Pferdeeinstellungsvertrag zwischen dem Reitbetrieb Reiterverein Byfang e.v., Kleinheide 7 in 45257 Essen -im folgenden RB bezeichnetund Name: Straße: Wohnort:... Wird nachfolgender Pferdeeinstellervertrag geschlossen. 1 Vertragsgegenstand Für die Einstellung von Pferd(en) (Name)... wird auf dem RB je eine Box bzw. je ein Einstellplatz vermietet. Der Pensionspreis beträgt --- 0, --- inkl. derzeit 19 % USt monatlich pro Pferd. Bei einer etwaigen zukünftigen Erhöhung des geltenden Umsatzsteuersatzes erhöht sich der zu zahlende monatliche Pensionspreis ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechtsänderung in entsprechender Höhe. Der Pensionspreis ist im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag des laufenden Monats auf das Konto des RB zu zahlen. Die Bankverbindung des RB lautet: Sparkasse Essen, BLZ 360 501 05 / Kontonummer 140 66 SWIFT/BIC SPESDE3EXXX / IBAN DE 57 3605 0105 01 4066 Verspätete Zahlungen des Pensionspreises berechtigt den RB eine Mahngebühr von EURO 6, für jede Mahnung und Verzugszinsen für die Wartezeit zu erheben. Vorübergehende Abwesenheit (Turnierbesuche, Klinikaufenthalte, etc.) des eingestellten Pferdes werden erst nach dem 14. Tag der Abwesenheit von dem Pensionspreis in Abzug gebracht. Die Gutschrift für den einzelnen Tag beträgt EURO 4, inkl. 19 % MwSt. Bei Veränderung der Betriebskosten des RB ist dieser berechtigt, eine angemessene Erhöhung des Pensionspreises zu verlangen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Verlangen auf Veränderung des Pensionspreises gilt als genehmigt, wenn der Einsteller nicht innerhalb von Sparkasse Essen Kto.-Nr.140 66 - BLZ 360 501 05 --- SWIFT/BIC: SPESDE3EXXX / IBAN: DE 57 3605 0105 01 4066
4 Wochen schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch gilt gleichzeitig als ordentliche Kündigung im Sinne von 2. Der Einsteller ist nicht berechtigt, die Box an Dritte abzugeben. 2 Vertragsdauer Der Vertrag beginnt am... und endet am.. (Datum) und läuft auf unbestimmte Zeit. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf die Ankunft des Kündigungsschreibens an. Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a. der Einsteller mit der jeweils geschuldeten Vergütung einen Monat im Rückstand ist, b. die Betriebs- und Reitordnung schwerwiegend verletzt wird, c. das eingestellte Pferd verstirbt. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn eine von dem Einsteller mit dem Reiten des Pferdes oder mit sonstigen in den Bereich des Vertrages fallenden Verrichtungen betraute Person die Betriebs- und Reitordnung schwerwiegend verletzt. Der Einsteller ist berechtigt, das Pferd jederzeit, also auch schon vor Vertragsablauf, aus dem Stall zu nehmen. Dies berührt jedoch die Verpflichtung zur Entrichtung des Entgelts bis zum Ende der wirksamen Kündigung nicht. 3 Leistungsumfang Der RB verpflichtet sich, das eingestellte Pferd mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Pflegers zu füttern und zu pflegen. Krankheiten und besondere Vorkommnisse sind nach bekannt werden unverzüglich dem Einsteller zu melden. Sparkasse Essen Kto.-Nr.140 66 - BLZ 360 501 05 --- SWIFT/BIC: SPESDE3EXXX / IBAN: DE 57 3605 0105 01 4066
Der Pensionspreis beinhaltet - Boxenmiete, - Einstreu, Fütterung mit Kraftfutter, Raufutter (Heusilage) und Wasser, - Benutzung der Weideflächen nach Freigabe durch den RB. Die Boxen werden mit Stroh eingestreut. Die Box wird ausschließlich vom RB alle 14 Tage gemistet. Die Benutzung der Weideflächen wird vom RB freigegeben und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Öffnungszeiten des RB sind wie folgt: Werktags Samstags Sonn.- und Feiertags von 08: 22: Uhr von 08: 20: Uhr von 08: 20: Uhr 4 Haftung Das Pferd wird in der Box ohne Halfter eingestellt. Auf der Weide behält das Pferd das Halfter an. Der Einsteller wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies das Risiko eines Unfalls bergen kann. Die Abnahme des Halfters ist dem RB aus organisatorischen Gründen jedoch nicht möglich. Jegliche Haftung in diesem Zusammenhang wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für das erhöhte Risiko in Verbindung von Gruppenhaltung bzw. von Pferden die nebeneinander stehen. Der Einsteller ist verpflichtet, mit allen Räumlichkeiten und Einrichtungen des RB pfleglich und sorgsam umzugehen. Der Einsteller hat für Schäden aufzukommen, die an den Einrichtungen des Stalles und den Reitbahnen sowie an Hindernissen durch ihn bzw. seinem Pferd oder einem mit dem Reiten seines Pferdes Beauftragten verursacht werden. Auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an. Der RB haftet nicht für Schäden, Unfälle oder Verluste irgendeiner Art, die durch Pferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegen Personen, Pferde oder anvertrautem Gut verursacht werden, oder sonst wie an privatem Eigentum der Einsteller entstehen. Der Einsteller hat jede Änderung hinsichtlich des eingestellten Pferdes (z.b. Reitpartnerschaft) dem RB unverzüglich anzuzeigen. Sparkasse Essen Kto.-Nr.140 66 - BLZ 360 501 05 --- SWIFT/BIC: SPESDE3EXXX / IBAN: DE 57 3605 0105 01 4066
