Urs Zanoni Krankenkasse optimieren Idealer Versicherungsschutz, tiefere Prämien
Der Autor Urs Zanoni, Gesundheitswissenschafter und ehemaliger Beobachter-Redaktor, ist heute Geschäftsführer des Ärztenetzes medix zürich (urs.zanoni@medix.ch). Autor und Verlag danken Ueli Kieser, Rechtsanwalt im Bereich Sozialversicherungen, für das Verfassen des Kapitels «Das Wichtigste rund um den Spitalaufenthalt» sowie für das Fachlektorat des gesamten Ratgebers. Sie danken des weiteren Regina Jäggi, Rechtsanwältin im Beobachter-Beratungszentrum, für das Verfassen des Kapitels «Die 10 häufigsten Fragen». Dieser Ratgeber basiert auf dem gesetzlichen Stand von August 2009. Neuerungen finden Sie laufend auf www.beobachter.ch/krankenversicherung. Beobachter-Buchverlag 2009 Axel Springer Schweiz AG Alle Rechte vorbehalten www.beobachter.ch Herausgeber: Der Schweizerische Beobachter, Zürich Lektorat: Christine Klingler Lüthi Satz: Focus Grafik Cover: Samuel Jordi ISBN 978 3 85569 422 8 epdf ISBN 978 3 85569 672 7 Dieses Buch wurde auf chlor- und säurefreiem Papier gedruckt.
Inhalt Vorwort...8 1. Die 10 häufigsten Fragen...10 2. Was Krankenkassen bieten: ein Überblick...14 3. So funktioniert die Grundversicherung...17 Das Standard- oder Basismodell...17 Alternative Versicherungsmodelle...18 Hausarztversicherung (Ärztenetz)...20 Versicherung für ein Gesundheitszentrum (HMO)...20 Listen- oder Lightmodell...21 Telemedizinisches Modell (Telefonberatung, Telmed)...22 So finden Sie das passende Modell...22 Was kostet die Grundversicherung?...24 Die Prämien...24 Die Jahresfranchise...25 Der Selbstbehalt...26 So können Sie Prämien sparen...27 Die Unfalldeckung ausschliessen...27 Ein alternatives Versicherungsmodell wählen...28 Die Jahresfranchise erhöhen...28 Die Kasse wechseln...30 Semester- oder Jahreszahlung...30 Den Militärdienst melden...31 Wenn es eng wird: die Prämienverbilligung...31 Zahlungsverzug: trotzdem gedeckt...31
4. So funktionieren Zusatzversicherungen...33 Ambulante Zusatzversicherungen...33 Auslandschutz...35 Komplementärmedizinische Behandlungsmethoden...35 Nicht-ärztliche Psychotherapie...36 Nicht-kassenpflichtige Medikamente...36 Zahnstellungskorrektur für Kinder...37 Dies und das...37 So finden Sie das passende Produkt...38 Spitalzusatzversicherungen...39 Allgemeine Abteilung ganze Schweiz...40 Halbprivate Abteilung...40 Private Abteilung...41 Flexible Modelle...42 Hotellerie-Modelle...43 Gesundheitsfragebogen korrekt ausfüllen...43 Vorsicht bei Maklern...44 Risikogerecht sparen...45 Sparen beim Spitalzusatz...47 Mit den Prämien in Verzug: handeln statt warten...49 Zahlungsschwierigkeiten: Was tun?...50 5. Die Versicherung wechseln...51 Die Grundversicherung wechseln...51 So klappts ohne Probleme...53 Die Zusatzversicherung wechseln...54 Ordentliche Kündigung...55 Kündigung bei Prämienerhöhung...56 Kündigung im Schadenfall...56 Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen...57
6. Das zahlt die Grundversicherung...59 Die eine Kasse zahlt die andere nicht...59 Die Pflichtleistungen...61 Behandlungen bei der Ärztin...62 Der Arzt muss aufklären...62 Vom Arzt verordnete Behandlungen bei anderen Fachleuten...63 Chiropraktik...64 Im Spital...64 Krankenpflege zu Hause oder im Pflegeheim...65 Ambulante und stationäre Rehabilitation...67 Badekuren...68 Psychotherapie...68 Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen...69 Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen...70 Brillen und Kontaktlinsen...70 Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung dienen...71 Zahnbehandlungen...72 Rettungen und Transporte...72 Leistungen nach einem Unfall...73 Notfallbehandlung im Ausland...74 Plastische Chirurgie...75 Führt Selbstverschulden zu einer Leistungskürzung?...76 Schadenminderungspflicht: die Kosten tief halten...77 Eine Zweitmeinung einholen...78 Arztrechnungen: Augen auf!...79 7. Mutterschaft und Kinder...81 Schwangerschaft und Geburt...81 Normale Schwangerschaft...81 Risikoschwangerschaft...82
