STUDIENPLAN ZUM STUDIENGANG BACHELOR POLITIKWISSENSCHAFT, UNIVERSITÄT BERN VOM 1. SEPTEMBER 2006
Die Wirtshfts- und Sozilwissenshftlihe Fkultät der Universität Bern erlässt, gestützt uf Artikel 39 Astz 1 Buhste k des Gesetzes vom 5. Septemer 1996 üer die Universität (Universitätsgesetz, UniG), Artikel 83 des Sttuts der Universität Bern vom 17. Dezemer 1997 (Universitätssttut, UniSt) und ds Reglement üer ds Bhelor- und ds Msterstudium und die Leistungskontrollen n der wirtshfts- und Sozilwissenshftlihen Fkultät der Universität Bern vom 24. August 2006 (RSL WISO) folgenden Studienpln: ERSTER TEIL: ALLGEMEINER TEIL Art. 1 Funktion und Inhlt Dieser Studienpln regelt den Bhelorstudiengng Politikwissenshft n der Wirtshfts- und Sozilwissenshftlihen Fkultät (in der Folge B Politikwissenshft). Er enthält Ausführungsestimmungen zum Studium der Politikwissenshft ls Mjor und Minor uf Bhelorstufe. Art. 2 Orgnistion und Umfng (4) (5) Der Studiengng B Politikwissenshft wird vom Institut für Politikwissenshft (IPW) ngeoten. Sein Gesmtumfng eträgt 180 ECTS-Punkte. Sein Umfng eträgt ls Mjor 120 ECTS-Punkte. Minor und gegeenenflls freie Leistungen us nderen Studiengängen können im Umfng von insgesmt 60 ECTS-Punkten ngerehnet werden (gemäss Art. 7). Politikwissenshft wird für Studierende nderer Studiengänge ls Minor im Umfng von 60, 30 und 15 ECTS-Punkten sowie in Form freier Leistungen ngeoten. Art. 3 Studienziel Ds Studium B Politikwissenshft soll den Studierenden die nötigen politikwissenshftlihen Fhkenntnisse üer die Zusmmenhänge des politishen, wirtshftlihen und sozilen Leens vermitteln. 2
Art. 4 Bemessung der Studienleistung durh ECTS-Punkte Studienleistungen werden uf der Bsis von einer Semesterwohenstunde wie folgt emessen: Einführungsstudium: Propädeutishe Fäher gemäss Artikel 14 RSL WISO: 1 ECTS-Punkt, lle ürigen Fäher gemäss Artikel 14 RSL WISO: 1.5 ECTS-Punkte. Huptstudium: d e f g h i Vorlesungen: 1.5 ECTS-Punkte, Seminre: 2 is 3 ECTS-Punkte (je nh Areitsufwnd), Proseminre: 2 ECTS-Punkte, Forshungsprktik und Kolloquien: 2 ECTS-Punkte, Üungen: 1.5 ECTS-Punkte, Literturstudien (vgl. Art. 38 As. 2 RSL WISO): 1 is 2 ECTS-Punkte (je nh Areitsufwnd), Sonderstudien (vgl. Art. 38 As. 2 RSL WISO): 2 is 4 ECTS-Punkte (je nh Areitsufwnd), Prktik: 2 ECTS-Punkte pro geshlossenem Areitsmont ei vollem Beshäftigungsgrd, miniml 6, mximl 12 ECTS-Punkte gemäss Artikel 13, Bhelorreit: 10 ECTS-Punkte. Art. 5 Anrehnung von Leistungsnhweisen (4) Im Bhelor-Huptstudium und im Minorstudium werden Leistungsnhweise ngerehnet, sofern mindestens die Note 4 erzielt wurde. Im Bhelor-Einführungsstudium estehen Kompenstionsmöglihkeiten für niht estndene Leistungskontrollen (vgl. Art. 15 RSL WISO). Wiederholungsmöglihkeiten für niht estndene Leistungskontrollen sind in Artikel 15, 18, 22 und 50 RSL WISO geregelt. Eine doppelte Anrehnung von Leistungsnhweisen ist nur im Rhmen eines zweiten Bhelorshlusses gemäss Artikel 26 RSL WISO möglih. 3
