Rechtliche Aspekte der Versorgung im Alter. Michael Ganner Außervillgraten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtliche Aspekte der Versorgung im Alter. Michael Ganner Außervillgraten"

Transkript

1 Rechtliche Aspekte der Versorgung im Alter Michael Ganner Außervillgraten

2 Überblick Gesundheit medizinische Aspekte Pflege Vermögen und Einkommen Ganner 2012

3 Wer entscheidet in medizinischen Angelegenheiten? Selbstbestimmung = Verantwortung für sich selbst Indikation + informierte Zustimmung Ärztliche Aufklärung ist Voraussetzung Arzt hilft bei Entscheidungsfindung 3 Ganner 2012

4 Wer entscheidet, wenn die Person das nicht kann? Bei Notfall: der Arzt Sonst: Sachwalter Vorsorgebevollmächtigter Nächste Angehörige??? Patientenverfügung

5 Vertretungsmöglichkeiten bei fehlender Entscheidungs- oder Äußerungsfähigkeit öffentlich autonom 1. Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger: ex lege Vorsorgevollmacht Patientenverfügung 2. Sachwalter: durch Gericht

6 Vorsorgevollmacht Vorweggenommene Bestimmung eines Vertreters für einen genau bezeichneten Aufgabenbereich Ersatz für Sachwalterschaft Vorteile Vertreter kann selbst bestimmt werden Bestimmte Entscheidungen können im vorhinein festgelegt werden; zb welches Heim Keine gerichtliche Genehmigung erforderlich Nachteil Keine gerichtliche Kontrolle

7 Vorsorgevollmacht für wichtige Angelegenheiten Vertretungshandlungen umfassen auch die Einwilligung in medizinische Behandlungen, die gewöhnlich mit einer schweren oder nachhaltigen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Persönlichkeit verbunden sind ( 283 Abs 2); die dauerhafte Änderung des Wohnortes; Vermögensangelegenheiten, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören. Muss vor einem Rechtsanwalt, einem Notar oder bei Gericht erstellt werden Belehrung über Folgen und Widerrufsmöglichkeit

8 Einzelaspekte Wirksamwerden automatisch bei Verlust der Geschäftsfähigkeit, Einsichts und Urteilsfähigkeit oder Äußerungsfähigkeit Jederzeitiger Widerruf ist möglich Registrierung im ÖZVV möglich Österreichisches Zentrales Vertretungsregister Ärztliches Zeugnis

9 Was ist eine Patientenverfügung? Rechtshandlung, mit der jemand eine medizinische Behandlung im Vorhinein ablehnt wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts, urteils oder äußerungsfähig ist Voraussetzungen: Höchstpersönliche Errichtung Freiwilligkeit und Ernstlichkeit Einsichts und Urteilsfähigkeit

10 Verbindliche Patientenverfügung Bezeichnung der medizinischen Maßnahmen Folgeneinschätzung Gesundheitliche und rechtliche Umfassende ärztliche Aufklärung ( 5) Form ( 6) Schriftlichkeit + Datum Vor Rechtsanwalt, Notar oder (rechtskundigem) Patientenvertreter 5 Jahresfrist Folge: Arzt muss sie direkt umsetzen

11 Beachtliche Patientenverfügung Zumindest eine Voraussetzung für eine verbindliche Patientenverfügung ist nicht erfüllt Dient zur Feststellung des mutmaßlichen Willens Für Sachwalter und Gericht; diese entscheiden Unwirksamkeit einer Patientenverfügung Grundlegende Änderung der Behandlungsmöglichkeiten Widerruf Setzt keine Einsichts und Urteilsfähigkeit voraus!

12 Vertretung durch Angehörige Subsidiär wenn kein gesetzlicher oder gewillkürter Vertreter vorhanden ist Verlust der Entscheidungsfähigkeit Nächste Angehörige Eltern, volljährige Kinder Ehegatte, der im gleichen Haushalt lebt Lebensgefährte, der seit mindestens 3 Jahren im gleichen Haushalt lebt jeder kann alleine die Vertretungshandlungen setzen bei widersprechenden Erklärungen gilt keine

13 Geschäfte des täglichen Lebens nach individuellen Lebensverhältnissen zur Deckung des Pflegebedarfs Geltendmachung von Ansprüchen alle sozialrechtlichen Ansprüche, Befreiungen etc Medizinische Behandlung die nicht gewöhnlich mit einer schweren oder nachhaltigen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Persönlichkeit verbunden ist Widerspruch möglich Vertretung durch Angehörige Zentrales Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) Registrierung des Wirksamwerdens der Vertretung ist verpflichtend

14 Sachwalter Wer bekommt einen Sachwalter? Volljährige Person Verlust der Entscheidungsfähigkeit psychische Krankheit oder geistige Behinderung Angelegenheiten sind zu besorgen Gefahr eines Nachteils Subsidiarität Wer wird Sachwalter? Selbst gewählte Person Sachwalterverfügung Nahe stehende Person Sachwalterverein Rechtsanwalt, Notar oder andere geeignete Person

