Grundsätze zur Durchführung und Finanzierung von Ordnungsmnaßnahmen geringen Umfangs - B 4.3 - Stadt Zehdenick



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Transkript:

Grundsätze der Stadt Zehdenick zur Durchführung und Finanzierung von Ordnungsmaßnahmen geringen Umfangs im Sanierungsgebiet Stadtzentrum gemäß B 4.3 der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung Freilegung von Grundstücken Notsicherungsmaßnahmen / Bestandsicherungsmaßnahmen an Gebäuden Grunderwerb Die Stadt Zehdenick unterstützt Maßnahmen ihrer Bürger, die eine Verbesserung der Wohnumgebung zum Ziel haben. Dafür stellt die Kommune mit Hilfe des Landes Haushaltsmittel zur Verfügung, in deren Rahmen sie verlorene Zuschüsse nach den im Folgenden bestimmten Kriterien vergibt. Bei der Planung gewährt die Stadt kostenlos fachliche Unterstützung. Grundlage sind die Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung des Landes Brandenburg sowie das Rundschreiben 53/04/2001 des Landesamtes für Bauen, Verkehr und Straßenwesen vom 30.5.2001. Der Förderzeitraum erstreckt sich auf den Zeitraum der Gültigkeit der Förderrichtlinie 1999 zur Stadterneuerung. Die Kommunalen Grundsätze für Ordnungsmaßnahmen treten mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in Kraft. 1. Förderbedingungen Das Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet Stadtzentrum Zehdenick. Die vorgesehene Freilegungsmaßnahme oder der Erhalt des zur Notsicherung vorgesehenen Gebäudes entsprechen den Zielen der Sanierung, den Inhalten der Erhaltungssatzung sowie den Festlegungen des Neuordnungskonzeptes für das Sanierungsgebiet Stadtzentrum Zehdenick. Mit dem Bauamt der Stadt ist für die freigelegte Fläche ein konkretes Gestaltungskonzept abzustimmen. Die freigelegten Flächen sind gemäß Abstimmung mit der Stadt Zehdenick zu gestalten und über einen Zeitraum von 10 Jahren in einem dem beabsichtigten Zweck entsprechenden Zustand zu halten. Zuwendungsfähig sind Notsicherungsmaßnahmen nur für Gebäude im Treuhand- bzw. Sondervermögen und bei Härtefällen im Sinne des 181 Abs. 3 BauGB sowie bei Gebäuden mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen. Bei unverschuldeten Nichterfüllen der Instandsetzungspflichten im Sinne des 181 bs. 3 BauGB erklärt die Kommune, dass der Eigentümer aufgrund seiner Vermögenssituation nicht in der Lage war, der Instandsetzung des Gebäudes nachzukommen. Generell sind nur Verlorene Sicherungsmaßnahmen förderfähig. Es handelt sich hierbei um Aufwendungen, die ausschließlich der Sicherung des baulichen Zustandes dienen, d. h. zu keiner Wertsteigerung der Liegenschaft beitragen. Bei Nichtbeachtung der genannten Bedingungen sind die Mittel an die Stadt zurückzuzahlen. Für den Fall eines Wechsels im Eigentum hat der Eigentümer den Rechtsnachfolger zu verpflichten, die ihm gegenüber der Gemeinde im Ordnungsmaßnahmevertrag bzw. Bewilligungsbescheid obliegenden Verpflichtungen zu übernehmen. 2. Fördergegenstand 1

2.1 Freilegung von Grundstücken und Notsicherungsmaßnahmen Gefördert wird die Beseitigung von baulichen Anlagen und Bauteilen, sofern diese ortsbildstörend sind bzw. die Entwicklung und gestalterische sowie funktionale Aufwertung von Hofräumen behindern. Weiterhin werden Maßnahmen zur Notsicherung an Gebäuden gefördert, sofern diese nicht als Instandsetzung im Sinne der Fördergegenstände B 3.2 (Hüllenförderung) bzw. B 9 (Kleinteilige Maßnahmen) zu werten sind. 2.2 Bodenordnungsmaßnahmen und kommunaler Grunderwerb Gefördert wird der kommunale Grunderwerb durch die Stadt Zehdenick. Voraussetzung für den Grunderwerb ist die Lage im Sanierungsgebiet sowie die kommunale oder öffentliche Nutzung auf der Grundlage der beschlossenen Sanierungsziele der Stadt. Beim Grunderwerb sind die einschlägigen Regelungen der Förderrichtlinie 99 vom 12.02.1999 gemäß 4.5 zu beachten. Auf die Erforderlichkeit eines Verkehrswertgutachtens wird hingewiesen. Annerkennbar sind auch die Kosten zur Übernahme von Grundstücken oder der Entziehung des Eigentums auf Verlangen des Eigentümers gemäß 40 Abs. 2; 42 Abs. 9; 43; 145 Abs. 5; 173 Abs.2; 176 Abs. 4; 179 Abs.3 BauGB sowie die Enteignung nach 85 122 BauGB. Im Zusammenhang mit Umlegungsverfahren ist der kommunale Grunderwerb nicht als Ordnungsmaßnahme geringen Umfangs zu werten. 3. Antragberechtigte Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter im Einverständnis mit dem Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten. Beim kommunalen Grunderwerb erfolgt die Antragstellung durch das zuständige Fachamt der Stadt und ist durch eine Stellungnahme des Sanierungsträgers zu ergänzen. Es besteht kein Anspruch auf Fördermittel. 4. Beratung Die Antragsberechtigten können sich in Fragen der Gestaltung und Finanzierung bei der Stadt Zehdenick oder einem von der Kommune Beauftragten kostenlos beraten lassen. 5. Höhe der Zuwendung 5.1 Freilegung von Grundstücken und Notsicherungsmaßnahmen Die Höhe der Zuwendung beträgt 100 v. H. der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. Als Kostenobergrenze werden festgelegt: 2

