Ing. Dr. Axel Kutschera, Steuerberater 10/2015



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Transkript:

Ing. Dr. Axel Kutschera, Steuerberater 10/2015 HISTORISCHE ENTWICKLUNG 1999 Exportverpflichtung von Daten Noch nicht alle Systeme erfüllen diese Verpflichtung 2006 Betrugsbekämpfungsgesetz Barbewegungsverordnung 2006 Protokollierung von Datenerfassung und Änderungen Einzelaufzeichnungsflicht 2012 Kassenrichtlinie 2012 2013 Auskunftsersuchen der Beschreibung der E131 07/2015 Steuerreformgesetz 2015/2016 09/2015 Barumsatzverordnung 2015 09/2015 Entwurf: RegistrierkassensicherheitsVO?12/2015 Verlautbarung RKSV?12/2015 Erlass zur RKSV 2 10/2015 Kutschera, www.fiskaltrust.at 1

KRL Kassentypen TYP 1 Mechanisch Journalstreifen TYP 2 Elektronische Registrierkassen PapierJournal, X und ZBon Elektronisches Journal KASSE TYP 3 Kassensysteme Datenerfassungsprotokoll Unveränderbare Datensicherung! Export für FinanzPolizeiNachschau 3 3 MANIPULATIONSMETHODEN SUMMENKÜRZUNG: Programmabruf der Manipulation bei Typ2Kassen durch Schlüssel und Code JUMPER: Bediener/Tisch wird nicht in der Losung erfasst ZAPPER: Manipulationsprogramm auf z.b. USBStick RECALLER: Manipulationsprogramm im Kassennetzwerk beim Import aus Filialkassen CONCEALER: Unsichtbar arbeitende (mobile) Geräte STYLER: Simulation einer Typ2Kasse durch eine Typ3Kasse. Erstellung von manipulierten ZBerichten FIXER: Datenmanipulation zwischen Export und Import DOPPELTE LAGERFÜHRUNG SCHWARZ(UMSATZU)DRUCKER MULTIPLIKATORLÖSCHUNG 4 10/2015 Kutschera, www.fiskaltrust.at 2

KRL NICHT NUR FÜR KASSEN! Auch für vor und nachgelagerte Systeme Buchhaltung Kassen, Lagerbuchführung, Bestellwesen, etc. Andere Unterlagen können vorlagepflichtig sein. Z.B. Preisverzeichnisse Reservierungsbücher Kalender Kalkulationsunterlagen Personalverwaltung Fahrtvermittlungen (Funkzentrale) 5 Neue Pflichten 1.1.2016 Einzelaufzeichnung Belegerteilung Registrierkasse 1.7.2016 Meldemöglichkeit in FinanzOnline 1.1.2017 Meldung in FinanzOnline Technische Sicherheitseinrichtung 6 10/2015 Kutschera, www.fiskaltrust.at 3

ab 1.1.2016 Für Unternehmer Bei jeder empfangenen Barzahlung! PapierBeleg (keine UStRechnung!) ODER ein elektronischer Beleg ist für den Zugriff verfügbar Bargeld + Kreditkarten + Gutschein + Bon + ezahlung Beleginhalte (auch für handschriftliche Belege) 1. eindeutige Bezeichnung des Unternehmers* 2. fortlaufende Nummer zur Identifizierung des Geschäftsvorfalles 3. Tag der Belegausstellung 4. Menge handelsübliche Bezeichnung/Art und Umfang sonstige Leistung*/** 5. Betrag der Barzahlung (bzw. rechnerisch ermittelbar) * Auch durch Symbole oder Schlüsselzahlen / ** aus anderen Unterlagen Erleichterungen BarUV Belegkopie ist 7 Jahre aufzubewahren BELEGMITNAHMEVERPFLICHTUNG ohne SANKTION Papierbeleg bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten Elektronischer Beleg (QRCodeScanner, EMail, Cloud, ) 7 Registrierkassenpflicht Für Betriebe ab 1.1.2016 Registrierkassenpflicht Bei Jahresumsatz > 15.000 und JahresBarumsatz > 7.500 Beginn drei Monate nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums Ausnahme: Kalte Hände ; Mobile Berufe; Automaten (bis 2027) Nicht für ÜberschussRechner (zb kleine Zimmervermietung) ab 1.7.2016 Registrierung der Kassen in FinanzOnline Anmeldung und Abmeldung Meldung Sicherheitseinrichtung ausgefallen Das sollte vollautomatisch funktionieren bis 1.1.2017 Verpflichtung zum Manipulationsschutz Entweder 1. Signaturerstellungseinheit Oder 2. Geschlossenes Gesamtsystem > 30 Kassen 8 10/2015 Kutschera, www.fiskaltrust.at 4