15 Aufgaben des Sachwalters Vertretung Bei Geschäften Verwaltung von Einkommen und Vermögen Gerichtliche Genehmigung bei wichtigen Angelegenheiten Medizinischen Behandlungen Zweites ärztliches Zeugnis oder gerichtliche Genehmigung bei wichtigen Entscheidungen Wohnortverlegung (Heim) Gerichtliche Genehmigung bei dauerhafter Wohnortverlegung In anderen Angelegenheiten: zb Verwaltung, Soziales Organisation von Pflege und Betreuung Er kann keinen Freiheitsbeschränkungen zustimmen Angehörige und Vorsorgebevollmächtigte auch nicht

16 Formen und Finanzierung von Betreuung

17 24 Stunden Betreuung Förderung einer 24 Stunden Betreuung seit dem Bis zu EUR pro Monat wenn Arbeitsverhältnisse vorliegen Bis zu 550 EUR pro Monat wenn Werkverträge vorliegen Einkommensgrenze: netto/monat, aber vermögensunabhängig Anträge an Bundessozialamt

18 Finanzierung des Heimaufenthalts Einkommen Ausnahme: 20 % der Pension + Sonderzahlungen Vermögen Ausnahme: Schonvermögen Eigenheim bei Wohnbedarf, 3.866/7.000 Pflegegeld Ausnahme: 10 % der Pflegestufe 3 = 44,30 Mindestsicherung Ausnahme: Taschengeld (113 ) Kein Kinderregress Ehegatte/EP schon

19 Pflegegeld Das Pflegegeld gebührt zwölfmal jährlich und beträgt monatlich in Stufe 1 154,20 Stufe 2 284,30 Stufe 3 442,90 Stufe 4 664,30 Stufe 5 902,30 Stufe Stufe ,80 (mehr als 60 Stunden/Monat) (mehr als 85 Stunden) (mehr als 120 Stunden) (mehr als 160 Stunden) (mehr als 180 Stunden) (mehr als 180 Stunden)* (mehr als 180 Stunden)** * + dauernde Beaufsichtigung ** bei praktischer Bewegungsunfähigkeit oder gleichzuhaltendem Zustand

20 Schenkungen Mindestsicherung wird verweigert, wenn die Person im Zeitpunkt der Schenkung bereits pflegebedürftig war Auch bei Geschäften ohne entsprechendem Gegenwert oder Bei Verzicht auf Ansprüche für fünf Jahre ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs mit dem Wert des verschenkten Vermögens begrenzt ( 43 Abs. 3 und 4 T MSG )

VORSORGEVOLLMACHT PATIENTENVERFÜGUNG

VORSORGEVOLLMACHT PATIENTENVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT PATIENTENVERFÜGUNG MAG. OSKAR PLATTER Öffentlicher Notar MAG. CORNELIA KÖNIG Notarpartnerin MAG. HANS MILWESKI Notarsubstitut MMAG. LUKAS KATHREIN Notariatskandidat PROBLEMSTELLUNG Jeder

Mehr

Vorsorge ist Vertrauenssache. Dr. Daniel Malin öffentl. Notar

Vorsorge ist Vertrauenssache. Dr. Daniel Malin öffentl. Notar Vorsorge ist Vertrauenssache Dr. Daniel Malin öffentl. Notar Was ist, wenn ich geistig nicht mehr in der Lage bin, notwendige Entscheidungen alleine zu treffen oder mich um alltägliche Dinge zu kümmern?

Mehr

Reformen im Sachwalterrecht

Reformen im Sachwalterrecht Reformen im Sachwalterrecht Mit 1. Juli 2007 treten gravierende Veränderungen in der Vertretung von geistig behinderten und psychisch kranken Menschen in Kraft. 1. Sachwalterschaft Wann darf ein Sachwalter

Mehr

Patientenverfügungen aus rechtlicher und ethischer Sicht

Patientenverfügungen aus rechtlicher und ethischer Sicht Patientenverfügungen aus rechtlicher und ethischer Sicht Bundesgesetz...... über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz PatVG) in Kraft seit 1. Juni 2006 Patienten-/Patientinnenverfügung Willenserklärung

Mehr

VORSORGEVOLLMACHT- PATIENTENVERFÜGUNG

VORSORGEVOLLMACHT- PATIENTENVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT- PATIENTENVERFÜGUNG Arbeiterkammer Reutte, 16.02.2017 Rechtsanwalt Mag. Harald Rossmann Salurnerstrasse 16, 6020 Innsbruck Oberlüss 11, 6600 Reutte www.ra-rossmann.at www.ra-rossmann.at

Mehr

Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten Umfang Einschränkung Übertragungsmöglichkeit an Dritte

Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten Umfang Einschränkung Übertragungsmöglichkeit an Dritte Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten Umfang Einschränkung Übertragungsmöglichkeit an Dritte Mag. Dr. Christian Gepart Rechtsanwalt Diplom in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege Themenüberblick

Mehr

Mag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg. Die Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht

Mag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg. Die Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht Mag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg Die Patientenverfügung Die Vorsorgevollmacht Die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger 8605 Kapfenberg 8623 Aflenz Kurort DVR-Nr.: 2108166 Wiener

Mehr

Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können?

Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können? Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können? Mag. Nikolaus Herdega, MSc Ärztekammer für OÖ KAD-Stellvertreter Bereichsleiter Spitalsärzterecht & Kassenrecht 1 Einwilligung/Ablehnung

Mehr

Reformen im Sachwalterrecht

Reformen im Sachwalterrecht Mag. Margot Prinz Mit 1. Juli 2007 treten gravierende Veränderungen in der Vertretung von geistig behinderten und psychisch kranken Menschen in Kraft. Mittels gezielter Frage - Antwort Stellung sollen

Mehr

VORSORGEVOLLMACHT. 1. Was ist eine Vorsorgevollmacht?

