ZfU International Business School Reglement Internationale Master-Programme



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ZfU International Business School Reglement Internationale Master-Programme 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zweck Das vorliegende Reglement regelt die gesamte Ausbildung, welche zum Erwerb des von der ZfU verliehenen Degree International Master of... (im weiteren Master-Degree) führt. Die Anforderungen für die Master-Diplom-Projektarbeit sind in einem separaten Reglement abgefasst. 1.2. Anwendungsbereich Das vorliegende Reglement gilt für alle Kandidaten für den Erwerb des Master-Degree, die als Kandidaten bei der International Business School ZfU registriert sind. 2. Zulassungen zum Erwerb Master-Degree 2.1. Voraussetzungen Zu den vollständigen Bewerbungsunterlagen gehören: - Antrag zur Aufnahme ins Master-Programm - Lebenslauf/Curriculum Vitae (CV) mit Arbeitszeugnissen - Referenzen (nach Bedarf) Der Bewerber wird zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Der ZfU Master-Board prüft die Bewerbung und entscheidet über die Zulassung abschliessend. 2.2. Umfang Für jedes absolvierte Modul werden Master-Punkte gutgeschrieben. Für die Zulassung zum abschliessendem Master-Kolloquium werden mindestens 23 Punkte benötigt. 2.3. Präsenz Für die Anrechnung der Master-Punkte ist eine 100% Präsenz notwendig. Abwesenheiten müssen vor den Master-Modulen mit dem Leiter Master- & MBA-Programme abgesprochen und müssen nachgeholt werden. Bei einer Annullation/Abmeldung später als 30 Tage vor Seminarbeginn werden 50% oder 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird der ganze Seminarpreis verrechnet. Anstelle der Annullationskosten akzeptieren wir jederzeit die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers. 2.4. Zeitrahmen Die maximale Zeitlimite für das Programm Master-Degree inklusive Master-Diplom-Projektarbeit und Kolloquium beträgt 3 Jahre.

ZfU International Business School Reglement Internationale Master-Programme Seite 2 von 5 3. Inhalt und Ablauf der Ausbildung 3.1. Prüfungs-Module Die Ausbildung innerhalb der Internationalen Master-Programme umfasst aktuellstes Management-Wissen aus Wissenschaft und Praxis folgender Bereiche: - Betriebswirtschaftliches Fach- und Generalistenwissen - Führung/Leadership & Kommunikation - Selbstmanagement/Persönlichkeitsentwicklung Der Master-Degree wird nicht durch eine Abschlussprüfung erworben, sondern auf Antrag des Master-Kandidaten nach Erfüllung sämtlicher unten aufgeführten Leistungskontrollen gemäss Prüfungsreglement erteilt. Um den Master-Degree zu erlangen, muss der Kandidat: - Mindestens 23 Master-Punkte aus den Wahlmodulen erwerben - Sämtliche relevanten Prüfungs-Module abgeschlossen und bestanden haben 3.2. Anmeldung für und Durchführung von Prüfungs-Modulen Für die Anmeldung zu den Qualitätsprüfungen und ihre Durchführung gelten die Vorschriften der allgemeinen Verordnung der ZfU sowie die Weisungen des Master-Boards. 3.3. Prüfungsinhalt und Prüfungsart Der ZfU Master-Board bestimmt die notwendigen Prüfungsschritte und die für den Master- Degree erforderlichen Module. Die Qualitätsprüfung basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip und beinhalten folgende Schritte: I Lessons Learned (nach jedem Modul) II Kontroll-Fragen / Selbsttest (nach jedem Modul) III Master-Diplom-Projektarbeit mit Kolloquium 3.4. Punkteerteilung und Bescheinigung Die Mindestsollziele der Abschlüsse - Betriebswirtschaftliches Fach- und Generalistenwissen - Führung/Leadership & Kommunikation - Selbstmanagement/Persönlichkeitsentwicklung sind im betreffenden Programm aufgeführt und sind gleichzeitig Bescheinigungen von genügenden Leistungen, welche der Master-Kandidat im Rahmen von besuchten Modulen erbracht und in einer Leistungskontrolle nachgewiesen haben. Die Master-Punkte für ein Modul werden gesamthaft erteilt; eine teilweise Master-Punkteerteilung ist nicht zulässig.

