Unterweisung für Lehrkräfte und Schüler zur Ausstattung und zum Verhalten in Fachräumen der Physik gemäss Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht in der Fassung vom 27.2.2013 und DGUV BG/GUV-SR 2003 bzw. DGUV BG/GUV-SR 2004 sowie Veröffentlichungen des LS, der Unfallkasse NRW: Sichere Schule und anderer Institutionen Die Präsentation wurde mit großer Sorgfalt erstellt; dennoch kann keine Garantie für komplette Korrektheit / Vollständigkeit gegeben werden.
Unterweisung von Lehrkräften und Schülern zur Ausstattung und zum Verhalten in Fachräumen der Physik Übersicht: Verantwortlichkeiten Unterweisung für Schüler und ihre Dokumentation Unterweisung für Lehrkräfte und ihre Dokumentation
Verantwortlichkeiten ( RISU, S. 14-17) Die Schulleitung hat die grundsätzliche Verantwortung für Gefährdungsbeurteilungen Schutz- und Hygienemaßnahmen Betriebsanweisungen Unterweisungen und Belehrungen von Schülern, Lehrkräften, anderem Personal Die Schulleitung kann bestimmte Aufgaben, die sich aus dieser Verantwortung ergeben, an fachkundige und eigenverantwortlich tätig werdende Lehrkräfte schriftlich übertragen.
Verantwortlichkeiten ( RISU, S. 14-17) Die Lehrkraft hat die Verantwortung für Tätigkeiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen (unter Berücksichtigung des Reifegrades und des Kenntnisstandes der Schüler) Der Sachkostenträger hat die Verantwortung für Bau und Ausstattung der Schulen Verbrauchsmaterialien (Ver- und Entsorgung) Sicherheitsunterweisung (für Hausmeister, Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturpersonal)
Unterweisung für die Schüler Die Unterweisung der Schüler durch die Lehrkraft ist einmal pro Halbjahr durchzuführen und im Klassenbuch/Kursheft zu dokumentieren. Dies kann anhand einer Fachraumordnung geschehen (allgemeine Verhaltensregeln, Verhalten in Gefahrsituationen, Verhalten während des Unterrichts). Muster
Unterweisung für die Schüler In den Lehr- und Übungsräumen allgemein zugänglich Hinweise zu Brandschutz Erste Hilfe Verhalten bei Unfällen im Unterricht
Beispiele für Sicherheitseinrichtungen/-maßnahmen Erste Hilfe Voll ausgestattete Verbandskästen nach DIN 13157 C in Bereichen mit erhöhter Gefährdung griffbereit Bild Verbandskasten Notruftelefon jederzeit intakt Hinweise zur Ersten Hilfe mit Notrufnummer
Beispiele für Sicherheitseinrichtungen/-maßnahmen Fluchtwege Flucht- und Rettungsplan Fluchtwege / Notausgänge sind zu kennzeichnen und frei zu halten Die Türen der Ausgänge müssen jederzeit von innen ohne Hilfsmittel nach draußen zu öffnen sein
Beispiel für Hygiene-Einrichtungen Hygiene Waschbecken mit Seifenspender und Einmalhandtüchern Kein Essen, Trinken, Schminken, Rauchen, Schnupfen
Beispiele für Sicherheitseinrichtungen/-maßnahmen Brandschutz Geräte zur Brandbekämpfung (Feuerlöscher, Löschsand, Löschdecke) Augendusche Bei Verätzungen der Augen mindestens 10 Minuten spülen
Unterweisung für die Schüler Fachraumordnung II Muster Auf spezielle Gefährdungen und deren Vermeidung sind die Schüler bei den einzelnen Versuchen direkt hinzuweisen.