Registrierkassenpflicht Beispiele Handschriftliche Einzelaufzeichnungen: UMSATZ < 15.000 ODER BARUMSATZ < 7.500 Registrierkassenpflicht: UMSATZ > 15.000 UND BARUMSATZ > 7.500 Jahresumsatz Barumsatz BelegPflicht RKPflicht 10.000 5.000 J N 16.000 5.000 J N 10.000 8.000 J N 16.000 8.000 J J 1,000.000 5.000 J N 1,000.000 8.000 J J 9 ÜBERSICHT AB 2016/2017 BELEGERTEILUNGSVERPFLICHTUNG UND REGISTRIERKASSENPFLICHT AB 2016 USTTRENNUNG / INTERNES KONTROLLSYSTEM / GRUNDAUFZEICHNUNGEN / ZEITAUFZEICHNUNGEN / LIEFERSCHEINE / ZWISCHENABRECHNUNGEN / KASSASTANDKONTROLLE DURCH NACHZÄHLEN / usw. ERLEICHTERUNG BELEGERTEILUNGSVERPFLICHTUNG FÜR UNTERNEHMER KALTE HÄNDE UND < 30000 AUTO MATEN UMSATZ < 15.000 ODER BARUMSATZ < 7.500 ONLINE SHOPS REGISTRIERKASSENPFLICHT FÜR BETRIEBE UMSATZ > 15.000 UND BARUMSATZ > 7.500 KASSASTURZ (Rückrechnen von End und Anfangsstand) < 20 EUR oder FAHRSCHEINAUTOMATEN oder ALTAUTOMATEN BELEG + LOSUNGSBLATT RECHNUNGSBLOCK (PARAGON+ DURCHSCHLAG) Keine Barzahlung + OnlineVereinbarung MOBILE GRUPPEN Vorläufig Paragon + Nacherfassung in RegKasse REGISTRIERKASSE MIT EXPORTSCHNITTSTELLE PROPRIETÄRE SYSTEME (Waagen, Taxameter, ) PCPROGRAMM (Kassensoftware, Fakturierungsprogramme, ) APPKASSE (Smartphone, Tablet, ) KASSENNETZWERK (geschlossene Gesamtsysteme) AB 1.7.2016 Meldung in FinanzOnline AB 1.1.2017 mit Manipulationsschutz nach RKSV 10 10 10/2015 Kutschera, www.fiskaltrust.at 5

BARUV ERLEICHTERUNGEN 2: Umsätze im Freien Jahresumsatz < 30.000 für den gesamten Betrieb Wie bisherige kalte Hände : Haus zu Haus, öffentliche Orte Kassasturz Keine Verpflichtung zu: Einzelaufzeichnung, Belegererteilung und Registrierkasse Ab dem 4. Folgemonat / entfällt im 2. Folgejahr 3: Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Unentbehrlicher Hilfsbetrieb Entbehrlicher Hilfsbetrieb: kleines Vereinsfest 4f: Automaten Altgeräte sind bis 2027 ausgenommen Unter EUR 20,: Waren Fahrausweisautomaten 6: Onlineshops 11 11 ERLEICHTERUNG: MOBILE GRUPPEN 7 BarUV: Leistungen außerhalb der Betriebsstätte Außerhalb der Betriebsstätte beim Leistungsempfänger erbrachte Lieferungen und sonstige Leistungen 1. händische Belegerteilungsverpflichtung 2. Umsätze sind nach Rückkehr an die Betriebsstätte ohne unnötigen Aufschub in einer Registrierkasse zu erfassen 3. Durchschrift mit dem Kassenbeleg aufbewahren mobile Berufe Lt. EB: Friseure, Masseure, Hebammen, Schneider, Ärzte, Tierärzte, Reiseleiter, Fremdenführer Auch z.b.: Fahrverkäufe, Lieferdienste (Brennstoff) Veranstaltungen, Montage oder Service Arbeiten, Catering, Mobiler Verkaufsstand, Taxi, Mietwagen, 12 10/2015 Kutschera, www.fiskaltrust.at 6

