Sachwalterschaft
Inhaltsverzeichnis Wer sind wir?......................... Seite 3 Was bieten wir an?....................... Seite 5 Was ist Sachwalterschaft?.................... Seite 7 Was tun Sachwalterinnen und Sachwalter?............ Seite 8 Welche Möglichkeiten gibt es außer Sachwalterschaft?....... Seite 9 Wer kann Sachwalterin oder Sachwalter sein?........... Seite 10 Wie kommt es zu einer Sachwalterschaft?............. Seite 11 Was passiert nach einem Antrag auf Sachwalterschaft?....... Seite 12 Unterstützung bei einem Verfahren................ Seite 13 Was bedeutet eine Sachwalterschaft für die betroffene Person?... Seite 13 Wer kontrolliert die Sachwalterinnen und Sachwalter?....... Seite 14 Wie lange dauert eine Sachwalterschaft?............. Seite 15 Was kostet eine Sachwalterschaft?................ Seite 15 Informationen und Kontakt................... Seite 16 Wörterbuch.......................... Seite 17 Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Leicht zu lesen. Leicht zu verstehen. In diesem Text sind einige Wörter unterstrichen. Diese Wörter werden in einem eigenen Wörterbuch-Teil erklärt. Sie finden den Wörterbuch-Teil auf Seite 17. Impressum Herausgeber: Dr. Peter Schlaffer VertretungsNetz Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung 1200 Wien, Forsthausgasse 16 20, Telefon 01/330 46 00, Fax DW 300 verein@vsp.at www.vertretungsnetz.at Vereinssitz: Wien, ZVR: 409593435, DVR: 0689530. Wien, September 2014 LL-Text: capito Graz, Heinrichstraße 145, 8010 Graz www.capito.eu Seite 2
Wer sind wir? Wir arbeiten als Sachwalterinnen und Sachwalter in einem Verein. Das nennt man Vereins-Sachwalter. Unser Verein heißt VertretungsNetz. Wir gehören zu keiner politischen Partei. Wir haben nicht das Ziel, Gewinn zu machen. Wir arbeiten für Menschen in unserer Gesellschaft. Zu unserer Arbeit gehören Sachwalterschaft. Patienten-Anwaltschaft. Eine Anwaltschaft ist eine Stelle, wo gut ausgebildete Leute arbeiten, damit die Rechte und Interessen von bestimmten Personen beachtet werden. Unsere Patienten-Anwaltschaft vertritt Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Einrichtungen. Das sind zum Beispiel Krankenhäuser für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Unsere Patienten-Anwaltschaft vertritt Patientinnen und Patienten mit psychischen Beeinträchtigungen bei Verfahren zur Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen. Wir vertreten Menschen, wenn sie gegen ihren Willen in psychiatrische Einrichtungen eingewiesen werden. Bewohner-Vertretung. Das heißt: Wir vertreten Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten und mit psychischen Beeinträchtigungen, wenn sie in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Zum Beispiel, wenn sie sich nicht frei bewegen dürfen, also die Einrichtung nicht verlassen dürfen, wann sie wollen. Seite 3
Unser Verein arbeitet für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung und für Menschen mit Lernschwierigkeiten, die sich nicht selbst für ihre Rechte einsetzen können. Uns ist bei unserer Arbeit besonders wichtig, dass das Leben für diese Menschen besser wird. Wir wollen außerdem die Menschenwürde dieser Menschen schützen. Menschenwürde heißt, dass jeder Mensch das Recht hat, mit Respekt behandelt zu werden. Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Die Menschenwürde gilt für jeden einzelnen Menschen auf der Welt. Kein Mensch darf schlecht behandelt werden. Alle Menschen müssen gleich behandelt werden. Vertretungs-Netz wird vom Justiz-Ministerium gefördert. Das ist die Einrichtung des Staates Österreich, die für Recht und die Gesetze zuständig ist. Das Justiz-Ministerium achtet auch darauf, dass VertretungsNetz richtig arbeitet. Seite 4