VORSORGEVOLLMACHT. 1. Was ist eine Vorsorgevollmacht? Dr. Thomas Krapf Dr. Hansjörg Mader Andreas-Hofer-Str. 13 A-6020 Innsbruck Tel. +43 512/57 18 57 Fax +43 512/57 05 91 kanzlei@mader-krapf.at www.mader-krapf.at VORSORGEVOLLMACHT Im Laufe ihres Lebens kommen

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Dr. Sigrid Pilz Wiener Pflege-; Patientinnenund Patientenanwältin

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Dr. Sigrid Pilz Wiener Pflege-; Patientinnenund Patientenanwältin Aufbaukurs Krebswissen WS 2015.16 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Dr. Sigrid Pilz Wiener Pflege-; Patientinnenund Patientenanwältin 1 Ziele des Patientenverfügungsgesetzes Stärkung der Autonomie

Mehr

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht- Gesetz und Umsetzung. Dr. Karl Gruber Klosterneuburg

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht- Gesetz und Umsetzung. Dr. Karl Gruber Klosterneuburg Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht- Gesetz und Umsetzung Dr. Karl Gruber Klosterneuburg Mein persönlicher Zugang zu diesem Thema basiert auf meinem beruflichen Umfeld auf positiven Erfahrungen auf

Mehr

Patientenverfu gung in Österreich Studienergebnisse Vorsorgevollmacht und Vorsorgedialog

Patientenverfu gung in Österreich Studienergebnisse Vorsorgevollmacht und Vorsorgedialog Patientenverfu gung in Österreich Studienergebnisse Vorsorgevollmacht und Vorsorgedialog Institut für Ethik und Recht in der Medizin Dr. Maria Kletečka-Pulker Ausgangslage "... wer spricht fu r mich, wenn

Mehr

Grundzüge des neuen Sachwalterrechts und der Angehörigenvertretung. Mag. Ulrich Pesendorfer BMJ

Grundzüge des neuen Sachwalterrechts und der Angehörigenvertretung. Mag. Ulrich Pesendorfer BMJ Grundzüge des Mag. Ulrich Pesendorfer BMJ Roter Faden Entwicklung des SW-Rechts Ursachen / Ziele der Reform Die Neuerungen im Überblick 7. Mai 2007 2 Bundesministerium für Justiz 1 Geschichte des Sachwalterrechts

Mehr

Lai'dtagsdirekiion B ngelangt am 15. JUNI f t taf. des SPÖ Landtagsklubs (Erstantragstellerin LAbg. Gabi Schiessling) betreffend

Lai'dtagsdirekiion B ngelangt am 15. JUNI f t taf. des SPÖ Landtagsklubs (Erstantragstellerin LAbg. Gabi Schiessling) betreffend ANTRAG Lai'dtagsdirekiion B ngelangt am 15. JUNI 2015 2f t taf Landtagsklub Tirol des SPÖ Landtagsklubs (Erstantragstellerin LAbg. Gabi Schiessling) betreffend Aufklärungs- und Informationskampagne des

Mehr

Patientenverfügung und Trauma. Klaus Hellwagner

Patientenverfügung und Trauma. Klaus Hellwagner Patientenverfügung und Trauma Klaus Hellwagner Grundlagen und Ziele Schutz der Privatautonomie Schutz des Selbstbestimmungsrechtes Respekt unterschiedlicher Lebensentwürfe Stärkung der Patientenrechte

Mehr

VORSORGEVOLLMACHT. I.) Einleitung:

VORSORGEVOLLMACHT. I.) Einleitung: VORSORGEVOLLMACHT I.) Einleitung: Der Wunsch jedes Menschen ist es, auch noch im hohen Alter oder in einer durch Gesundheitsprobleme schwer beeinträchtigten Situation ein möglichst selbst bestimmtes Leben

Mehr

Begriff der Personensorge

Begriff der Personensorge Workshop D Personensorge Intensivierung der Personensorge im SWRÄG Kontaktfrequenz Zustimmung zur Heilbehandlung Bestimmung des Wohnortes 1 Personensorge ( 282-284a ABGB) Allgemein Begriff der Personensorge

Mehr

Seminar Zahnarzt & Recht

Seminar Zahnarzt & Recht Seminar Zahnarzt & Recht 16. 20. Februar 2009 Chalet Bergdoktor, Zürs 274 A- 6763 Zürs am Arlberg, Austria Seminarleitung: Univ.- Prof. Dr. R.O. Bratschko, Präsident der ÖGZMK, wissenschaftlicher Verein

Mehr

sachwalter schaft 134

sachwalter schaft 134 schaft SACHWALTER 134 Neuauflage 2017 Vermag eine volljährige Person, die an einer psychischen Krankheit leidet oder geistig behindert ist, alle oder einzelne Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils

Mehr

Rechtsfragen im Alter

Rechtsfragen im Alter Rechtsfragen im Alter Mag. Dr. Christian Gepart Rechtsanwalt in Wien Diplom in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege Patientenverfügung Christian Gepart 2 Patientenverfügung... eine Willenserklärung,