RegistrierkassensicherheitsVO 1. Entweder: SignaturChipkarte oder HSM jedes Steuerpflichtigen Auf jedem Beleg wird eine Signatur angebracht 2. Oder: Geschlossenes Gesamtsystem für Großunternehmen Mehr als 30 Registrierkassen Gutachten eines beeideten Sachverständigen Komplex umzusetzende technische Vorgaben Kassenbelege Papierausdruck (Bon) oder Elektronischer Beleg ohne Drucker Problem Menge und die handelsübliche Bezeichnung 13 MELDUNG DER KASSE AN FINANZONLINE Ab 1.7.2016 möglich / Bis 1.1.2017 verpflichtend Anmeldung / Unterbrechung / Abmeldung Es werden keine Belegdaten an FinanzOnline übertragen! Prozessoptimierung durch OnlineAnbindung Beispiel: 14 10/2015 Kutschera, www.fiskaltrust.at 7

fiskaltrust.sicherheitslösung Kostengünstige OnlineDatensicherung Finanzkonform zur FinanzPolizeiKontrolle 15 LAUFENDE AKTIVITÄTEN Papier oder elektronischer Beleg mit Mindestangaben Genaue Vorgabe der Signatur bzw. Beleginhalte Signierter Nullbeleg für FinanzPolizeiKontrolle Dokumentationen: An und Abmeldung bei FinanzOnline (oder amtl. Formular) Signierter Startbeleg + Prüfung über FinanzOnline Datenerfassungsprotokoll zur FinanzPolizeiKontrolle Signierter Ausfallbeleg Ausfallmeldung an FinanzOnline nach 48 Stunden Signierter Monatsbeleg Datenerfassungsprotokoll zumindest vierteljährlich auf elektronischen externen Medium unveränderbar sichern Signierter Jahrbeleg + Prüfung über FinanzOnline Prozessoptimierung durch OnlineAnbindung 16 16 10/2015 Kutschera, www.fiskaltrust.at 8

KRYPTOGRAPHISCHE SIGNATUR Funktionen: Authentizität Zuordnung Anmeldung an FinanzOnline Identifizierung des Steuerpflichtigen Integrität Originalität Signaturverkettung der Belege Problem: Löschung der letzten Beleg ist möglich! Vertraulichkeit Unleserlich Kryptografische Verschlüsselung GTStand in der Signatur durch AES256 1,58 x 10^77 Tests (ECHELON, Prism) Rechtssicherheit ist durch die RKSV nicht garantiert! Vollständigkeit nur durch zertifiziertes Fremdsystem Zeitstempel nur durch OnlineSpeicherung 17 ELEKTRONISCH VERFÜGBARER BELEG QRCodeScanner NFC Bluetooth WLAN EMail Cloud Ausstellendes Unternehmen Belegmitnahme Belegkontrolle (durch FinPol) 18 10/2015 Kutschera, www.fiskaltrust.at 9

ATRUST: ZDA + Cloud www.etresor.at Automatische Sicherung in der Cloud Anonymer OnlineKontakt mit den Kunden 19 ICH VERWENDE BEREITS EINE KASSE! Typ 1 Wegwerfen Typ 2 Wenn möglich: Nachrüsten Menge und handelsübliche Bezeichnung? Chipkartenleser vorhanden? Programmierung nachrüstbar mit Signaturchip? Externes Manipulationsschutzsystem am Druckeranschluss Typ 3 Wenn möglich: Update Update auf ein rechtssicheres System ab Verfügbarkeit Updatezusage des Kassenherstellers für 1.1.2017 Förderung: Sofortabschreibung und Prämie 200 pro Kasse oder max. 30 pro Erfassungseinheit Prozessoptimierung durch OnlineAnbindung! 20 10/2015 Kutschera, www.fiskaltrust.at 10

