Exposé. Die Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung. Mag. iur. Maximilian Brunner. Arbeitstitel der Dissertation. Verfasser.



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Transkript:

Exposé Arbeitstitel der Dissertation Die Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung Verfasser Mag. iur. Maximilian Brunner September 2015 Studienkennzahl lt. Studienblatt: A 783 101 Dissertationsgebiet lt. Studienblatt: Rechtswissenschaften Betreuer: Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner

I. Zielsetzung Die geplante Dissertation betrifft das Rechtsproblem der Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung. Mit diesem Titel ist eine grundsätzliche, praxisrelevante und kontrovers diskutierte Frage aus dem Versicherungsvertragsrecht angesprochen. Hat ein Versicherungsnehmer (VN) mit einem Versicherer einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen und genießt er für einen konkreten Streitfall Deckung aus seiner Polizze, kann in Österreich zwar (zunächst) auch der Versicherer selbst für den VN tätig werden (sog Selbstregulierungsrecht des Versicherers); 1 regelmäßig wird aber die Beauftragung eines Rechtsanwaltes erforderlich sein, um die Interessen des VN im aufgetretenen Streitfall zu vertreten. Immer dann stellt sich die Frage, ob der VN berechtigt ist, seinen Rechtsvertreter selbst auszuwählen oder dieser vom Versicherer gestellt wird. Das dadurch aufgeworfene Rechtsproblem soll in der geplanten Dissertation rechtswissenschaftlich aufgearbeitet und mit dem Ziel methodisch fundierter Lösungsvorschläge untersucht werden. Lange Zeit gab es in Österreich zur Frage der Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung keine speziellen gesetzlichen Vorgaben. 2 Die Regelung des Problems war im Wesentlichen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen überlassen. Erst Österreichs Verpflichtung, die aus dem Jahr 1987 stammende Rechtsschutzversicherungs- Richtlinie 3 (RSV-RL) in innerstaatliches Recht umzusetzen, bedingte eine gesetzliche Regelung. Denn die genannte Richtlinie enthält in ihrem Art 4 Abs 1 erstmals verpflichtende Vorgaben hinsichtlich der Rechtsvertreterwahl. Die Bestimmung räumt dem Versicherten in zwei Fällen zwingend die freie Anwaltswahl ein, nämlich einerseits in Gerichts- und Verwaltungsverfahren (lit a) und andererseits wenn eine Interessenkollision entsteht (lit b). Der österreichische Gesetzgeber hat diese Vorgaben mit BGBl Nr 90/1993 im neu geschaffenen 158k Abs 1 VersVG umgesetzt. Dieser enthält nun ebenfalls ein Wahlrecht des VN in den beiden erwähnten Fällen (in Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie bei 1 Näher Kronsteiner in Fenyves/Schauer (Hrsg), VersVG 158j Rn 4 (1. Lfg 2014). 2 Zur historischen Entwicklung eingehend Kronsteiner in VersVG 158k Rn 1 ff. 3 Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22. Juni 1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung, ABl L 185, 77. Diese soll mit 01. Jänner 2016 durch Teile der Solvabilität II-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit [Solvabilität II], ABl L 335, 1 idf der Richtlinie 2014/51/EU) ersetzt werden (siehe deren Art 310 und Art 311). 2

Interessenkollisionen). Die Interpretation dieser gesetzlichen Bestimmung soll Gegenstand der geplanten Dissertation sein. Obwohl die Norm auf den ersten Blick klar wirkt, wirft sie doch zahlreiche Auslegungsschwierigkeiten auf. Diese haben auch bereits die Gerichte auf den verschiedensten Ebenen beschäftigt. So wurde etwa vor dem EuGH die Frage aufgeworfen, ob die Vorgabe der freien Anwaltswahl für Gerichts- und Verwaltungsverfahren nur in Individualfällen oder aber auch bei einem Massenschadensachverhalt (viele durch dasselbe Ereignis geschädigte VN) gilt. 4 Der österreichische OGH hatte sich außerdem beispielsweise bereits mehrfach mit der Frage zu befassen, ob eine Verknüpfung von Selbstbehalten verschiedenen Ausmaßes mit der freien Anwaltswahl zulässig ist. 5 In der geplanten Dissertation soll daher auf derartige Auslegungsprobleme eingegangen und, wenn möglich, Vorschläge zu deren Lösung erarbeitet werden. II. Methoden Die Arbeitsweise soll sich an den klassischen rechtswissenschaftlichen Methoden ausrichten: Auslegung anhand des Wortlauts, der Systematik, der historischen Absicht des Gesetzgebers und der Teleologie sowie Analogie und teleologische Reduktion. Außerdem soll bestehende rechtswissenschaftliche Literatur und Judikatur verarbeitet werden. III. Forschungsstand Das Recht der Rechtsschutzversicherung ist in Österreich ein eher unerforschtes Gebiet. Eine systematische Darstellung findet sich zwar etwa im versicherungsvertragsrechtlichen Standardwerk von Schauer 6. Regelmäßig beschränken sich Beiträge zu diesem Rechtsgebiet aber auf die Behandlung von Detailfragen. 7 Zum Thema der Anwaltswahl gibt es zwar verglichen mit sonstigen Fragen der Rechtsschutzversicherung mehr Stellungnahmen 8, eine 4 Siehe EuGH 10. September 2009, C-199/08 (Eschig/Uniqa). 5 Siehe OGH 22. Mai 2002, 7 Ob 32/02k; OGH 11. Dezember 2013, 7 Ob 50/13y. 6 Schauer, Das österreichische Versicherungsvertragsrecht 3 (1995) 442 ff. 7 ZB jüngst Brunner, Rechtsschutzdeckung für Arzthaftungsansprüche, ZFR 2015, 406. 8 ZB Fenyves, Zur Zulässigkeit der Massenschadenklausel in der Rechtsschutzversicherung, VR 10/2006, 22; Grassl-Palten, Rechtsschutzversicherung: Darf die freie Anwaltswahl etwas kosten?, RdW 2002, 646; Lehner, Eschig gegen UNIQA: Die Rechtsschutzversicherungs-Richtlinie und das Recht auf freie Wahl des Rechtsvertreters, ZFR 2010, 24; Pichler, Rechtsschutzversicherung und (un-)freie Anwaltswahl. Kann die freie 3