Mehr

Reform des Sachwalterrechts und Bankgeschäfte. Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Wien

Reform des Sachwalterrechts und Bankgeschäfte. Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Wien Reform des Sachwalterrechts und Bankgeschäfte Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Wien Reform des Sachwalterrechts und Bankgeschäfte A. Ausgangslage Sachwalterrecht besteht seit 1983 - löst die zuvor in Geltung

Mehr

Eckpunkte des Erwachsenenschutz-Gesetzes

Eckpunkte des Erwachsenenschutz-Gesetzes Newsletter Private Clients Issue 4 2017 Eckpunkte des Erwachsenenschutz-Gesetzes 1. Überblick Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechte zu erwerben und sich im Rechtsverkehr zu verpflichten. Volljährige

Mehr

Rechtsschutz im Zusammenhang mit Demenz. Mag. Christine Müllner-Lacher MSc.

Rechtsschutz im Zusammenhang mit Demenz. Mag. Christine Müllner-Lacher MSc. Rechtsschutz im Zusammenhang mit Demenz Mag. Christine Müllner-Lacher MSc. Patientenanwaltschaft Salzburg-Tirol 1 Der Vater ging viel auf Wanderschaft, meistens zu meinem älteren Bruder Peter, der schräg

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht -

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - Vorsorgeservice aus Sicht des Notariats Dr. Helga KAISER und Dr. Astrid LEOPOLD Stattegg, 9. Juni 2015 Vorsorgevollmacht Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie,

Mehr

Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT IM DETAIL

Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT IM DETAIL Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT IM DETAIL Das Sachwalterrecht soll geändert werden. Dazu gibt es nun einen Entwurf des Justizministeriums. Wir möchten im Folgenden in einfacher

Mehr

IGSL Hospizbewegung e.v.

IGSL Hospizbewegung e.v. Inhalt Die IGSL Hospizbewegung e.v. Rechtliche Grundlagen der Patientenverfügung beachtlich oder verbindlich Formulare Konsensuspapier vs. IGSL Dokumentation der ärztlichen Aufklärung zur Patientenverfügung

Mehr

Sachwalterschaft Angehörigenvertretung Vorsorgevollmacht. in sachen mensch. ifs Sachwalterschaft Institut für Sozialdienste

Sachwalterschaft Angehörigenvertretung Vorsorgevollmacht. in sachen mensch. ifs Sachwalterschaft Institut für Sozialdienste Sachwalterschaft Angehörigenvertretung Vorsorgevollmacht 1 in sachen mensch ifs Sachwalterschaft Institut für Sozialdienste ifs Sachwalterschaft 3 Wann braucht ein erwachsener Mensch eine gesetzliche Vertretung?

Mehr

INHALT. Vorwort... 7 Einleitung... 9

INHALT. Vorwort... 7 Einleitung... 9 INHALT Vorwort... 7 Einleitung... 9 Kapitel 1: Der Verlust der Geschäftsfähigkeit und wie Sie vorsorgen können... 11 Geschäftsfähigkeit... 12 Verlust der Geschäftsfähigkeit... 12 Lösung Sachwalterschaft?...

Mehr

Kapitel 3: Vorsorgevollmacht

Kapitel 3: Vorsorgevollmacht Kapitel 3: Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht kann jedermann regeln, wer ihn im Fall seiner Geschäftsunfähigkeit vertreten soll. Dieses Kapitel erläutert, welche Befugnisse dem Vertreter eingeräumt

Mehr

1. Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger ( 284b ff ABGB):

1. Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger ( 284b ff ABGB): GZ BKA-920.800/0016-III/5/2008 ABTEILUNGSMAIL III5@BKA.GV.AT BEARBEITER HERR MAG RUDOLF HASCHMANN PERS. E-MAIL RUDOLF.HASCHMANN@BKA.GV.AT An alle Pensionsbehörden Antwort bitte unter Anführung der GZ an

Mehr

Vorsorge für Alter und Krankheit

Vorsorge für Alter und Krankheit Vorsorge für Alter und Krankheit 2. Göttinger Erbrechttag 20. November 2010 1 Überblick Ein Gesetz zur Patientenverfügung Der Vorsorgefall Vertrauensperson Vermögen und persönliche Angelegenheiten Patientenwille

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. 1. Achtung des Privat- und Familienlebens: 2. Was ist eine Patientenverfügung?

PATIENTENVERFÜGUNG. 1. Achtung des Privat- und Familienlebens: 2. Was ist eine Patientenverfügung? Dr. Thomas Krapf Dr. Hansjörg Mader Andreas-Hofer-Str. 13 A-6020 Innsbruck Tel. +43 512/57 18 57 Fax +43 512/57 05 91 kanzlei@mader-krapf.at www.mader-krapf.at PATIENTENVERFÜGUNG 1. Achtung des Privat-

Mehr

Vorsorgevollmacht. Name (ggf. Geburtsname): Vorname: Geburtsdatum: Strasse: Wohnort: Telefon:

Vorsorgevollmacht. Name (ggf. Geburtsname): Vorname: Geburtsdatum: Strasse: Wohnort: Telefon: Vorsorgevollmacht Meine Personalien Wohnort: Sobald infolge einer schweren körperlichen oder psychischen Erkrankung oder einer Behinderung meine Entscheidungsfähigkeit zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt

