Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes"

Transkript

1 PERSONAL- VERSAMMLUNG Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vom Dr. Luzia Vorspel, Stellv. Personalratsvorsitzende 1

2 WissZeitVg Ausgangssituation: Immer mehr Zeitverträge Angestellte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen Quelle: Statistisches Bundesamt, FS 11, Reihe 4.4; Berechnungen der GEW

3 WissZeitVg mit immer kürzeren Laufzeiten Quelle: Georg Jongmanns: Evaluationsbericht zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (2011) (2011)

4 WissZeitVG- Novelle Begründung des Gesetzes (Drucksache 18/6489) Allerdings hat der Anteil von Befristungen insbesondere über kurze Zeiträume ein Maß erreicht, das Handlungsbedarf entstehen lässt. Der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode sieht vor, die zur Verbesserung der Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs notwendigen Aktivitäten von Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch eine Novellierung des WissZeitVG zu flankieren. [Hervorh. L. V.]

5 Das Arbeitsrecht gilt auch im Wissenschaftsbereich. In Deutschland gibt es kein Arbeitsgesetzbuch. Das Arbeitsrecht ist durch sehr viele Gesetze und durch Richterurteile definiert. Auch für den Wissenschaftsbereich gilt: Das Normalarbeitsverhältnis ist das unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis. Neben dem WissZeitVG gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Wenn festgestellt wird, dass eine Befristung nicht rechtmäßig ist, ist der Arbeitsvertrag nicht unwirksam, sondern nur die Befristung. Der Vertrag ist dann unbefristet

6 Sonderbefristungsrecht Wissenschaft Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) 6 Jahre vor + 6 Jahre (Medizin: 9) nach der Promotion gilt für wissenschaftliche und künstlerische MitarbeiterInnen an Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungs- Einrichtungen; erlaubt pauschal die Befristung von WissenschaftlerInnen: 6 Jahre vor + 6 Jahre (Medizin: 9) nach der Promotion; erlaubt pauschal die Befristung von Beschäftigten in Dritt- Mittelprojekten; Kurz- und Kettenverträge sind grundsätzlich erlaubt (aber: Grenzen durch EU-Recht); bessere Vereinbarungen durch Tarifverträge verboten

7 Qualifizierungsbefristung (Voraussetzung) Gesetzliche Regelung: Eine Qualifizierungsbefristung in der Promotions- und Postdoc-Phase ist nur noch möglich, wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung erfolgt. ( 2 Abs. 1 Satz 1)

8 Qualifizierungsbefristung (Voraussetzung) Anknüpfend an die bisherige Rechtsprechung heißt das: Eine Beschäftigung erfolgt dann zur Qualifizierung, wenn es ein definiertes Qualifizierungsziel gibt, ein strukturiertes Vorgehen im Sinne dieses Qualifizierungszieles vorliegt und eine Prognose getroffen werden kann, in welcher Zeit das angestrebte Qualifizierungsziel erreichbar ist

9 Qualifizierungsbefristung (Voraussetzung) Gesetzliche Regelung: Die vereinbarte Befristungsdauer ist so zu bemessen, dass sie der angestrebten Qualifizierung angemessen ist. ( 2 Abs. 1 Satz 3) Aber: Konkrete Mindestlaufzeiten fehlen. Was ist angemessen?

10 Qualifizierungsbefristung (Schlussfolgerungen) Qualifizierungsziel in der ersten Phase wird im Allgemeinen die Promotion sein, die Laufzeit sollte hier nicht unterhalb von 3 Jahren liegen (abhängig von Fächerkultur). Denkbar als Qualifikationsziel sind aber auch die mehrjährige Facharztausbildung, die zweijährige Ausbildung zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten oder ein Zweitstudium. Weitere Ziele werden zurzeit lebhaft im WPR und mit dem Personaldezernat diskutiert

11 Qualifizierungsbefristung (Schlussfolgerungen) Das Qualifizierungsziel in der zweiten Phase wird im Allgemeinen die Habilitation, das Erreichen habilitationsäquivalenter Leistungen bzw. das Erlangen der Berufungsfähigkeit sein. Insbesondere in der zweiten Phase sind die Formulierung und Strukturierung von Zielen nicht trivial. Faustregel: Handelt es sich um ein allgemeines oder ein spezifisches Ziel? Erarbeitung einer Lehrhaltung oder Erlernen von Multi-Tasking-Fähigkeiten oder von Teamorientierung sind keine Qualifikationsziele im Sinne des WissZeitVG

12 Qualifizierungsbefristung (Schlussfolgerungen) Die Qualifizierung muss prägenden Charakter für das Arbeitsverhältnis haben. Nicht als Qualifizierungsstellen im Sinne des WissZeitVG sollten gelten: LektorInnen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) eine nicht näher konkretisierte Erweiterung der Lehrerfahrung oder der fachlichen Breite eine nicht in eine strukturierte Qualifizierung eingebundene Mitarbeit beim Einwerben von Drittmitteln oder bei der Vorbereitung einer wissenschaftlichen Veranstaltung

