Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) zum Eckpunktepapier Ausschreibung Photovoltaik Ausschreibung vom 14.07.



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Transkript:

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) zum Eckpunktepapier Ausschreibung Photovoltaik Ausschreibung vom 14.07.2014 Allgemeines: Die DGS befürchtet mit Einführung der Ausschreibungen für PV-Anlagen eine zunehmende Unsicherheit bei Investoren und höhere Kosten gegenüber den bisher kalkulierten Vergütungen. Um bei einer Ausschreibung mitzubieten, ist ein nicht geringer organisatorischer Aufwand zu leisten, das Projekt ist intensiv zu planen, um die Wirtschaftlichkeit hinreichend genau berechnen zu können um schließlich einen Abgabepreis zu bestimmen. Vor Teilnahme bei der Ausschreibung soll auch eine finanzielle Sicherheit hinterlegt werden. Nach Abgabe des Gebotes bleibt die Unsicherheit, ob das Projekt einen Zuschlag erhält und wirklich gebaut werden kann. Nur dann können auch die Vorbereitungsund Planungskosten aus Sicht des Investors oder Projektierers wieder eingespielt werden. Ansonsten müssen die Kosten auf andere realisierte Projekte umgelegt werden. Die Abgabefrist für diese Stellungnahme, sowie der gesamte Zeitplan für die Erstellung der Verordnung, sind leider sehr ambitioniert. Es bleibt zu hoffen, dass es dabei nicht zu Fehlern kommt, die größere Auswirkungen auf die Branche und den weiteren Ausbau der PV in Deutschland haben. Die Marktteilnehmer der Photovoltaik in Deutschland sind schnelle Umstellungen gewohnt. Es ist jedoch fraglich, ob die Veränderungen (auch insbesondere im Bereich der Anlagenfinanzierung von Banken) so schnell an des neuen Systems angepasst werden können. Ansonsten droht eine Bremse des Ausbaus. Das neue Ausschreibemodell gilt für Anlagen, die eine finanzielle Förderung aus dem EEG erhalten möchten. Anlagen, deren erzeugter Strom vollständig, z.b. vom investierenden Gewerbebetrieb, selbst aufgenommen werden, sind nicht betroffen. Gemäß 55 Abs. 2 Satz 3 sind nur Anlagen betroffen, die den Strom vollständig einspeisen. Wie werden dann zukünftig Anlagen behandelt, die zum teilweisen Eigenverbrauch (z.b. 50 % Eigenverbrauch, 50 % Einspeisung) geplant werden (insbesondere später bei Dachanlagen)? Nach 37 kann für diese Anlagen keine Förderung in Form der Einspeisevergütung mehr in Anspruch genommen werden. Ob diese Anlagen von den Direktvermarktern akzeptiert werden, erscheint uns derzeit fraglich. Folgende Anregungen möchten wir hinsichtlich des Eckpunktepapiers (Stand 14.7.2014) machen, wir haben die Vorschläge nach der Reihenfolge der Behandlung im Eckpunktepapier aufgereiht: Seite 1/6

Stellungnahme zu Ausschreibungsgegenstand a) Ausschreibegegenstand: Die DGS begrüßt die Erhöhung der Projektgröße auf 25 MW, da damit möglicherweise der Anschluss zu anderen Ländern, die vielfach Anlagen in dieser Größe errichten, gefunden werden kann. b) Zusammenfassung der Module Hier sollten aus unserer Sicht keine neuen Kriterien, sondern die bestehenden Regelungen beibehalten werden. Wir haben bei uns jedoch keine Erfahrung, ob dies im Grenzbereich sinnvoll eingesetzt werden kann. c) Flächenverfügbarkeit Sollten die Flächenkriterien entfallen, so wird die Zahl der möglichen Projekte deutlich ansteigen. Bei einer Verschärfung der Kriterien werden weniger Anlagen in die Ausschreibungen gelangen. Mit dem Risiko, dass die Anzahl der Projekte und Teilnehmer nicht den Erwartungen entspricht. Die DGS spricht sich für eine Aufhebung der Flächenvorgaben aus. Durch die Forderung eines vorliegenden Bebauungsplanes ist aus unserer Sicht eine ausreichende Steuerungsmöglichkeit der Kommunen gegeben. Dies würde eine Vereinfachung darstellen. d) Regionale Verteilung Die DGS hat sich bereits bei den vergangenen EEG-Änderungen dafür ausgesprochen, dass bei der Förderung die unterschiedlichen Erträge in der regionalen Verteilung berücksichtigt werden. Beim Ausschreibeverfahren wird nun ausschließlich auf die Höhe der gleitenden Marktprämie abgehoben. Bei gleicher Anlagentechnik ist dieser Wert an Standorten mit höheren Strahlungen geringer als an Standorten mit kleinerer Strahlung. Durch größere Flächen insbesondere in Ostdeutschland wurden in den vergangenen Jahren auch viele Freilandanlagen im Norden gebaut. Im Rahmen der Ausschreibung gehen wir davon aus, dass zwar weiter regionale Stadtwerke und Energiegenossenschaften ein Interesse haben, Projekte in ihrer Region umzusetzen, aber dass es unter den geplanten Rahmenbedingungen deutlich schwieriger sein wird. Wir befürchten, dass sich eine Konzentration auf Standorte in Bayern und Baden- Württemberg ergeben wird. Denkbar wäre, dem mit einem Korrekturwert bei der Bewertung zu berücksichtigen, um der Konzentration entgegenzuwirken. Eine breite Streuung der Anlagen über die Republik wäre auch hinsichtlich der Akzeptanz in der Bevölkerung positiv zu bewerten. Seite 2/6