Mehr

Thema. Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

Thema. Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Thema Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Wichtige Bausteine für ein selbstbestimmtes Leben nicht nur im Alter Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Mehr

2. Erwachsenenschutzgesetz

2. Erwachsenenschutzgesetz Der Vorstandsbereich Recht des Wr. Krankenanstaltenverbundes informiert: 2. Erwachsenenschutzgesetz Grundlagen und Praxisfragen Anmerkung: Bei den im Folgenden verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Dr. Markus Miller Facharzt für Innere Medizin, Lungenheilkunde, Schlafmedizin, Notfallmedizin Stiftungsklinik Weißenhorn Rechtliche Voraussetzungen

Mehr

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,

Mehr

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung Die Patientenverfügung Durch Jahre hindurch stellte sich das Problem der medizinischen Behandlung von Angehörigen und der Auseinandersetzung mit den behandelnden Ärzten als äußerst problematisch dar, weil

Mehr

Vom Sachwalter- zum Erwachsenenschutzrecht

Vom Sachwalter- zum Erwachsenenschutzrecht Vom Sachwalter- zum Erwachsenenschutzrecht Univ.-Prof. Dr. Michael Ganner Bregenz, am 1.6.2017 Gründe und Reformprozess UN-Behindertenrechtskonvention: Art. 12 2008 ratifiziert; Erfüllungsvorbehalt Staatenbericht

Mehr

Rechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament

Rechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament Rechtliche Vorsorge für s Alter Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament Hinweis Es handelt sich hier um rechtlich komplizierte Vorgänge, die erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben

Mehr

Diese Patientenverfügung wird gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 55/2006) errichtet.

Diese Patientenverfügung wird gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 55/2006) errichtet. Pat-Verfuegung_end 10.07.2006 14:01 Uhr Seite 1 Patientenverfügung Diese Patientenverfügung wird gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 55/2006) errichtet. Meine Patientenverfügung: Im Vollbesitz

Mehr

Herzlich willkommen! Praxistag Demenz den Alltag meistern

Herzlich willkommen! Praxistag Demenz den Alltag meistern Herzlich willkommen! Praxistag Demenz den Alltag meistern Einführung Überblick Formen von Unterstützungsmöglichkeiten ambulant teilstationär stationär Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten Rechtliche

Mehr

vom 13. April 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Anwendungsbereich

vom 13. April 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Anwendungsbereich 212.331 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2011 Nr. 209 ausgegeben am 8. Juni 2011 Patientenverfügungsgesetz (PatVG) vom 13. April 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile

Mehr

Erhalten Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen!

Erhalten Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen! Erhalten Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen! ADVANCE CARE PLANNING Primarius Univ.-Doz. Dr. Günther Weber Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin Sterbefälle in Österreich 2012 Gesamt

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht. Krankheits- und Altersvorsorge aus juristischer Sicht

Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht. Krankheits- und Altersvorsorge aus juristischer Sicht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Krankheits- und Altersvorsorge aus juristischer Sicht Es kann jeden treffen. Ein Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit - und plötzlich ist

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 12. Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt a.m. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Notarin Bettina Schmidt Rechtsanwältin Sonja Reiff KANZLEI SCHMIDT & KOLLEGEN Rechtsanwälte Notarin Frankfurt

Mehr

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht: Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende Vorsorgevollmacht: Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse,

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Aufenthaltsbestimmung ist die Wahl und Bestimmung des Wohnsitzes und des Ortes, an dem sich eine Person tatsächlich aufhalten soll. Ausfertigung Das Original der

Mehr

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Fachsymposium vom 18. Juni 2015 Klinik St. Priminsberg Patrik Terzer, Präsident KESB Werdenberg Inhalt Urteilsunfähigkeit Vertretungsrecht bei Urteilsunfähigkeit

Mehr

Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen. Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung

Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen. Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung Überblick Die grundlegende Fragestellung Ärztliche Behandlung am Lebensende: Hilfe im Sterben und Hilfe zum Sterben

Mehr

Kölner Vorsorgetag Harald reske

Kölner Vorsorgetag Harald reske Kölner Vorsorgetag 2014 Betreuung 1896 Abs. 1 BGB.. auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.. 280, 281, 282 FamFG 280: Vor der Bestellung eines

Mehr

CD Christiane Druml

CD Christiane Druml Christiane Druml christiane.druml@meduniwien.ac.at Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen Mutmasslicher Wille, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht Beratung Klinische Ethikkomitees Exkurs: Ernährung Probleme

Mehr

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Betreuungsstelle Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Die Betreuungsstelle stellt sich vor Betreuungsrecht - rechtliche Grundlagen - Anregung einer Betreuung - weitere Anknüpfungspunkte

Mehr

Kontakt & Impressum Ärztekammer für Wien Weihburggasse 10-12, 1010 Wien Tel.: (01)

Kontakt & Impressum Ärztekammer für Wien Weihburggasse 10-12, 1010 Wien  Tel.: (01) SIE, Ärztinnen und Ärzte sowie Rechtsexperten PATIENTENVERFÜGUNG Es gibt im Leben weitreichende Entscheidungen, die zu treffen nicht einfach sind. Es ist wichtig, sich hier auf Menschen verlassen zu können,

Mehr

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Merkblatt

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Merkblatt D R. C H R I S T O P H D Ö B E R E I N E R N O T A R 84137 Vilsbiburg, Stadtplatz 32/I Telefon (08741) 94948-0 Telefax (08741) 3577 notar@notariat-doebereiner.de Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Mehr

