Schulberatung zum Zwischenzeugnis 2006



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Transkript:

Schulberatung zum Zwischenzeugnis 2006 Inhalt Seite An die Eltern 2 Möglichkeiten in den verschiedenen Jahrgangsstufen des Gymnasiums 3 Höchstausbildungsdauer 3 Wiederholen einer Jahrgangsstufe 3 Freiwilliger Rücktritt 4 Überspringen einer Jahrgangsstufe 4 Vorrücken auf Probe 4 Nachprüfung 5 Besondere Prüfung 5 Wechsel an die Realschule 6 Wechsel an eine Wirtschaftsschule 8 Wechsel an die Hauptschule 9 Wechsel in eine berufliche Ausbildung 11 Wechsel an eine Fachoberschule 11 Das bayerische Schulsystem 14 Adressen einiger Schulen 16 1

Liebe Eltern, das kommende Zwischenzeugnis informiert Sie über den momentanen Leistungsstand Ihres Kindes. In der Regel kommen die Schülerinnen und Schüler gut mit den Anforderungen des Gymnasiums zurecht, sodass das Zeugnis die Eignung für diese Schullaufbahn bestätigt. Das Zwischenzeugnis kann aber auch ein Anlass sein, die schulische Laufbahn Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes neu zu überdenken und eventuell zu korrigieren. In diesem Fall soll diese Informationsbroschüre Ihnen helfen, diejenige Schulart zu wählen, in der Ihr Kind bei angemessener Anstrengung dauerhaft erfolgreich sein kann. Einige wichtige Möglichkeiten und Entscheidungskriterien sowie anstehende Termine werden Ihnen im Folgenden erläutert. Für Einzelberatungen stehen wir Ihnen in den Sprechstunden gern zur Verfügung, Beratungsgespräche außerhalb der Sprechstunden sind nach Absprache selbstverständlich möglich. Auch wenn kein Anlass zu einer Neuorientierung besteht, können Sie sich mit dieser Broschüre über unser Schulsystem informieren. Mit der Einführung des achtjährigen Gymnasiums (G8) sind zahlreiche Neuregelungen - auch für das G9 - in Kraft getreten. Bitte beachten Sie insbesondere die Ausführungen zu Höchstausbildungsdauer, Wiederholen einer Jahrgangsstufe, freiwilliger Rücktritt, Überspringen einer Jahrgangsstufe, Vorrücken auf Probe, Nachprüfung, Besondere Prüfung. Am Ende der Broschüre finden Sie eine Übersichtsgrafik zum bayerischen Schulsystem und einen Adressenteil von ausgewählten Schulen. Im Herbst erhielten Sie das Blatt Schulberatung in der Region auf einen Blick, auf dem Sie weitere Schuladressen und auch die Sprechzeiten der jeweiligen Beratungslehrer finden; diese Informationen können Sie auch auf der Seite der Schulberatung auf unserer Homepage nachschlagen (www.schyren-gymnasium.de). Hans-Günter Gessler Schulleiter Theresia Werther Beratungslehrerin 2

Möglichkeiten in den verschiedenen Jahrgangsstufen des Gymnasiums: Höchstausbildungsdauer Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (EUG) besagt, dass ein Schüler die reguläre Ausbildungszeit von neun Jahren am G9 unabhängig vom Alter um zwei Jahre überschreiten darf. Es ist also eine Verweildauer von bis zu elf Jahren (die sogenannte Höchstausbildungsdauer) am Gymnasium möglich. Im G8 beträgt die Höchstausbildungsdauer zehn Jahre. Wiederholen einer Jahrgangsstufe Bitte beachten Sie folgende Einschränkungen: 1. Dieselbe Jahrgangsstufe darf nur einmal wiederholt werden. (G8/G9) 2. Es dürfen nicht zwei aufeinander folgende Jahrgangsstufen wiederholt werden. (G8/G9) 3. In den Jahrgangsstufen 5 7 darf nur einmal wiederholt werden. (G8/G9) 4. In den Jahrgangsstufen 11 13 darf man höchstens vier Jahre verweilen. (G9) 5. Freiwilliges Wiederholen und freiwilliger Rücktritt werden auf die Höchstausbildungsdauer von elf Jahren (G9) bzw. zehn Jahren (G8) angerechnet. Für Wiederholer aus dem G9 ergeben sich spezifische Probleme, wenn sie im Wiederholungsjahr in das G8 eintreten, etwa durch den früheren Beginn der zweiten Fremdsprache oder des Faches Chemie. In diesen Fällen erhalten die Wiederholer eine Nachholfrist, in der sie die Lücken schließen können, die wegen eventueller Lehrplan- und Stundentafelunterschiede entstanden sind. Wenn die Eltern einen entsprechenden Antrag stellen, kann der Schüler beim Wechsel in das G8 auch die nächst niedrige Jahrgangsstufe wiederholen, also beispielsweise von Jahrgangsstufe 8 des G9 in die Jahrgangsstufe 7 des G8 wechseln. Dieses zusätzliche Jahr wird dann nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet. 3