13 Anrechnung nichtwissenschaftlicher Tätigkeiten Nach allgemeiner Ansicht sind nur solche Tätigkeitsverhältnisse anzurechnen, die der wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation dienen. Dies ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Regelung, wohl aber aus dem Gesetzeszweck. Kommentar R. Krause, Rn. 88 zu 2 WissZeitVG vgl. auch: Dörner: Der befristete Arbeitsvertrag, Rn. 580 Preis: WissZeitVG, 2 Rn. 94 Achtung: Noch keine Rechtsprechung zu dieser Frage keine Klärung durch die Novellierung

14 Drittmittelbefristung Vertragslaufzeit bei Drittmittelstellen: Neu: die vereinbarte Befristungsdauer soll dem bewilligten Projektzeitraum entsprechen. ( 2 Absatz 2 Satz 1) Geltungsbereich: Das wissenschaftsunterstützende Personal ist nicht mehr im Geltungsbereich des Gesetzes. ( 2 Absatz 2 Satz 2 gestrichen)

15 Erweiterung der Höchstbefristungsdauer Behindertenpolitische Komponente: Nach dem Vorbild der familienpolitischen Komponente neu ins Gesetz aufgenommen: Verlängerung der Höchstbefristungsdauer um zwei Jahre bei Behinderung oder schwerwiegender chronischer Erkrankung ( 2 Absatz 2 Satz 6) Familienpolitische Komponente: Klarstellung hinsichtlich des Kindbegriffs (Stief- und Pflegekinder) ( 2 Absatz 2 Satz 6)

16 (Automatische) Vertragsverlängerungen Vertragsverlängerungen bei Beurlaubungen/ Freistellungen/ Arbeitszeitreduzierungen: Erweiterung der Verlängerungsgründe um Zeiten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, in denen ein gesetzlicher oder tarifvertraglicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht besteht. ( 2 Absatz 5 Satz 1 Ziffer 6) Klarstellung hinsichtlich der entsprechenden Verlängerung der Höchstbefristungsdauer bei Arbeitgeberwechsel ( 2 Absatz 5 Satz 3)

17 Studentische Beschäftigte Neu: Befristungstatbestand für studentische Beschäftigungsverhältnissen zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit einer Höchstbefristungsdauer von sechs Jahren ( 6) Keine Anrechnung dieser Beschäftigungsverhältnisse sowie vergleichbare(r) studienbegleitende(r) Beschäftigungen auf Höchstbefristungsdauer vor der Promotion, auch nicht im Masterstudium ( 3 Absatz 3 Satz 3)

18 Kodex gute Arbeit Leitlinie(n) für gute Beschäftigung an der RUB 2008 Erster Entwurf einer Beschäftigungsrichtlinie an der RUB vom WPR, Hintergrund: EU-Charta für Forscher 2012 stark abgespeckte Version einer Beschäftigungsrichtlinie verabschiedet, auf Landesebene Novellierung des Hochschulgesetzes mit Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen 2015 Leitlinie für gute Beschäftigungsbedingungen an der RUB verabschiedet von Rektorat und Personalräten Auf Landesebene wird der Rahmenkodex auf Drängen der LRK in Vertrag umbenannt und von den meisten HS und dem MIWF unterschrieben

19 PERSONAL- VERSAMMLUNG 23. Mai 2016 Weiterhin gelten: Dienstvereinbarung zu Stellenausschreibungen Dienstvereinbarung zur Telearbeit Dienstvereinbarung zu Lehraufträgen Dortmunder Erklärung der Uni-RektorInnen

20 PERSONAL- VERSAMMLUNG 23. Mai 2016 Der WPR wird sich einsetzen für: die Verbesserung der Situation der Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) Dauerstellenkonzepte an den Fakultäten kontinuierliche Weiterarbeit an den Beschäftigungsbedingungen auf Hochschul- und Landesebene

Das WissZeitVG wird novelliert. Was ändert sich?

Das WissZeitVG wird novelliert. Was ändert sich? Das WissZeitVG wird novelliert Was ändert sich? Sonderbefristungsrecht für den Bereich Wissenschaft: Gründe, Ziele, Inhalte Marika Fleischer November 2015 UNIVERSITÄT ROSTOCK PERSONALRAT FÜR DIE WISSENSCHAFTLICH

Mehr

Stand der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)

Stand der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) Traumjob Wissenschaft? Stand der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) Es ist höchste Zeit für eine Reform von Berufswegen und Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft!

Mehr

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG) [1]

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG) [1] Normabkürzung Normtitel Verkündungsstand, letzte Änderung Verkündungsblatt für diese WissZeitVG Wissenschaftszeitvertragsgesetz Norm ausgewertet bis 16.03. Normgeber Bund Gesetz über befristete Arbeitsverträge

Mehr

Job-Trauma oder Traumjob?