Registrierung beim Vorsorgeregister? Betreuungsverfügung

Registrierung beim Vorsorgeregister? Betreuungsverfügung Registrierung beim Vorsorgeregister? 109 109 Was kann ich tun, um zu verhindern, dass eine mir fremde Person meine Angelegenheiten regelt, wenn ich es nicht mehr kann? Soweit möglich, berücksichtigt das

Mehr

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Dr. Gerald Prinz Richter am Amtsgericht

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Dr. Gerald Prinz Richter am Amtsgericht Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung Dr. Gerald Prinz Richter am Amtsgericht Vorsorgevollmacht/Betreuung : Worum geht es? Ganz oder teilweise fehlende Handlungs- bzw. Geschäftsfähigkeit in

Mehr

Antworten auf Fragen zur - Sachwalterschaft - Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Erb- und Pflichtteilsrecht - Übergabe

Antworten auf Fragen zur - Sachwalterschaft - Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Erb- und Pflichtteilsrecht - Übergabe Antworten auf Fragen zur - Sachwalterschaft - Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Erb- und Pflichtteilsrecht - Übergabe Referent: Mag. Rüdiger Kriegleder, MBL Öffentlicher Notar in Gallneukirchen

Mehr

GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag)

GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag) Ich GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag) erteile hiermit 1. 2.... je einzeln die widerrufliche Vollmacht, mich bei sämtlichen Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten. Die behandelnden Ärzte sind

Mehr

Der selbstbestimmte Patient Maßstab für die Errichtung einer Patientenverfügung

Der selbstbestimmte Patient Maßstab für die Errichtung einer Patientenverfügung Der selbstbestimmte Patient Maßstab für die Errichtung einer Patientenverfügung MEIN WILLE GESCHEHE Die Patientenverfügung als wesentlicher Akt der Selbstbestimmung Salzburg, 8. Juni 2017 Rechtliche Grundlagen

Mehr

Holger Weidenmann Notar in Leonberg. Die Vorsorgevollmacht aus Sicht des Notars

Holger Weidenmann Notar in Leonberg. Die Vorsorgevollmacht aus Sicht des Notars Holger Weidenmann Notar in Leonberg Die Vorsorgevollmacht aus Sicht des Notars Notariat Leonberg Notar Holger Weidenmann General- (Vorsorge-) Vollmacht zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung I. Warum

Mehr

Herzlich Willkommen! Inge Sigl Sozialpädagogin FH Leiterin des Betreuungsvereins Deggendorf

Herzlich Willkommen! Inge Sigl Sozialpädagogin FH Leiterin des Betreuungsvereins Deggendorf Herzlich Willkommen! Inge Sigl Sozialpädagogin FH Leiterin des Betreuungsvereins Deggendorf 1 Thema Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung 2 Betreuen statt Bevormunden

Mehr

Merkblatt zur Vorsorgevollmacht

Merkblatt zur Vorsorgevollmacht Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Altenkirchen e.v. Wiedstrasse 1 D-57610 Altenkirchen Stand: 11/2001 Arbeitskreis Betreuungsrecht im Landkreis Altenkirchen Merkblatt zur Vorsorgevollmacht Bitte lesen

Mehr

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung Urk.R.Nr. /2008 Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung I. Vorsorgevollmacht Hiermit bevollmächtige ich,..., geborene..., geboren am... wohnhaft...,..., geboren am... wohnhaft... -nachfolgend "der Bevollmächtigte

Mehr

Gesetzentwurf des Bundesrates

Gesetzentwurf des Bundesrates 11. Württembergischer Betreuungsgerichtstag am Hochschule Ravensburg-Weingarten Arbeitsgruppe 2 Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern - eine Alternative zur rechtlichen Betreuung? 1

Mehr

Das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 im Überblick

Das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 im Überblick Das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 im Überblick Dr. Peter Barth, BMJ 1. Entstehungsgeschichte Das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 (SWRÄG 2006) ist das Produkt eines von vielen Seiten getragenen

Mehr

Selbstbestimmungsrecht und Patientenverfügung

Selbstbestimmungsrecht und Patientenverfügung Selbstbestimmungsrecht und Patientenverfügung Patientenverfügung Selbstbestimmungsrecht Studie über die rechtlichen, ethischen und faktischen Erfahrungen nach In-Kraft-Treten des PatVG 2009 Verbreitung

Mehr

Der Unternehmer als Patient Was passiert, wenn was passiert

Der Unternehmer als Patient Was passiert, wenn was passiert Der Unternehmer als Patient Was passiert, wenn was passiert 1 Referentenvorstellung Vorsorge für Unternehmer von Ihren Experten Christian Kolmer Rechtsanwalt Ortwin Schneider Steuerberater 2 Vorsorge im

Mehr

Vorsorgevollmacht. Ich, (Vollmachtgeber/in) bevollmächtige hiermit widerruflich. evtl. weitere Person 2. - beide jeweils einzelvertretungsberechtigt -

Vorsorgevollmacht. Ich, (Vollmachtgeber/in) bevollmächtige hiermit widerruflich. evtl. weitere Person 2. - beide jeweils einzelvertretungsberechtigt - Vorsorgevollmacht Ich, (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname Geburtsdatum, Geburtsort Adresse, Telefon, Telefax bevollmächtige hiermit widerruflich (bevollmächtigte Person/en) 1. Name, Vorname, Geburtsdatum