Freiwilliger Rücktritt (6. bis 11. Jahrgangsstufe) Auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beim Direktorat kann ein Schüler spätestens eine Woche nach Aushändigung des Zwischenzeugnisses (also bis einschließlich 24.02.2006) freiwillig in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten. Dieser Schritt sollte nur nach Beratung mit den Fachlehrern und der Beratungslehrerin erfolgen. Ein Zurücktreten nach diesem Termin gilt als Pflichtwiederholung. Freiwilliges Wiederholen und Pflichtwiederholen dürfen zusammen nicht zur Überschreitung der Höchstausbildungsdauer von elf bzw. zehn Jahren führen. Bei freiwilligem Wiederholen sind die obigen Einschränkungen 2 und 3 außer Kraft. Überspringen einer Jahrgangsstufe (5. bis 10. Jahrgangsstufe) Besonders begabte Schüler der 5. bis 10. Jahrgangsstufe können auf Antrag eine Jahrgangsstufe überspringen. Dies ist am Schuljahresende, aber auch im Februar möglich. Voraussetzung hierfür ist ein positives Votum der Lehrerkonferenz zum Zwischenzeugnis. Dieses Votum wird ausgesprochen, wenn die Noten zum Zwischenzeugnis durchweg sehr gut bis gut sind und die pädagogisch-psychologischen Voraussetzungen aus Sicht der Lehrkräfte gegeben sind. In diesem Fall werden Sie schriftlich unterrichtet. Die Entscheidung, ob Ihr Kind auf Grund des Votums eine Jahrgangsstufe überspringt, liegt bei Ihnen. Je nach Begabungsschwerpunkt kann auch der Übertritt an ein anderes Gymnasium mit besonderer Förderung hochbegabter Schüler in Erwägung gezogen werden. Näheres dazu können Sie bei der Beratungslehrerin erfragen. Vorrücken auf Probe (5. bis 9. Jahrgangsstufe) Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die das Klassenziel nicht erreicht haben, können mit Zustimmung der Lehrerkonferenz auf Antrag der Eltern probeweise in die nächste Jahrgangsstufe vorrücken, wenn zu erwarten ist, dass die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden. Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember. Bei Nichtbestehen wechselt der Schüler in die vorherige Jahrgangsstufe zurück. Voraussetzungen: - Der Schüler hat zum ersten Mal das Klassenziel nicht erreicht. - Der Schüler hat im Jahreszeugnis höchstens zweimal Note 5 oder einmal Note 6 in den Vorrückungsfächern, dabei höchstens einmal Note 5 in einem Kernfach. Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer mit Ausnahme von Sport (5 11) und Musik (5 6). 4

Nachprüfung (6. bis 9. Jahrgangsstufe) Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9 können sich auf Antrag der Eltern gegen Ende der Sommerferien einer Nachprüfung unterziehen. Sie wird in allen Vorrückungsfächern, in denen die Noten schlechter als 4 sind, abgelegt und umfasst den Stoff des letzten Schuljahres. Bei höchstens einmal Note 5 gilt die Nachprüfung als bestanden und der Schüler kann in die nächste Jahrgangsstufe vorrücken. Voraussetzungen: - im Jahreszeugnis höchstens in drei Vorrückungsfächern eine schlechtere Note als 4 - in den Kernfächern höchstens zweimal die Note 5 oder einmal die Note 6 - keine Note 6 im Fach Deutsch - die Jahrgangsstufe wird nicht bereits wiederholt - noch keine Teilnahme an einer Nachprüfung in früheren Jahren Besondere Prüfung (10. Jahrgangsstufe) Die Besondere Prüfung wird im Zuständigkeitsbereich des Gymnasiums (früher der Realschule) durchgeführt. Die Aufgaben sind landeseinheitlich. Schüler der Jahrgangsstufe 10, denen im laufenden Schuljahr wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern das Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums nicht zuerkannt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben, können durch die Besondere Prüfung einen mittleren Schulabschluss erreichen. Dieser Abschluss ist der Mittleren Reife einer Realschule gleichgestellt, berechtigt aber nicht zum Besuch der 11. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums. (Der Abschluss beinhaltet also keine Oberstufenreife.) Unabhängig davon, in welchen Fächern die Noten 5 bzw. die Note 6 erzielt wurde, wird die Besondere Prüfung stets in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache schriftlich abgelegt. Grundlage ist jeweils der Lehrplan für die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums. Die Besondere Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindestens der Note 4 bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in einem anderen Fach dafür mindestens die Note 3 vorliegt. Die Besondere Prüfung kann nur in unmittelbarem Anschluss an den Besuch der 10. Jahrgangsstufe abgelegt werden. Schüler, die die Jahrgangsstufe 10 wiederholen und im Wiederholungsjahr die oben genannten Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, können auch dann nicht zugelassen werden, wenn sie im Vorjahr ein zulassungsfähiges Notenbild hatten und an der Besonderen Prüfung noch nicht teilgenommen haben. Eine Wiederholung der Besonderen Prüfung ist nur einmal und nur im Anschluss an den Besuch der 10. Jahrgangsstufe möglich. 5

