Die Rolle der Angehörigen bei Entscheidungsprozessen aus rechtlicher Sicht
|
|
- Margarete Gärtner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Rolle der Angehörigen bei Entscheidungsprozessen aus rechtlicher Sicht MMag. Katharina Leitner Institut für Ethik und Recht in der Medizin (externe Mitarbeiterin) Vortrag im Rahmen des 6. Österreichischen Interdisziplinären Palliativkongresses der Österreichischen Palliativgesellschaft Kontroversen in Palliative Care, Bregenz
2 Ergebnis Studie IERM über PatVG 2014, Telefonumfrage
3 Was erwartet Sie? Grundlagen des Behandlungsverhältnisses Rolle der Angehörigen bei einsichts- und urteilsfähigen PatientInnen Rolle der Angehörigen bei nicht einsichts- und urteilsfähigen PatientInnen Eltern bei minderjährigen Kindern Vorsorgevollmacht Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger Sachwalterschaft Conclusio
4 Einstiegsfall 90-jähriger Patient ist überwiegend bettlägerig und hat in den letzten Monaten stark Gewicht verloren Er verweigert zunehmend die Nahrungsaufnahme (mündlich, Abwenden, Ausspucken ) Krankenhaus künstliche Ernährung Patient: klare Ablehnung der künstlichen Ernährung Angehörige: klare Befürwortung der künstlichen Ernährung Welche Rolle spielen die Angehörigen?
5 Grundlagen des Behandlungsverhältnisses
6 Voraussetzungen für JEDE medizinische Maßnahme Medizinische Indikation Einwilligung des/der PatientIn
7 Eigenmächtige Heilbehandlung ( 110 StGB) (1) Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft, behandelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2) [Ausnahme für Gefahr im Verzug] (3) [Privatanklagedelikt] = Verfolgung nur auf Verlangen des/der Behandelten! 7
8 Einwilligung PatientIn PatientInnen sind selbstbestimmt! Jede rechtmäßige Heilbehandlung bedarf der Einwilligung des/der einsichts- und urteilsfähigen PatientIn Einsichts- und Urteilsfähigkeit?
9 Einwilligungsfähigkeit = konkrete Einsichts- und Urteilsfähigkeit Konkrete Beurteilung im Einzelfall durch Arzt/Ärztin: In Bezug auf kognitive Fähigkeiten des/der PatientIn In Bezug auf Komplexität der Entscheidungssituation Ab 14 Jahren vermutet und nur bei Zweifeln geprüft: Einzelfallprüfung bei psychisch Kranken, geistig Behinderten, Demenzen Grenzfälle : uu Beiziehung Konsiliarius
10 Rolle der Angehörigen bei einsichts- und urteilsfähigen PatientInnen
11 Einwilligung = höchstpersönliches Recht PatientInnenautonomie ist nicht delegierbar Einwilligung muss frei erfolgen Grenze zwischen Beratung/Diskussion (Familiyund Community Consent) und unerlaubtem Druck/Zwang Sonderproblem: Delegation der Einwilligung aus religiösen oder kulturellen Gründen extrem patriarchale Prägung Rat von religiösen Respektspersonen (zb Fatwa)
12 Uneingeschränktes Vetorecht Ablehnung des/der einwilligungsfähigen PatientIn jedenfalls zu beachten! Auch bei vitalen Folgen Recht auf passive Sterbehilfe Passive Sterbehilfe Unterlassung der Lebensverlängerung - Nicht Beginnen oder Nicht Fortsetzen: PatientIn lehnt Behandlung ab
13 Ergebnisse Einstiegsfall Wenn Maßnahme medizinisch indiziert Einwilligung des Patienten nötig! Wenn der Patient klar ablehnt keine Behandlung trotz Indikation! Angehörige haben kein Recht auf Entscheidung Angehörige können beratend tätig werden. Achtung! Grenze zu Druck, Zwang
14 Rolle der Angehörigen bei nicht einsichts- und urteilsfähigen PatientInnen
15 Entscheidung bei nicht Einwilligungsfähigen? Eltern bei minderjährigen Kindern Vorsorgebevollmächtigte/r ( 284f ABGB) Vertretungsbefugnis nächste/r Angehörige/r ( 284b ABGB) SachwalterIn ( 268 ff)
16 Eltern bei minderjährigen Kindern
17 Einsichts- und urteilsfähige Minderjährige Nicht einsichts- und urteilsfähige Minderjährige entscheiden grds selbst schwerwiegende Behandlungen: zusätzlich Zustimmung der Eltern Meinungsverschiedenheit: Wille des/der Mj. zählt Ablehnung durch Mj. möglich Eltern entscheiden schwerwiegende Behandlungen: Eltern entscheiden alleine Meinungsverschiedenheit: Wille der Eltern zählt Ablehnung durch Eltern nur im objektiven Wohl
18 Vorsorgevollmacht