Was bieten wir an? Bei VertretungsNetz gibt es ungefähr 200 Menschen, die von Beruf Vereins-Sachwalterin oder Vereins-Sachwalter sind. Außerdem gibt es noch ungefähr 800 Menschen, die freiwillig als Vereins-Sachwalterin oder Vereins-Sachwalter arbeiten. Wir dürfen aber nicht einfach so als Vereins-Sachwalterin oder Vereins-Sachwalter für einen Menschen arbeiten. Das Gericht muss jedes Mal zustimmen. Wir brauchen jedes Mal einen Beschluss von einem Gericht. Wir bieten kostenlose Schulungen an. Diese Schulungen sind für Menschen, die eine Sachwalterin oder einen Sachwalter haben oder brauchen. Und auch für ihre Angehörigen. Wir machen diese Schulungen auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder psychischen Beeinträchtigungen. Bei diesen Schulungen geht es um Sachwalterschaft und welche anderen Möglichkeiten es noch gibt. Zum Beispiel können auch die nächsten Angehörigen einen Menschen vertreten. Das sind: Ehegattin oder Ehegatte. Diese müssen im gemeinsamen Haushalt leben. Eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner. Das ist eine Ehe von 2 Menschen vom gleichen Geschlecht. Also von 2 Männern oder von 2 Frauen. Diese müssen im gemeinsamen Haushalt leben. Lebensgefährtin oder Lebensgefährte. Diese müssen seit mindestens 3 Jahren mit der betroffenen Person im gemeinsamen Haushalt leben. Seite 5
Kinder ab dem 18. Geburtstag. Eltern, Enkelkinder und Großeltern. Oder es gibt die Vorsorge-Vollmacht. Dabei kann ein Mensch selbst bestimmen, welche Person ihn vertreten soll. Das kann man bestimmen, bevor man nicht mehr selbst entscheiden kann. Das ist zum Beispiel eine Möglichkeit, wenn man bestimmte Krankheiten hat. Diese Krankheiten führen dazu, dass man die Fähigkeit verliert, selbst Entscheidungen zu treffen. Eine wichtige Aufgabe ist auch das Clearing. Das ist ein englisches Wort. Man spricht es so aus: Kliering. Dabei will man herausfinden, ob ein Mensch eine Sachwalterin oder einen Sachwalter braucht. Oder ob es auch andere Möglichkeiten gibt. Man will herausfinden, wie viel Unterstützung ein Mensch braucht. Dabei sprechen die Vereins-Sachwalterinnen oder Vereins-Sachwalter mit den betroffenen Menschen. Sie sprechen aber auch mit den Menschen im Umfeld. Zum Beispiel mit Angehörigen oder Freunden. Dann berichten sie dem zuständigen Gericht. Seite 6
Was ist Sachwalterschaft? Bis zum Jahr 1984 war es üblich, dass Menschen entmündigt worden sind. Diese Menschen haben keine wichtigen Entscheidungen selbst treffen dürfen. Sie hatten auch kein Recht auf Mitsprache bei dem Gerichts-Verfahren um die Entmündigung. Seit 1984 gibt es in Österreich die Sachwalterschaft. Bei einer Sachwalterschaft bekommen folgende Menschen Unterstützung: Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wenn sie volljährig sind und nicht alle wichtigen Entscheidungen selbst treffen können. Diese Menschen bekommen eine Sachwalterin oder einen Sachwalter, um sie vor Nachteilen zu schützen. Auch wenn Menschen Demenz haben, können sie eine Sachwalterin oder einen Sachwalter bekommen. Demenz ist eine Krankheit im Gehirn. Meistens bekommen alte Menschen diese Krankheit. Durch diese Krankheit vergessen die Menschen viele Dinge und verstehen oft nicht mehr, was um sie herum passiert. Körperliche Behinderungen sind kein Grund für eine Sachwalterschaft. Auch Sucht-Krankheiten sind kein Grund für eine Sachwalterschaft. Eine Sucht-Krankheit ist zum Beispiel, wenn man von Alkohol oder Drogen abhängig ist. Seite 7
