Dr. Martina Eliskases
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- Benedikt Goldschmidt
- vor 10 Jahren
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1 RECHTSPROBLEME DER GESCHÄFTSUNFÄHIGKEIT BEI ALTERSBEDINGTEN KRANKHEITSBILDERN Dr. Martina Eliskases Geschäftsunfähigkeit Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes è Rückabwicklung Kreditinstitut hat gem 877 ABGB sämtliche erlangten Vorteile zu ersetzen Geschäftsunfähiger hat gem 1424 ABGB nur zu ersetzen, was im Vermögen des Gläubigers wirklich vorhanden oder zum Nutzen des Gläubigers verwendet worden ist. 1
2 Vertretungsbefugnis naher Angehöriger für den Fall, dass eine Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens nicht mehr besorgen kann. Vertretungsbefugte Angehörige sind Eltern volljährige Kinder der im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatte Lebensgefährten, soweit seit mind. 3 Jahren im gemeinsamen Haushalt lebend 2
3 Umfang der Vertretungsbefugnis ( 284c Abs 1) Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens Rechtsgeschäfte zur Deckung des Pflegebedarfs Geltendmachung von Ansprüchen, die aus Anlass von Alter, Krankheit, Behinderung oder Armut zustehen 284c Abs 2: Verfügungen über laufende Einkünfte und pflegebezogene Leistungen, soweit als dies zur Besorgung der Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens und zur Deckung des Pflegebedarfs erforderlich ist. Umfang der Vertretungsbefugnis ( 284c Abs 1) Jedenfalls nicht vom Vollmachtsumfang gedeckt sind: Abschluss eines Kreditvertrages Vereinbarung eines Rahmens Ausnutzung eines Rahmens Zugriff auf Sparkonten 3
4 Wirksamwerden Allgem. Vertrauensschutz Pflicht zur Registrierung Bescheinigung des Naheverhältnisses und Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses Bei Vorlage der Registrierungsbestätigung wird Vertrauen auf das Wirksamwerden der Vertretungsbefugnis geschützt ( 284h Abs 2 ABGB). kein Schutz bei Kenntnis oder leicht fahrlässiger Nichtkenntnis Erweiterter Vertrauensschutz der Bank Verfügungen über das Konto von Vollmacht gedeckt, soweit sie den erhöhten allgemeinen Grundbetrag des Existenzminimums monatlich nicht überschreiten kein Schutz bei Kenntnis oder leicht fahrlässiger Nichtkenntnis 2015: 1017,00 analoge Anwendung auf (gesamtes) Pflegegeld? (Schauer) 4
5 Erweiterter Vertrauensschutz der Bank Geldbezüge sind Barbehebungen und Überweisungen Verfügungen mehrerer Angehöriger unterliegen einem Höchstbetrag Verfügungen über mehrere Konten bei einer Bank unterliegen einem Höchstbetrag Verfügungen über Konten bei verschiedenen Banken sind nicht zusammenzurechnen vom Vertretenen eingerichtete Daueraufträge sind nicht in den Höchstbetrag miteinzurechnen vom Angehörigen eingerichtete Daueraufträge sind in den Höchstbetrag einzurechnen Kontoeröffnung - Bankgeheimnis Eröffnung eines neuen Kontos nach ha zulässig (Iro, Arbeitsgruppe), aa Schauer Auskunftsrecht des Angehörigen hinsichtlich der gesamten Kontoverbindung ab der ersten Vertretungshandlung auch Daueraufträge und Zinsen 5
6 Verhältnis zur Zeichnungsberechtigung nach Schauer schließt Zeichnungsberechtigung die aus aa Arbeitsgruppe Zeichnungsberechtigung verdrängt nicht Vorsorgevollmacht Mit Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person einen oder mehrere Vertreter für den Vorsorgefall mit der Erledigung bestimmter Aufgaben. Vorsorgefall = Verlust der erforderlichen Geschäftsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit 6
7 Vorsorgevollmacht Die zu besorgenden Angelegenheiten sind bestimmt anzuführen. Umfang der Vollmacht ergibt sich durch Auslegung der Vollmachtsurkunde. schlichte Vorsorgevollmacht eigenhändig geschrieben und unterfertigt fremdhändig geschrieben, eigenhändig unterschrieben und von drei gegenwärtigen, unbefangenen, eigenberechtigten und sprachkundigen Zeugen bezeugt fremdhändig geschrieben und notariell beurkundet Notariatsakt 7