19 Vorsorgevollmacht Wer kann vertreten? Bevollmächtigte/r kann jede/r sein - Oft Vertrauensperson, Angehörige - Auch möglich: Aufgabenteilung - Möglich Bindung Unzulässige/r Bevollmächtigte/r: - Wenn in Abhängigkeitsverhältnis: enge Beziehung zu Krankenanstalt, Heim oder sonstigen Einrichtung, in der sich VollmachtgeberIn aufhält oder betreut wird Wer wird vertreten? Bei Verlust der Geschäftsfähigkeit oder Einsichts- und Urteilsfähigkeit bzw Äußerungsfähigkeit
20 Errichtungsprozess Höchstpersönliche Errichtung Bei Vorsorgevollmacht in medizinischen Angelegenheiten nur Errichtung vor RechtsanwältIn NotarIn Gericht unter ausdrücklicher Bezeichnung dieser Angelegenheiten Möglichkeit der Registrierung im ÖZVV
21 Was darf Bevollmächtigte/r tun? Bevollmächtigte/r hat dem Willen zu entsprechen Kombination mit Patientenverfügung möglich Bevollmächtigte/r kann auch nach subjektivem Willen des/der VollmachtgeberIn handeln Bei Missbrauch der Vorsorgevollmacht Antrag auf Bestellung SachwalterIn
22 Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger
23 Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger Wer kann vertreten? Nächste Angehörige - Eltern; volljährige Kinder; EhegattIn/eingetragene/r PartnerIn im gemeinsamen Haushalt; LebensgefährtIn, wenn seit mind. 3 Jahren im gemeinsamen Haushalt Registrierung bei NotarIn Wer wird vertreten? Volljährige nicht einsichts- und urteilsfähige Person, die aufgrund psychischer Krankheit oder geistige Behinderung Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens nicht selbst besorgen kann, aber keine/n SachwalterIn oder Vorsorgevollmächtige/r hat
24 Was dürfen Angehörige tun? Zustimmung zu kleinen Heilbehandlungen Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens Rechtsgeschäfte zur Deckung des Pflegebedarfs Geltendmachung von Ansprüchen, die aus Anlass von Alter, Krankheit, Behinderung oder Armut zustehen PatientIn kann jederzeit widersprechen!
25 Sachwalterschaft
26 SachwalterIn: Voraussetzungen Auf Antrag (bei zuständigem Bezirksgericht) gerichtliche Bestellung geeignete, der betroffenen Person nahe stehende Person ist vorrangig zu bestellen ( 279 Abs 2 ABGB) Sachwalterverfügung ( 279 Abs 1 ABGB): Registrierung im ÖZVV
27 Befugnisse SachwalterIn Entscheidungsmaßstab objektives Wohl des/der PatientIn Behandlung, die gewöhnlich mit einer schweren oder nachhaltigen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit verbunden ist: Second opinion (zb Operative Eingriffe, Chemotherapie, PEG-Sonde, parenterale Ernährung) Erteilt SW die Zustimmung nicht und dadurch Gefährdung des Wohls handelt SW pflichtwidrig Gericht hat SW zu entheben und neuen zu bestellen Gericht kann Zustimmung des SW ersetzen! Gefahr im Verzug ausgenommen!
28 Conclusio
29 Conclusio Angehörige haben per se keine Mitbestimmungsrechte Möglichkeiten der Einflussnahme: Beratung von einsichts- und urteilsfähigen PatientInnen Eltern bei Kindern Angehörige als Vorsorgebevollmächtigte Vertretungsbefugte nächste Angehörige für kleine Behandlungen Angehörige als Sachwalter: objektives Wohl Kommunikation zentral! Auch ohne rechtliche Entscheidungskompetenz
30 Literatur Aigner, Das österreichische Patientenverfügungsgesetz (PatVG), J Neurol Neurochir Psychiatr 2007/4, 29. Aigner/Kletečka/Kletečka-Pulker/Memmer, Handbuch Medizinrecht (2017). Barth, Minderjährige Patienten im Konflikt mit ihren Eltern, ÖJZ 2005, 596. Bernat, Behandlungsabbruch und (mutmaßlicher) Patientenwille, RdM 1995, 51. Bernat, Die medizinische Behandlung Minderjähriger im österreichischen Recht Selbst- und Fremdbestimmung nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001, VersR 2002, Ilkilic, Begegnung und Umgang mit muslimischen Patienten. Eine Handreichung für die Gesundheitsberufe 5 (2005). Kern/Mazal (Hrsg), Die Grenzen der Selbstbestimmung (2003) Kletečka-Pulker, Neue Formen der Einwilligung, RdM 2009/67. Kletečka-Pulker/Körtner/Kaelin/Kopetzki/Leitner, Rechtliche Rahmenbedingungen und Erfahrungen bei der Umsetzung von Patientenverfügungen. Folgeprojekt zur Evaluierung des Patientenverfügungsgesetzes (PatVG) (2014). Kletečka-Pulker/Leitner, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ein Erfahrungsbericht, Imago Hominis 2016/4, 235. Kletečka-Pulker/Leitner, Vorsorgevollmacht ein unterschätztes Instrument? NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft. Laut gedacht: Wegweiser zur Umsetzung der Patientenrechte 2014, ter_stellvertretung.pdf (abgefragt am ). Kletečka-Pulker/Leitner, Warum braucht es einen Vorsorgedialog? Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auf dem Prüfstand, Hospizkultur & Palliative Care 2014/1, 3. Kopetzki, Der Abbruch der künstlichen Ernährung beim Wachkomapatienten, in Kröll/Schaupp (Hrsg), Eluana Englaro Wachkoma und Behandlungsabbruch (2010) 61. Kopetzki, Einleitung und Abbruch der medizinischen Behandlung beim einwilligungsunfähigen Patienten. Praktische Auswirkungen der gesetzlichen Neuerungen durch PatVG und SWRÄG, ifamz 2007, 197. Kopetzki, Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit, in Kopetzki (Hrsg), Einwiligung und Einwilligungsfähigkeit (2002) 1. Leitner, Patientenverfügung: Ein Instrument auch für die Notfallmedizin? in ÖGERN (Hrsg), Notfallmedizin am Lebensende. Schriftenreihe Ethik und Recht in der Notfallmedizin Band 3 (2016) 83. Leitner/Kletečka-Pulker, Der Vorsorgedialog (VSD). Beachtliche Patientenverfügung oder aktuelle Behandlungsablehnung? RdM 2017 (in Druck). Memmer/Kern (Hrsg), Patientenverfügungsgesetz. Stärkung oder Schwächung der Patientenrechte? (2006).
Patientenverfu gung in Österreich Studienergebnisse Vorsorgevollmacht und Vorsorgedialog
Patientenverfu gung in Österreich Studienergebnisse Vorsorgevollmacht und Vorsorgedialog Institut für Ethik und Recht in der Medizin Dr. Maria Kletečka-Pulker Ausgangslage "... wer spricht fu r mich, wenn
MehrDas Recht auf Unvernunft
Das Recht auf Unvernunft Institut für Ethik und Recht in der Medizin Dr. Maria Kletečka-Pulker MMag. Katharina Leitner Was erwartet Sie? Einstiegsfall Grundlagen des Behandlungsverhältnisses Das Recht
MehrWürde bis zuletzt. Grenzen und Möglichkeiten der Selbstbestimmung am Lebensende
Würde bis zuletzt. Grenzen und Möglichkeiten der Selbstbestimmung am Lebensende Institut für Ethik und Recht in der Medizin MMag. Katharina Leitner Was erwartet Sie? Einstiegsfall Grundlagen des Behandlungsverhältnisses
MehrVorsorge ist Vertrauenssache. Dr. Daniel Malin öffentl. Notar
Vorsorge ist Vertrauenssache Dr. Daniel Malin öffentl. Notar Was ist, wenn ich geistig nicht mehr in der Lage bin, notwendige Entscheidungen alleine zu treffen oder mich um alltägliche Dinge zu kümmern?
MehrVORSORGEVOLLMACHT. 1. Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Dr. Thomas Krapf Dr. Hansjörg Mader Andreas-Hofer-Str. 13 A-6020 Innsbruck Tel. +43 512/57 18 57 Fax +43 512/57 05 91 kanzlei@mader-krapf.at www.mader-krapf.at VORSORGEVOLLMACHT Im Laufe ihres Lebens kommen
MehrPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht Dr. Sigrid Pilz Wiener Pflege-; Patientinnenund Patientenanwältin
Aufbaukurs Krebswissen WS 2015.16 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Dr. Sigrid Pilz Wiener Pflege-; Patientinnenund Patientenanwältin 1 Ziele des Patientenverfügungsgesetzes Stärkung der Autonomie
MehrDas Selbstbestimmungsrecht des Patienten Umfang Einschränkung Übertragungsmöglichkeit an Dritte
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten Umfang Einschränkung Übertragungsmöglichkeit an Dritte Mag. Dr. Christian Gepart Rechtsanwalt Diplom in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege Themenüberblick
MehrReformen im Sachwalterrecht
Reformen im Sachwalterrecht Mit 1. Juli 2007 treten gravierende Veränderungen in der Vertretung von geistig behinderten und psychisch kranken Menschen in Kraft. 1. Sachwalterschaft Wann darf ein Sachwalter
MehrPatientenverfügung und Trauma. Klaus Hellwagner
Patientenverfügung und Trauma Klaus Hellwagner Grundlagen und Ziele Schutz der Privatautonomie Schutz des Selbstbestimmungsrechtes Respekt unterschiedlicher Lebensentwürfe Stärkung der Patientenrechte
MehrBegriff der Personensorge
Workshop D Personensorge Intensivierung der Personensorge im SWRÄG Kontaktfrequenz Zustimmung zur Heilbehandlung Bestimmung des Wohnortes 1 Personensorge ( 282-284a ABGB) Allgemein Begriff der Personensorge
MehrReformen im Sachwalterrecht
Mag. Margot Prinz Mit 1. Juli 2007 treten gravierende Veränderungen in der Vertretung von geistig behinderten und psychisch kranken Menschen in Kraft. Mittels gezielter Frage - Antwort Stellung sollen