Was tun Sachwalterinnen und Sachwalter? Sachwalterinnen und Sachwalter übernehmen bestimmte Aufgaben für Menschen, die bestimmte Entscheidungen nicht selbst treffen können. Diese Aufgaben sind zum Beispiel: Sie kümmern sich darum, dass Geld richtig ausgegeben wird Sie vertreten die betroffenen Menschen bei Ämtern oder Behörden Sie besuchen die betroffenen Menschen regelmäßig und sprechen mit ihnen Sie helfen den betroffenen Menschen bei der Suche nach einer passenden Wohnung Sie suchen nach einer passenden Betreuung, wenn das notwendig ist Sachwalterinnen und Sachwalter müssen immer das tun, was für die betroffenen Menschen das Beste ist. In Österreich ist es wichtig, dass Menschen so lange wie möglich selbst über ihr Leben bestimmen können. Deswegen bekommen Menschen erst dann eine Sachwalterin oder einen Sachwalter, wenn es nicht mehr anders geht. Seite 8
Welche Möglichkeiten gibt es außer Sachwalterschaft? Manche Menschen mit Lernschwierigkeiten oder mit psychischen Beeinträchtigungen können viele Entscheidungen selbst treffen. Zum Beispiel mit Unterstützung der Familie. In diesen Fällen darf keine Sachwalterin und kein Sachwalter bestellt werden. Wenn ein Mensch von jemandem vertreten wird, der eine Vorsorge-Vollmacht hat, darf auch keine Sachwalterin und kein Sachwalter bestellt werden. Bei einer Vorsorge-Vollmacht hat der betroffene Mensch bestimmt, wer ihn vertreten darf. Er hat das bestimmt, bevor er nicht mehr selbst entscheiden konnte. Eine Sachwalterschaft ist nicht nur eine Unterstützung für den betroffenen Menschen. Jemand anderer bestimmt über viele wichtige Dinge im Leben. Das ist nicht immer angenehm. Deshalb soll Sachwalterschaft die letzte aller Möglichkeiten sein. Seite 9
Wer kann Sachwalterin oder Sachwalter sein? Meistens übernehmen Angehörige, Freunde oder Bekannte die Sachwalterschaft. Zum Beispiel: In Österreich werden Menschen mit 18 Jahren volljährig. Ab diesem Alter darf man selbst über sein Leben entscheiden. Wenn ein Mensch mit Lernschwierigkeiten volljährig wird, übernehmen normalerweise die Eltern die Sachwalterschaft. Manchmal übernehmen aber auch Sachwalterinnen oder Sachwalter aus Vereinen eine Sachwalterschaft, wenn es keine Angehörigen oder Freunde gibt, die diese Aufgabe übernehmen. Manchmal gibt es auch besondere Probleme im Leben von betroffenen Menschen. Auch dann übernehmen manchmal Sachwalterinnen oder Sachwalter aus Vereinen eine Sachwalterschaft. Manchmal übernehmen auch bestimmte Menschen eine Sachwalterschaft, die sich besonders gut mit Gesetzen auskennen. Das ist dann der Fall, wenn die betroffenen Menschen vor allem Unterstützung bei rechtlichen Fragen brauchen. Wenn keine Angehörigen und kein Sachwalter-Verein zur Verfügung stehen, können auch andere geeignete Menschen eine Sachwalterschaft übernehmen. Zum Beispiel Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter. Seite 10
Wie kommt es zu einer Sachwalterschaft? Wenn man glaubt, dass ein Mensch wichtige Entscheidungen nicht selbst treffen kann, kann man eine Sachwalterschaft vorschlagen. Das macht man mündlich oder schriftlich beim Bezirks-Gericht. Meistens schlagen Angehörige eine Sachwalterschaft vor. Oder Einrichtungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Aber man kann auch selber einen Antrag stellen, wenn man Unterstützung braucht. Einen Antrag für eine Sachwalterschaft kann man bei jedem Bezirks-Gericht stellen. Seite 11
