im Sinne des SGB VII oder Arbeitsunfälle sind. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. bei Dienstunfällen der zuständigen Behörde maßgebend. Im übrigen gelten die allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen. Für Leistungen aus der Freizeitunfallversicherung ist keine Wartezeit erforderlich. Voraussetzung ist, dass das Mitglied wenigstens einen Monatsbeitrag ordnungsgemäß entrichtet hat! Der Berechnung der Freizeitunfallversicherung wird der Beitragsdurchschnitt maximal der letzten 12 Monate vor dem Unfall zugrunde gelegt! Der Hauptvorstand ist berechtigt, eine andere Versicherungsvereinbarung zu treffen.

Unterstützung durch die Freizeitunfallversicherung 9 Beispielrechnung Monatsbeitrag Todesfall 10,- Euro entspricht 2.000,- Euro 20,- Euro entspricht 4.000,- Euro 40,- Euro entspricht 8.000,- Euro 50,- Euro entspricht 10.000,- Euro 70,- Euro entspricht 14.000,- Euro 90,- Euro entspricht 18.000,- Euro Anträge auf Leistungen sind umgehend der zuständigen Geschäftsstelle zuzuleiten. CGM Geschäftsstelle Gärtringen Hauptstraße 9-11 71116 Gärtringen Tel 07034 2892741 Fax 07034 2892743 19

Unmittelbar nach den Todesfall Arzt rufen und Totenschein ausstellen lassen (bei Sterbefällen zu Hause) nächste Angehörige benachrichtigen (auf den letzten Seiten eintragen) Arbeitgeber informieren Notwendige Unterlagen zur Beantragung der Sterbeurkunde bereitlegen. Diese variieren je nach Familienstand des Verstorbenen: Personalausweis Geburtsurkunde Heiratsurkunde Familienbuch Sterbeurkunde Scheidungsurteil ledig verheiratet verwitwet geschieden Angebote von Bestattern zum Vergleich abholen

Anhang Checkliste 10 In den ersten 36 Stunden Bestatter auswählen und Abholung des Verstorbenen durch Bestatter organisieren (bei Todesfall zu Hause je nach Bundesland binnen 24-36 Stunden nach Eintritt des Todes) Sterbeurkunden beim Standesamt beantragen Dokumente für bereits vorhandene Grabstellen heraussuchen Police für Lebens- oder Sterbegeldversicherung suchen Versicherung über Sterbefall informieren Verfügungen für den Todesfall und Vorsorgeverträge ausfindig machen (auch beim Notar nachfragen) Bestattungsart festlegen allgemeinen Ablauf und Mitgestaltung der Bestattung mit den Angehörigen abstimmen Notizen In den ersten 72 Stunden Kleidung und sonstiges Eigentum des Verstorbenen abholen (bei Todesfall im Heim oder Krankenhaus) Vorschusszahlungen bei laufender Rente für den hinterbliebenen Ehepartner beantragen laufenden Zahlungsverkehr überprüfen ; ggf. kündigen Wohnung/ Haustiere des Verstorbenen versorgen, Müll entsorgen Genaue Grabart und Friedhof festlegen 21

Vor der Bestattung genaue Bestatterleistungen abstimmen Termin für Trauerfeier und Beisetzung bestimmen Friedhof bezüglich Bestattungstermin und Grabwahl kontaktieren Sonderurlaub beim eigenen Arbeitgeber beantragen Traueranzeige bei passender Tageszeitung aufgeben Benachrichtigung über Trauerfeier und Beisetzungstermin versenden Pfarrer oder freien Redner für Trauerrede engagieren, Inhalt der Trauerrede besprechen musikalischen Rahmen der Trauerfeier festlegen Trauerkaffee im Restaurant, Café oder zu Hause organisieren Krankenkasse benachrichtigen Auszahlung der Lebens- oder Sterbegeldversicherung veranlassen Notizen