Job-Trauma oder Traumjob? www.gew.de Job-Trauma oder Traumjob? Zeitverträge in der Wissenschaft Dr. Andreas Keller andreas.keller@gew.de Berlin, 1. Oktober 2014 Gliederung 1. Job-Trauma Hire and Fire in der Wissenschaft 2. Traumjob

Mehr

Befristungsrecht für den Alltag

Befristungsrecht für den Alltag Befristungsrecht für den Alltag Teil 2: Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) 1. WissZeitVG und TzBfG Ziel des TzBfG : Voraussetzungen für befristete Arbeitsverträge festlegen

Mehr

Befristete Arbeitsverträge an Hochschulen. Personalversammlung PH Karlsruhe 26. April 2017 Redaktion: Matteo

Befristete Arbeitsverträge an Hochschulen. Personalversammlung PH Karlsruhe 26. April 2017 Redaktion: Matteo Befristete Arbeitsverträge an Hochschulen Befristete Arbeitsverträge an Hochschulen Befristungsmöglichkeiten und rechtliche Grundlagen Pauschal, ohne Sachgrund (TzBefrG, altes WissZeitVG) Durch einen

Mehr

Befristungen im Hochschulbereich. Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Befristungen im Hochschulbereich. Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz Befristungen im Hochschulbereich Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz Rechtsgrundlagen zur Befristung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Mehr

Impulsvortrag Befristungsrecht

Impulsvortrag Befristungsrecht Impulsvortrag Befristungsrecht in der Goethe-Universität Frankfurt am Main Eine Veranstaltung des ver.di Fachbereichs Bildung, Wissenschaft und Forschung Hessen Befristeter Arbeitsvertrag-was ist das?

Mehr

Änderungen im WissZeitVG (gilt voraussichtlich ab???)

Änderungen im WissZeitVG (gilt voraussichtlich ab???) Änderungen im WissZeitVG (gilt voraussichtlich ab???) 10.03.2016 NEU ( 2, Abs. 1): Beschäftigung (sechs Jahre vor und nach der Promotion) ist zulässig, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen: 1. Die befristete

Mehr

Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Hochschule

Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Hochschule Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Hochschule Aktuelle Rechtslage zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz RA Dr. Ulrike Preißler www.hochschulverband.de RA Dr. Ulrike Preißler Wiss.

Mehr

Keine amtliche Bekanntmachung!

Keine amtliche Bekanntmachung! Keine amtliche Bekanntmachung! Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft Vom... Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge

Mehr

R U N D S C H R E I B E N

R U N D S C H R E I B E N Der Präsident R U N D S C H R E I B E N ALLE (Prof., WM, SM, Tut) Bearbeiter/in: Servicebereich Personal Schlagwort : Wissenschaftszeitvertragsgesetz (Novellierung) Gruppe F Datum: 8. März 2016 Dieses

Mehr

Das Wissen über das Wissen schaftszeitvertragsgesetz

Das Wissen über das Wissen schaftszeitvertragsgesetz Personalversammlung WPR 30.06.2016 Das Wissen über das Wissen schaftszeitvertragsgesetz Befristungs(un)recht Politischer Grundansatz in Deutschland: das durchschnittlich unbefristete Beschäftigungsverhältnis

Mehr

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz und die Beschäftigungsbedingungen im wissenschaftlichen Mittelbau

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz und die Beschäftigungsbedingungen im wissenschaftlichen Mittelbau Osnabrücker Nachwuchstage 2015: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz und die Beschäftigungsbedingungen im wissenschaftlichen Mittelbau Dr. Georg Jongmanns Osnabrück, 12. März 2015 WissZeitVG: Rahmenbedingungen

Mehr

Wissenschaft als Beruf? Beschäftigungsbedingungen des akademischen Mittelbaus

Wissenschaft als Beruf? Beschäftigungsbedingungen des akademischen Mittelbaus Hochschule und Forschung // Hannover, 12. Oktober 2017 // Wissenschaft als Beruf? Beschäftigungsbedingungen des akademischen Mittelbaus Dr. Andreas Keller andreas.keller@gew.de Strukturdefizite von Berufswegen

Mehr

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschussdrucksache 18(18)143 f 05.11.2015 Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Mehr

Stellungnahme. Ausschussdrucksache 18(18)143 i. Max-Planck-Gesellschaft (MPG) Öffentlichen Anhörung

Stellungnahme. Ausschussdrucksache 18(18)143 i. Max-Planck-Gesellschaft (MPG) Öffentlichen Anhörung Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschussdrucksache 18(18)143 i 20.11.2015 Max-Planck-Gesellschaft (MPG) Stellungnahme im Nachgang zur Öffentlichen Anhörung zum Thema Novellierung

Mehr

Leitlinien der Universität zur Laufzeit von Arbeitsverträgen im wissenschaftlichen Bereich Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Leitlinien der Universität zur Laufzeit von Arbeitsverträgen im wissenschaftlichen Bereich Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes 1 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 79085 Freiburg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Leitlinien der Universität zur Laufzeit von Arbeitsverträgen im wissenschaftlichen Bereich Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Mehr

Novellierung des. des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Synopse

Novellierung des. des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Synopse Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Synopse Gegenüberstellung des Gesetzestextes vom 12. April 2007 mit dem Gesetzentwurf der GEW dem Ersten Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Mehr

Workshop 3 Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Workshop 3 Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Workshop 3 Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes 7. Hochschulpolitisches Forum "Gute Arbeit an Hochschulen die Basis für ein gutes Studium stellvertretende Generalsekretärin der WissZeitVG

Mehr

Herausgeber: DGB-Bundesvorstand Abt. Bildungspolitik und Bildungsarbeit Abt. Recht. Verantwortlich: Annelie Buntenbach

Herausgeber: DGB-Bundesvorstand Abt. Bildungspolitik und Bildungsarbeit Abt. Recht. Verantwortlich: Annelie Buntenbach Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (1. WissZeitVGÄndG) Herausgeber: DGB-Bundesvorstand

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Ein Jahr neues WissZeitVG - Überarbeitung der. Leitlinien für Verträge im wiss.

