Job-Trauma oder Traumjob?



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Transkript:

www.gew.de Job-Trauma oder Traumjob? Zeitverträge in der Wissenschaft Dr. Andreas Keller andreas.keller@gew.de Berlin, 1. Oktober 2014

Gliederung 1. Job-Trauma Hire and Fire in der Wissenschaft 2. Traumjob Wissenschaft Stabilisierung von Beschäftigung in Hochschule und Forschung 3. Vom Job-Trauma zum Traumjob Wissenschaft: Vorschläge zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes 2

Gliederung 1. Job-Trauma Hire and Fire in der Wissenschaft 2. Traumjob Wissenschaft Stabilisierung von Beschäftigung in Hochschule und Forschung 3. Vom Job-Trauma zum Traumjob Wissenschaft: Vorschläge zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes 3

Immer mehr befristete, immer weniger unbefristete Beschäftigungsverhältnisse... Jahr unbefristet : befristet 2000 1 : 4 2010 1 : 9 Verhältnis zwischen unbefristet und befristet beschäftigten wissenschaftlichen Angestellten an Hochschulen Quelle: Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013 4

... mit immer kürzeren Vertragslaufzeiten... Durchschnittliche Laufzeit befristeter Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Hochschulen Laufzeit Anteil unter zu 1 Jahr 53 % 1 bis unter 2 Jahre 36 % Über 2 Jahre 11 % Quelle: Georg Jongmanns, Evaluationsbericht zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz; eigene Darstellung 5

... und ohne dauerhafte Berufsperspektiven neben der Professur 6

Nicht mehr, sondern weniger Rechtssicherheit durch Wissenschaftszeitvertragsgesetz Beispiel: Unterschiedliche Praxis der Anrechung der Beschäftigungszeiten von Hilfskräften mit Bachelorabschluss auf die Höchstbefristungsdauer: alle Beschäftigungszeiten ab dem Bachelorabschluss an (38 % der Hochschulen) erst ab dem Masterabschluss (13 %) Betrachtung des fachlichen Werdegangs (23 %) Beispiel: Willkürliche (Nicht)-Anwendung der familienpolitischen Komponente ( 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG) Quelle: Georg Jongmanns, Evaluationsbericht zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz; eigene Darstellung 7

Hire and Fire in der Wissenschaft: Negative Folgen für...... die Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung... die Qualität der Forschung... die Qualität der Lehre... die Qualität des Wissenschaftsmanagements 8

Gliederung 1. Job-Trauma Hire and Fire in der Wissenschaft 2. Traumjob Wissenschaft Stabilisierung von Beschäftigung in Hochschule und Forschung 3. Vom Job-Trauma zum Traumjob Wissenschaft: Vorschläge zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes 9

Templiner Manifest (2010): GEW-Vorschläge für den Weg zum zum Traumjob Wissenschaft 10

Das Templiner Manifest: Ausgangspunkt»Doch gute Lehre und Forschung auf der einen Seite sowie gute Arbeitsbedingungen und berufliche Perspektiven auf der anderen Seite sind zwei Seiten einer Medaille. Wir fordern daher Bund, Länder und Hochschulen zu einer Reform von Personalstruktur und Berufswegen in Hochschule und Forschung auf...«11

Das Templiner Manifest: Zehn Eckpunkte für eine Reform von Personalstruktur und Berufswegen 1. Promotionsphase besser absichern und strukturieren. 2. Postdocs verlässliche Perspektiven geben. 3. Daueraufgaben mit Dauerstellen erfüllen. 4. Prekäre durch reguläre Beschäftigung ersetzen. 5. Im Gleichgewicht lehren, forschen und lernen. 6. Ausgeglichenes Geschlechterverhältnis durchsetzen. 7. Auf Augenhöhe gleichberechtigt mitbestimmen. 8. Mobilität nicht bestrafen, sondern fördern. 9. Hochschule und Forschung bedarfs- und nachfragegerecht ausbauen. 10.Alle Beschäftigungsverhältnisse tarifvertraglich schützen. 12