Für die Fachoberschule angemeldete Schüler ohne Vorrückungserlaubnis in die 11. Jahrgangsstufe benötigen am Schuljahresende eine Bestätigung der Schule, dass sie an der Besonderen Prüfung teilnehmen werden. Diese wird auf Antrag der betroffenen Schüler vom Schyren-Gymnasium ausgestellt. Damit können sie bis zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Ende September vorläufig am Unterricht der Fachoberschule teilnehmen. Voraussetzung einer endgültigen Aufnahme in die Fachoberschule ist das Bestehen der Besonderen Prüfung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,33. Wechsel an die Realschule Die Realschule umfasst im vierstufigen Zug die Jahrgangsstufen 7 mit 10 und im sechsstufigen Zug die Jahrgangsstufen 5 mit 10. Ihr Bildungsangebot richtet sich an junge Menschen, die an theoretischen Fragen interessiert sind und zugleich praktische Fähigkeiten und Neigungen haben. Sie vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung, endet mit einer Abschlussprüfung und verleiht einen mittleren Schulabschluss. An der Realschule gibt es drei Ausbildungsrichtungen, die sog. Wahlpflichtfächergruppen. Sie setzen im vierstufigen Zug ab Jahrgangsstufe 8, im sechsstufigen Zug ab Jahrgangsstufe 7 verschiedene Schwerpunkte im Unterrichtsangebot. Folgende drei Wahlpflichtfächergruppen gibt es: Wahlpflichtfächergruppe I: Schwerpunkt: Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich. Verstärkter Unterricht in Mathematik und Physik. Hinzu kommt das Fach Technisches Zeichnen. Wahlpflichtfächergruppe II: Schwerpunkt: Wirtschaftlicher Bereich. Verstärkter Unterricht in Wirtschafts- und Rechtslehre, Rechnungswesen und Textverarbeitung mit Kurzschrift. Wahlpflichtgruppe III a: Schwerpunkt: 2. Fremdsprache Französisch Wahlpflichtfächergruppe III b: Verschiedene Schwerpunkte im musisch-gestaltenden, im hauswirtschaftlichen oder im sozialen Bereich entsprechend dem Angebot der Schule. 6

In der Regel erfolgt ein Wechsel in die Realschule zu Schuljahresbeginn. Ein Wechsel zum Halbjahr ist möglich; er sollte möglichst rasch an der Realschule angezeigt werden, da die Schüler den Vorrückungsbestimmungen der neuen Schulart in dieser Klasse unterliegen. Ob die ausgewählte neue Schule Ihr Kind aufnimmt, hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel von der noch vorhandenen Aufnahmekapazität. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme. Sie sollten daher rechtzeitig bei der neuen Schule anfragen und um ein Beratungsgespräch bitten. Die Realschule Pfaffenhofen umfasst im sechsstufigen Zug (R6) die Jahrgangsstufen 5, 6, 7 und 8. Die Jahrgangsstufen 9 und 10 zählen noch zur vierstufigen Realschule (R4). Der Wechsel in die gleiche Jahrgangsstufe sollte nur nach einem ausführlichen Gespräch mit dem Klassenleiter und den Beratungslehrern des Gymnasiums und der Realschule erfolgen. Ein schriftliches Gutachten ist am Schuljahresende dann erforderlich, wenn in eine Jahrgangsstufe der Realschule übergetreten wird, für die das Gymnasium den Eintritt versagt hat. Ein Wechsel ist rechtlich bis zur 10. Jahrgangsstufe möglich. Je höher die Jahrgangsstufe ist, umso mehr Stoff muss in der Realschule nachgeholt werden. Dies trifft besonders auf Profilfächer der verschiedenen Wahlpflichtfächergruppen zu, die ab der 8. bzw. 7. Jahrgangsstufe unterrichtet werden. Die Pfaffenhofener Realschule bietet die Richtungen I, II, III a und III b (Werken und Technisches Zeichnen) an. Wurde am Schyren-Gymnasium Französisch frühzeitig als Fremdsprache gewählt, ist ein Wechsel in den Zweig III a der Realschule auch noch in höheren Jahrgangsstufen gut möglich. Zu bedenken ist, dass die Höchstausbildungsdauer von sechs Jahren an der vierstufigen Realschule nicht überschritten werden darf. Die Höchstausbildungsdauer an der R6 beträgt acht Jahre. Dazu zählen auch die ab der 7. (R4) bzw. 5. (R6) Jahrgangsstufe am Gymnasium verbrachten Jahre. Für den Übertritt an die Realschule ist ein bestimmtes Höchstalter festgesetzt. Stichtag ist der 30.06. des betreffenden Jahres. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits 12 bzw. 15 Jahre alt ist, darf in der Regel nicht in die Jahrgangsstufe 5 (R6) bzw. 7 (R4) aufgenommen werden. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter. 7