Art. 6 Anrehnung fkultätsfremder und uswärtiger Studienleistungen Die Anrehnung fkultätsfremder und uswärtiger Studienleistungen regeln die Artikel 56ff. RSL WISO. ZWEITER TEIL: BACHELORSTUDIUM POLITIKWISSENSCHAFT I. Allgemeines Art. 7 Struktur des Studiums Der Studiengng B Politikwissenshft (180 ECTS-Punkte) umfsst: den Mjor Politikwissenshft im Umfng von 120 ECTS-Punkten, estehend us dem Einführungsstudium (60 ECTS-Punkte) und dem Huptstudium (60 ECTS- Punkte), Minor und gegeenenflls freie Leistungen im Gesmtumfng von 60 ECTS- Punkten. Mjor Minor, freie Leistungen (60 ECTS-Punkte) (120 ECTS-Punkte) Einführungsstudium (60 ECTS-Punkte) Huptstudium (60 ECTS-Punkte), umfssend: - Methoden (12.5 ECTS-Punkte) - Whlpflihtfäher (25.5-31.5 ECTS- Punkte) - Prktikum (6-12 ECTS-Punkte) - Bhelorreit (10 ECTS-Punkte) 2 Minor à 30 ECTS-Punkte 1 Minor à 30 und 2 Minor à je 15 ECTS-Punkte 1 Minor à 30 ECTS-Punkte, 1 Minor à 15 ECTS-Punkte und freie Leistungen à 15 ECTS-Punkte 4
Die einzelnen Teile estehen us oligtorish zu esuhenden und frei wählren Vernstltungen. II. Mjor Art. 8 Struktur Der Studiengng B Politikwissenshft im Mjor esteht us folgenden Elementen: Einführungsstudium (Art. 9). Huptstudium, umfssend: - Methoden (Art. 10), - Whlpflihtfäher (Art. 11), - Prktikum (Art. 13), - Bhelorreit (Art. 14). Art. 9 Einführungsstudium Ds Einführungsstudium wird mit insgesmt 60 ECTS-Punkten ngerehnet. Es sind folgende Vernstltungen us dem WISO-Einführungsstudium zu esuhen: Vorlesungen der Sozilwissenshften (16.5 ECTS-Punkte): - Vorlesung Einführung in die Politikwissenshft I (3 ECTS-Punkte) und Üung Einführung in die Politikwissenshft I (1.5 ECTS-Punkte), - Vorlesung Einführung in die Politikwissenshft II (3 ECTS-Punkte) und Üung Einführung in die Politikwissenshft II (3 ECTS-Punkte), - Vorlesung: Einführung in die empirishe Sozilforshung (3 ECTS- Punkte), - Vorlesung: Einführung in die Soziologie (3 ECTS-Punkte), Vorlesungen der Wirtshftswissenshften (19.5 ECTS-Punkte): - Zwei der fünf folgenden Vorlesungen der BWL: Vorlesung Einführung in ds Mngement (Führungslehre); (3 ECTS-Punkte) Vorlesung Einführung in die Wirtshftsinformtik (Informtion 5
und Entsheidung); (3 ECTS-Punkte) Vorlesung Einführung in ds Mrketing (3 ECTS-Punkte) Vorlesung Einführung in ds Finnzmngement und ds Rehnungswesen (3 ECTS-Punkte) Vorlesung Finnzielles Rehnungswesen I - Grundlgen (3 ECTS-Punkte) - Vorlesung Einführung in die Mikroökonomie (4.5 ECTS-Punkte), - Vorlesung Einführung in die Mkroökonomie (4.5 ECTS-Punkte), - Vorlesung Shweizerishe Wirtshftspolitik (4.5 ECTS-Punkte), Vorlesungen Reht (10 ECTS-Punkte): - Vorlesung Einführung in ds öffentlihe Reht (3 ECTS-Punkte), - Vorlesung Einführung in ds Privtreht (4 ECTS-Punkte), - Vorlesung Einführung in ds interntionle Reht (3 ECTS-Punkte), d Propädeutishe Lehrvernstltungen (14 ECTS-Punkte): - Vorlesung Sttistik I und Sttistik II (8 ECTS-Punkte), - Vorlesung Mthemtik I und Mthemtik II (6 ECTS-Punkte). Studierende mit einem Einführungsstudium in den Studiengängen Volkswirtshft, Betrieswirtshft oder Soziologie erringen die fehlenden politikwissenshftlihen Leistungen, um ins Huptstudium Politikwissenshft zu wehseln. Art. 10 Methoden (12.5 ECTS-Punkte) Es sind die folgenden Vernstltungen oligtorish zu esuhen: Üung Areitstehniken (4.5 ECTS-Punkte), Vorlesung und Üung Sozilwissenshftlihe Sttistik (6 ECTS-Punkte, im Rhmen des Minors Soziologie zu erringen), Forshungsprktikum (8 ECTS-Punkte). Art. 11 Whlpflihtfäher (25.5-31.5 ECTS-Punkte) Es sind Vorlesungen us mindestens vier der folgenden sieen Themenereihe zu esuhen und mit einem genügenden Leistungsusweis zushliessen: 6