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Ein Jahr neues WissZeitVG - Überarbeitung der. Leitlinien für Verträge im wiss. Ein Jahr neues WissZeitVG - Überarbeitung der Leitlinien für Verträge im wiss. Mittelbau Novellierung des WissZeitVG Am 17. März 2016 ist das novellierte WissZeitVG in Kraft getreten. Alle ab diesem Datum

Mehr

Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen

Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen Präambel Angesichts eines zunehmenden Wettbewerbs zwischen Wirtschaft,

Mehr

Traumjob Wissenschaft? Osnabrück, 20. Juni 2014 Arne Karrasch

Traumjob Wissenschaft? Osnabrück, 20. Juni 2014 Arne Karrasch Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Niedersachsen Traumjob Wissenschaft? Osnabrück, 20. Juni 2014 Arne Karrasch Was passiert gleich? Rahmenbedingungen Personalstruktur an Hochschulen

Mehr

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse Kodex Gute Arbeit für Hochschulen. FernUniversität Hagen 21.3.12

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse Kodex Gute Arbeit für Hochschulen. FernUniversität Hagen 21.3.12 Prekäre Beschäftigungsverhältnisse Kodex Gute Arbeit für Hochschulen FernUniversität Hagen 21.3.12 Dr. Luzia Vorspel stellvertretende Vorsitzende des PRwiss der Ruhr-Universität Bochum sowie Referatsleiterin

Mehr

Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten

Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.v. 31. Juli 2015 Stellungnahme des Vorstandes der BuKoF zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung

Mehr

Grenzenlos motiviert endlos befristet?

Grenzenlos motiviert endlos befristet? Grenzenlos motiviert endlos befristet? Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz Informationsveranstaltung an der Universität Regensburg 28. November 2013 Dirk Stockfisch ver.di Bezirk Oberpfalz 28.11.2013 Lange

Mehr

Marika Fleischer Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten UNIVERSITÄT ROSTOCK PERSONALRAT FÜR DIE WISSENSCHAFTLICH BESCHÄFTIGTEN (WPR)

Marika Fleischer Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten UNIVERSITÄT ROSTOCK PERSONALRAT FÜR DIE WISSENSCHAFTLICH BESCHÄFTIGTEN (WPR) Information über die Ergebnisse eines Treffens der Personalräte mit den KanzlerInnen der Hochschulen und Vertretern des BM sowie zur geplanten Umsetzung an unserer Universität Marika Fleischer Personalrat

Mehr

1. Transparente Befristungsbedingungen und Vermeidung von Kurzzeitverträgen

1. Transparente Befristungsbedingungen und Vermeidung von Kurzzeitverträgen Leitlinie der Philipps-Universität Marburg für die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Befristungsleitlinie) I. Grundsätze 1. Transparente Befristungsbedingungen

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz Gliederung Novellierung des WissZeitVG Geltende Rechtsnormen zur Befristung von Arbeitsverträgen - Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) - Teilzeit- und

Mehr

Empfehlung der 12. Mitgliederversammlung der HRK am Leitlinien für die Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse

Empfehlung der 12. Mitgliederversammlung der HRK am Leitlinien für die Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse Empfehlung der 12. Mitgliederversammlung der HRK am 24.04.2012 Leitlinien für die Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal HRK Hochschulrektorenkonferenz

Mehr

Die Wissenschaftliche Hilfskraft Ganze Arbeit, halbe Rechte?

Die Wissenschaftliche Hilfskraft Ganze Arbeit, halbe Rechte? Die Wissenschaftliche Hilfskraft Ganze Arbeit, halbe Rechte? Gliederung Der Status der wissenschaftlichen Hilfskräfte innerhalb des wissenschaftlichen Nachwuchses/Mittelbaus - Rechtliche Grundlage (HG

Mehr

Humboldt-Universität zu Berlin Abteilung für Personal und Personalentwicklung

Humboldt-Universität zu Berlin Abteilung für Personal und Personalentwicklung Humboldt-Universität zu Berlin Abteilung für Personal und Personalentwicklung Frage-/katalog zu den Regelungen für befristet beschäftigtes wissenschaftliches Personal der Humboldt-Universität (Hochschulbereich)

Mehr

Abteilung Personal Stand 30. Juni 2016

Abteilung Personal Stand 30. Juni 2016 Abteilung Personal Stand 30. Juni 2016 Orientierung zur Handhabung der Befristung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals auf der Basis des (novellierten) Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Mehr