Anhang Checkliste 10 Nach der Bestattung mit Sterbeurkunde beim Nachlassgericht den Erbschein beantragen, Testament einreichen Hinterbliebenenrente/ Abmeldung der Rentenzahlungen beantragen Wohnung des Verstorbenen inklusive Strom, Gas, Wasser, Telefon kündigen Haushaltsauflösung veranlassen bestehende Verträge kündigen (Versicherungen, Zeitschriften-Abonnements, GEZ, Vereine, Banken, Post) Grabpflege selbst organisieren oder Gärtnerei beauftragen Steinmetz mit Herstellung/ Setzung/ Ergänzung des Grabmals beauftragen Antrag auf Auszahlung von Sterbegeld bei der CGM einreichen (innerhalb 3 Monaten nach Eintritt des Sterbefalls) Antrag auf Sterbegeldbeihilfe erstellen (Innerhalb eines halben Jahres nach dem Todestag) Notizen Bitte beachten Sie, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und lediglich eine Hilfestellung bieten soll. In der Regel kann Ihr Bestatter viele der aufgelisteten Aufgaben für Sie übernehmen. Die Wahl des Bestatters ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt; Sie haben somit auch bei einer durch andere Parteien veranlassten Abholung des Verstorbenen noch die Möglichkeit, einen Bestatter Ihrer Wahl zu beauftragen. 23

Wichtige Privatadressen

Wichtige Privatadressen 25

Notizen

Du bist nicht allein! Trauernde fühlen sich in ihrem Schicksal so manches Mal allein gelassen, oder trauen sich nicht, über ihren Verlust zu reden. Die Autoren dieser Bücher sind zum großen Teil selbst Betroffene, Seelsorger oder Psychologen, die Ihnen mit ihrer Erfahrung und Erkenntnis zur Seite stehen möchten. Bildbände Du wirst getröstet werden Anselm Grün Ein mit wunderschönen Fotos, liebevoll gestaltetes Heftchen mit tröstenden Worten des erfahrenen Seelsorgers. 32 Seiten, Kreuz 2,95 Mut zum Trauern Kurt Rommel Dem Trauern entgeht keiner. Gott gibt Kraft zu Trauern. Dieses Buch mit ansprechenden Fotos und Texten macht Mut zum heilenden Trauern. 46 Seiten, Kiefel 7,95 Tröstende Worte Udo Hahn Ich will Dich trösten, dass Du die Trauer überwindest, dass Du nicht allein bist, dass Du getrost einen Neuanfang wagst, dass Vertrauen in Dir wächst, dass Du getröstet lebst. 46 Seiten, Kiefel 7,95 Trauer hat heilende Kraft Jörg Zink Ein Besuch, wenn alle gegangen sind Unter dieses Motto hat Jörg Zink diese Bilder und Gedanken gestellt. Tröstende Worte, die wir selbst so nicht finden, zeigen dem Trauernden, dass wir ihm nahe sind. 32 Seiten, Kreuz 3,95 Trauer allgemein Ich sehe deine Tränen Jorgos Canacakis. Trauergefühle zulassen und kreativ gestalten. So wird aus einem schweren Einschnitt der Anfang des neuen Lebens. Geschrieben aus der Erfahrung zahlreicher Trauerseminare. 240 Seiten, Kreuz 16,90 Ich begleite dich durch deine Trauer Jorgos Canacakis. Dieses Begleitbuch für Trauernde hilft, einen selbstbewussten und heilsamen Umgang mit Trauergefühlen zu erleben. 240 Seiten, Kreuz 9,95 Und trockne Deine Tränen Wolfgang Raupp Behutsam begleitet der Autor seine Leser bei ihren Fragen, Gedanken und Gefühlen auf dem Weg der Trauer. Er ermutigt dazu, sich für die Trauer Zeit zu lassen und gibt konkrete Hinweise für eine heilsame Gestaltung dieser schweren Zeit. 144 Seiten, Quell 8,50 27

Bilder: Suraya-Art rucko07 Eisenglimmer LP12inch photocase.com Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) Geschäftsstelle Gärtringen Hauptstraße 9-11 71116 Gärtringen Tel 07034 2892741 Fax 07034 2892743 E-Mail gaertringen@cgm.de