Selbstbestimmt Vorsorgen. Fachtagung Gratwanderungen die Kunst, es allen Recht zu tun

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1 Selbstbestimmt Vorsorgen Fachtagung Gratwanderungen die Kunst, es allen Recht zu tun

2 Eine wichtige Frage Was passiert, wenn ich meine Entscheidungen nicht mehr für mich selbst treffen kann? Wer macht es mir dann Recht? 2 2

3 Die rechtlichen Möglickeiten Sachwalterschaft Vorsorgevollmacht Vertretungsbefugnis naher Angehöriger Patientenverfügung 3

4 Sachwalterschaft Wird auf Antrag eingeleitet, wenn jemand nicht (mehr) in der Lage ist seine Angelegenheiten ohne der Gefahr eines Nachteiles für sich wahrzunehmen. D.h. bei Geschäftsunfähigkeit, geistiger Behinderung, psychischer Krankheit Keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung 4

5 Sachwalterschaft Bestellung: auf Antrag Durch das zuständige Bezirksgericht als Pflegschaftsgericht Person des Sachwalters: Kann von Antragsteller vorgeschlagen werden Oft nahe Angehörige, sonst Verein für Sachwalterschaft, Anwälte, Notare Jedenfalls von Gericht bestimmt, auch bei Sachwalterverfügung 5

6 Sachwalterschaft Umfang: Vermögenssorge, Personensorge Gericht legt Umfang bei der Bestellung fest Alle Angelegenheiten: nur wenn unvermeidlich In nichtumfassten Angelegenheiten bleibt Geschäftsfähigkeit erhalten Jahresbericht über Tätigkeit 6

7 Sachwalterschaft Genehmigung durch das Gericht erforderlich: Bei wichtigen Angelegenheiten bei Uneinigkeit mit dem Betroffenen Belohnung des Sachwalters 7

8 Sachwalterschaft Rund Sachwalterschaften in Österreich anhängig Tendenz steigend Justiz möchte Sachwalterschaften verringern, weil diese die Gerichte belasten Alternativen zur Sachwalterschaft? 8

9 Vertretungsbefugnis naher Angehöriger Wann möglich Psychische Krankheit oder geistige Behinderung Kein Sachwalter bestellt Keine Vorsorgevollmacht Bereiche: Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens Entsprechend den Lebensverhältnissen Rechtsgeschäfte zur Deckung des Pflegebedarfs 9

10 Vertretungsbefugnis naher Angehöriger Einkommensverwaltung: Geltendmachung sozialversicherungsrechtliche Ansprüche Pflegegeld, Mindestsicherung Zustimmung zu medizinischen Behandlungen Sofern diese nicht mit einer schweren oder nachhaltigen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Persönlichkeit verbunden ist 10

11 Vertretungsbefugnis naher Angehöriger Wer Eltern, Kinder Der im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatte Lebensgefährte, 3 Jahre im gemeinsamen Haushalt Registrierung mit ärztlichem Gutachten Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis Bestätigung dient als Nachweis 11

12 Vertretungsbefugnis naher Angehöriger Bedeutung bei Heimeintritt Antragstellung für soziale Hilfen Volljährige Kinder mit besonderen Bedürnissen Widerspruch des Betroffenen In jeder Form möglich Praktisch noch nie erlebt 12

13 Vorsorgevollmacht Definition: Vollmacht für eine frei gewählte Person zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten im Fall des Verlustes der Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit der bevollmächtigenden Person. Erst seit gesetzlich geregelt. 13

14 Vorsorgevollmacht Bevollmächtigter prinzipiell frei wählbar größtmögliches Vertrauensverhältnis gemeinschaftliche Vertretung möglich getrennte Bevollmächtigung für verschiedene Bereiche möglich Kein Naheverhältnis zu Einrichtung in der sich Bevollmächtigte aufhält 14

15 Vorsorgevollmacht Form Eigenhändig geschrieben oder unterschrieben; Fremdhändig geschrieben, eigenhändig unterschrieben, 3 Zeugen fertigen mit; Notariatsakt 15

16 Vorsorgevollmacht Bei folgenden Angelegenheiten Errichtung vor Gericht, Notar oder Anwalt notwendig: Medizinische Behandlungen mit schweren Folgen für die körperliche Unversehrtheit oder Persönlichkeit Entscheidungen über die dauerhafte Änderung des Wohnortes Vermögensangelegenheiten, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören 16

17 Vorsorgevollmacht Inhalt: Ärztliche Maßnahmen, Behandlungsverträge Unterbringung Vermögensverwaltung Sachwalterverfügung Kündigung, Widerruf Umfangreiche Beratungsaufwand notwendig 17

18 Vorsorgevollmacht Wirksamwerden Registrierung im ÖZVV Erst bei Eintritt des Vorsorgefalls scharfstellen Nachweis durch ärztliches Attest Ausstellung Wirksamkeitsbestätigung Gutglaubensschutz Dritter für Vertretungshandlungen 18

19 Vorsorgevollmacht Vorteile Rechtzeitige Selbstbestimmung Freie Wahl, wer für mich im Vorsorgefall handeln darf Festlegung des Vertretungsumfangs Nachteile Großes Vertrauensverhältnis zum Bevollmächtigten notwendig Umfang gehört genau überlegt 19

20 Patientenverfügung Definition: Willenerklärung mit der eine medizinische Behandlung abgelehnt wird und die dann wirksam wird, wenn der Patient zum Zeitpunkt der Behandlung weder Einsichts- Urteils- oder Äußerungsfähig ist. Seit in Kraft: 20

21 Patientenverfügung 2 Arten Verbindliche Patientenverfügung Beachtliche Patientenverfügung verbindlich Abgelehnte Behandlungen müssen genau beschrieben sein Ärztliche Aufklärung über Folgen der Ablehnung Belehrung durch Notar, Rechtsanwalt, Patientenanwalt Verlust der Verbindlichkeit nach 5 Jahren 21

22 Patientenverfügung Notfallklausel Im medizinischen Notfall kommt Patientenverfügung nicht zur Anwendung wenn durch die Suche Leben oder Gesundheit des Patienten ernstlich gefährdet ist. Dokumentationspflicht des behandelnden Arztes Registrierung Im Patientenverfügungsregister des österr. Notariates Zugriff über Rotes Kreuz 22

23 Patientenverfügung Praktische Anwendung Interesse der Klienten an verbindlichen Patientenverfügungen ist groß Empfehlenswert nur, wenn man genau weiß, welche Behandlungen man jedenfalls ablehnt, Keine Erfahrungen über das Verhalten der Ärzte im konkreten Fall Vorsorgevollmacht eventuell zielführender Ca Vorsorgevollmachten registriert 23

24 Ihre Fragen? Danke für Ihre Aufmerksamkeit 24

25 Notarstellen in Österreich Wien 92 Niederösterreich 99 Burgenland 16 Oberösterreich 74 Steiermark 74 Kärnten 39 Salzburg 34 Tirol 35 Vorarlberg 20 Notarstellen

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