Unterweisung für Lehrkräfte Die Unterweisung der Lehrkräfte findet einmal jährlich statt. Sie muss bei besonderen Anlässen zusätzlich stattfinden : neue Kollegin / neuer Kollege / Praktikanten / Referendare neue Gefährdungen nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen
Unterweisung für Lehrkräfte Die Unterweisung der Lehrkräfte zu den Fachräumen umfasst auch folgende Punkte (keine Garantie für Vollständigkeit): Inhalt der Fachraumordnung Aufsichtspflicht beim Experimentieren Details zu Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsmaßnahmen Schüler als Helfer Versuche an Schülern Sammlungsräume sowie Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen als Teile der gesamten Sicherheitsrichtlinien
RISU, S. 16: Unterweisung der Lehrkräfte Die Aufsichtspflicht beim Experimentieren Schülerinnen und Schüler dürfen in der Regel nur unter Anleitung und Verantwortung der Lehrkraft Versuche durchführen. Die Lehrkraft ist dabei zu einer dem Alter und der Reife der Schülerinnen und Schüler entsprechenden Aufsicht verpflichtet Die Lehrkraft kann in Einzelfällen Schülerinnen und Schüler auch ohne ständige Aufsicht experimentieren lassen, wenn sie nach den bisherigen Unterrichtserfahrungen mit diesen davon ausgehen kann, dass sie mit den zur Verfügung gestellten Geräten und Chemikalien sachgerecht umgehen. Alleinarbeit ist nicht erlaubt.
RISU, S. 16: Unterweisung der Lehrkräfte Die Aufsichtspflicht beim Experimentieren Schülerinnen und Schüler dürfen in der Regel nur unter Anleitung und Verantwortung der Lehrkraft Versuche durchführen. Die Lehrkraft ist dabei zu einer dem Alter und der Reife der Schülerinnen und Schüler entsprechenden Aufsicht verpflichtet Die Lehrkraft kann in Einzelfällen Schülerinnen und Schüler auch ohne ständige Aufsicht experimentieren lassen, wenn sie nach den bisherigen Unterrichtserfahrungen mit diesen davon ausgehen kann, dass sie mit den zur Verfügung gestellten Geräten und Chemikalien sachgerecht umgehen. Alleinarbeit ist nicht erlaubt.
Unterweisung der Lehrkräfte Beispiele zu Sicherheitseinrichtungen und -maßnahmen Lehrertisch: Gasabsperrhahn; Medientableau mit Extra- Steckdose für Computer (nicht für Experimente erlaubt)
Unterweisung der Lehrkräfte Beispiele zu Sicherheitseinrichtungen und -maßnahmen Elektrische und Gas-Anlagen Not-Aus-Einrichtungen (vor Experimenten mit berührungsgefährlicher Spannung ist die Funktion immer zu prüfen) Zentrale Schalter für die Stromkreise und die Gaszufuhr an die Experimentierstände müssen gegen unbefugtes Einschalten gesichert sein (z.b. mit Schlüsselschalter)
RISU, S. 16: Unterweisung der Lehrkräfte Schüler als Helfer Die Mithilfe von Schülerinnen und Schülern beim Heranholen von Geräten und Stoffen, beim Aufbau der Geräte und beim Durchführen der Versuche ist nur erlaubt, wenn weder für sie noch für Dritte eine gesundheitliche Gefährdung zu befürchten ist.
RISU, S.17: Unterweisung der Lehrkräfte Versuche an Schülerinnen und Schülern Experimente an Schülerinnen und Schülern dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine Schädigung des Organismus ausgeschlossen ist und hygienische Erfordernisse gewährleistet sind. Bei Abnahme elektrophysiologischer Signale dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die dem Medizinproduktegesetz bzw. der Medizingeräteverordnung entsprechen oder vollständig vom Stromnetz getrennt betrieben werden und an denen keine berührungsgefährlichen Spannungen auftreten können. Verboten sind: Blutentnahme, Experimente mit ionisierenden Strahlen, Experimente mit berührungsgefährlichen Spannungen
Unterweisung für Lehrkräfte Sammlungsräume RISU, S. 16: Bevor experimentiert wird, hat sich die Lehrkraft mit der Handhabung der Geräte und dem Reaktionsablauf / Versuchsablauf vertraut zu machen. Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffverzeichnisse, H- und P-Sätze, RISU usw. sind genauso jederzeit zugänglich im Sammlungsraum vorzuhalten wie die Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise der Gerätehersteller.