MehrCD Christiane Druml
Christiane Druml christiane.druml@meduniwien.ac.at Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen Mutmasslicher Wille, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht Beratung Klinische Ethikkomitees Exkurs: Ernährung Probleme
MehrGrundzüge des neuen Sachwalterrechts und der Angehörigenvertretung. Mag. Ulrich Pesendorfer BMJ
Grundzüge des Mag. Ulrich Pesendorfer BMJ Roter Faden Entwicklung des SW-Rechts Ursachen / Ziele der Reform Die Neuerungen im Überblick 7. Mai 2007 2 Bundesministerium für Justiz 1 Geschichte des Sachwalterrechts
MehrVorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Dr. Markus Miller Facharzt für Innere Medizin, Lungenheilkunde, Schlafmedizin, Notfallmedizin Stiftungsklinik Weißenhorn Rechtliche Voraussetzungen
MehrIGSL Hospizbewegung e.v.
Inhalt Die IGSL Hospizbewegung e.v. Rechtliche Grundlagen der Patientenverfügung beachtlich oder verbindlich Formulare Konsensuspapier vs. IGSL Dokumentation der ärztlichen Aufklärung zur Patientenverfügung
MehrPatientenverfügungen aus rechtlicher und ethischer Sicht
Patientenverfügungen aus rechtlicher und ethischer Sicht Bundesgesetz...... über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz PatVG) in Kraft seit 1. Juni 2006 Patienten-/Patientinnenverfügung Willenserklärung
MehrKapitel 3: Vorsorgevollmacht
Kapitel 3: Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht kann jedermann regeln, wer ihn im Fall seiner Geschäftsunfähigkeit vertreten soll. Dieses Kapitel erläutert, welche Befugnisse dem Vertreter eingeräumt
MehrNeues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung
Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,
MehrReform des Sachwalterrechts und Bankgeschäfte. Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Wien
Reform des Sachwalterrechts und Bankgeschäfte Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Wien Reform des Sachwalterrechts und Bankgeschäfte A. Ausgangslage Sachwalterrecht besteht seit 1983 - löst die zuvor in Geltung
MehrVorsorgevollmacht. ein unterschätztes Instrument?
Vorsorgevollmacht ein unterschätztes Instrument? Dr. Maria Kletečka -Pulker MMag. Katharina Leitner Keine Behandlung ohne Einwilligung Für jede rechtmäßige medizinische Heilbehandlung gibt es zwei Voraussetzungen:
MehrRechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Betreuungsstelle Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Die Betreuungsstelle stellt sich vor Betreuungsrecht - rechtliche Grundlagen - Anregung einer Betreuung - weitere Anknüpfungspunkte
MehrSeminar Zahnarzt & Recht
Seminar Zahnarzt & Recht 16. 20. Februar 2009 Chalet Bergdoktor, Zürs 274 A- 6763 Zürs am Arlberg, Austria Seminarleitung: Univ.- Prof. Dr. R.O. Bratschko, Präsident der ÖGZMK, wissenschaftlicher Verein
Mehr1. Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger ( 284b ff ABGB):
GZ BKA-920.800/0016-III/5/2008 ABTEILUNGSMAIL III5@BKA.GV.AT BEARBEITER HERR MAG RUDOLF HASCHMANN PERS. E-MAIL RUDOLF.HASCHMANN@BKA.GV.AT An alle Pensionsbehörden Antwort bitte unter Anführung der GZ an
MehrDas neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung
Ernährung 2010 - Mitten in der Medizin - 17.-19. 19. Juni 2010, Congress Center Leipzig Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Prof. Dr. Bernd-Rüdiger diger Kern Universität
MehrRechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament
Rechtliche Vorsorge für s Alter Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament Hinweis Es handelt sich hier um rechtlich komplizierte Vorgänge, die erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben
MehrWas ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie?
Die Patientenverfügung Selbstbestimmung aus medizinischer und rechtlicher Sicht Gemeinsames Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer Die Patientenverfügung aus notarieller Sicht
MehrWille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung
Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Der rechtliche Rahmen Frank Merker, Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus Der Wille des Betroffenen Die freie Willensbestimmung 2 Kriterien
MehrWas tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können?
Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können? Mag. Nikolaus Herdega, MSc Ärztekammer für OÖ KAD-Stellvertreter Bereichsleiter Spitalsärzterecht & Kassenrecht 1 Einwilligung/Ablehnung
MehrINHALT. Vorwort... 7 Einleitung... 9
INHALT Vorwort... 7 Einleitung... 9 Kapitel 1: Der Verlust der Geschäftsfähigkeit und wie Sie vorsorgen können... 11 Geschäftsfähigkeit... 12 Verlust der Geschäftsfähigkeit... 12 Lösung Sachwalterschaft?...
MehrPatientenverfügungen in der klinischen Praxis
Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Die Perspektive des Klinischen Ethik Komitees Dagmar Schmitz Klinisches Ethik Komitee Universitätsklinikum Aachen (kek@ukaachen.de) Überblick 1. Was macht
MehrMag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg. Die Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht
Mag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg Die Patientenverfügung Die Vorsorgevollmacht Die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger 8605 Kapfenberg 8623 Aflenz Kurort DVR-Nr.: 2108166 Wiener
MehrRechte von Kindern in medizinischen Heilbehandlungen. Dr. iur. Margot Michel
Rechte von Kindern in medizinischen Heilbehandlungen Sechsjähriges Mädchen mit schwersten geistigen und körperlichen Behinderungen A. ist seit ihrer Geburt geistig und körperlich schwerstbehindert aufgrund
MehrPatientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung?
Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille grenzenlose Selbstbestimmung? Prof. Dr. Dagmar Brosey Überblick 3. BtÄndG 1901 a BGB 1901 b BGB 1904 BGB 287 Abs. 3 FamFG 298 FamFG Die Struktur des Vortrages
MehrReform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT IM DETAIL
Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT IM DETAIL Das Sachwalterrecht soll geändert werden. Dazu gibt es nun einen Entwurf des Justizministeriums. Wir möchten im Folgenden in einfacher
MehrWertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht
Klinikum Sindelfingen-Böblingen Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Kliniken Sindelfingen Die Abteilung Neue Medien Abteilung & Neue XYZ Services... Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher
MehrDie Patientenverfügung
Die Patientenverfügung April 2007 Mag. Deniz Holy, akad. KH-Managerin Ombudsfrau Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel Historisches Beginn der 90er Jahre: Überlegungen zur Schaffung
MehrEntscheidungen am Lebensende
Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Entscheidungen am Lebensende Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Entscheidungen am Lebensende Inhalt Zulässige
MehrPatientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen
Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt? Weitere häufig gestellte
MehrEthische u. Jur. Implikationen bei Demenz
Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz Kooperationstagung zum Thema Demenz Gemeinsam für eine bessere Versorgung, Berlin, 26.09.2009 Ärztliche Behandlung Grundsätzlich Körperverletzung Nicht strafbar
MehrSachwalterschaft Angehörigenvertretung Vorsorgevollmacht. in sachen mensch. ifs Sachwalterschaft Institut für Sozialdienste
Sachwalterschaft Angehörigenvertretung Vorsorgevollmacht 1 in sachen mensch ifs Sachwalterschaft Institut für Sozialdienste ifs Sachwalterschaft 3 Wann braucht ein erwachsener Mensch eine gesetzliche Vertretung?
Mehr2010 Die Patientenverfügung Erfahrungen und Anforderungen aus medizinischer und rechtlicher Sicht
2010 Die Patientenverfügung Erfahrungen und Anforderungen aus medizinischer und rechtlicher Sicht Gemeinsames Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer Die Patientenverfügung
MehrPatientenverfügung oder Vorsorgevollmacht- Gesetz und Umsetzung. Dr. Karl Gruber Klosterneuburg
Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht- Gesetz und Umsetzung Dr. Karl Gruber Klosterneuburg Mein persönlicher Zugang zu diesem Thema basiert auf meinem beruflichen Umfeld auf positiven Erfahrungen auf
MehrPatientenwille und Patientenverfügung. Günter Atzl
Patientenwille und Patientenverfügung 1 Patientenautonomie Rechtliche Grundlagen Recht auf Privatleben (Art 8 EMRK); Verstoß = Eingriff in Grundrechte 16 ABGB Persönlichkeitsrechte 110 Strafgesetzbuch
MehrVorsorgevollmacht und Patientenverfügung
12. Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt a.m. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Notarin Bettina Schmidt Rechtsanwältin Sonja Reiff KANZLEI SCHMIDT & KOLLEGEN Rechtsanwälte Notarin Frankfurt
MehrPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wintersemester 2014/15 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht PD Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung
MehrWorauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 9. Gesundheitspflege-Kongress. Hamburg
9. Gesundheitspflege-Kongress Hamburg Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen 26.11.2011 Prof. Dr. jur. Thomas Weiß Menschenwürde und persönliche Freiheitsrechte Recht auf Leben
MehrPatientenverfügungen in der Praxis ethischer Fallbesprechungen -Rechtliche Grundlagen- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Patientenverfügung:
Prof. jur. Konrad Stolz 7.2014 Patientenverfügungen in der Praxis ethischer Fallbesprechungen -Rechtliche Grundlagen- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Patientenverfügung: Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz:
MehrUmgang mit Patientenverfügung
LEITLINIEN Umgang mit Patientenverfügung Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21. August 2012 und in der vorliegenden Fassung am 7. November 2016 verbindlich in Kraft gesetzt. 2
MehrPatientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte. Kloster Irsee
Dr. Hans-Joachim Heßler Patientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte Kloster Irsee 12.11.2015 Indikation Patientenwille Voraussetzungen für ärztliches Handeln Therapie Patientenwille: Maßstab medizinischen
MehrWer entscheidet einmal für mich? Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Betreuungsverfügung
Wer entscheidet einmal für mich? Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Betreuungsverfügung Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Sein Selbstbestimmungsrecht
MehrDer Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med.
