Inda-Gymnasium Gangolfsweg 52 52076 Aachen-Kornelimünster Tel: 02408-3071 Fax: 02408 7693 Internet: www.inda-gymnasium.de Mail: siemons@inda-gymnasium.de Ein Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase (EF) aus Sicht der Oberstufe Informationen für Eltern und SchülerInnen (09. Schuljahr) Broschüren und Merkblätter https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msw/diegymnasiale-oberstufe-an-gymnasien-und-gesamtschulen-in-nordrhein-westfaleninformationen-fuer-schuelerinnen-und-schueler-die-im-jahr-2016-in-die-gymnasialeoberstufe-eintreten/1651 1
Broschüren und Merkblätter http://www.schulministerium.nrw.de/docs/schulsystem/schulformen/gymna sium/merkblaetter/ Grundfrage: Soll ich einen Auslandsaufenthalt machen? Im Prinzip: ja! 2
Regelung 1 4 Auslandsaufenthalte http://www.schulministerium.nrw.de/docs/int ernationales/schueleraustausch/individu elle-auslandsaufenthalte/index.html Weiter siehe Regelung 2 und 3 Regelung 2 Welche Regelungen sind zu Auslandsaufenthalten vorgesehen? Auslandsaufenthalte (APO GOSt 4) können wie bisher üblich in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe stattfinden. Bei entsprechenden Leistungen kann nach Rückkehr der Einstieg in die Qualifikationsphase erfolgen. Der mittlere Schulabschluss wird in diesem Fall nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase erworben. Ein Auslandsaufenthalt kann ebenso im Anschluss an die Einführungsphase erfolgen. In diesem Fall wird das Jahr eingeschoben, d.h., nach Rückkehr erfolgt der Eintritt in das erste Jahr der Qualifikationsphase. 3
Regelung 3 Wie erwerbe ich bei einem Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase das Latinum (Lateinunterricht ab Klasse 5 oder 6)? Entweder über eine Latinumsprüfung oder über die Teilnahme am Unterricht der nachfolgenden Einführungsphase oder Qualifikationsphase nach Rückkehr. Die Latinumsprüfung kann vor dem Auslandsaufenthalt oder nach Rückkehr abgelegt werden. Sie besteht aus einer Klausur, die zentral gestellt wird, und einer mündlichen Prüfung. Die Anmeldung zu dieser Prüfung muss bis zum 1. Februar des jeweiligen Jahres über die Schulleitung bei der zuständigen Bezirksregierung vorliegen. Nähere Auskünfte geben die Schulen. Auslandsaufenthalte Die Möglichkeiten 4 a) EF-1 (im ersten Halbjahr der Einführungsphase EF b) EF-1 und EF-2 (ein ganzes Jahr) c) EF-2 (im zweiten Halbjahr der Einführungsphase) d) Q1-1 und Q1-2 (ein ganzes Jahr Q1) 4
Leider: 4 Auslandsaufenthalte (3) Ausländische Leistungsnachweise können bei der Berechnung der Gesamtqualifikation nicht übernommen werden. (KMK-Vereinbarung) Die Oberstufe Dauer der Oberstufe 2,4 2 Jahre + Auslandsjahr in der EPh (wenn die Voraussetzungen aus der 9 erfüllt sind) dann 2 + 1 (Ausl.-jahr) + 1 (Wiederh.-jahr) 3 Jahre + Auslandsjahr in der EPh (wenn die Voraussetzungen aus der 9 nicht erfüllt sind) dann 3 + 1 (Wiederholungsjahr) 5
Die Voraussetzungen aus der Klasse 09 2,4 2 Jahre + Auslandsjahr in der EF (2+1Aj+1Wj) (wenn die Voraussetzungen aus der 9 erfüllt sind) In der EF-1 ins Ausland Auslandsaufenthalte im 1. Halbjahr: Rückkehr im Verlauf des 1. Hj weniger Erfahrung mit Kursarbeiten weniger Erfahrung mit dem fachspezifischen Arbeiten kein Zeugnis in Eph-1 Probleme beim Mahnverfahren 6
In EF-1 + EF-2 ins Ausland Rückkehr am Ende EF, kein Zeugnis der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erst nach Q1 keine Erfahrung mit Kursarbeiten und mit dem fachspezif. Arbeiten Probleme bei der Fächerwahl und der LK-Wahl zur Q1 Umwahl eines Leistungskurses (2-3 Wochen) Latinum vorziehen (bitte melden bis 31. Jan.) kein Einstieg in Niederl. u. Span. möglich In EF-2 ins Ausland Rückkehr am Ende EF, kein Zeugnis, Fortsetzung der Laufbahn in Q1 wenig Erfahrung mit Kursarbeiten und mit dem fachspezifischem Arbeiten kleinere Probleme bei der Fächerwahl und der LK-Wahl zur Q1 Umwahl eines Leistungskurses (2-3 Wochen) kein Latinum am Ende der EF kein Praktikum möglich Probleme in Niederl. u. Span. 7
In Q1-1 und Q1-2 im Ausland Rückkehr am Ende Q1 (am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase), kein Zeugnis, Fortsetzung der Laufbahn in der Q1 (faktisch: Eingeschobenes Schuljahres) 3+(1Aj)+1Wj keine Erfahrung mit 2 Leistungskursen Umwahl eines Leistungskurses (nur innerhalb der ersten 2-3 Wochen der Q1-1) Wiedereinstieg Kontakt halten mit Paten (MitschülerIn) Unterrichtsmaterial sammeln (lassen) Bücher (im geplanten LK-Fach) besorgen e-mail und Lernplattformen nutzen bald nach der Rückkehr mit der Aufarbeitung beginnen (Eigenverantwortung!) Wünsche und Probleme mit dem/der Beratungslehrer/in besprechen (e-mail) Sofort nach Rückkehr in der Schule melden Freiwillige Klausuren zur Probe mitschreiben 8
Verfahren für 1 J. Einstieg in die Q1 nach Rückkehr (1. Jahr der Qualifikationsphase); mittlerer Schulabschluss nach Q 1 nur für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler Wer? Auf dem Zeugnis der 9.1 im Durchschnitt mindestens befriedigende, keine nicht ausreichenden und in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten höchstens eine ausreichende Leistung (VV 4.21 zu 4 APO-GOSt) In Klasse 9 im Februar für die kommende Jahrgangsstufe einen Antrag auf Beurlaubung an den Schulleiter Herrn Bierganz über Frau Then stellen: Dauer des Aufenthalts und Land angeben Kopie des Halbjahreszeugnisses der 9.1 beifügen. Ausland (Rückblick) Die Einführungsphase (Latinum, Praktikum, Wahlen, Versetzung, Nachprüfung,) Die Möglichkeiten und Bedingungen Die Risiken und die Chancen Verschiedenes (Termine, Verfahren) 9
Jetzt sehe ich klar! Danke für Ihr Interesse und Ihre Geduld. Für Fragen stehen wir gerne noch zur Verfügung! siemons@inda-gymnasium.de daniela.then@inda-gymnasium.de http://www.inda-gymnasium.de/wichtige-downloads.html 10