Mehr

Christian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt. WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach Zürich

Christian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt. WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach Zürich Christian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach 1319 8032 Zürich 1 Was ist ein Vorsorgeauftrag? Warum macht ein Vorsorgeauftrag Sinn? Wie wird ein Vorsorgeauftrag

Mehr

Anregung einer Sachwalterschaft

Anregung einer Sachwalterschaft An das Bezirksgericht Außerstreitabteilung... Anregung einer Sachwalterschaft Hiermit rege ich eine Sachwalterbestellung für folgende Person an: Vor- und Nachname: Geburtsdatum: Sozialversicherungsnummer:

Mehr

Ein kleiner Überblick über uns

Ein kleiner Überblick über uns Ein kleiner Überblick über uns Das SeniorenNetz. ist eine unabhängige und objektive Informations- und Kommunikationsplattform. Wir bieten Information und Unterstützung für die Hürden und Probleme des täglichen

Mehr

Selbstbestimmte Vorsorge

Selbstbestimmte Vorsorge Selbstbestimmte Vorsorge Informationsveranstaltung vom 19. April 2016 Pro Senectute Nidwalden und Alzheimervereinigung Obwalden Nidwalden Inhalt der Ausführungen 1. Kurzübersicht System der Vertretung

Mehr

Rechtliche Betreuung. Betreuungsbehörde der Stadt Kassel Rathaus, Obere Königsstraße 8, Geschäftszimmer H 408 a, Telefon (05 61)

Rechtliche Betreuung. Betreuungsbehörde der Stadt Kassel Rathaus, Obere Königsstraße 8, Geschäftszimmer H 408 a, Telefon (05 61) Rechtliche Betreuung Betreuungsbehörde der Stadt Kassel Rathaus, Obere Königsstraße 8, Geschäftszimmer H 408 a, Telefon (05 61) 7 87-50 10 Falsche Vorstellungen!!! Rechtliche Betreuung betrifft nicht nur

Mehr

Aktuelle Reformen im Betreuungsrecht

Aktuelle Reformen im Betreuungsrecht Aktuelle Reformen im Betreuungsrecht BGT Mitte Kassel, 13. Juli 2017 Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp Verwendung und Weitergabe nur mit Genehmigung des Autors Überblick Zwangsbehandlung Ehegattenvertretung

Mehr

Patientenanwaltschaft KärntenK Dr. med. Erwin Kalbhenn

Patientenanwaltschaft KärntenK Dr. med. Erwin Kalbhenn Patientenanwaltschaft KärntenK Dr. med. Erwin Kalbhenn St. Veiter Straße e 47, 9020 Klagenfurt Tel: 0463/57230 E-mail: patientenanwalt@ktn.gv.at www.patientenanwalt-kaernten.at Patientenautonomie Vom Salus

Mehr

Die Rolle der Angehörigen bei Entscheidungsprozessen aus rechtlicher Sicht

Die Rolle der Angehörigen bei Entscheidungsprozessen aus rechtlicher Sicht Die Rolle der Angehörigen bei Entscheidungsprozessen aus rechtlicher Sicht MMag. Katharina Leitner Institut für Ethik und Recht in der Medizin (externe Mitarbeiterin) katharina.leitner@univie.ac.at Vortrag

Mehr

Reform des österreichischen Sachwalterrechts - Mitbestimmung als Leitmotiv

Reform des österreichischen Sachwalterrechts - Mitbestimmung als Leitmotiv Reform des österreichischen Sachwalterrechts - Mitbestimmung als Leitmotiv Dr. Peter Barth Bundesministerium für Justiz Übersicht 1. Mitbestimmung im Gesetzgebungsprozess 2. Mitbestimmung im Gesetz a.

Mehr

Reform des österreichischen Sachwalterrechts - Mitbestimmung als Leitmotiv

Reform des österreichischen Sachwalterrechts - Mitbestimmung als Leitmotiv Reform des österreichischen Sachwalterrechts - Mitbestimmung als Leitmotiv Dr. Peter Barth Bundesministerium für Justiz Übersicht 1. Mitbestimmung im Gesetzgebungsprozess 2. Mitbestimmung im Gesetz a.

Mehr

Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:...

Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:... Das große Vorsorge-Handbuch44Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht Für den Fall, dass ich, Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... dauerhaft oder vorübergehend durch eine körperliche,

Mehr

Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT

Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Das jetzige System der Sachwalterschaft ist veraltet Alternativen wurden nicht ausgeschöpft: Bereits im geltenden Recht sollte die Sachwalterschaft

Mehr

Von der Sachwalterschaft zur Erwachsenenvertretung. Dr. Peter Schlaffer, Geschäftsführer von VertretungsNetz

Von der Sachwalterschaft zur Erwachsenenvertretung. Dr. Peter Schlaffer, Geschäftsführer von VertretungsNetz Von der Sachwalterschaft zur Erwachsenenvertretung Dr. Peter Schlaffer, Geschäftsführer von VertretungsNetz 21.10.2016 Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft: Mehr Selbstbestimmung, weniger Bevormundung

Mehr

Generalvollmacht - Vorsorgevollmacht

Generalvollmacht - Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: Thomas Artzt - Danziger Str.1-58256 Ennepetal - Telefon: 02333.2040 thomas.artzt@t-online.de www.betreuungen.tk (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus

Mehr

Vollmacht Die große Unbekannte

Vollmacht Die große Unbekannte Vollmacht Die große Unbekannte Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel 14. Juli 2016 Überblick Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverhältnis Vorsorgevollmacht und Betreuung Vorsorgevollmacht als Vertrauensakt Vergütung,

Mehr

Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz

Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz Kooperationstagung zum Thema Demenz Gemeinsam für eine bessere Versorgung, Berlin, 26.09.2009 Ärztliche Behandlung Grundsätzlich Körperverletzung Nicht strafbar

Mehr

Was ist, wenn ich nicht mehr kann?