Der Patientenwille Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere von Dr. med. Jürgen Bickhardt 1. Auflage Der Patientenwille Bickhardt schnell und portofrei
MehrAktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung
Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung Ulrich Fink, Pastoralreferent, Supervisor DGSv Diözesanbeauftragter für Ethik im Gesundheitswesen und Hospizseelsorge im Erzbistum Köln Stufen Autonomie
MehrRechtsschutz im Zusammenhang mit Demenz. Mag. Christine Müllner-Lacher MSc.
Rechtsschutz im Zusammenhang mit Demenz Mag. Christine Müllner-Lacher MSc. Patientenanwaltschaft Salzburg-Tirol 1 Der Vater ging viel auf Wanderschaft, meistens zu meinem älteren Bruder Peter, der schräg
MehrGesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum in Kraft
Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum 01.09.2009 in Kraft Die Frage der gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen wurde seit Jahren kontrovers diskutiert. Am 18.06.2009 hat nunmehr
MehrVORSORGEVOLLMACHT. I.) Einleitung:
VORSORGEVOLLMACHT I.) Einleitung: Der Wunsch jedes Menschen ist es, auch noch im hohen Alter oder in einer durch Gesundheitsprobleme schwer beeinträchtigten Situation ein möglichst selbst bestimmtes Leben
MehrPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung
MehrLai'dtagsdirekiion B ngelangt am 15. JUNI f t taf. des SPÖ Landtagsklubs (Erstantragstellerin LAbg. Gabi Schiessling) betreffend
ANTRAG Lai'dtagsdirekiion B ngelangt am 15. JUNI 2015 2f t taf Landtagsklub Tirol des SPÖ Landtagsklubs (Erstantragstellerin LAbg. Gabi Schiessling) betreffend Aufklärungs- und Informationskampagne des
MehrDrittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
Bundesrat Drucksache 593/09 BRFuss 19.06.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - G Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni
MehrSelbstbestimmungsrecht und Patientenverfügung
Selbstbestimmungsrecht und Patientenverfügung Patientenverfügung Selbstbestimmungsrecht Studie über die rechtlichen, ethischen und faktischen Erfahrungen nach In-Kraft-Treten des PatVG 2009 Verbreitung
MehrAutonomie und Entscheidungsfindung bei PatientInnen mit kognitiven Einschränkungen
Autonomie und Entscheidungsfindung bei PatientInnen mit kognitiven Einschränkungen Symposium Menschen mit Demenz im KH Kardinal König Akademie, Wien 29. Oktober 2013 J. Wallner Überblick 1. Einsichts-
MehrPatientenverfügung Rechtliche Aspekte
Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Sabine Beßler, Leiterin Stab und Recht am Möglichkeiten der Patientenvorsorge Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wie stelle
MehrUnterbringung und Zwangsbehandlung
Unterbringung und Zwangsbehandlung 1906 BGB und HFEG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 31.7.2013 Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen 1 Begriffe Freiheitsentziehende Unterbringung Entzug der Fortbewegungsfreiheit
MehrBetreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Wofür brauche ich was?
Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Wofür brauche ich was? 1. Was heißt eigentlich rechtliche Betreuung? Es gilt der Grundsatz des BGB, dass jede volljährige Person selbst
MehrRechtliche Dimensionen der Sterbehilfe
Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe von RAín Heidrun Schinz Kanzlei Hinz, schinz@kanzlei-hinz.de Gliederung Was ist Palliative Care? Was will Palliative Care? Was ist Palliative Care aus rechtlicher
MehrInhalt. Inhalt. Einleitung 11
Inhalt Einleitung 11 A. Die zentralen Grundsätze 13 1. Die medizinische Indikation 13 2. Der Wille des Patienten - Einwilligung oder Verweigerung 14 3. Unterlassen und Abbruch medizinischer Behandlungen
MehrPatientenanwaltschaft KärntenK Dr. med. Erwin Kalbhenn
Patientenanwaltschaft KärntenK Dr. med. Erwin Kalbhenn St. Veiter Straße e 47, 9020 Klagenfurt Tel: 0463/57230 E-mail: patientenanwalt@ktn.gv.at www.patientenanwalt-kaernten.at Patientenautonomie Vom Salus
MehrVorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:
Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende Vorsorgevollmacht: Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse,
MehrPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht -
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - Vorsorgeservice aus Sicht des Notariats Dr. Helga KAISER und Dr. Astrid LEOPOLD Stattegg, 9. Juni 2015 Vorsorgevollmacht Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie,
MehrDie Patientenverfügung
14 Möglichkeiten der Vorsorge Zwei Fallbeispiele, die zeigen, dass jeder Mensch durch Krankheit, Unfall oder zunehmendes Alter in eine Situation geraten kann, in der er nicht mehr Wünsche äußern oder Entscheidungen
MehrPatientenverfügung. Univ.-Prof. Dr. Andreas Scheil AZW
Patientenverfügung Univ.-Prof. Dr. Andreas Scheil AZW 6.11.2009 I. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines
MehrMedizinische Eingriffe bei geistig behinderten Menschen
Helly Posselt-Wenzel Medizinische Eingriffe bei geistig behinderten Menschen PETER LANG Europaischer Vertag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Vorwort 9 1 Einleitung 11 I. Menschen mit geistiger Behinderung
MehrInformationsveranstaltung: Patientenvorsorge
Informationsveranstaltung: Patientenvorsorge 22.11.2011 Heiko Jung, Dipl.-Theol. Referent für theologische Grundsatzfragen Rheinischer Verein für Katholische Arbeiterkolonien Kapitelstr. 3 52066 Aachen
Mehr3 Autonomie... 5 I. Einleitung... 5 II. Autonomiekonzept aus verfassungsrechtlicher und privatrechtlicher
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Problemstellung... 1 2 Gang der Untersuchung... 3 3 Autonomie... 5 I. Einleitung... 5 II. Autonomiekonzept aus verfassungsrechtlicher und privatrechtlicher Sicht...
MehrGesundheitssorge im Rahmen der Betreuung
Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Die Würde des Menschen ist unantastbar es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig. Susanne Moritz (wissenschaftl. Mitarbeiterin Uni Regensburg)
MehrRechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage I. Allgemeines: Das Patientenverfügungs-Gesetz 2006 (PatVG), welches am 8. Mai 2006 im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde, ist entsprechend 18 Patientenverfügungs-Gesetz mit dem der
MehrInhalt. 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht Juristisches Hintergrundwissen Arzt-Patienten-Verhältnis... 1
IX 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht..................... 1 Dietrich Wördehoff 1.1 Arzt-Patienten-Verhältnis............................... 1 1.2 Ärztliche Indikation....................................
MehrBehandlungsabbruch beim einwilligungsunfähigen Patienten
Behandlungsabbruch beim einwilligungsunfähigen Patienten Wer darf entscheiden? Mag. Dr. med. Claudia Grosse Mag. Dr. med. Alexandra Grosse Differenzierung zwischen aktiver und passiver sowie direkter und
MehrVorsorge durch Verfügungen und Vollmachten Warum? An wen? Wozu? Wie? Dr. Hermann Schünemann 4. Braunschweiger Erbrechtstage 2012
Vorsorge durch Verfügungen und Vollmachten 4. Braunschweiger Erbrechtstage 2012 Seite 2 Inhaltsübersicht 1. Patientenverfügung 2. Betreuervorschlag 3. Vorsorgevollmacht 4. Form und Nachweis der Vollmacht
MehrNeues zum Thema Rechtliche Vorsorge
Neues zum Thema Rechtliche Vorsorge Zum Thema Rechtliche Vorsorge für Krankheit und Alter gibt es seit dem 01.09.2009 einige wesentliche gesetzliche Neuregelungen: I. Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung
MehrVorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Arnsberg, 1. Oktober 2015 Referent: RA Thomas Tauscher CDH im Norden Übersicht I. Einleitung II. Begriffe III. Was ist zu tun? IV. Hinweise I. Einleitung Unfall
MehrPatientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen
Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen Christof Gügler, Gesundheitsdirektion des Kantons Zug Informationsveranstaltungen 2015 / 2016 für private Mandatstragende Gesundheitsdirektion
MehrInhaltsverzeichnis. Kapitel 1: Grundlagen S. 1 S. XX. Abkürzungsverzeichnis S. XXIV. Literaturverzeichnis. A. Einleitung S. 1
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis S. XX Literaturverzeichnis S. XXIV Kapitel 1: Grundlagen S. 1 A. Einleitung S. 1 B. Grundlagen des Selbstbestimmungsrechts S. 6 I. Deutsches Recht S. 6 1. Art.