d e f g Politishe Theorie, Ds politishe System der Shweiz, Ds politishe System der Europäishen Union, Interntionle Beziehungen, Vergleihende Politikwissenshft, Poliy Anlysis, Politishe Soziologie. Die Zuordnung der Vorlesungen, Proseminre und Üungen us dem jeweiligen Vorlesungsngeot zu diesen Themenereihen ist den Vernstltungsnkündigungen zu entnehmen. Die restlihen ECTS-Punkte sind frei wählr us dem Lehrngeot der Politikwissenshft uf Bhelorstufe. Art. 12 Lehrvernstltungen Ds Angeot n Lehrvernstltungen für ds Bhelorstudium ist im elektronishen Vorlesungsverzeihnis festgelegt. Art. 13 Prktikum (6-12 ECTS-Punkte) Es ist ein Prktikum mit einer politikwissenshftlih relevnten Beshäftigung zu solvieren. Es ist vor eine Genehmigung des Prktikumpltzes durh die Studienleitung einzuholen. Ds Institut erlässt Rihtlinien für ds oligtorishe Prktikum. Ds Prktikum umfsst mindestens drei Areitsmonte ei vollem Beshäftigungsgrd. Der Mindesteshäftigungsgrd eträgt 50 Prozent unter entsprehender Verlängerung der Prktikumsduer. In egründeten Ausnhmefällen knn von diesem Erfordernis gewihen werden. Für die Anrehnung des Prktikums muss in Asprhe mit der Studienleitung ein Prktikumseriht eingereiht werden. Dieser ist Dritten nur mit Einwilligung des Prktikumnieters sowie der Prktikntin oder des Prktiknten zugänglih. Der Beriht umfsst einen Tätigkeitseriht, dessen Verfssen von der Studienleitung etreut wird und der spätestens sehs Monte nh Beendigung des Prktikums vorzulegen ist. Bei Anerkennung des Berihtes werden pro vollem Areitsmont 2 ECTS-Punkte (mximl 12 ECTS-Punkte) n die Studienleistungen des Mjor oder ls freie Leistung ngerehnet. Wird ds Prktikum im Rhmen der freien Leistungen ngerehnet, können die frei werdenden ECTS-Punkte im Huptstudium durh frei wählre politikwissenshftlihe 7
Vernstltungen elegt werden. Art. 14 Bhelorreit (10 ECTS-Punkte) (4) Ds Bhelorstudium wird mit einer Bhelorreit im Umfng von 10 ECTS-Punkten geshlossen. Die Bhelorreit knn von mximl drei Studierenden gemeinsm verfsst werden. In diesem Fll müssen die einzelnen Beiträge kenntlih gemht werden. Bei Gruppenreiten sind die Anforderungen in ngemessener Weise zu erhöhen. Die Bhelorreit muss eine Selständigkeitserklärung gemäss Artikel 19 Astz 3 RSL WISO enthlten. Die Bhelorreit wird nur ei genügender Benotung ngerehnet. Für ungenügende Bhelorreiten gilt Artikel 50 RSL WISO. III. Minor und freie Leistungen Art. 15 Allgemeines Soziologie sowie Kommuniktions- und Medienwissenshften sind eide ls Minor oligtorish mit einem jeweiligen Mindestumfng von 15 ECTS-Punkten zu elegen. Die weiteren Minor dienen den Studierenden zur Erweiterung des Studiums nh individuellen Interessen sowie zur Aneignung von Kenntnissen für eine persönlihe Profilierung des eigenen Studiums. Die Leistungsnhweise us Minor oder freien Leistungen können nh folgenden Optionen errht werden: zwei Minor à je 30 ECTS-Punkte, ein Minor à 30 ECTS-Punkte und zwei Minor à je 15 ECTS-Punkte, ein Minor à 30 ECTS-Punkte, ein Minor à 15 ECTS-Punkte und freie Leistungen à 15 ECTS-Punkte. (4) (5) Zusätzlih zu den Minor in Soziologie und Kommuniktions- und Medienwissenshften knn jeder Minor mit Ausnhme der Politikwissenshft elegt werden, der n der Universität Bern im entsprehenden Umfng ngeoten wird. Pro Fh knn nur ein Minor ngerehnet werden. 8