8 qualifizierte Vorsorgevollmacht zur Besorgungen von Vermögensangelegenheiten außerhalb des ordentlichen Wirtschaftsbetriebes à verschärfte Formvorschriften Mitwirkung eines Notars, Rechtsanwaltes oder des Gerichtes Belehrung über die Rechtsfolgen und die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs Vorsorgevollmacht Vertrauensschutz Registrierung des Eintritts des Vorsorgefalles unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung darüber Bei Vorlage der Registrierungsbestätigung und der Vollmachtsurkunde wird Vertrauen auf den Eintritt des Vorsorgefalls geschützt. kein Schutz bei Kenntnis oder leicht fahrlässiger Nichtkenntnis 8
9 Auskunftsrechte ÖZVV - Sachwalterschaft kein Recht auf Auskunft über Eintragungen im ÖZVV für Kreditinstitut ( 140h Abs 9 NO) Auskunftsrecht hinsichtlich Tatsache der Sachwalterbestellung sowie Wirkungskreis nicht hinsichtlich der Person des Sachwalters (?) bei rechtlichem Interesse ( 126 Abs 4 AußStrG) Grundsätze der Veranlagung sicher möglichst fruchtbringend Zugriffsmöglichkeit im Fall des dringenden Bedarfs Risikostreuung 9
10 Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung Veranlagungen im ordentlichen Wirtschaftsbereich unterliegen nicht der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung beachtlich für die Beurteilung, ob ordentlicher oder außerordentlicher Wirtschaftsbetrieb Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auswirkungen des Rechtsgeschäftes: Risiko, Bindungsdauer, Umfang und Dauer der Pflichten, Endgültigkeit der Maßnahme Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung Veranlagungen im außerordentlichen Wirtschaftsbereich unterliegen grundsätzlich der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung außer Veranlagungen gem 216 und 217 ABGB 10
11 Arten der Veranlagung Sparbuch gem 216 ABGB: auf den Namen des Mündels lautend; ausdrückliche Bezeichnung als Mündelgeld; Deckungsstock Wertpapieren gem 217 ABGB: namentlich genannt oder durch gesetzliche Regelung ausdrücklich als mündelsicher erklärt 4a FBSchVG (Fundierte Bankschuldverschreibungen); 6 ImmoInvFG (Immobilien-Investmentfonds); 46 InvFG (Investmentfonds) Veranlagung auf andere Weise 220 muss den Grundsätzen einer sicheren, also wertbestätigen und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entsprechen Risikostreuung Bei Veranlagung in Wertpapieren gem 220 ABGB n Beiziehung eines Sachverständigen n laufend sachgerechte Verwaltung und Möglichkeit eines unverzüglichen Verkaufes, wenn durch die Marktentwicklung geboten n Sicherstellung der Haftung des Verwalters 11
12 Umschichtung von Anlageprodukten Wann besteht Pflicht zur Umschichtung? (strittig) Direkte Anwendung der ABGB auch auf bestehende Veranlagungen (Stefula, Beck) Analoge Anwendung der ABGB (1 Ob 40/99k, Hopf, Weitzenböck) Verpflichtung zum Verkauf bzw zur Umschichtung bei konkreter Gefährdung des Vermögens ( 133 Abs 1 AußStrG; Trentinaglia) Verpflichtung zum Verkauf gem 220 ABGB; Wiederveranlagung des Verkaufserlöses gem 215 ff ABGB (Dullinger/Kepplinger) Entgegennahme von Zahlungen Entgegennahme von Zahlungen über bedarf der pflegschaftsgerichtlichen Ermächtigung ( 224) Zusammenrechnung von Teilzahlungen bei wirtschaftlichem Zusammenhang und zeitlicher Nähe (ha) mangels Ermächtigung keine schuldbefreiende Zahlung an den Sachwalter Rückabwicklung analog 1424 ABGB 12
13 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13
Inhaltsverzeichnis. Trentinaglia, HB Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Sachwalterrecht VII
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII I. Vertretung von Minderjährigen und erwachsenen geschäftsunfähigen Personen... 1 A. Schutz durch die Rechtsordnung... 1 II. Allgemeines zur Geschäftsunfähigkeit
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