Unterweisung für Lehrkräfte Sammlungsräume RISU, S. 16: Gefahrstoffe sind gemäß den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung zu lagern und zu entsorgen. Lagerung z.b. in entlüfteten Chemikalienschränken, in dauerentlüfteten Lösungsschränken, im abschließbaren Giftschrank,... Guter Kontakt zur Chemie-Sammlungsleitung kann sich auszahlen
Unterweisung für Lehrkräfte Sichtprüfung der Geräte bzw. des Versuchsaufbaus SI- oder RCD-Schutzschalter sind immer vor Experimenten mit berührungsgefährlicher Spannung auf Funktion zu prüfen, zumindest einmal täglich vor dem ersten Experiment (RISU I 11.9) Reparaturen elektrischer Geräte nur durch Elektrofachkraft, nicht durch Lehrkräfte
Experimente: Unterweisung für Lehrkräfte Bei Demonstrationsexperimenten, bei denen eine Explosionsoder Implosionsgefahr besteht, oder z.b. bei Gefahr des Verspritzens gefährlicher Flüssigkeiten, sind ausreichende Schutzvorkehrungen zu treffen (Schutzscheibe, Abzug, usw.) Warnhinweisschilder sind den Schülern zu erklären und ggf. aufzustellen (z.b. Explosionsgefahr, Hochspannung, Laser, Radioaktivität) Persönliche Schutzausrüstung (Arbeitskittel, Schutzbrillen, Schutzhandschuhe) ist zu tragen, wenn das Experiment dies erfordert.
Unterweisung für Lehrkräfte In den Lehr- und Übungsräumen allgemein zugänglich zu machen sind: Hinweise zur Ersten Hilfe (RISU, III- 2.2.1.): Verhalten bei Unfällen im Unterricht
Unterweisung für Lehrkräfte In den Lehr- und Übungsräumen allgemein zugänglich sind: Hinweise auf Gefahrstoffe ( R- und S- Sätze, H- und P- Sätze, Piktogramme (RISU, III-2.5, III-2.6): Gefahrensymbole und Gefahrenbeschreibungen
Unterweisung für Lehrkräfte In den Lehr- und Übungsräumen und in der Sammlung allgemein zugänglich sind (Beispiele): Betriebsanweisungen, z.b. für den Umgang mit elektrischer Energie BA für einzelne Gefahrenquellen sowie ein Ordner mit Gefährdungsbeurteilungen
Unterweisung für Lehrkräfte Sammlungs- und Vorbereitungsräume Es ist hinzuweisen auf: Verzeichnis der Gefahrstoffe, H- und P-Sätze (R- und S-Sätze) Lagerung von Gefahrstoffen (chemisch, radioaktiv) in Spezialschränken, Vorrichtungen zur Entsorgung Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter Gefahrenhinweisschilder Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise der Hersteller Erste Hilfe, Schutzausrüstungen, Rettungsplan
Unterweisung für Lehrkräfte Sammlungs- und Vorbereitungsräume Für Hausmeister, Reinigungspersonal, Reparaturpersonal in den Fachräumen: Jeder Fachlehrer hat dafür zu sorgen, dass dieses Personal in den Fachräumen ohne Gefährdung durch Gefahrstoffe, Chemikalienreste oder Versuchsaufbauten arbeiten kann (RISU I-3.1.6.2) Es besteht eine Mitwirkungspflicht der Schulleitung an der Aufstellung der Betriebsanweisung für diesen Personenbereich (Muster Betriebsanweisung, RISU III 2.1.3)
Unterweisung für die Lehrkräfte Die Unterweisung der Lehrkräfte durch die Schulleitung oder durch von ihr Beauftragte zum Aufenthalt in den Fachräumen und deren Nutzung ist jährlich einmal durchzuführen und zu dokumentieren. Muster
Unterweisung für Schüler und Lehrkräfte Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!