Wechsel an eine Wirtschaftsschule Die Wirtschaftsschule schließt an die 6. oder 7. Klasse der Hauptschule an und vermittelt eine berufliche Grundbildung in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung. Neben der theoretischen Bildung ist in besonderem Umfang auch die praktische Anwendung der wirtschaftlichen Kenntnisse Bildungsziel, z.b. in schuleigenen Übungsfirmen. Der Abschluss kann nach zwei (9. 10. Jahrgangsstufe), drei (8. 10. Jahrgangsstufe) oder vier Jahren (7. 10. Jahrgangsstufe) erreicht werden. Am Ende der 10. Klasse findet eine Abschlussprüfung statt. Mit Bestehen erhält man das Zeugnis über den Wirtschaftsschulabschluss, der einem mittleren Schulabschluss entspricht. Bei einer nachfolgenden Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf wird der erfolgreiche Besuch der Wirtschaftsschule mit einem Jahr auf die Ausbildungszeit angerechnet. Es gibt zwei Ausbildungsrichtungen an der Wirtschaftsschule: Wahlpflichtfächergruppe H In dieser Gruppe wird die kaufmännische Grundbildung ( Handel ) besonders in den Fächern Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Textverarbeitung vertieft. Wahlpflichtfächergruppe M Neben den kaufmännischen Fächern umfasst der Unterricht auch Mathematik und Physik. Damit bereitet diese Ausbildungsrichtung besonders auf eine weitere schulische Ausbildung vor. Sie ist aber auch geeignet für Schüler, die einen kaufmännischen oder technischen Beruf anstreben. Diese Ausbildungsrichtung wird nur in der vierjährigen Form angeboten. Die Anmeldung für die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule kann mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 des Gymnasiums erfolgen. Im Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe werden bei nicht bestandener Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens Note 4 gefordert. Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule Ingolstadt werden zwischen 28.07. und 02.08.2006 entgegengenommen. Beachten Sie dabei, dass die örtlichen Anmeldetermine von der jeweiligen Schule festgelegt werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig an der jeweiligen Wirtschaftsschule. Für den Übertritt ist ein bestimmtes Höchstalter festgelegt. Wer am 1. 08. das 15. (vierstufige Form) bzw. das 16. Lebensjahr (dreistufige Form) überschritten hat, darf in der Regel nicht in die Eingangsklasse aufgenommen werden. Bitte beachten Sie: Zahlreiche Wirtschaftsschulen werden privat geführt und sind daher kostenpflichtig. 8