Pränatale Tests...83 Geburt im Spital...84 Entbindung im Geburtshaus...84 Hausgeburt...85 Nach der Geburt...85 Unfruchtbarkeit und künstliche Schwangerschaft...86 Die Leistungen für Babys, Kinder und Jugendliche...87 Vorsorgeuntersuchungen für Kleinkinder...88 Impfungen und weitere Behandlungen für Schulkinder...89 8. Medikamente und Apotheken...91 Auf diese Listen kommt es an...91 Spezialitätenliste und Generika...92 Limitationen und andere Einschränkungen...93 Weitere Listen...94 Wenn die Leistungspflicht umstritten ist...95 Heikle Spezialfälle...95 Übergewicht, Haarausfall, Impotenz & Co....98 Die Leistungen der Apotheken...99 Medikamenten-Check...100 Bezugs-Check...100 9. Spitalaufenthalt: das Wichtigste in Kürze...102 Vorgängig zu klären...102 Spitalbedürftig ja oder nein?...102 Welches Spital?...104 Die wichtigsten Schritte zusammengefasst...105
Anhang...108 Checklisten und Musterbriefe...108 Checkliste: Wahl der Krankenkasse...108 Checkliste: Spitalzusatzversicherung...109 Musterbrief: Kündigung der Grundversicherung...110 Musterbrief: Anmeldung der Grundversicherung bei einer neuen Krankenkasse...111 Musterbrief: Kündigung der Zusatzversicherung...112 Musterbrief: Kostengutsprache für Spitalaufenthalt verlangen...113 Links und Adressen...114 Weitere Beobachter-Ratgeber...116
Vorwort 7,5 Millionen Versicherte fragen sich jeden Herbst, wie stark wohl die Prämie ihrer Krankenkasse steigen wird: Sind es zehn Prozent oder gar noch mehr? Das führt von selbst zu den Folgefragen: Gibt es billigere Varianten für einen Versicherungsschutz, lohnt sich gar ein Wechsel der Krankenkasse, oder habe ich Anspruch auf staatliche Unterstützung? Dieser Beobachter-Ratgeber beantwortet neben den finanziellen auch viele andere Fragen zur Krankenversicherung: Welche Leistungen zahlt die Grundversicherung? Wie profitiere ich von alternativen Versicherungsmodellen? Was muss ich bei einem Spitalaufenthalt beachten? Wann sind Zusatzversicherungen sinnvoll? Was muss ich tun, wenn ich die Prämien nicht mehr zahlen kann? Der frühere Beobachter-Redaktor Urs Zanoni geht all diesen Fragen auf den Grund und liefert kompetente Antworten. Dabei klärt er auch viele Missverständnisse und Irrmeinungen. Alle in der Schweiz wohnhaften Menschen sind obligatorisch einer Krankenversicherung angeschlossen. Sie tun deshalb gut daran, die Entwicklungen im Gesundheitswesen aufmerksam zu verfolgen. Denn die Politik will nun die Kostensteigerungen bei den Krankenkassenprämien energisch bremsen. Das klingt für die Versicherten zwar gut, ist aber weitgehend eine Umverteilungsübung: Die Kranken werden künftig noch mehr aus der eigenen Tasche zahlen, und die Gesunden werden weniger «belohnt». Die Rechnung sieht nicht sehr freundlich aus für die Versicherten: Die Prämien steigen weiter nur der Zuwachs wird etwas gebremst. Gleichzeitig ist absehbar, dass bisher versicherte Leistungen nicht mehr bezahlt oder ausschliesslich über die Zusatzversicherung gedeckt werden. 8
Es wird deshalb immer wichtiger, das Notwendige und das vielleicht nur Wünschbare in der eigenen Versicherung sorgfältig zu unterscheiden. Es herrscht momentan viel Hektik rund um die Krankenkassen und die Gesundheitskosten. Der vorliegende Beobachter-Ratgeber gibt eine unaufgeregte, leicht verständliche Übersicht und unterstützt Sie so bei der Wahl eines guten und erst noch erschwinglichen Versicherungsschutzes. Selbst wenn die Politik zur Kosten-Notbremse greifen sollte, behält das Buch seinen Wert: Sie finden die neusten Informationen laufend in unserem Krankenkassendossier auf der Beobachter-Homepage (www.beobachter.ch/krankenversicherung). Balz Hosang Publizistischer Leiter Beobachter Zürich, im August 2009 9
1. Die 10 häufigsten Fragen Rechtzeitig abschicken Die Krankenkasse sagt, meine Kündigung sei verspätet, weil sie erst am 1. Dezember angekommen ist. Gilt nicht der Poststempel? Nein, bei einer Kündigung ist immer das Empfangsdatum massgebend. Die Kündigung der Grundversicherung muss also bis zum letzten Arbeitstag im November und diejenige einer Zusatzversicherung in der Regel bis zum letzten Arbeitstag im September bei der Kasse eingehen. Eine verspätete Kündigung ist aber dennoch gültig, einfach erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Mehr Informationen zur Kündigung finden Sie ab Seite 51. Ich habe im Supermarkt eine Kniebandage gekauft. Kann ich die