Grundsätze zur Durchführung und Finanzierung von Ordnungsmnaßnahmen geringen Umfangs - B 4.3 - Stadt Zehdenick bei Freilegung von Grundstücken: in B- Plangebieten : 25.000,00 in Gebieten mit städtebaulichem Rahmenplan: 15.300,00 bei Notsicherungsmaßnahmen an Gebäuden: Als Kostenobergrenze werden 50,00 G BAIJCAIAJ J D?DIJA I A@?D # pro Objekt. 5.2 Bodenordnungsmaßnahmen und kommunaler Grunderwerb Die Förderung des Grunderwerbs durch die Stadt erfolgt durch Gewährung von Zuwendungen in Höhe der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch in B-Plan-Gebieten des Sanierungsgebietes: 25.500,00 in Gebieten mit städtebaulichem Rahmenplan: 15.300,00 6. Antragstellung Formgebundene Anträge auf Zuwendungen sind beim Fachbereich Ordnung und Bauen der Stadt Zehdenick zu stellen. 6.1 Freilegung von Grundstücken und Notsicherungsmaßnahmen Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: ein Foto des derzeitigen Zustandes und eine Darstellung der Planung für die betroffene Fläche bzw. eine Aussage über den weiteren Umgang des zu sichernden Gebäudes. mindestens drei qualifizierte Kostenangebote von regionalen Unternehmen zur Ausführung der geplanten Maßnahme mit der Stadt abgestimmtes konkretes, grundstücks- und gebäudebezogenes Gestaltungskonzept Bankverbindung 6.2 Bodenordnungsmaßnahmen und kommunaler Grunderwerb Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: formloser Antrag mit Begründung durch das zuständige Fachamt Lagepan, Katasterauszug, Bestandsbeschreibung, Fotos Kaufpreisermittlung, Verkehrswertgutachten (wenn erforderlich) und notwendige Kostenzusammenstellung Stellungnahme des Sanierungsträgers 3

7. Bewilligung Durch die Stadt Zehdenick oder einen von ihr Beauftragten erfolgt die Baufachliche Prüfung der Anträge. Anerkannt werden können bei einer Freilegung nur die sanierungsbedingten und unmittelbaren Abbruchkosten bzw. die freimachungsbedingten Aufwendungen oder im Fall einer Notsicherung die verlorenen Kosten. Im Ergebnis der Baufachlichen Prüfung werden die Anträge vom Bauamt der Stadt nach der Empfehlung des Sanierungsbeauftragten bewilligt. Der Bewilligungsbescheid legt die Auflagen zur Durchführung der Maßnahme und zur Sicherung des Verwendungszweckes fest. Die Bewilligung ersetzt nicht andere notwendige Genehmigungen. 8. Durchführung Bei Ordnungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken ist ein Ordnungsmaßnahmevertrag zwischen dem Antragsteller und der Stadt zu vereinbaren und abzuschließen. Die Maßnahme ist unverzüglich nach der Bewilligung zu beginnen und bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin abzuschließen. Die Ergebnisse sind durch Fotos zu dokumentieren. Vor Bewilligung begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig. 4

9. Auszahlung Der Antragsteller hat innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 31.01. des folgenden Bewilligungsjahres, der Stadt Zehdenick einen Nachweis über die entstandenen Kosten vorzulegen und die Originalrechnungen und sonstigen Ausgabebelege beizufügen. Nach Überprüfung der Nachweise und deren Anerkennung wird die sich daraus ergebende Zuwendung umgehend ausgezahlt. Die Zuwendung wird nur ausgezahlt, wenn die Maßnahme entsprechend des Ordnungsmaßnahmevertrages durchgeführt worden ist oder Abänderungen vorher schriftlich mit der bewilligenden Stelle abgestimmt worden sind. 10. Widerrufsmöglichkeiten Im Falle des Verstoßes gegen die Auflagen und Festlegungen des Ordnungsmaßnahmevertrages oder aufgrund falscher Angaben durch den Zuwendungsempfänger wird die Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde, auch nach Auszahlung der Zuwendung, widerrufen. Zu Unrecht ausgezahlte Beträge werden mit dem Widerruf der Bewilligung zur Rückzahlung fällig und sind vom Zeitpunkt der Auszahlung an mit jährlich 3 v.h. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. 11. Inkrafttreten Die Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Anlagen 1 bis 4 sind Bestandteil dieser Richtlinie. Zehdenick, den.. Dahlenburg Bürgermeister. Hass Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Stadt Zehdenick 5

Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick Anlage 1 ANTRAG Antrag Stadt Zehdenick auf kommunale Förderung: Falkenthaler Chaussee 1 Ordnungsmaßnahme / kommunaler Grunderwerb 16792 Zehdenick Antrags-Nr. Antragsteller Fördermaßnahme Name Ordnungsmaßnahme Straße/ Nr. Straße/ Nr. PLZ/ Ort Stadtverwaltung / Liegenschaftsamt Kommunaler Grunderwerb der Stadt: Denkmal ja Ordnungsmaßnahme nein Baujahr Beantragte Kosten (inkl. 16% Mwst) 1 Maßnahmen an Gebäuden 2 Maßnahmen auf privaten Freiflächen 3 Höhe des Grunderwerbs inkl. Nebenkosten Gesamt (brutto) Verpflichtungserklärung Ich versichere / wir versichern, daß die genannten Baumaßnahmen noch nicht ausgeführt sind und mit ihrer Durchführung vor Antragstellung nicht begonnen wurde. Ein vorgezogener Baubeginn wird nicht beantragt. Mir / uns ist bekannt, daß Fördermittel grundsätzlich erst nach Abschluß der Maßnahme und nach Prüfung der Schlußrechnung ausgezahlt werden. Ich versichere / wir versichern, daß ich / wir für die oben beantragte Maßnahme keine sonstigen Fördermittel aus anderen Programmen beantragt bzw. erhalten haben. Mir / uns ist bekannt, daß auf die anerkannten förderfähigen Kosten keine Modernisierungsumlagen erhoben werden dürfen. Ich versichere / wir versichern, daß die dem abgestimmten konkreten, gebäude- und grundstücksbezogenen Gestaltungskonzept zugestimmt wird und Grundlage für alle weiteren Maßnahmen am Gebäude und auf dem Grundstück sind. 6

Zehdenick, den Zehdenick, den Unterschrift (Antragsteller) Unterschrift (Eigentümer) 7

Stadt Zehdenick Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick Anlage 2 BEARBEITUNG Kommunale Förderung: Ordnungsmaßnahme / kommunaler Grunderwerb Förderobjekt Antrags-Nr. Antragsteller Beratung Datum Beratungs- und Ortstermin Empfehlung Maßnahme Förderfähige Kosten Förderung 1 Maßnahmen an Gebäuden 2 Maßnahmen auf privaten Freiflächen 3 Grunderwerb Summe (incl. Mwst.) Farbliche und gestalterische Ausführungsempfehlungen : Das Bauamt Bestätigt die o.a. Empfehlungen des Sanierungsträgers Stellt den Antrag bis... zurück Entscheidet wie folgt: Zehdenick, den 8

Leiter Bauamt 9

Stadt Zehdenick Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick Anlage 3 BESCHEID Kommunale Förderung: Ordnungsmaßnahme / kommunaler Grunderwerb Förderobjekt Straße/Nr. Antrags-Nr. Antragssteller Bescheid Datum Ihr Antrag auf o.a. Förderung vom... Sehr geehrte(r) Die Stadt Zehdenick hat über Ihren o.g. Antrag wie folgt entschieden: Art der Maßnahme Förderfähige Kosten max. 7.500,00 Freilegung max. 50,00 G Grundstück max. 50 G Notsicherung von Nutzfläche max. 5.000,00 Gebäuden max. 7.500,00 Grundstück Kommunaler Grunderwerb: im B- Plan Gebiet max. 25.000,00 max. 15.300,00 im SG Förderbetrag/Zuschuß Mit der Baumaßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Sie ist spätestens bis zum 10

... abzuschließen und abzurechnen. Die in der Anlage beigefügten Auflagen sind Bestandteil des Bewilligungsbescheides Rechtsbehelfbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist in der Stadt Zehdenick im Bauamt Falkenthaler Chaussee 1-2 in 16792 Zehdenick schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Unterschrift Verteiler: Orginal an Antragsteller /Kopie an Bauamt / Kopie an BSG 11

Stadt Zehdenick Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick Anlage 4 ABNAHME UND AUSZAHLUNG Kommunale Förderung: Ordnungsmaßnahme / kommunaler Grunderwerb Förderobjekt Antragsteller Antrags Nr. Abnahmeprotokoll Bearbeiter Antragsteller / Vertreter Die beantragten Maßnahmen wurden ordnungsgemäß und fachgerecht durchgeführt Die beantragten Maßnahmen weisen folgende Mängel auf: Der Antragsteller wurde darauf hingewiesen, die Mängelbeseitigung vor Auszahlung der Fördermittel vornehmen zu lassen Datum Leiter Bauamt Unterschrift Antragsteller / Vertreter Auszahlung des Förderbetrages Beleg Rechnungsbetrag davon förderfähig Fördersatz Förderbetrag Nr. % Art der Maßnahme: 12

Auszahlung Wir empfehlen die Auszahlung der Fördermittel in Höhe von Datum Leiter Bauamt 13