Reglement Gütesiegel Warmwasser-Wärmepumpen mit FWS Zertifikat



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Transkript:

Reglement Gütesiegel Warmwasser-Wärmepumpen mit FWS Zertifikat Version 2 Ausführung CH Reglement Version 2 1

1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN GÜTESIEGEL WARMWASSER-WÄRMEPUMPEN MIT FWS ZERTIFIKAT... 3 1.1 ANWENDUNGSBEREICH... 3 1.2 DAS WÄRMEPUMPEN-GÜTESIEGEL... 3 1.3 ANTRAGSTELLER... 3 1.4 ANMELDUNG... 3 1.5 GÜLTIGKEIT UND KONTROLLE... 3 1.6 VERLÄNGERUNG DES GÜTESIEGELS... 4 1.7 ERLÖSCHEN DES GÜTESIEGELS... 4 1.8 REGELUNG BEI ÄNDERUNGEN... 4 1.9 RECHTE DES INHABERS DES GÜTESIEGELS... 4 1.10 INFORMATIONSQUELLEN... 4 2 GÜTESIEGEL REGLEMENTBESTIMMUNGEN... 5 2.1 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN... 5 2.2 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN FÜR AUFNAHME IN GÜTESIEGELLISTE... 5 2.2.1 Bedienung für Antragstellung... 5 2.2.2 COP-Grenzwerte für das FWS-Zertifikat... 6 2.2.3 Schallemissionen... 6 2.2.4 Einsatzgrenzen... 6 2.2.5 Sicherheitsprüfung... 6 2.3 WEITERE ANFORDERUNGEN... 6 2.3.1 Definition Baureihe... 6 2.3.2 Baugleichheit... 7 2.3.3 Änderungen... 7 2.4 WÄRMEPUMPEN DOKUMENTATION... 7 2.4.1 Planungsunterlagen (Planer, Anlagenbauer)... 7 2.4.2 Technische Daten (Planer, Anlagenbauer)... 8 2.4.3 Einbauanleitung (Planer, Anlagenbauer)... 8 2.4.4 Betriebsanleitung (Bauherr, Betreiber)... 8 2.4.5 Organisation des Kundendienstes... 8 2.4.6 Dokumentation der Inbetriebnahme und Reparaturarbeiten... 8 2.4.7 Garantiebestimmungen... 8 2.5 PRÜFREGLEMENT... 8 Reglement Version 2 2

1 Allgemeine Informationen Gütesiegel Warmwasser- Wärmepumpen mit FWS Zertifikat 1.1 Anwendungsbereich Das vorliegende Reglement wendet sich an serienmässig hergestellte Warmwasser- Wärmepumpen mit der Wärmequelle Luft. Besteht die Wärmepumpe aus mehreren Einzelteilen (Split-Geräte), so wird das Gesamtsystem beurteilt. 1.2 Das Wärmepumpen-Gütesiegel Das Gütesiegel bezieht sich auf die Wärmepumpen und ihre technischen Eigenschaften, Vertriebs-, Verkaufs- und Planungsunterlagen, sowie die Serviceorganisation. Für die Erteilung des Wärmepumpen-Gütesiegels werden zwei Anforderungskomplexe geprüft: a) die technischen Anforderungen an die Wärmepumpe b) die Vertriebs-, Verkaufs-, Planungs-, Service- und Betriebsunterlagen Das Gütesiegel ist nur für die Schweiz gültig. Die Gütesiegelliste Warmwasser-Wärmepumpe mit FWS Zertifikat ist auf der Webseite der FWS (Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz www.fws.ch) aufgeschaltet. 1.3 Antragsteller Antragsteller und Gütesiegel-Inhaber sind entweder Hersteller oder Vertriebsfirmen. Hersteller von Wärmepumpen können nur dann als Antragsteller oder Inhaber des Gütesiegels auftreten, wenn sie über einen eigenen Vertrieb verfügen. Wird die Wärmepumpe eines Herstellers von verschiedenen Vertriebsfirmen vertrieben (inklusive der eigenen Vertriebsorganisation), so ist für jede Vertriebsfirma ein eigener Gütesiegel-Antrag zu stellen. 1.4 Anmeldung Lieferanten von Warmwasser Wärmepumpen können einen Antrag an die nationale Gütesiegelkommission Wärmepumpen für Aufnahme in die Gütesiegelliste Warmwasser Wärmepumpen mit FWS Zertifikat stellen. Antragsformulare können von der Website www.fws.ch heruntergeladen werden. 1.5 Gültigkeit und Kontrolle Das Gütesiegel hat Gültigkeit für 3 Jahre ab Datum der Zertifizierung. Änderungen an den Geräten sind unverzüglich der nationalen Kommission zu melden, die dann über eine weitere Gültigkeit des Gütesiegels entscheidet. Reglement Version 2 3