MehrDie Patientenverfügung Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht
Die Patientenverfügung Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht Allround Sports Kleve, den 21. Januar 2016 Inhalt 1. Was versteht man unter einer Patientenverfügung?
MehrAbbruch lebenserhaltender Maßnahmen: Voraussetzungen der Entbehrlichkeit bzw. Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung
Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen: Voraussetzungen der Entbehrlichkeit bzw. Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung Peter Winterstein, Schwerin Berlin, 22. Januar 2016 Abbruch lebenserhaltender
MehrFolgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung
10.09.2012 Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung Dr. iur. Margot Michel Seite 1 Selbstbestimmungsrecht Recht, über den eigenen Körper selbst zu entscheiden umfasst das Recht, lebensrettende
MehrPatientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes
Patientenverfügung - aus der Sicht des Arztes Robert Gosenheimer Internist Notfallmedizin, Palliativmedizin Ltd. Oberarzt der Radio Onkologie und Palliativstation des St. Marienwörth Ist ein vorausverfügter
MehrVorwort. Wien, im Mai 2007 Ulrich H. J. Körtner Christian Kopetzki Maria Kletečka-Pulker
W Vorwort In der Debatte um ethische und rechtliche Probleme am Lebensende spielt die Frage von Patientenverfügungen eine wichtige Rolle. Sie gelten als ein Instrument, um die Autonomie von Patienten
MehrEmpfohlenes Vorgehen hinsichtlich der Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen bzw. unterbleiben sollen:
Empfohlenes Vorgehen hinsichtlich der Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen bzw. unterbleiben sollen: 1. Vorliegen einer eigenen, in einer Patientenverfügung niedergelegten Entscheidung des betroffenen
MehrBestimmen Sie über Ihr Leben, ehe es andere für Sie tun! Sorgen Sie vor durch Vollmachten oder Verfügungen
Bestimmen Sie über Ihr Leben, ehe es andere für Sie tun! Sorgen Sie vor durch Vollmachten oder Verfügungen Vollmachten & Verfügungen Broschüre Patientenverfügung Broschüre Vorsorgevollmacht, sämtliche
MehrEthische Herausforderungen in der Sterbebegleitung
Fachtagung Leben und Sterben Bad Nauheim, 5. November 2014 Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung Prof. Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v., Göttingen Betreuung sterbender
MehrGesund bis ins hohe Alter
Was sollte bei einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beachtet werden Prof. Peter Neumann, Abteilung für Anästhesie und Operative Intensivmedizin Göttingen, den 04. Oktober 2014 Evangelisches Krankenhaus
MehrPatientenverfügung Betreuungsverfügung (General)Vollmacht
Patientenverfügung Betreuungsverfügung (General)Vollmacht Erfurt 11.Juni 2013 Dr. Achim Spenner Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter Erklärung der Begriffe: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung,
MehrPatientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie.
Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie Christof.Oswald@klinikum-nuernberg.de Ethikkreis 1997-2008 Patientenautonomie Begleitung v. Patienten,
MehrDas Betreuungsgesetz
Das Betreuungsgesetz Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen auf einen Blick Seit dem 1. Januar 1992 ist das Betreuungsgesetz in Kraft und regelt die gesetzliche Vertretung erwachsener Menschen. Ziel des
MehrGesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand )
Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand 30.06.2013) 6.720; 1,1% Einwohner Betreuungen 592.393; 98,9% 02.12.2013 Amt / 51/6.5 Betreuungsstelle 1 Vorsorgemöglichkeiten zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts
MehrDas neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte
Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen Juristische Aspekte Assessorin Cordelia Lange Referat Recht I. Was besagt das neue Gesetz? 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Gegenstand und Voraussetzungen
MehrDie wichtigsten Änderungen: 1901a BGB Patientenverfügung
Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM SKM - Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland - Bundesverband e.v. Blumenstraße 20, 50670 Köln 0221/913928-86 dannhaeuser@skmev.de MERKBLATT
Mehr10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht. und die Verbindung zur Patientenverfügung. Jürgen Kors
10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht und die Verbindung zur Patientenverfügung Jürgen Kors gesetzliche Regelung ( 1896 BGB): Kann ein Volljähriger auf Grund einer... Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten
MehrPsychiatrie Jahrestagung 2012 des BeB. Betreuungsverfahren und betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis im Lichte der UN-Konvention
Psychiatrie Jahrestagung 2012 des BeB Betreuungsverfahren und betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis im Lichte der UN-Konvention Ralph Sattler, Betreuungsverein Ludwigshafen im DW Pfalz Dr. Jörg Breitmaier,
Mehr