ICH VERWENDE NOCH KEINE KASSE! Neuanschaffung bis 1.1.2016 (1.5.2016!?) Erfüllung der technischen Anforderungen VOR 2017 Laufende Gesamtkosten inkl. Sicherung beachten! Typ 2 Registrierkasse Typ 3 Kassensystem AppKasse WebKasse PCKasse Kassennetzwerk Förderung: Sofortabschreibung und Prämie 200 pro Kasse oder max. 30 pro Erfassungseinheit Prozessoptimierung durch OnlineAnbindung! 21 VIELE BRANCHENSPEZIALITÄTEN Tourismus und Freizeitwirtschaft Gastronomie, Hotellerie, Transport und Verkehr Personenkraftwagen, Seilbahnen, Bank und Versicherung Gewerbe und Handwerk Bau, Bauhilfsgewerbe, Friseure, Kosmetiker und Masseure, Gärtner und Floristen, Handel Markt, Straßen und Wanderhandel, Tabaktrafikanten, Versand, Internet und allgemeiner Handel, Industrie Information und Consulting Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, RA, Apotheken, WT 22 10/2015 Kutschera, www.fiskaltrust.at 11

GASTRONOMIE/HOTELLERIE Handelsübliche Bezeichnung Erfassung aller Produkte bis 1.1.2016 Kostenoptimierung! Mobile Geräte für mobilen Verkauf Catering, Veranstaltungen Bargeldlose Bezahlsysteme Datenschnittstelle z.b. Restaurant / Hotel Zahlweg : Bar/Kreditkarte/Zimmer/ Automatische OnlineDatensicherung Datenschnittstelle zu Steuerberatung 23 BSP 1: REGISTRIERKASSE 1.1.2016: Registrierkassen + ALLE Umsätze müssen erfasst werden können! Trinkgeld; Pauschalen Papierbeleg oder elektronischer Beleg ist verfügbar Unveränderbare (!) Sicherung auf externen Medium! Z.B. DVD oder OnlineBackup Diverse Auswertungen (Tag, Monat, Jahr + FONPrüfung) 1.7.201631.12.2016: Meldung in FinanzOnline An, Abmeldung, Ausfall 1.1.2017: Technische Sicherheitseinrichtung (chip oder HSM) Signatur oder QRCode auf jedem Beleg 24 10/2015 Kutschera, www.fiskaltrust.at 12

BSP 2: MOBIL UND NACHERFASSUNG 1.1.2016: Registrierkassen und Händische Belegerteilung (Papier) bei JEDEM Barumsatz Nacherfassung in einer Registrierkasse im Betrieb Bei Rückkehr mit Duplikat; ohne unnötigen Aufschub; Unveränderbare (!) Sicherung auf externem Medium! Z.B. DVD oder OnlineBackup Diverse Auswertungen (Tag, Monat, Jahr + FONPrüfung) 1.7.201631.12.2016: Meldung in FinanzOnline An, Abmeldung, Ausfall 1.1.2017: Technische Sicherheitseinrichtung (chip oder HSM) Signatur oder QRCode auf jedem Beleg im Betrieb 25 FinanzPolizei VORBEREITUNG Gute Vorbereitung ist wichtig! Ruhe bewahren Bei Abwesenheit des Arbeitgebers Vertretung bestellen Rechtsgrundlage der Kontrolle Notwendige Unterlagen bereithalten Handbuch Checklisten 26 10/2015 Kutschera, www.fiskaltrust.at 13

AUFGABEN Erhöhung der Rechtssicherheit! Möglichst rasche Umstellung! Gewinnsteigerung! Selbstanzeige? Adaptierung bestehender Systeme bzw. Neukauf? Updatezusage bis 2017 des Softwareherstellers! Kostenminimierung Vollautomatisierung Zusatznutzen und Automatische CloudSpeicher der Daten? Erleichterung der Prüfbarkeit durch die Finanz! Zertifizierte Kassen www. at 27 10/2015 Kutschera, www.fiskaltrust.at 14