1.6 Verlängerung des Gütesiegels Die Verlängerung des Gütesiegels ist durch einen Antrag bei der nationalen Gütesiegelkommission zu beantragen. Bei Verlängerungen des Gütesiegels werden die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Bestimmungen angewendet. Die Dauer der Verlängerung beträgt wiederum 3 Jahre. 1.7 Erlöschen des Gütesiegels Das Gütesiegel und die damit verbundenen Rechte erlöschen für die zertifizierte Baureihe oder ein Einzelgerät: a) automatisch nach 3 Jahren nach Zertifizierungsdatum, sofern keine Erneuerung/Verlängerung beantragt wurde. b) Nach Einstellung des Verkaufs der Geräte c) Bei Verstössen gegen die Bestimmungen des Gütesiegelreglements d) Bei nicht genehmigten Änderungen an den Hauptbauteilen der Wärmepumpen e) Wenn die Gebühren zur Erteilung des Gütesiegels nicht innerhalb drei Monaten nach Rechnungslegung bezahlt werden. f) Bei missbräuchlicher Verwendung des Gütesiegels in der Werbung. Die nationale Gütesiegelkommission teilt dem Inhaber des Gütesiegel-Zertifikates die beabsichtigte Aufhebung des Gütesiegels schriftlich mit. Dem betroffenen Inhaber des Gütesiegels wird das Recht zur Stellungnahme innerhalb 30 Tagen eingeräumt. Gerichtsort: Sitz der FWS (Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz) 1.8 Regelung bei Änderungen Strengere Anforderungen hinsichtlich der geforderten Mindest-COP-Werte oder Änderungen in den Prüfverfahren beeinträchtigen diese Gültigkeit nicht. Bei einer Verlängerung des Gütesiegels nach 3 Jahren muss jedoch die Wärmepumpe die aktuell geltenden Anforderungen erfüllen. Wenn innerhalb der dreijährigen Laufzeit eine Typenreihe erweitert wird und eine Prüfung notwendig ist, wird diese Prüfung nach dem Zeitpunkt des für die Erstprüfung geltenden Prüfverfahrens durchgeführt; dies gilt ebenso für die Anforderungen des Gütesiegels. Die Erweiterung einer Typenreihe verlängert die Laufdauer des Gütesiegels nicht. 1.9 Rechte des Inhabers des Gütesiegels Der Inhaber des Gütesiegel Zertifikates ist berechtigt: a) für die zertifizierte Baureihe oder das Einzelgerät das Gütesiegel zu vermarkten. b) Benützung des Gütesiegels zur Bewerbung der zertifizierten Geräte 1.10 Informationsquellen Die aktuellsten Informationen erhalten Sie auf der Webseite der FWS www.fws.ch. Reglement Version 2 4