5 Aufrechnungsverbot und Pfandrecht Die Aufrechnung eines Einstellers gegenüber dem RB mit einer Gegenforderung ist ausgeschlossen. Der RB hat wegen fälliger Forderung gegen den Einsteller ein Zurückhaltungsrecht am Pferd des Einstellers und ist befugt, sich aus dem zurückbehaltenden Pferd zu befriedigen. Die Befriedigung erfolgt nach den für das Pfandrecht geltenden Vorschriften des BGB. Die Verkaufsberechtigung tritt zwei Wochen nach Verkaufsandrohung ein. 6 Auskunftspflicht und Versicherung Der Einsteller verpflichtet sich, Auskunft hinsichtlich fremder Eigentumsrechte an dem Pferd zu erteilen. Er garantiert dafür, dass das Pferd nicht von einer ansteckenden Krankheit befallen ist oder aus einem verseuchten Stall kommt. Der RB ist berechtigt, hierfür gegebenenfalls einen tierärztlichen Bericht auf Kosten des Einstellers zu verlangen. Der Einsteller hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Pferd ausreichend Impfschutz, insbesondere Tetanus und Influenza, hat und diesen auf Nachfrage des RB nachzuweisen. Ferner erklärt sich der Einsteller damit einverstanden, mit seinem Pferd an den dreimal jährlichen Entwurmungen des gesamten Pferdebestandes teilzunehmen. Tut er dies nicht, so ist der RB berechtigt, die Wurmkuren auf Kosten des Einstellers durch einen Tierarzt verabreichen zu lassen. Der Einsteller hat eine Reitpferdehaftpflichtversicherung abzuschließen und nachzuweisen. 7 Tierarzt und Hufbeschlag Die Kosten des Hufbeschlages trägt der Einsteller. Im Notfall ist der RB berechtigt, auf Rechnung des Einstellers einen Beschlagschmied zu beauftragen. Der RB kann im Namen und auf Kosten des Einstellers einen Tierarzt bestellen, wenn das Hinzuziehen eines Tierarztes erforderlich ist. Kann der RB den Einsteller im dringenden Notfall nicht erreichen, hat er die Befugnis, eine Notfallbehandlung bis (Betrag).EURO anzuordnen. In nicht dringenden Fällen ist die Zustimmung des Einstellers einzuholen. Sparkasse Essen Kto.-Nr.140 66 - BLZ 360 501 05 --- SWIFT/BIC: SPESDE3EXXX / IBAN: DE 57 3605 0105 01 4066
8 Bauliche Veränderungen Der Einsteller ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des RB bauliche Veränderungen an der Anlage oder im Stall vorzunehmen. Vom RB genehmigte Umbauten müssen bei Auszug in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. 9 Reitbeteiligung Der Einsteller hat die Pflicht eventuelle Reitbeteiligungen mit Namen und Anschrift dem RB mitzuteilen. Die Reitbeteiligung wird vom Einsteller über die Betriebs- und Reitordnung informiert und kennt diese an. 10 Ausbildung des Pferdes Die Ausbildung des Pferdes ist Gegenstand besonderer Vereinbarung. Der Unterricht von fremden Reitlehrern, auch Privatpersonen, in dem RB, bedarf der vorherigen Zustimmung des Betreibers. 11 Nutzung der Nebengebäude Zu den Nebengebäuden gehören die Sattelkammer und die Stallgassen. In den Sattelkammern kann der Einsteller das Sattelzeug seines eingestallten Pferdes aufbewahren. Eine Haftung für Beschädigung oder Verlust wird vom Betreiber nicht übernommen. Die vorhandenen Spinde sind für die Nutzung durch die Reiter vorgesehen und durch diese selbst zu verschließen. Eine Haftung für die Beschädigung oder Verluste wird vom RB nicht übernommen. Sattelkammer und Stallgassen sind sauber zu halten. 12 Nutzung der Reitanlage Über die Benutzung der Reitanlage wird ein gesonderter Vertrag abgeschlossen. Sparkasse Essen Kto.-Nr.140 66 - BLZ 360 501 05 --- SWIFT/BIC: SPESDE3EXXX / IBAN: DE 57 3605 0105 01 4066
13 Hundehaltung Der Einsteller hat für die von ihm mitgebrachten Hunde besondere Sorgfaltspflicht. Grundsätzlich besteht für die Hunde auf der Anlage Leinenpflicht. Eventuelle Hinterlassenschaften des Hundes sind vom Besitzer unverzüglich zu entfernen. Vom Einsteller ist Sorge zu tragen, dass von ihm beauftragte Personen, wie Reitbeteiligungen, Hufschmiede, Tierärzte etc., ebenfalls die Leinenpflicht für Hunde beachten. 14 Vertragsänderung Änderungen des Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam. 15 Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Essen. 16 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann. Essen, den. Reiterverein Byfang Einsteller Sparkasse Essen Kto.-Nr.140 66 - BLZ 360 501 05 --- SWIFT/BIC: SPESDE3EXXX / IBAN: DE 57 3605 0105 01 4066