Stellungnahme zu Ausschreibungsvolumen Die DGS begrüßt die Erhöhung der Gesamt-Ausschreibeleistung auf 600 MW (statt 400 wie im Gesetzesentwurf). Wir würden es selbstverständlich begrüßen, wenn eine möglichst große Leistung auch wirklich realisiert wird. Um eine rasche Energiewende hin zu 100 % Erneuerbarer Energie zu erreichen, ist aber ein noch höherer Zubau notwendig! Stellungnahme zu Ausschreibungsverfahren a) Ausschreibeverfahren Zu den verschiedenen Ausschreibeverfahren können wir uns mangels Erfahrung keine Meinung bilden, halten das skizzierte statische pay-as-bid -Verfahren für praktikabel. b) Bestimmung Höchstpreis Hier halten wir eine Preisfestlegung sinnvoll, in der die Erfahrungen von Wissenschaft, den betroffenen Verbänden und den Betreibern eingeht. Hier könnte z.b. zweimonatlich eine Muster-Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Ansatz der aktualisierten Marktpreis-Erwartung etc. fortgeschrieben werden. c) Aspekte für den Erfolg Wir gehen davon aus, dass die Anzahl von 2 bis 3 Ausschreiberunden pro Jahr zu gering angesetzt ist. Um monatelange Wartezeiten bei Investoren zu vermeiden, sollten mindestens vier, besser sechs Runden pro Jahr angesetzt werden. Insbesondere die Verabschiedung eines B-Planes ist zeitlich seitens der Projektentwicklung schwer einzuschätzen, da diese von der Geschwindigkeit der beteiligten Kommune, aber auch von Einsprüchen, Gutachten etc. abhängt. Sind die Ausschreiberunden nur 2 Monate auseinander, so kann ein solches Projekt mit nahezu statischen Randbedingungen umgesetzt werden. Sollte bei nur zwei Runden pro Jahr eine Runde gerade verpasst sein, so rutsch das Projekt u.u. sogar in das Folgejahr. Das Risiko, dass sich in dieser Zeit die Randbedingungen weiter ändern und das Projekt dann nicht wie geplant realisiert werden kann, ist groß. Seite 3/6

Stellungnahme zu Qualifikationsanforderungen/ Pönalen a) Teilnahmebedingungen und Anforderungen Die skizzierten Ausschreibebedingungen bevorzugen Bieter, die in finanzstarke Konzerne eingebunden sind und behindern kleine Anbieter wie regionale Projektentwickler und Energiegenossenschaften. Die Mischung aus materiellen und finanziellen Qualifikationsanforderungen halten wir für gut geeignet. Jedoch sollten hier noch Änderungen vorgenommen werden. Hierzu auch unser Vorschlag unter dem nächsten Punkt (Zuschlagserteilung) b) Pönalen/Strafzahlungen siehe d) c) weitere Modelle Alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass regionale Stadtwerke, Gewerbebetriebe oder Energiegenossenschaften einen einfachen Zugang zum Ausschreibeverfahren haben, sind geeignet, die Realisierungsrate hoch zu halten. Je regionaler die Projekte eingebunden sind, desto höher ist der Wille der Beteiligten. Im Gegensatz zu einem Konzern wird eine Energiegenossenschaft auch bei einer geringen Verschlechterung der Randbedingungen ein geplantes und zugeschlagenes Projekt sehr sicher realisieren. d) Höhe der Bid-Bonds Aus der gleichen Argumentation wie in c) sollte hier bei den finanziellen Spannen unbedingt die untere Grenze angesetzt werden. Nur das kann helfen, möglichst viele Bieter zur Teilnahme zu bewegen. Hohe Kosten schon vor Ausschreibung sind für kleinere Bieter ein großes Hemmnis. e) Finanzierungskosten Zu den Auswirkungen auf die Finanzierungkosten können wir keine Angaben machen. Wir gehen jedoch davon aus, dass diese Kosten leicht steigen werden, da die zeitliche Unsicherheit des Zuschlages Projekte riskanter machen. f) Rückgabe von Förderberechtigungen Dies sollte unbedingt möglich sein, da eine Umsetzung eines großen PV-Projektes immer von vielen externen Randbedingungen abhängt, die bei negativer Entwicklung auch ein Projekt in die Unwirtschaftlichkeit führen können. Z.B. kann der Rückzug einer potentiell finanzierenden Bank die Umsetzung verhindern. Die Ursache ist hier aber nicht dem Bieter zuzuschreiben. Auch Preis- oder Zinsentwickungen liegen außerhalb des Einflussbereiches des Bieters. Seite 4/6