2 Gütesiegel Reglementbestimmungen 2.1 Technische Voraussetzungen Um ein Gütesiegel Warmwasser Wärmepumpe mit FWS Zertifikat zu erhalten, müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Übereinstimmung aller Hauptbauteile (Kältekreislaufschema, Kompressor, Verdampfer- Ventilator, Wärmetauscher, Expansionsventil, Kältemittel, Wärmequelle und Wärmesenke, Warmwasserspeicher, Isolation) zwischen Seriengerät und Stückliste. Der Antragsteller übergibt mit der Anmeldung eine Stückliste mit den genauen Bezeichnungen der eingebauten Hauptkomponenten, der Abtauart und eine Beschreibung der Abtausteuerung (sofern vorhanden), des Kältemittels, der Füllmenge an Kältemittel. Baureihen zeichnen sich durch gleichartige Hauptbauteile aus. Wieviele Geräte aus einer Baureihe geprüft werden müssen, entscheidet der Vorsitzende der Gütesiegel Kommission zusammen mit dem Prüfstellenleiter des Wärmepumpentestzentrums WPZ Buchs. Der Antragsteller übergibt mit der Anmeldung für jedes Gerät der Baureihe eine Stückliste mit den genauen Bezeichnungen der eingebauten Hauptkomponenten, der Abtauart und eine Beschreibung des Abtauvorgangs (sofern vorhanden), des Kältemittels und der Füllmenge an Kältemittel. EG Konformitätserklärung, CE-Zeichen. Mit der Unterschrift des Herstellers wird bestätigt, dass alle auf der Liste aufgeführten Anforderungen, die für die Warmwasser- Wärmepumpe relevant sind, insbesondere auch die SVGW-Zulassung, erfüllt werden. Nationale Vorschriften, wie zum Beispiel die technischen Anschlussbestimmungen der Stromversorger müssen erfüllt sein. 2.2 Technische Anforderungen für Aufnahme in Gütesiegelliste 2.2.1 Bedienung für Antragstellung 1. Es liegen Prüfungen nach EN 16147 vor. Einzureichen sind: Prüfbericht(e) eines akkreditierten Prüfinstitutes von EHPA. Dabei müssen COP-Werte gemäss Anhang erreicht werden. Weitere Dokumente: Komponentenliste(n), Konformitätserklärung, techn. Dokumentation, Bestätigung der Garantieleistungen und Nachweis Serviceorganisation. Reglement Version 2 5

2.2.2 COP-Grenzwerte für das FWS-Zertifikat Erforderliche COP-Werte nach EN 16147 mit den Entnahme Zapfprofilen Speicher Volumen in Liter COP minimal < 150 2.6 150 bis 249 2.6 250 und grösser 2.6 Zapfprofil M L XL Der tatsächliche Inhalt darf den Nenninhalt um max. 5 % abweichen. Die Zapfprofile sind in der EN 16147 beschrieben. 2.2.3 Schallemissionen Schallleistungspegel gemessen nach EN 12102 2.2.4 Einsatzgrenzen Gemessen nach EN 16147 2.2.5 Sicherheitsprüfung Nach EN 16147 2.3 Weitere Anforderungen 2.3.1 Definition Baureihe Eine Baureihe ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Gleicher Kälteprozess Gleiches Kältemittel Gleiche Kompressorserie Gleiche Bauart des Drosselorgans Gleiche Verdampferbauart Gleicher Kondensatorbauart Gleiche Wärmequelle Gleiche Wärmesenke Gleiche Abtauart (sofern vorhanden) Gleiche Leistungsregelung Die variablen Merkmale bilden eine monotone Reihe (Theoretisches Hubvolumen, Wärmetauscherflächen, Füllmenge) Warmwasserspeicher mit gleichem Zapfprofil Split-Geräte werden als eigene Baureihe behandelt Reglement Version 2 6