ausführliche Behandlung des Themas in Form einer Monographie fehlt in Österreich jedoch bisher. Zudem kann nicht, wie sonst üblicherweise im Versicherungsrecht, unproblematisch auf Literatur aus Deutschland zurückgegriffen werden, weil die deutsche Rechtslage in diesem Punkt (vgl 127 dvvg) deutlich von der österreichischen abweicht. Auch aus diesen Gründen scheint eine Untersuchung des Themas im Rahmen einer Dissertation lohnenswert. Anwaltswahl des Versicherungsnehmers von der Rechtsschutzversicherung beschränkt werden?, AnwBl 2008, 199; Schauer, Freie Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung - Der Fall Eschig/Uniqa vor dem EuGH, RdW 2009, 702. 4

IV. Vorläufiger Zeitplan WS 2012/13 bis WS 2013/14 VO zur rechtswissenschaftlichen Methodenlehre KU zur Judikatur- oder Textanalyse Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Wahlfächer Dissertantenseminar Themensuche SS 2014 bis SS 2016 Seminar zur Vorstellung und Diskussion des Dissertationsvorhabens Seminar im Dissertationsfach Verfassen der Dissertation SS 2016 Geplanter Abschluss der Dissertation Defensio 5

V. Literaturauswahl Ertl, Gunter, Der Massenschaden in der Finanzkrise - Zu den E 16. 12. 2009, 7 Ob 194/09v, 7 Ob 197/09k, 7 Ob 198/09g, 7 Ob 199/09d, 7 Ob 206/09h und 7 Ob 218/09y, ecolex 2010, 933 Fenyves, Atilla, Zur Zulässigkeit der Massenschadenklausel in der Rechtsschutzversicherung, VR 10/2006, 22 Fenyves, Attila / Schauer, Martin (Hrsg), Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz, Wien, 1. Lfg 2014 Grassl-Palten, Eva, Rechtsschutzversicherung: Darf die freie Anwaltswahl etwas kosten?, RdW 2002, 646 Honsell, Heinrich (Hrsg), Berliner Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz. Kommentar zum deutschen und österreichischen VVG, Berlin / Heidelberg 1999 Karauscheck, Erich René / Kaufmann, Ingo, Tarifwahl und Selbstbehalt bei freier Anwaltswahl, VR 6/2014, 25 Kronsteiner, Franz, Die Interessenkollision in der Rechtsschutzversicherung, VR 1994, 1 Kronsteiner, Franz, Die neuen Musterbedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung, VR 1994, 172 Kronsteiner, Franz, Rechtsschutz-Richtlinie, Interessenkollision und freie Anwaltswahl, VR 1-2/2003, 36 Kronsteiner, Franz / Lafenthaler, Wolfgang / Soriat, Gudrun (Hrsg), Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2007). Erläuterungen zu den Musterbedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung, Wien 2008 Lehner, Mathias, Eschig gegen UNIQA: Die Rechtsschutzversicherungs-Richtlinie und das Recht auf freie Wahl des Rechtsvertreters, ZFR 2010, 24 Migsch, Erwin, Die Umsetzung der versicherungsrechtlichen Richtlinien in das österreichische Privatrecht, in Koppensteiner, Hans-Georg (Hrsg), Österreichisches und europäisches Wirtschaftsprivatrecht. Teil 3/2: Versicherungsvertragsrecht, Wien 2000 6

Müller, Helmut, Die EWG-Rechtsschutzversicherungs-Richtlinie und ihre Auswirkungen, VW 1988, 1354 Pichler, Clemens, Rechtsschutzversicherung und (un-)freie Anwaltswahl. Kann die freie Anwaltswahl des Versicherungsnehmers von der Rechtsschutzversicherung beschränkt werden?, AnwBl 2008, 199 Schauer, Martin, Das österreichische Versicherungsvertragsrecht, 3. Auflage, Wien 1995 Schauer, Martin, Freie Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung - Der Fall Eschig/Uniqa vor dem EuGH, RdW 2009, 702 7