Plausibel wäre, die Rückgabe mit einer pauschalen Kostenbelastung auszustatten und die Kapazität bei der folgenden Bieterrunde neu anzubieten. Wir halten jedoch eine Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdverschulden für nur schwer machbar. Z.B. bei einer Zinsänderung der Finanzierungskosten: Ist das Fremdverschulden (da objektive äußere Änderung der Zinssätze) oder intern (da eigenverschuldet nicht mit einer Zinsänderung kalkuliert wurde)? Es sollte eine Rückgabe ohne Angabe von Gründen möglich sein. Für uns ist noch der Hinweis wichtig, dass es aus unserer Sicht wichtig ist, dass Projekte, die keinen Förderbescheid erhalten haben, in überarbeitete Form an einer kommenden Ausschreibungsrunde wieder teilnehmen können. Eine zeitliche Sperrfrist o.ä. ist nicht zielführend. Stellungnahme zu Zuschlagserteilung und Übertragbarkeit Für die DGS greift die reine Zuschlagserteilung nach der Gebotshöhe zu kurz. Weitere Aspekte, die bewertet werden sollten: A) Qualität Hier ist derzeit keine Überwachung der Anlagenqualität vorgesehen. Aus unserer Sicht fördert das unter der starken Berücksichtigung des Preisdruckes nicht die qualitative Installation, die dann über Jahre eine zuverlässige Stromerzeugung sichert. Hier wäre u.u. eine Abnahme der Anlage nach Fertigstellung oder eine ähnliche Qualitätsbestätigung als Kriterium geeignet und zu fordern. B) Netzdienlichkeit / Systemverantwortung Hier sieht die DGS einen Fehler bei der Gestaltung: In der Vergangenheit wurde immer wieder die Verantwortung der Photovoltaik bei steigendem Produktionsanteil für die Netzstabilität etc. betont. Auch die derzeit laufende 50,2-Hz-Umrüstung geht in diese Richtung. Es erschließt sich uns nicht, warum nicht im Rahmen der Ausschreibungen nicht z.b. die Netzdienlichkeit als Vergabekriterium mit eingebunden werden kann. Aufgrund der Anbieterstruktur (größere, eher industrielle Anbieter der Anlagentechnik) kann insbesondere im Bereich der großen Freilandanlagen Netzdienlichkeit am besten und am einfachsten (und gleichzeitig mit den größten Leistungen bzw. Strommengen) geliefert werden. Warum sollen PV-Anlagen, die in der Nähe von Gewerbegebieten errichtet werden sollen und damit die Netzversorgung stützen, nicht eher einen Zuschlag erhalten als Anlagen, die weit ab vom Bedarf errichtet werden? Seite 5/6

Aus unserer Sicht wäre ein recht einfacher Punktekatalog hier hilfreich, in dem z.b. folgende Punkte bewertet werden könnten: - Anbindung der Anlage an ein Speichersystem - Bereitstellung von Minutenreserve etc. - technische netzstützende Maßnahmen der Anlage - Nähe zu Verbrauchern/Netzbelastung Dies könnte im Sinne einer Positivbewertung des technischen Anlagenkonzeptes und einer Bestätigung des Netzbetreibers realisiert werden. Förderberechtigung: Diese muss aus unserer Sicht projektbezogen erfolgen. Damit kann auch vor oder nach Zuschlagserteilung sichergestellt werden, dass das Projekt veräußert werden kann (z.b. von einem Generalunternehmer an einen Investor oder auch von der finanzierenden Bank weiterbetrieben werden kann), ohne dass die Förderung gefährdet ist. Dies ist oftmals ein gängiges Vorgehen bei größeren PV-Projekten Eine personenbezogene Zuschlagserteilung könnte insbesondere bei großen Konzernen zu Mehrfachbewerbungen führen, die in der Folge nur teilweise umgesetzt werden (können). Einen Handel von Förderberechtigungen halten wir nicht für zielführend. Eine zulässige Übertragbarkeit ist bei projektbezogenem Zuschlag immer dann gegeben, wenn das Projekt bleibt, jedoch die Rechtsform o.ä. des Bieters geändert wird. Dies ist im Sinne des Ausbaus der Erneuerbaren Energien vorteilhaft. Pforzheim, den 22.7.2014 Dipl.-Phys. Jörg Sutter für das DGS-Präsidium Weitere Infos: www.dgs.de. Rückmeldungen zur Stellungnahme bitte an info@dgs.de Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS e.v.) DGS e.v. Tel +49 (0)30 / 293812-60 Wrangelstr. 100 Fax +49 (0)30 / 293812-61 10997 Berlin Email info@dgs.de www.dgs.de Seite 6/6