Art. 16 Freie Leistungen Freie Leistungen gemäss Artikel 12 RSL WISO sind Nhweise us Vernstltungen, die niht Teil der gewählten Mjor- und Minorstudiengänge sind. Die etreffenden Lehrvernstltungen müssen Bestndteil eines Bhelorstudiengnges sein. IV. Bhelor of Arts in Politil Siene, Universität Bern Art. 17 Ashluss Der Studiengng B Politikwissenshft gilt ls geshlossen, wenn die unter Artikel 8 gennnten Elemente mit Erfolg geshlossen sind und Leistungsnhweise der Bhelorstufe (inklusive Minor und gegeenenflls freie Leistungen) im Umfng von 180 ECTS-Punkten vorliegen (Art. 21 RSL WISO). Die Ashlussnote des Bhelorstudiums wird ls nh ECTS-Punkten gewihteter Durhshnitt der errhten Leistungsnhweise des Einführungsstudiums, des Huptstudiums, des/der Minor und gegeenenflls der freien Leistungen erehnet (Art. 20 As. 1 und 2 RSL WISO). Art. 18 Titel Wer den Studiengng geshlossen ht, esitzt Anspruh uf Verleihung des Titels Bhelor of Arts in Politil Siene, Universität Bern durh die Fkultät. 9
DRITTER TEIL: LEHRANGEBOTE FÜR ANDERE STUDIENGÄNGE I. Allgemeines Art. 19 Art der Angeote Ds Institut für Politikwissenshft ietet einen Minor Politikwissenshft im Umfng von 15, 30 und 60 ECTS-Punkten sowie Einzelvernstltungen ls freie Leistungen n. Politikwissenshftlihe Vernstltungen, die im Rhmen eines nderen WISO-Mjor esuht wurden, werden im Minor niht ngerehnet. Die so frei werdenden ECTS- Punkte müssen durh ndere wählre Vernstltungen errht werden. II. Minor Politikwissenshft Art. 20 Minor à 60 ECTS-Punkte Folgende Vernstltungen us dem Einführungsstudium sind oligtorish und mit einem genügenden Leistungsnhweis zushliessen: d Vorlesung Einführung in die empirishe Sozilforshung (3 ECTS-Punkte), Vorlesung Einführung in die Politikwissenshft I (3 ECTS-Punkte), Vorlesung Einführung in die Politikwissenshft II (3 ECTS-Punkte), Vernstltungen Sttistik I und Sttistik II des WISO-Einführungsstudiums (8 ECTS-Punkte). Folgende Vernstltungen us dem Huptstudium sind oligtorish und mit einem genügenden Leistungsnhweis zushliessen: Vorlesung und Üung Sozilwissenshftlihe Sttistik (6 ECTS-Punkte) Forshungsprktikum (8 ECTS-Punkte). Es sind Vorlesungen in mindestens vier der folgenden sieen Themenereihe zu esuhen und mit einem genügenden Leistungsusweis zushliessen: Politishe Theorie, Ds politishe System der Shweiz, 10
d e f g Ds politishe System der Europäishen Union, Interntionle Beziehungen, Vergleihende Politikwissenshft, Poliy Anlysis, Politishe Soziologie. (4) (5) Die Zuordnung der Vorlesungen, Proseminre und Üungen us dem jeweiligen Vorlesungsngeot zu diesen Themenereihen ist den Vernstltungsnkündigungen zu entnehmen. Die restlihen ECTS-Punkte sind us frei wählren Vernstltungen us dem Angeot der Politikwissenshft uf Bhelorstufe zu erringen. Art. 21 Minor à 15 und 30 ECTS-Punkte Folgende Vernstltungen us dem Einführungsstudium sind oligtorish und mit einem genügenden Leistungsnhweis zushliessen: Vorlesung Einführung in die empirishe Sozilforshung (3 ECTS-Punkte), Vorlesung Einführung in die Politikwissenshft I (3 ECTS-Punkte), Vorlesung Einführung in die Politikwissenshft II (3 ECTS-Punkte). Die restlihen ECTS-Punkte sind us frei wählren Vernstltungen us dem Angeot der Politikwissenshft uf Bhelorstufe zu erringen. Art. 22 Ashluss Jeder Minorshluss setzt die Erringung der Leistungsnhweise im geforderten Umfng von 15, 30 zw. 60 ECTS-Punkten vorus. Die Ashlussnote des Minor wird ls nh ECTS-Punkten gewihteter Durhshnitt der errhten Leistungsnhweise erehnet (Art. 20 As. 1 und 3 RSL WISO). III. Freie Leistungen Art. 23 Lehrngeot Als freie Leistungen stehen den Studierenden nderer Studiengänge grundsätzlih lle politikwissenshftlihen Vorlesungen des Einführungs- und des Huptstudiums zur Verfügung. 11