2.3.2 Baugleichheit Definition baugleich Eine Warmwasser-Wärmepumpe ist dann baugleich zur zertifizierten Baureihe oder zum zertifizierten Einzelgerät, wenn ihr Kältekreislauf, das Quellen- und Senkenmedium, das Abtauverfahren samt Abtausteuerung (wenn vorhanden) und der Umschaltpunkt auf den elektrischen Heizstab der nach Wärmepumpen-Reglement geprüften Maschine entspricht (=Hauptkomponenten). Damit soll sichergestellt werden, dass die wesentlichen Leistungsangaben und Leistungszahlen, sowie die Füllmengen der Seriengeräte mit der geprüften Maschine übereinstimmen. Komponenten, die für die Wärmeabgabeleistung und die Leistungszahlen nicht erheblich sind, fallen nicht unter den Begriff baugleich. 2.3.3 Änderungen Die Änderungen an einer laufenden und GS-zertifizierten Baureihe oder einem Einzelmodell sind detailliert darzulegen. Als unerheblich gilt eine Änderung an den Hauptkomponenten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Kompressor: Es handelt sich um die gleiche Bauart des Kompressors und die Kompressorcharakteristiken (dimensionslose Arbeitsfunktion, Liefergrad, theoretisches Hubvolumen) sind gleich oder besser. Der Hersteller kann wechseln. Verdampfer und Kondensator: Es handelt sich um die gleiche Bauart. Die Wärmetauscherflächen sind gleich oder grösser als beim geprüften Modell. Der Hersteller kann wechseln. Füllmengen: Änderungen der Füllmenge um weniger als +/- 15 %. Wenn der Kältekreis konzeptionell geändert wird (Einbau eines Sammlers, eines Sauggasakkumulators, einer Zwischeneinspritzung, die Verwendung einer geänderten Leistungsregelung, Abtauung oder Abtausteuerung und dgl.), bedingt dies eine Neuprüfung bzw. eine reduzierte Nachprüfung der Maschine nach dem Prüfreglement für WP-Boiler. Die Gütesiegel-Kommission entscheidet in jedem Falle, d.h. bei jeder Änderung, ob eine theoretischer Nachweis, eine reduzierte Nachprüfung oder eine Vollprüfung erforderlich ist. 2.4 Wärmepumpen Dokumentation In der eingereichten und an die Kunden abgegebenen Dokumentation müssen folgende Mindestanforderungen geregelt sein (Dokumentation an Kunden in der ortsüblichen Landessprache): 2.4.1 Planungsunterlagen (Planer, Anlagenbauer) Leistungsdaten mit Heiz- und Antriebsleistung über den ganzen Einsatzbereich Massblatt der Warmwasser-Wärmepumpe inkl. minimale Abstände (Servicezugang) Ausschreibungstext Einbauvorschriften unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften Minimale Raumgrösse Reglement Version 2 7

2.4.2 Technische Daten (Planer, Anlagenbauer) Anzahl Kompressoren Kältemittelbezeichnung und Menge Anlaufstrom Einsatzgrenzen Leistungsdaten gemäss Normpunkten Durchflussmengen Wärmequellen-Anlage (Kanal-Geräte) Gewicht 2.4.3 Einbauanleitung (Planer, Anlagenbauer) Einbauvorschriften Massblatt inkl. minimale Abstände Elektroschema 2.4.4 Betriebsanleitung (Bauherr, Betreiber) Sicherheits- und allgemeine Hinweise sowie sachgemäßer Betrieb Hauptbestandteile Bedienung der Wärmepumpe (Einschalten, Notbetrieb) Pflege und Reinigung Maßnahmen bei Störungen Kundendienst 2.4.5 Organisation des Kundendienstes Ein funktionierendes Kundendienstnetz im Verkaufsgebiet muss organisiert sein. Der Kundendienst muss im Bedarfsfall innerhalb von 24 Stunden reagieren. Es sind die Kontaktadressen des Kundendienstes in den Verkaufsgebieten anzugeben. 2.4.6 Dokumentation der Inbetriebnahme und Reparaturarbeiten Vorlage von Musterprotokollen. 2.4.7 Garantiebestimmungen 2 Jahre Vollgarantie auf die Wärmepumpe ab Inbetriebnahme. Garantieerklärung, dass die Wärmepumpen 10 Jahre lang mit gleichwertigen Ersatzteilen instand gesetzt werden können. 2.5 Prüfreglement Für Aufnahme in die nationale Gütesiegelliste gelten die Bedingungen gemäss Pkt. 2.2. Neue Geräte müssen nach der Norm EN 16147 geprüft werden. Reglement Version 2 8