. Verordnung über den Online-Zugriff auf die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter Vom 6. Dezember 005 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Verfassung vom 7. Mai 984 ) des Kantons Basel-Landschaft sowie a Absatz des Einführungsgesetzes vom 9. September 996 ) zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG), beschliesst: Online-Zugriff, Umfang Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erhalten die berechtigten Gerichtsund Verwaltungsbehörden einen Online-Zugriff auf die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter im Rahmen von Artikel 8a Absätze und 4 SchKG. Die Suche erfolgt nach Vorname und Name der Schuldnerschaft. Dieser Online-Zugriff umfasst die folgenden Angaben ohne zeitliche Einschränkung: a. Betreibungen: Gläubigerschaft, Gläubigervertretung, Forderung, Ergebnis, Restanz und Verlust sowie Status des Betreibungsverfahrens; b. Verlustscheine: Gläubigerschaft, Gläubigervertretung, Art des Verlustscheins, Verlustscheinsbetrag, Grund und Datum der Löschung des Verlustscheins; c. Konkurse: Die öffentlich publizierten Verfahrensschritte wie Datum Konkurseröffnung, Datum Konkursschluss usw. sowie die Konkursverlustschein-Summe. * Berechtigte Gerichts- und Verwaltungsbehörden Einen Online-Zugriff erhalten: a. das Amt für Migration; b. das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz: Wehrpflichtersatz; c. das Besondere Untersuchungsrichteramt; d. die Bezirksgerichte: Inkasso; e. * der Bereich Zivilrecht: Inkasso, Betreibungsämter, Erbschaftsämter, Konkursämter, Bürgerrechts- und Adoptionswesen; ) GS 9.76, SGS 00 ) GS.75, SGS
. f. das Generalsekretariat der Bau- und Umweltschutzdirektion: Inkasso, Wirtschaft und Finanzen, Zentrale Beschaffungsstelle; g. das Generalsekretariat der Finanz- und Kirchendirektion: Steuererlass; h. * das Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion: Inkasso, Pass- und Patentbüro, Straf- und Massnahmenvollzug; i. * das Generalsekretariat der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion: Inkasso; j. das Kantonales Amt für Gewerbe und Industrie: Arbeitnehmerschutz, Arbeitsvermittlung; k. das Kantonale Sozialamt: Verwandtenunterstützung, Unterhaltsbeiträge; l. das Kantonsgericht: Justizverwaltung, Inkasso; m. die Kantonsspitäler und die Kantonalen Psychiatrischen Dienste: Inkasso; n. die Polizei Basel-Landschaft; o. der Rechtsdienst des Regierungsrates; p. die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft: Ausgleichskasse; q. * die Staatsanwaltschaft; r. die Steuerverwaltung: Steuerbezug, Revisorat, Quellensteuer. s. * die Jugendanwaltschaft. Bewilligung und Modalitäten des Online-Datenbezugs Die Leitungsperson reicht einen unterzeichneten Antrag ein für diejenigen Personen, die den Online-Zugriff zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe benötigen. Der Bereich Zivilrecht bewilligt den Online-Zugriff auf die Betreibungs- und Konkursdaten und definiert das Suchschema. * Mit der Bewilligung des Online-Zugriffs werden Benutzungsrechte vergeben. 4 Zugriffskontrolle Der Bereich Zivilrecht überprüft stichprobenweise, ob der Online-Datenbezug bestimmungsgemäss erfolgt ist. * Zu Lasten der zugriffsberechtigten Gerichts- und Verwaltungsbehörden können externe Fachleute für die Kontrolle beigezogen werden. Bei Missbrauch kann der Online-Zugriff entzogen werden. 5 Rechtswirkungen der Online-Daten Die im Abrufverfahren bezogenen Daten der Betreibungs- und Konkursämter stellen nur ein Informationsmittel dar. Für die Richtigkeit dieser Daten wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.
. Rechtswirkung haben nur die von den Betreibungs- und Konkursämtern ausgestellten Registerauszüge. 6 In-Kraft-Treten Sobald die Genehmigung des Bundes vorliegt ), legt der Regierungsrat den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens fest ). ) Vom Bund genehmigt am. Januar 006. ) Vom Regierungsrat am 4. Januar 006 auf den. Februar 006 in Kraft gesetzt.
4. Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 06..005 0.0.006 Erlass Erstfassung GS 5.088 05.09.006 0..006 totalrevidiert GS 5.987.0.007 0.0.007 Abs. geändert GS 6.7.0.007 0.0.007 4 Abs. geändert GS 6.7 08..0 0.0.0 Abs., lit. e. geändert mit GS 7.68 08..0 0.0.0 Abs., lit. h. geändert mit GS 7.68 08..0 0.0.0 Abs., lit. i. geändert mit GS 7.68 08..0 0.0.0 Abs., lit. q. geändert mit GS 7.68 08..0 0.0.0 Abs., lit. s. eingefügt mit GS 7.68
5. Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 06..005 0.0.006 Erstfassung GS 5.088 05.09.006 0..006 totalrevidiert GS 5.987 Abs., lit. e. 08..0 0.0.0 geändert mit GS 7.68 Abs., lit. h. 08..0 0.0.0 geändert mit GS 7.68 Abs., lit. i. 08..0 0.0.0 geändert mit GS 7.68 Abs., lit. q. 08..0 0.0.0 geändert mit GS 7.68 Abs., lit. s. 08..0 0.0.0 eingefügt mit GS 7.68 Abs..0.007 0.0.007 geändert GS 6.7 4 Abs..0.007 0.0.007 geändert GS 6.7