Beschäftigung studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte nach dem neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Beschäftigung studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte nach dem neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) Beschäftigung studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte nach dem neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) Tanja Ammermann / Birgit Janßen-Schäfer -Personalabteilung- Agenda 19.10.2016 Veränderte

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich Handlungsempfehlung für Vertragsverhandlungen und Entfristungsklagen

Befristete Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich Handlungsempfehlung für Vertragsverhandlungen und Entfristungsklagen Befristete Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich Handlungsempfehlung für Vertragsverhandlungen und Entfristungsklagen Stand: 31.08.2011 Andrea Pfundstein Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht

Mehr

Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen

Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen - zum Umgang mit Befristungen nach dem WissZeitVG und zur Förderung von Karriereperspektiven

Mehr

für die Ausgestaltung von befristeten wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und

für die Ausgestaltung von befristeten wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Richtlinie für die Ausgestaltung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedrich-Schiller- Universität Jena 5. Mai 2015 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Bundesrat Drucksache 395/15 (Beschluss) 16.10.15 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 937. Sitzung

Mehr

Orientierungsrahmen für die Postdoc-Phase und neue akademische Karrierewege Positionen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Orientierungsrahmen für die Postdoc-Phase und neue akademische Karrierewege Positionen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hochschule und Forschung // GEW OLDENBURG, 23. FEBRUAR 2015 // Orientierungsrahmen für die Postdoc-Phase und neue akademische Karrierewege Positionen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Dr.

Mehr

R i c h t l i n i e. Präambel

R i c h t l i n i e. Präambel R i c h t l i n i e für die Ausgestaltung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Präambel Der Friedrich-Schiller-Universität

Mehr

A. Zusammenfassende Bewertung

A. Zusammenfassende Bewertung Stellungnahme des Deutschen Hochschulverbandes zum Referentenentwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (1. WissZeitVGÄndG) Der Deutsche Hochschulverband, dem bundesweit

Mehr

Unangeforderte Stellungnahme

Unangeforderte Stellungnahme Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschussdrucksache 18(18)144 b 03.11.2015 Fraunhofer-Gesamtbetriebsrat, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft u. Organisation (IAO) Unangeforderte

Mehr

DAS WICHTIGSTE ZUM WISSENSCHAFTS ZEITVERTRAGS GESETZ WissZeitVG

DAS WICHTIGSTE ZUM WISSENSCHAFTS ZEITVERTRAGS GESETZ WissZeitVG DAS WICHTIGSTE ZUM WISSENSCHAFTS ZEITVERTRAGS GESETZ WissZeitVG Rat der Doktorandinnen und Doktoranden der FSU Jena beraten von: Dr. Uta Bock, Personaldezernat FSU Jena 1. Oktober 2016 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Richtlinie des Präsidenten zur Beschäftigung des befristeten akademischen Mittelbaus nach der Novelle des WissZeitVG

Richtlinie des Präsidenten zur Beschäftigung des befristeten akademischen Mittelbaus nach der Novelle des WissZeitVG HU 25.04.2016 Der Präsident Richtlinie des Präsidenten zur Beschäftigung des befristeten akademischen Mittelbaus nach der Novelle des WissZeitVG Vorbemerkungen Grundsätzlich sollen alle Beschäftige, die

Mehr

BMBF-Stellungnahme hinsichtlich der Anforderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)

BMBF-Stellungnahme hinsichtlich der Anforderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) BMBF-Stellungnahme hinsichtlich der Anforderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) Ausgangslage: Im November 2016 hat die Wissenschaftliche Begleitung beim Bund-Länder-Wettbewerb Aufstieg

Mehr

Arbeitsrechtliche Aspekte der Wissenschaftlichen Karriere

Arbeitsrechtliche Aspekte der Wissenschaftlichen Karriere Tsnormen zur Arbeitsrechtliche Aspekte der Wissenschaftlichen Karriere Gliederung Geltende Rechtsnormen zur Befristung von Arbeitsverträgen - Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) - Teilzeit- und

Mehr

Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen und Universitätsklinika in der Trägerschaft des Landes NRW

Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen und Universitätsklinika in der Trägerschaft des Landes NRW Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen und Universitätsklinika in der Trägerschaft des Landes NRW LPKwiss c/o Universität Duisburg-Essen, 45117 Essen An das Bundesministerium

Mehr

DORTMUNDER ERKLÄRUNG

DORTMUNDER ERKLÄRUNG Die Kanzlerinnen und die Kanzler der Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen Dortmund, 01.12.2014 DORTMUNDER ERKLÄRUNG zu Muster-Leitlinien guter Beschäftigungsbedingungen für das Personal an den

Mehr

P Änderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und Auswirkungen auf Arbeitsverträge an der Universität Augsburg

P Änderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und Auswirkungen auf Arbeitsverträge an der Universität Augsburg Universität Augsburg Die Präsidentin - 86135 Augsburg An die Herren Dekane Prof. Dr. Peter Hofmann, Prof. Dr. Klein, Prof. Dr. Neuner, Prof. Dr. Bernhard Hofmann, Prof. Dr. Weber, Prof. Dr. Peter und Prof.