ZfU International Business School Reglement Internationale Master-Programme Seite 3 von 5 4. Prüfungs-Module 4.1. Prüfungs-Module: Das Drei-Säulen-Prinzip Dem Erhalt des Master-Degree liegen folgende Lernkontrollen zu Grunde: I Lessons Learned (nach jedem Modul) II Kontroll-Fragen / Selbsttest (nach jedem Modul) III Master-Diplom-Projektarbeit mit Kolloquium 4.1.1. Lessons Learned Erworbenes Wissen ist dann wertvoll, wenn es im eigenen, persönlichen Bereich und im beruflichen Umfeld umgesetzt und angewendet wird. Dazu ist es im Vorfeld notwendig, alte Wissensstrukturen mit dem neu erworbenen Wissen zu verbinden und zu elaborieren, d.h. so zu strukturieren, analysieren, zusammenfassen oder erweitern, dass es den eigenen kognitiven Lernprozessen am ehesten entspricht; womit Merk- und Abruffähigkeit sowie die Transfermöglichkeit wesentlich optimiert wird. Ein Hilfsmittel dazu ist das Lern-Tool Lessons learned. Der Master-Kandidat muss hierfür jedes Master-Modul in 2 Seiten zusam menfassen. Die Lessons learned bilden Grundlage und integrierter Bestandteil für das Master-Kolloquium der später folgenden Master-Diplom-Projektarbeit. Die Lessons learned sind spätestens zusammen mit dem Antrag zur Master-Diplom-Projektarbeit einzureichen. Die eingereichten Lessons learned werden vom ZfU Master-Board auf Relevanz und Selbstreflexion geprüft, bilden einen integrierten Bestandteil der Gesamtbeurteilung. Die Beurteilungen der Lessons learned werden in der Prüfungs-Urkunde entsprechend aufgeführt. 4.1.2. Kontroll-Fragen / Selbsttest Das System der Kontrollfragen/Selbsttest dient zur eigenständigen Erkennung und systematischen Aufarbeitung von bestehenden Wissenslücken nach Absolvierung eines Master- Moduls. Der Master-Kandidat kann jederzeit über Zugangsdaten auf die zu prüfenden Daten zugreifen. Die erfolgreiche Absolvierung sämtlicher Kontroll-Fragen/Selbsttests (Erfolgsquote: 75% sämtlicher Fragen müssen richtig beantwortet werden) bildet ein integrierter Bestandteil der Gesamtbeurteilung. Die Zulassung zum Kolloquium ist abhängig von der Erfüllung der jeweiligen Kontroll-Fragen/Selbsttest. 4.1.3. Master-Diplom-Projektarbeit und Master-Kolloquium Ziel der Master-Diplom-Projektarbeit ist, das erlernte Management-Wissen in eine Projektarbeit mit direktem Praxisbezug einzubringen. Die Arbeit zeigt auf, dass der Examinator Wissen und Fähigkeiten erworben hat, welche einem Master-Degree gerecht werden. Relevantes Fach- und Generalistenwissen aus den absolvierten Master-Modulen ist effektiv und zum Nutzen der Praxis, d.h. des eigenen Unternehmens/Arbeits-Umfeldes umgesetzt worden. Die Arbeit muss ein konkretes Projekt aus dem Unternehmen des Examinators behandeln. Damit soll sichergestellt werden, dass ein direkter Bezug zwischen dem erworbenen Wissen und der täglichen Arbeit stattfindet und zudem für das Unternehmen ein direkter, praxisrelevanter Nutzen entsteht.