Templiner Manifest, Ziffer 2: Postdocs verlässliche Perspektiven geben Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Postdocs) müssen verlässliche berufliche Perspektiven haben: durch einen Tenure Track, der den dauerhaften Verbleib in Hochschule und Forschung ermöglicht unabhängig davon, ob eine Berufung auf eine Professur erfolgt oder nicht. Voraussetzung dafür ist eine systematische Personalplanung und -entwicklung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Hochschullehrerlaufbahn muss über unterschiedliche Karrierewege erreichbar sein, die Habilitation ist dabei immer nur eine Möglichkeit. 13

Templiner Manifest, Ziffer 3: Daueraufgaben mit Dauerstellen erfüllen Neben Stellen zur Qualifikation und Professuren benötigen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausreichend Stellen, auf denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit unbefristeten Verträgen Wissenschaft als Beruf ausüben können. Nur so lassen sich die Daueraufgaben in Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement mit der erforderlichen Kontinuität und Qualität erfüllen. Und nur dann eröffnen sich qualifizierten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern berufliche Perspektiven auch neben der Professur. 14

Templiner Manifest, Ziffer 10: Alle Beschäftigungsverhältnisse tarifvertraglich aushandeln Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie studentische Beschäftigte haben Anspruch auf tarifvertraglichen Schutz. Wir fordern daher die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Flächentarifverträge des öffentlichen Dienstes auf alle Beschäftigten in Hochschule und Forschung. Wir treten für wissenschaftsspezifische Regelungen ein, die den besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung Rechnung tragen. Der Gesetzgeber muss die Tarifautonomie von Gewerkschaften und Arbeitgebern respektieren und das Verbot, Regeln zur Befristung von Arbeitsverträgen in Hochschule und Forschung auszuhandeln und anzuwenden, aufheben. Daher fordern wir die ersatzlose Streichung der Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz. 15

Gliederung 1. Job-Trauma Hire and Fire in der Wissenschaft 2. Traumjob Wissenschaft Stabilisierung von Beschäftigung in Hochschule und Forschung 3. Vom Job-Trauma zum Traumjob Wissenschaft: Vorschläge zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes 16

Vorschläge zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (I) 1. Aufhebung der Tarifsperre: Gewerkschaften und Arbeitgeber können abweichende Regelungen vereinbaren 2. Herausnahme von nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten und Lehrkräften aus dem Geltungsbereich 3. Sachgrundlose Befristung nur, wenn das Qualifizierungsziel im Arbeitsvertrag benannt wird und mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit für die eigene Qualifizierung reserviert ist 4. Sachgrundlose Befristung nach der Promotion nur mit Tenure Track (berechenbare Perspektive einer Entfristung des Beschäftigungsverhältnisses) 17

Vorschläge zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (II) 5. Vorgabe von Mindestlaufzeiten Qualifizierung: mindestens entsprechend der Dauer der Qualifizierung, aber nicht unter drei Jahren Drittmittel: mindestens entsprechend der Laufzeit des Projekts 6. Verlängerung von Zeitverträgen bei Elternzeit, Mutterschutz, Beurlaubungen und Freistellungen auch bei Drittmittelbefristungen 7. Verbindliche Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente : Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung bei Kinderbetreuung 8. Keine Anrechnung studentischer Beschäftigungszeiten auf Höchstbefristungsdauern 18

Weitere Handlungsmöglichkeiten von Bund und Ländern...... als Geldgeber Verpflichtung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft... als Gesetzgeber Mindeststandards in Landeshochschulgesetze... als Tarifpartner (TVöD, TV-L, TV-H, Haustarifverträge) Verantwortungsbewusste Handhabung von Zeitverträgen Befristungszulage 19

www.templiner-manifest.de 20