Rechnung meiner Krankenkasse schicken? Nein. Medizinische Hilfsmittel werden von der Grundversicherung nur bezahlt, wenn sie einerseits in der sogenannten Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) enthalten sind und andererseits bei einer vom Kanton zugelassenen speziellen Abgabestelle gekauft werden. Mehr Informationen zur MiGeL finden Sie auf Seite 71. Leistungsstopp vermeiden Ich konnte in letzter Zeit meine Prämien nicht zahlen. Jetzt hat die Kasse einen Leistungsstopp verfügt. Was kann ich machen? Die Leistungssperre wird erst wieder aufgehoben, wenn alle offenen Beträge inklusive Mahn- und Betreibungsgebühren bezahlt sind. Wenn Ihnen die Bezahlung innert nützlicher Frist nicht möglich ist, wenden Sie sich am besten sofort an die Sozialberatungsstelle 10
Ihrer Wohngemeinde. Möglicherweise kann zusammen mit dem Kanton eine Lösung zur Übernahme der Schulden gefunden werden. Mehr Informationen dazu finden Sie auf Seite 31. Darf die Krankenkasse auch bei einem Unfall die Jahresfranchise abziehen? Ja, sofern Sie eine Unfalldeckung bei der Krankenkasse im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung haben und nicht über den Arbeitgeber versichert sind. Die Leistungen der Krankenkasse richten sich nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), und dieses sieht bei allen Leistungen die Kostenbeteiligung der versicherten Person mittels Franchise und Selbstbehalt vor. Einzige Ausnahme sind Mutterschaftsleistungen. Mehr Informationen zu Selbstbehalt und Franchise finden Sie ab Seite 25. Darf die Kasse für die gleiche Behandlung zwei Jahresfranchisen verrechnen? Ja, falls die Behandlung in zwei Kalenderjahre fällt. Massgebend für die Anrechnung der Jahresfranchise ist nicht die Behandlung als Ganzes, sondern das Datum des jeweiligen einzelnen Behandlungsschrittes. Ärzte und Spitäler müssen also immer per 31. Dezember ihre Leistungen abrechnen, auch wenn die Behandlung noch weiter andauert. Mehr Informationen dazu finden Sie auf Seite 26. Warum bezahlt meine Kasse den Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik nicht? Oft liegt bei dieser Frage der Knackpunkt in der Voraussetzung der sogenannten Spitalbedürftigkeit. In vielen Fällen stellt sich die Krankenkasse auf den Standpunkt, es liege keine Spitalbedürftigkeit vor, die Rehabilitation könne ambulant durchgeführt werden, was natürlich billiger ist. Auch wenn Ihr Arzt den Reha-Aufenthalt als Dauerstreit Reha 11
notwendig erachtet, bedeutet dies nicht, dass die Kasse sich dieser Meinung anschliessen muss. Bei einer Rehabilitation muss immer vorgängig eine Kostengutsprache der Kasse mit Bewilligung des Vertrauensarztes eingeholt werden. Mehr Informationen zum Thema Spitalbedürftigkeit finden Sie ab Seite 102. Spezialbeitrag für Alleinstehende Nach einem Spitalaufenthalt hat mir die Krankenkasse nicht nur die Franchise und 10 Prozent Selbstbehalt abgezogen, sondern auch noch einen Betrag von 10 Franken pro Tag im Spital. Weshalb? Dieser zusätzliche Beitrag an die Kosten des Aufenthalts im Spital ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und der dazugehörigen Verordnung ausdrücklich vorgesehen. Wer jedoch mit einem oder mehreren Familienmitgliedern in einem gemeinsamen Haushalt lebt, muss diesen Beitrag nicht bezahlen. Der Gedanke dahinter ist, dass allein lebende Personen bei einem Spitalaufenthalt Haushaltskosten sparen. Vollkommen logisch ist das Ganze allerdings nicht. Mehr Informationen zum Spitalbeitrag finden Sie auf Seite 26. AVB beachten Ich habe eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin. Jetzt schreibt mir die Kasse, dass sie in Zukunft die Rechnungen meiner langjährigen Kinesiologin nicht mehr bezahlen werde, weil sie nicht mehr auf ihrer Liste sei. Darf sie das? Ja. Aufgrund der im Bereich der Zusatzversicherungen geltenden Vertragsfreiheit darf die Kasse den Umfang ihrer Leistungen grundsätzlich beliebig festlegen. Dies macht sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Dort findet sich in der Regel auch ein Hinweis auf die Liste der sogenannten Leistungserbringer, die aber meist separat bei der Kasse verlangt werden muss. Leistungen von Therapeuten, die nicht auf dieser 12