ZfU International Business School Reglement Internationale Master-Programme Seite 4 von 5 Die Verantwortung für die Master-Diplom-Projektarbeit liegt bei dem Gremium des ZfU Master/MBA. Dieses wählt zusammen mit dem Master-Kandidaten den geeigneten Experten bzw. die geeignete Expertin. Die Beurteilung der Master-Diplom-Projektarbeit erfolgt anschliessend durch den Master-Experten. Der vom Teilnehmer definierte Co-Korrektor aus dem eigenen Unternehmen, welcher die Arbeit begleitend unterstützt, erstellt eine schriftliche Beurteilung der Arbeit aus der Sicht des Unternehmens. Für die Qualifizierung der Arbeit und die Vergabe des Master-Degree sind die Master-Experten zuständig; der Co-Korrektor hat ausschliesslich beratende Stimme. Die Master-Diplom-Projektarbeit wird einerseits in ihrer schriftlichen Form beurteilt, andererseits bildet das anschliessende Kolloquium, an welcher die Master-Diplom-Projektarbeit vor dem Experten und dem ZfU Master-Board verteidigt wird, Bestandteil der Abschluss-Note. Das ausführliche Prüfungs-Reglement ist beim ZfU erhältlich und steht zum Download auf der persönlichen Weiterbildungs-Page www.myzfu.ch bereit. 4.2. Abschlussergebnis Die Prüfungen gelten als bestanden, wenn der Master-Kandidat alle Prüfungs-Module erfolgreich absolviert hat. Die erfolgreiche Auszeichnung mit dem Master-Degree wird dabei mit folgenden Benotungen vergeben: a) Summa cum laude (hervorragend, mit höchstem Lob) b) Magna cum laude (sehr gut, mit grossem Lob) c) Cum laude (gut, mit Lob) d) Bene (gut) e) Rite (genügend, erfüllt) Note Beurteilung Wertung 6 Summa cum laude Hervorragend, mit höchstem Lob 5.5 Magna cum laude Sehr gut, mit grossem Lob 5 Cum laude Gut, mit Lob 4.5 Bene Gut 4 Rite Genügend, erfüllt 5. Master-Bescheinigung 5.1. Resultate Der ZfU Master-Board überprüft die Resultate und bestätigt diese offiziell. Dem Kandidaten wird das Resultat mündlich nach dem Kolloquium und anschliessend schriftlich durch den ZfU Master- Board mitgeteilt und bestätigt.

ZfU International Business School Reglement Internationale Master-Programme Seite 5 von 5 6. Kosten 6.1. Master-Punkte Die Kosten für die Ausbildung innerhalb den Internationalen Master-Programme berechnen sich nach den absolvierten Modulen in Abhängigkeit zu den entsprechenden Master-Punkten. Der Wert eines Master-Punktes entspricht CHF 1030.-, darin inbegriffen sind die Leistungen der jeweiligen Module, Referate, Workshops, Einzelgespräche, ausführliche Seminar-Unterlagen, Mahlzeiten und Pausen-Erfrischungen. 6.2. Master-Diplom-Projektarbeit Für die Bewertung der Master-Diplom-Projektarbeit und das Kolloquium werden zusätzlich und einmalig CHF 2500.-- berechnet. 7. Rechtsmittel 7.1. Einsprache Die Rückweisung der Master-Diplom-Projektarbeit und alle von Master-Experten gefällten Entscheide können innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Resultats oder Entscheides mit einer schriftlich begründeten Einsprache beim ZfU Master-Board angefochten werden. Der ZfU Master-Board entscheidet innerhalb von 4 Wochen nach Rücksprache mit den Experten über die Einsprache. In bestimmten Fällen kann der ZfU Master-Board die Arbeit einem weiteren Experten zur Beurteilung vorgelegen. 8. Schlussbestimmungen 8.1. Ansprache Der Einfachheit halber wird in diesem Reglement immer die männliche Form verwendet, gemeint sind damit jedoch sowohl die männlichen als auch die weiblichen Personen. 8.2. Spezialfälle Für die abschliessende Regelung von in diesem Reglement nicht vorgesehenen Punkte ist der ZfU-Master-Board abschliessend verantwortlich. 8.3. Inkrafttreten Das vorliegende Prüfungsreglement ersetzt das Prüfungsreglement vom April 2003 und tritt am 01. Januar 2006 für die Neueintretenden in Kraft. Thalwil, Januar 2006 / ZfU Master-Board