Was passiert nach einem Antrag auf Sachwalterschaft? Wenn eine Sachwalterschaft angeregt wird, gibt es eine Überprüfung. Ärztinnen und Ärzte, Richterinnen und Richter und andere Fachleute überprüfen, ob eine Sachwalterschaft wirklich notwendig ist. Die Richterin oder der Richter spricht persönlich mit der betroffenen Person. Die betroffene Person bekommt Unterstützung bei dem Gerichts-Verfahren. Nach dieser Überprüfung entscheidet eine Richterin oder ein Richter, ob eine Sachwalterschaft notwendig ist oder nicht. Diesen Vorgang nennt man Verfahren. Wenn es eine Sachwalterschaft gibt, bestimmt die Richterin oder der Richter, wer die Sachwalterschaft übernehmen wird. Dabei wird auch bestimmt, welche Aufgaben die Sachwalterin oder der Sachwalter übernehmen soll. Wenn eine Sachwalterschaft nicht notwendig ist oder wenn es eine andere Möglichkeit gibt, beendet die Richterin oder der Richter das Verfahren. Wenn die betroffene Person wenig Geld hat, bezahlt das Gericht die Überprüfung. Das Verfahren selbst kostet nichts. Seite 12
Unterstützung bei einem Verfahren Bei einem Verfahren über eine Sachwalterschaft bekommt die betroffene Person Unterstützung. Die Richterin oder der Richter entscheidet, wer diese Unterstützung übernimmt. Das kann eine nahestehende Person sein, das kann eine Vereins-Sachwalterin oder ein Vereins-Sachwalter sein. Das kann auch eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt oder eine Notarin oder ein Notar sein. Das sind Personen, die sich sehr gut mit den Gesetzen auskennen. Was bedeutet eine Sachwalterschaft für die betroffene Person? Bei einer Sachwalterschaft übernimmt die Sachwalterin oder der Sachwalter bestimmte Aufgaben für die betroffene Person. Zum Beispiel Geld-Angelegenheiten, das Abschließen von Verträgen oder das Stellen von Anträgen. Diese Aufgaben kann die betroffene Person mit Sachwalterschaft nicht selbst machen. Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter ist oft nicht für alle Bereiche zuständig. Es wird bei dem Verfahren um die Sachwalterschaft eindeutig festgelegt, welche Aufgaben die betroffene Person alleine erledigen kann und welche nicht. Seite 13
Wer kontrolliert die Sachwalterinnen und Sachwalter? Bei wichtigen Entscheidungen muss die Sachwalterin oder der Sachwalter die betroffene Person informieren. Die Sachwalterin oder der Sachwalter müssen mindestens einmal im Jahr dem Gericht einen Bericht schreiben. In diesem Bericht muss zum Beispiel stehen, wie die betroffene Person wohnt oder ob die betroffene Person regelmäßig Betreuung braucht. In dem Bericht muss auch stehen, welche Kontakte die Sachwalterin oder der Sachwalter zu der betroffenen Person hat. Wenn die Sachwalterin oder der Sachwalter für die Geld-Angelegenheiten zuständig ist, muss er oder sie mindestens alle 3 Jahre einen Bericht darüber schreiben. Und eine Liste, was mit dem Geld gemacht wird. Wichtige Entscheidungen müssen vom Gericht genehmigt werden. Zum Beispiel wenn es darum geht, eine Wohnung oder ein Haus zu verkaufen. Auch schwerwiegende medizinische Behandlungen müssen vom Gericht genehmigt werden, wenn die betroffene Person die Entscheidung nicht selbst treffen kann. Zum Beispiel eine Operation. Seite 14
Wie lange dauert eine Sachwalterschaft? Wenn die betroffene Person wieder in der Lage ist, alle Entscheidungen selbst zu treffen, kann die Sachwalterschaft aufhören. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Sachwalterschaft wegen einer Krankheit notwendig war und die betroffene Person wieder gesund wird. Wenn die betroffene Person stirbt, endet die Sachwalterschaft sofort. Die Sachwalterin oder der Sachwalter darf dann keine Aufgaben mehr übernehmen. Was kostet eine Sachwalterschaft? Die Sachwalterin oder der Sachwalter bekommt einen Ersatz für den Aufwand, den sie oder er bei dieser Arbeit hat. Zum Beispiel für Telefonkosten oder Fahrtkosten. Außerdem bekommt die Sachwalterin oder der Sachwalter eine Entschädigung. Das ist ein kleiner Teil von dem Geld, das die betroffene Person im Monat bekommt. Dazu zählen aber keine Einkünfte, die für einen bestimmten Zweck da sind. Zum Beispiel Pflegegeld, Familienbeihilfe oder Wohnbeihilfe. Wenn die betroffene Person mehr als 10.000 Euro besitzt, kann die Sachwalterin oder der Sachwalter einen kleinen Teil auch davon als Entschädigung bekommen. Das Gericht entscheidet, wie viel Geld eine Sachwalterin oder ein Sachwalter genau als Entschädigung bekommt. Seite 15