Mehr

Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen und Universitätsklinika in der Trägerschaft des Landes NRW

Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen und Universitätsklinika in der Trägerschaft des Landes NRW Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen und Universitätsklinika in der Trägerschaft des Landes NRW LPKwiss c/o Universität Duisburg-Essen, 45117 Essen An das Bundesministerium

Mehr

Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft. Personalversammlung FH Dortmund 24. Januar Referent: Berthold Paschert GEW-Landesverband NRW

Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft. Personalversammlung FH Dortmund 24. Januar Referent: Berthold Paschert GEW-Landesverband NRW Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft Personalversammlung FH Dortmund 24. Januar 2014 Referent: Berthold Paschert GEW-Landesverband NRW 1 Gliederung 1. Ausgangslage: Strukturdefizite von Personalstruktur

Mehr

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG)

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG) Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG) Informationen zum Verständnis und zur Anwendung Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der

Mehr

Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft

Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft Stellungnahme zum Entwurf Bundesvorstand Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft Artikel 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge

Mehr

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes A. Problem und Ziel Die im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) verankerten Sonderregelungen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München An die Präsidentin des Bayerischen

Mehr

TOP: Langjährige Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Drittmittelprojekten

TOP: Langjährige Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Drittmittelprojekten UHH Der Kanzler Mittelweg 177 20148 Hamburg An die Mitglieder des Akademischen Senats der Universität Hamburg 18.04.2018 UHH/K/6 Dr. Martin Hecht Kanzler Mittelweg 177 5. OG, Raum N5007 20148 Hamburg Tel.

Mehr

I. Allgemeine Fragen. II. Qualifizierungsphase

I. Allgemeine Fragen. II. Qualifizierungsphase I. Allgemeine Fragen 1. Worum geht es im Wissenschaftszeitvertragsgesetz? 2. Warum wurde das WissZeitVG jetzt geändert? 3. Was ändert sich jetzt mit der Novellierung des WissZeitVG? 4. Ab wann gelten die

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Bundesrat Drucksache 395/15 BRFuss 04.09.15 Gesetzentwurf der Bundesregierung K - AIS Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes A. Problem und Ziel Die im Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Mehr

Nach 12 Jahren ist alles vorbei! Oder doch nicht?

Nach 12 Jahren ist alles vorbei! Oder doch nicht? Nach 12 Jahren ist alles vorbei! Oder doch nicht? Befristung an der Universität Rostock Grundlagen - Probleme Ansichten Lösungswege Personalversammlungen 18./19.11.2015 UNIVERSITÄT ROSTOCK PERSONALRAT

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Befristete Arbeitsverträge Chancen und Risiken

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Befristete Arbeitsverträge Chancen und Risiken Befristete Arbeitsverträge Chancen und Risiken Gliederung Geltende Rechtsnormen zur Befristung von Arbeitsverträgen - Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) - Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Mehr

2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be

2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be Deutscher Bundestag Drucksache 18/7 18. Wahlperiode 23. 10. 2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel

Mehr

Rundschreiben zur Richtlinie des Präsidenten zur Beschäftigung des befristeten akademischen Mittelbaus nach der Novelle des WissZeitVG vom

Rundschreiben zur Richtlinie des Präsidenten zur Beschäftigung des befristeten akademischen Mittelbaus nach der Novelle des WissZeitVG vom HU Der Vizepräsident für Haushalt, Personal und Technik 10099 Berlin Per E-Mail an Verwaltungsleitungen der - Fakultäten - Zentralinstitute nachrichtlich - P, VPH, VPL, VPF - HGS - Personalrat des Hochschulbereichs

Mehr

Prämien und Zulagen Positionen der Bildungsgewerkschaft GEW Weimar, 8. Dezember 2009 Dr. Andreas Keller,

Prämien und Zulagen Positionen der Bildungsgewerkschaft GEW Weimar, 8. Dezember 2009 Dr. Andreas Keller, Prämien und Zulagen Positionen der Bildungsgewerkschaft GEW Weimar, 8. Dezember 2009 Dr. Andreas Keller, andreas.keller@gew.de Tarifpolitisches Konzept der GEW für den Arbeitsplatz Hochschule/Forschung

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. WHK und LfbA Ganze Arbeit, halbe Rechte?

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. WHK und LfbA Ganze Arbeit, halbe Rechte? WHK und LfbA Ganze Arbeit, halbe Rechte? Gliederung Der Status der wissenschaftlichen Hilfskräfte und der Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) innerhalb des wissenschaftlichen Nachwuchses/Mittelbaus

Mehr

Rahmenkodex. an den staatlichen Bremischen Hochschulen"

Rahmenkodex. an den staatlichen Bremischen Hochschulen Rahmenkodex 11 Vertragssituationen und Rahmenbedingungen von Beschäftigungen an den staatlichen Bremischen Hochschulen" Präambel Gute Beschäftigungsbedingungen des Hochschulpersonals sind unabdingbar,

