Vom Sachwalter- zum Erwachsenenschutzrecht
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1 Vom Sachwalter- zum Erwachsenenschutzrecht Univ-Prof. Dr. Michael Ganner Innsbruck, am
2 Ist-Stand Ca Sachwalterschaften; in 55 % für alle Angelegenheiten; unbefristet Quelle: Ö Notariatskammer Eintragungen im ÖZVV: Vorsorgevollmachten Vorsorgevollmachten inkl. Sachwalterverfügung Sachwalterverfügungen Vertretungsbefugnisse nächster Angehöriger Widersprüche gegen Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger Gesamteinträge
3 Wer übernimmt Sachwalterschaften? 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 34 % 53 % 13 % 2014 Notare/Anwälte Angehörige Vereine Quelle: BMJ
4 Gründe und Reformprozess UN-Behindertenrechtskonvention: Art. 12 supported decision making anstelle von substitute decision making Kein automatischer Entzug der Geschäftsfähigkeit ( 280 ABGB); Testierfähigkeit ( 568 ABGB af); Ehefähigkeit ( 3 EheG) Missbrauchskontrolle (Abs. 4) Gutachten der Uni IBK: n_ueber_die_aus_dem_un_uebereinkommen_ueber_die_rechte_von_menschen_mit _Behinderungen_erwachsenden_Verpflichtungen_Oesterreichs
5 Gründe und Reformprozess Terminologie Haager Erwachsenenschutzübereinkommen Menschen mit Lernbehinderungen Reduktion der Rechtsfürsorge auf Vertretung Reformprozess Einbindung von Menschen mit Behinderung Projekt Observing Legislative Processes: Implementation of the CRPD (
6 Reform: ab / ErwSchAG ! Vorsorgevollmacht Gewählter Erwachsenenvertreter Gesetzlicher Erwachsenenvertreter Gerichtlicher Erwachsenenvertreter Vorsorgebevollmächtigter neu Vertretung durch Angehörige Sachwalter Befristung: 3 Jahre Registrierung im ÖZVV Gerichtliche Genehmigung bei wichtigen Angelegenheiten Berichtspflicht
7 Allgemeiner Teil: Pflichten ( 247 ff) Monatlicher Kontakt Sofern ihm nicht ausschließlich Angelegenheiten übertragen worden sind, deren Besorgung vorwiegend Kenntnisse des Rechts oder der Vermögensverwaltung voraussetzen Verschwiegenheit Auskunft gegenüber Familie?
8 Medizinische Behandlung Alt Neu Einsichts- und Urteilsfähigkeit Entscheidungsfähigkeit Entscheidungsfähiger Patient entscheidet selbst unterstützte Entscheidungsfindung bei Zweifel an der Entscheidungsfähigkeit Entscheidungsunfähigkeit: Konsens von Patient, Vertreter und Arzt Gerichtliche Genehmigung bei Ablehnung durch Patient
9 Gerichtliche Genehmigung Wichtige Maßnahme der Personensorge Med. Behandlung: bei Ablehnung durch Patient Dauerhafte Wohnortverlegung o Bei Vorsorgevollmacht nur bei Verlegung ins Ausland Vermögensangelegenheiten, wenn außerordentlicher Wirtschaftsbetrieb Geldanlagen: 215 bis 224 ABGB
10 Gerichtliche Kontrolle Jährlicher Lebenssituationsbericht Kontakte, Wohnsituation, geistiges und körperliches Befinden Gesetzte und geplante Maßnahmen Berichtspflicht kann reduziert werden Vermögensbericht Nicht bei Vorsorgevollmacht
11 Gewählte Erwachsenenvertretung: neu 264 ff ABGB Vorsorgevollmacht light : Vereinbarung Reduzierte Entscheidungsfähigkeit reicht Nur nahestehende Person Beschränkung auf Co-Decision + Genehmigungsvorbehalt möglich Wirksamwerden setzt Registrierung im ÖZVV voraus Ärztliches Zeugnis Errichtung wie Vorsorgevollmacht Erwachsenenschutzverein, RA, N
12 Gesetzliche Erwachsenenvertretung Früher: Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger Erweitert um Geschwister, Nichten und Neffen + frei wählbare Person (Verfügung) Alle Partner, (Groß)Eltern, (Enkel)Kinder Umfang: alles 268 ff ABGB Wirksamwerden setzt Registrierung im ÖZVV voraus Ärztliches Zeugnis Belehrung + Dokumentation Automatische Beendigung nach 3 Jahren
13 Erwachsenenschutzvereine Früher: Sachwaltervereine Drehscheibe der Rechtsfürsorge Aufgaben: Erwachsenenvertretungen Beratung Clearing-Verfahren Errichtung von Vorsorgevollmachten und gewählten Erwachsenenvertretungen Registrierungen im ÖZVV
14 Kosten: 4e ErwSchVG Der Verein hat der betroffenen Person, soweit dadurch die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse nicht gefährdet wird, für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht den Betrag von 75 Euro, für die Registrierung einer Vorsorgevollmacht den Betrag von 10 Euro, für die Registrierung des Eintritts des Vorsorgefalls bei einer Vorsorgevollmacht den Betrag von 10 Euro, für die Errichtung einer Erwachsenenvertreter-Verfügung oder einer Vereinbarung über die gewählte Erwachsenenvertretung den Betrag von 50 Euro, für die Registrierung einer Erwachsenenvertreter-Verfügung oder einer Vereinbarung über die gewählte Erwachsenenvertretung den Betrag von 10 Euro, für die Registrierung einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung den Betrag von 50 Euro und für die Vornahme eines Hausbesuchs im Zuge einer der in den Z 1 bis 6 genannten Handlungen einen Zuschlag von 25 Euro, jeweils zzgl Barauslagen für die Registrierung in Rechnung zu stellen.
15 Clearing außergerichtliche Abklärung Unterstützungsbedürfnis und Möglichkeiten Psychosoziale Bedürfnisse Unterstützung zur Selbstbestimmung - Inklusion Alternativen inkl. andere Formen der Vertretung (Vorsorgevollmacht, gewählte Vertretung) Modellversuch seit % Einstellungen von Verfahren In 40 % werden Alternativen gefunden
16 Notare und Rechtsanwälte Übernahmepflicht bleibt Liste der besonders qualifizierten RAs und N + Kandidaten Auch Berufskandidaten
17 Danke für die Aufmerksamkeit
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