Informationen und Kontakt Informationen über Sachwalterschaft gibt es im Internet unter dieser Adresse: www.vertretungsnetz.at Sie können aber auch anrufen. Telefon: 01 330 46 00 Von unserer Internet-Seite können Sie auch zwei Broschüren herunterladen. Eine Broschüre heißt: Das Sachwalter-Recht leicht verständlich Die andere Broschüre heißt: Sachwalterschaft Wissenswertes für Betroffene, Angehörige und Interessierte Vertretungs-Netz hat viele Standorte in Österreich. Es gibt an diesen Standorten verschiedene Beratungs-Angebote. Die Telefon-Nummern der Standorte finden Sie auf unserer Internet-Seite. Seite 16
Wörterbuch Angehörige Angehörige sind meistens Verwandte. Zum Beispiel: Eltern, Kinder, Großeltern oder Enkel. Zu den Angehörigen gehören aber auch die Ehe-Frau oder der Ehe-Mann, die Lebens-Partnerin oder der Lebens-Partner. Gesetz Gesetze sind Regeln, die ein Staat macht. Alle Menschen, die sich in diesem Staat aufhalten, müssen sich an diese Regeln halten. Zum Beispiel gelten die österreichischen Gesetze für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten. Wenn man die Gesetze nicht befolgt, kann man bestraft werden. Psychische Beeinträchtigung Bei einer psychischen Beeinträchtigung haben Personen Probleme mit ihren Gefühlen. Diese Personen sind zum Beispiel oft sehr traurig oder haben oft große Angst. Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erleben Situationen anders und verhalten sich oft anders als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung. Zum Beispiel fühlen, denken und handeln Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oft anders als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung. Seite 17
Sachwalterinnen oder Sachwalter Sachwalterschaft Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen, die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen mit psychischen Erkrankungen bei bestimmten Dingen helfen. Zum Beispiel: wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht wenn jemand einen Vertrag machen muss oder wenn jemand zu einer Behörde muss Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter darf sich nicht in alle Dinge im Leben dieser Person einmischen. Verfahren Verfahren ist das kurze Wort für Gerichts-Verfahren. Das Gerichts-Verfahren ist die Überprüfung eines bestimmten Problems durch ein Gericht. Bei einem Verfahren wird genau überprüft, was alles zu diesem Problem gehört. Es werden zum Beispiel Menschen befragt, die mit diesem Problem zu tun haben. Oder es werden Aufzeichnungen überprüft. Zum Beispiel bei einem Sachwalterschafts-Verfahren. Eine Person geht zum Gericht und sagt, dass eine andere Person eine Sachwalterin oder einen Sachwalter braucht. Oder eine Person sagt selber, dass sie eine Sachwalterin oder einen Sachwalter braucht. Das ist der Anfang des Verfahrens. Zum Schluss entscheidet die Richterin oder der Richter, ob die Person eine Sachwalterin oder einen Sachwalter bekommt. Das ist das Ende des Verfahrens. Von Anfang bis zum Schluss gehört alles zum Verfahren dazu. Seite 18
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