Was ist, wenn ich nicht mehr kann? Was ist, wenn ich nicht mehr kann? 1 9.Kölner Vorsorgetag Ich bin 17 Jahre alt und begeisterter Fahrradfahrer und fahre jugendtümlich unbekümmert natürlich ohne Helm. Es erwischt mich eines Tages und ich

Mehr

Patientenverfügung. Vorsorge: Meine Patientenverfügung

Patientenverfügung. Vorsorge: Meine Patientenverfügung Patientenverfügung Vorsorge: Meine Patientenverfügung Meine PATIENTENVERFÜGUNG Diese Patientenverfügung wird gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl. Nr. 55/2006) errichtet. Im Vollbesitz meiner geistigen

Mehr

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügung Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt?

Mehr

Inhalt. Inhalt. Einleitung 11

Inhalt. Inhalt. Einleitung 11 Inhalt Einleitung 11 A. Die zentralen Grundsätze 13 1. Die medizinische Indikation 13 2. Der Wille des Patienten - Einwilligung oder Verweigerung 14 3. Unterlassen und Abbruch medizinischer Behandlungen

Mehr

Herausgeber: Liechtensteinische Ärztekammer und Hospizbewegung Liechtenstein

Herausgeber: Liechtensteinische Ärztekammer und Hospizbewegung Liechtenstein neues PatVG seit 1.1.2012 PATIENTENVERFÜGUNG Herausgeber: Liechtensteinische Ärztekammer und Hospizbewegung Liechtenstein Warum eine Patientenverfügung? Vielen Menschen ist es heute wichtig, schriftlich

Mehr

Vorsorgevollmacht. 1. Gesundheit. Ich, Vorname Name (im Folgenden: Vollmachtgeber) Straße Hausnummer, Postleitzahl Ort. Telefon Fax -Adresse

Vorsorgevollmacht. 1. Gesundheit. Ich, Vorname Name (im Folgenden: Vollmachtgeber) Straße Hausnummer, Postleitzahl Ort. Telefon Fax  -Adresse Vorsorgevollmacht Ich, Vorname Name (im Folgenden: Vollmachtgeber) Geburtsdatum Geburtsort Straße Hausnummer, Postleitzahl Ort Telefon Fax E-Mail-Adresse bevollmächtigte hiermit Vorname Name (im Folgenden:

Mehr

Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 9. Gesundheitspflege-Kongress. Hamburg

Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 9. Gesundheitspflege-Kongress. Hamburg 9. Gesundheitspflege-Kongress Hamburg Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen 26.11.2011 Prof. Dr. jur. Thomas Weiß Menschenwürde und persönliche Freiheitsrechte Recht auf Leben

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB)

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB) Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht Einführung in Nomenklatur, Rechtslage und Definitionen in der Schweiz Keynote anlässlich

Mehr

Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung

Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Die Würde des Menschen ist unantastbar es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig. Susanne Moritz (wissenschaftl. Mitarbeiterin Uni Regensburg)

Mehr

Vorsorgevollmacht. Ich,... (Vollmachtgeber/in) (Name, Vorname) ... (Geburtsdatum, Geburtsort) ... (Adresse) ... (Telefon, Telefax) ...

Vorsorgevollmacht. Ich,... (Vollmachtgeber/in) (Name, Vorname) ... (Geburtsdatum, Geburtsort) ... (Adresse) ... (Telefon, Telefax) ... Vorsorgevollmacht Seite 1 Vorsorgevollmacht Ich,... (Vollmachtgeber/in) (Name, Vorname) (Geburtsdatum, Geburtsort) (Adresse) (Telefon, Telefax) (E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an...(bevollmächtigte

Mehr

Patientenwille und Patientenverfügung. Günter Atzl

Patientenwille und Patientenverfügung. Günter Atzl Patientenwille und Patientenverfügung 1 Patientenautonomie Rechtliche Grundlagen Recht auf Privatleben (Art 8 EMRK); Verstoß = Eingriff in Grundrechte 16 ABGB Persönlichkeitsrechte 110 Strafgesetzbuch

Mehr

Rechtzeitig vorsorgen

Rechtzeitig vorsorgen RATGEBER A. Tschugguel/Gerstinger Rechtzeitig vorsorgen Angehörigenvertretung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung recht.verständlich Manz Ratgeber Rechtzeitig vorsorgen Angehörigenvertretung, Vorsorgevollmacht,

Mehr

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens?

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens? Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens? Die Optik des praktizierenden Anwalts und Notars René Peyer Rechtsanwalt und Notar Dammstrasse 19, 6300 Zug Urteilsfähigkeit,

Mehr