Mehr

I. Allgemeine Fragen. II. Qualifizierungsphase

I. Allgemeine Fragen. II. Qualifizierungsphase I. Allgemeine Fragen 1. Worum geht es im Wissenschaftszeitvertragsgesetz? 2. Warum wurde das WissZeitVG jetzt geändert? 3. Was ändert sich jetzt mit der Novellierung des WissZeitVG? 4. Ab wann gelten die

Mehr

Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeitsund Sozialrecht (IDEAS), Universität zu Köln

Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeitsund Sozialrecht (IDEAS), Universität zu Köln Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschussdrucksache 18(18)143 a 03.11.2015 Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeitsund Sozialrecht

Mehr

Unangeforderte Stellungnahme

Unangeforderte Stellungnahme Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschussdrucksache 18(18)144 a 03.11.2015 Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen und Universitäts-

Mehr

Herzlich Willkommen. zur Vollversammlung des wissenschaftlichen Mittelbaus der Universität Passau. am Sommersemester 2016

Herzlich Willkommen. zur Vollversammlung des wissenschaftlichen Mittelbaus der Universität Passau. am Sommersemester 2016 Herzlich Willkommen zur Vollversammlung des wissenschaftlichen Mittelbaus der Universität Passau am 08.06.2016 Sommersemester 2016 1 Tagesordnung TOP 1a Vorstellung des Konvents und der Vertreter/innen

Mehr

DFG. Handreichung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

DFG. Handreichung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) Seite 1 von 7 Handreichung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) 1. Novellierung des WissZeitVG Ziele und Ausgangslage Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wurde novelliert und ist

Mehr

Personalversammlung 2013 HERZLICH WILLKOMMEN. Personalrat der Leibniz Universität Hannover

Personalversammlung 2013 HERZLICH WILLKOMMEN. Personalrat der Leibniz Universität Hannover Personalversammlung 2013 HERZLICH WILLKOMMEN ARBEITSZEIT ARBEITSZEIT Niedersachsen 39,8 Std. pro Woche Feste / Regelmäßige Arbeitszeit: Mo Do : 7.30 Uhr bis 16.35 Uhr Fr : 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr Gleitzeitregelung

Mehr

Weiterbildung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Universität. Die Technische

Weiterbildung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Universität. Die Technische Vereinbarung zwischen dem Kanzler der Technischen Universität Dortmund und dem Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten der Technischen Universität ortmund zur Fort- und Weiterbildung Präambel:

Mehr

Personalversammlung des wiss. Personals

Personalversammlung des wiss. Personals Arbeits-, Beschäftigungs- und Qualifikationsbedingungen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität des Saarlandes Personalversammlung des wiss. Personals AK-Forum 25.11.2015

Mehr

Informationen vom Personalrat. Personalversammlung 1. Dezember Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Qualifizierungsbefristungen

Informationen vom Personalrat. Personalversammlung 1. Dezember Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Qualifizierungsbefristungen DER PERSONALRAT Nr. 3/November 2016 Informationen vom Personalrat PR-Aktuell Personalversammlung 1. Dezember 2016 Verschoben! Aus dem Inhalt: Wissenschaftszeitvertragsgesetz Qualifizierungsbefristungen

Mehr

Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg zur anstehenden Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg zur anstehenden Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg zur anstehenden Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Die Landesrektorenkonferenz hält fest, dass gute Arbeit und gesicherte Arbeitsplätze

Mehr

Leitlinien des Rektorats für die Ausgestaltung der Qualifikationsphase an der Universität Bielefeld (Rektoratsbeschluss vom 21.01.

Leitlinien des Rektorats für die Ausgestaltung der Qualifikationsphase an der Universität Bielefeld (Rektoratsbeschluss vom 21.01. Rektorat Leitlinien des Rektorats für die Ausgestaltung der Qualifikationsphase an der Universität Bielefeld (Rektoratsbeschluss vom 21.01.2015) Die Universität Bielefeld strebt innerhalb der finanziellen

Mehr

Richtlinie der Universität Stuttgart zur Befristung von Arbeitsverträgen im wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereich

Richtlinie der Universität Stuttgart zur Befristung von Arbeitsverträgen im wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereich Seite 1 von 5 Richtlinie der Universität Stuttgart zur Befristung von Arbeitsverträgen im wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereich Präambel Für die Universität Stuttgart ist es von herausragender

Mehr

Stellungnahme des Verbands Hochschule und Wissenschaft zum Referentenentwurf (Änderung des WissZeitVG) mit Stand vom

Stellungnahme des Verbands Hochschule und Wissenschaft zum Referentenentwurf (Änderung des WissZeitVG) mit Stand vom Verband Hochschule und Wissenschaft (vhw) im dbb beamtenbund und tarifunion Stellungnahme des Verbands Hochschule und Wissenschaft zum Referentenentwurf (Änderung des WissZeitVG) mit Stand vom 9. 7. 2015

Mehr

Aktuelle Tendenzen im Befristungsrecht. Dr. iur. Vanessa Adam Potsdam, 18. Juni 2015

Aktuelle Tendenzen im Befristungsrecht. Dr. iur. Vanessa Adam Potsdam, 18. Juni 2015 Aktuelle Tendenzen im Befristungsrecht Dr. iur. Vanessa Adam Potsdam, 18. Juni 2015 Gliederung I. Aktuelles zum WissZeitVG II. Aktuelles zum TzBfG III. Kettenbefristung Dr. Adam Befristungsrecht 2 Aktuelle

Mehr

Niederschriftserklärungen

Niederschriftserklärungen 8.03.201 Niederschriftserklärungen I. Niederschriftserklärungen zum TV-L 1. Zu 1 Absatz 2 Buchstabe b: Bei der Bestimmung des regelmäßigen Entgelts werden Leistungsentgelt, Zulagen und Zuschläge nicht

Mehr

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 44/2016, 1. November 2016

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 44/2016, 1. November 2016 Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 44/2016, 1. November 2016 INHALTSÜBERSICHT Verwaltungsvorschriften über die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen

Mehr

Wir sind gekommen, um zu bleiben! Befristete Beschäftigung als

Wir sind gekommen, um zu bleiben! Befristete Beschäftigung als Wir sind gekommen, um zu bleiben! Befristete Beschäftigung als prekäre Beschäftigungsform Themen Befristung als prekäre Beschäftigungsform Umsetzung der Richtlinie 99/70/EG in deutsches Recht TzBfG u.a.

Mehr

Weitere relevante Regelungen:

Weitere relevante Regelungen: Weitere relevante Regelungen: Krankheit/Krankmeldung/Krankenschein: Theorie und Praxis Bestandteile eines Arbeitsvertrags Betriebliche Altersversorgung: Sonderfall befristete Wissenschaftler/innen Familienfreundlichkeit

Mehr

B. Sonderregelungen. 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich -

B. Sonderregelungen. 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - B. Sonderregelungen 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - Diese Sonderregelungen gelten für die Beschäftigten der Hochschulen und

Mehr

Personalamt. Senatsämter Fachbehörden Bezirksämter Landesbetriebe Rechnungshof. Nachrichtlich: Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.v.

Personalamt. Senatsämter Fachbehörden Bezirksämter Landesbetriebe Rechnungshof. Nachrichtlich: Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.v. Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt Personalamt, Steckelhörn 12, 20457 Hamburg Senatsämter Fachbehörden Bezirksämter Landesbetriebe Rechnungshof Nachrichtlich: Arbeitsrechtliche Vereinigung

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2016/018 SEITEN 1-9 DATUM 04.03.2016 REDAKTION Sylvia Glaser Leitlinie guter Beschäftigungsbedingungen für das Personal vom 03.03.2016 Aufgrund des 2 Abs. 4 des Gesetzes

Mehr

Viel Lärm um wenig? Haushalts-, zuwendungs- und personalrechtliche Herausforderungen der Novellierung

Viel Lärm um wenig? Haushalts-, zuwendungs- und personalrechtliche Herausforderungen der Novellierung Zentrum für Wissenschaftsmanagement e.v. Jahrestagung: State of the Art 2015 Die Zukunft der wissenschaftlichen Arbeit: Nach der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Der rechtliche Rahmen Viel

Mehr

15 populäre Irrtümer zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

15 populäre Irrtümer zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft // HOCHSCHULE UND FORSCHUNG // 15 populäre Irrtümer zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz www.wissenschaft.gew.de Impressum Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Mehr

Dienstvereinbarung. vom hips://www.europa- uni.de/de/struktur/gremien/personalrat_wp/index.html

Dienstvereinbarung. vom hips://www.europa- uni.de/de/struktur/gremien/personalrat_wp/index.html Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der S;

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5348 6. Wahlperiode 10.05.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auswirkungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Mehr

Dr. Anna Tschaut, THESIS e. V. Interdisziplinäres Netzwerk für Promovierende und Promovierte

Dr. Anna Tschaut, THESIS e. V. Interdisziplinäres Netzwerk für Promovierende und Promovierte Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschussdrucksache 18(18)143 b 05.11.2015 Dr. Anna Tschaut, THESIS e. V. Interdisziplinäres Netzwerk für Promovierende und Promovierte Stellungnahme

Mehr

Informationen des Personalrats

Informationen des Personalrats Sonderausgabe Wissenschaft Informationen des Personalrats der Georg-August-Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin) Information Nr. 73 - Antonia Hoppenstett 2021 und wovon träumen Sie so? Sonderausgabe

Mehr

Stellungnahme. Ausschussdrucksache 18(18)143 h. Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Öffentliche Anhörung

Stellungnahme. Ausschussdrucksache 18(18)143 h. Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Öffentliche Anhörung Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschussdrucksache 18(18)143 h 10.11.2015 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Stellungnahme Öffentliche Anhörung zum Thema Novellierung

Mehr

Einladung zur Jahrestagung

Einladung zur Jahrestagung Einladung zur Jahrestagung Programm 10.30 Uhr Begrüßung durch Andrea Lange-Vester Sprecherin des Hochschulpolitischen Arbeitskreises des DGB-Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt 10.40 Uhr Teil 1:

Mehr

40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich -

40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - Diese Sonderregelungen gelten für die Beschäftigten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Mehr