Wechsel an die Hauptschule Die Hauptschule ist wie die Realschule oder die Wirtschaftsschule eine weiterführende Schule, die vor allem praxisbezogenes Wissen und Können vermittelt. Sie hält ein differenziertes Angebot für leistungsfähigere wie auch für schwächere Schüler bereit. Für die leistungsfähigeren Schüler bietet die Hauptschule auch einen direkten Weg zum mittleren Schulabschluss (M-Klassen 7. 10. Jahrgangsstufe). Der mittlere Schulabschluss wird nach der 10. Jahrgangsstufe (M10) erreicht. Für die Schüler der 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums Zeigt sich, dass ein Schüler erhebliche Schwierigkeiten hat, das Klassenziel zu erreichen, ist eventuell auch eine Rückkehr an die Hauptschule zu überlegen. Wer spätestens eine Woche nach der Ausgabe des Zwischenzeugnisses aus dem Gymnasium austritt, gilt später nicht als Wiederholungsschüler es erfolgt also keine Anrechnung auf die Höchstausbildungsdauer des Gymnasiums und könnte, sofern er am 30.06.2006 noch keine 12 Jahre alt ist, im folgenden Schuljahr wieder in die 5. Klasse des Gymnasiums eintreten. Voraussetzung dafür ist allerdings ein erneutes Übertrittszeugnis von der Hauptschule (2,0 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik). Verbleibt der Schüler an der Hauptschule, so kann er bei einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis in die 6. Jahrgangsstufe einer Realschule (R6) übertreten. Ansonsten kann auch an der Hauptschule ein mittlerer Schulabschluss erworben werden. Für die Schüler der 7., 8., 9. und eventuell 10. Jahrgangsstufe Bei manchen Schülern dieser Jahrgangsstufen sollte überlegt werden, ob nicht ein Wechsel in die Hauptschule vorzuziehen ist, um dort den qualifizierenden Abschluss der Hauptschule ( QUALI ) oder den mittleren Schulabschluss abzulegen. Insbesondere ist dies zu überlegen, wenn schlechte Leistungen vorliegen und ein Wiederholen am Gymnasium nicht mehr möglich ist. Eine interne QUALI -Teilnahme als Schüler der Hauptschule bringt meistens ein besseres Ergebnis und eröffnet spezielle Bildungswege, wie zum Beispiel den Besuch der Besonderen 9. Klasse der Wirtschaftsschule oder den Besuch des Mittlere-Reife-Zuges an der Hauptschule (Pfaffenhofen bzw. Vohburg). Die Hauptschule Pfaffenhofen führt die Mittlere-Reife-Klassen M7 bis M10. Am Ende des Schuljahres entscheiden die Noten im Jahreszeugnis über einen möglichen Wechsel in eine M-Klasse, wobei zu bedenken ist, dass die Noten in den Fächern für die Hauptschule nicht zählen, die an der Hauptschule nicht unterrichtet werden. Das Vorrücken in eine M-Klasse ist dann möglich, wenn in den für die Hauptschule relevanten Fächern höchstens eine Note 5 vorhanden ist. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Beratungslehrerin, bzw. an der Hauptschule Pfaffenhofen. Wichtig: Die Rückkehr in die Hauptschule während eines Schuljahres erfolgt stets in die jeweilige Regelklasse der entsprechenden Jahrgangsstufe. 9

Beachten Sie am Schuljahresende: Da an der Hauptschule andere Vorrückungsbestimmungen als am Gymnasium gelten, kann ein Schüler des Gymnasiums ohne Vorrückungserlaubnis in der Regel die nächsthöhere Jahrgangsstufe der Hauptschule (Regelklasse) besuchen. Nehmen Sie in diesem Fall rechtzeitig Kontakt mit der Hauptschule Ihres Sprengels auf. Meldung zum Qualifizierenden Abschluss der Hauptschule ( QUALI ) als externer Teilnehmer des Gymnasiums: Bei Schülern der 9. Jahrgangsstufe, die bereits einmal wiederholen mussten und nun erneut schlechte Leistungen aufweisen, sodass ein Verbleib am Gymnasium fraglich ist, oder bei Schülern, für die das Bestehen der 9. oder 10. Klasse ungewiss ist und sie daher eine berufliche Bildung anstreben, stellt ein bestandener QUALI eine zusätzliche Sicherheit dar. Wichtig: Anmeldung zum QUALI bis spätestens 24.02.2006 (Manche Hauptschulen setzen einen früheren Termin!) Die Anmeldeformulare der Hauptschule Pfaffenhofen sind im Sekretariat des Schyren- Gymnasiums erhältlich; zusätzlich zur Anmeldung sind Ausweis und Zwischenzeugnis mitzubringen. Die landeseinheitliche Prüfung wird in Mathematik, Englisch, Wirtschafts- und Rechtslehre sowie in zwei fachpraktischen Fächern durchgeführt. Termin der QUALI -Prüfungen: ab 21.06.2006 Wichtig: Informationsveranstaltung für die externen Teilnehmer am QUALI aus Pfaffenhofen an der Hauptschule Pfaffenhofen am 04.04.2006, 13:30 Uhr Diese Veranstaltung sollte unbedingt besucht werden, hier werden alle noch offenen Fragen und der Ablauf der Prüfung besprochen. Bitte beachten Sie, dass eine spätere Anmeldung zum QUALI in der Regel nicht möglich ist. Sollte sich nach einer Anmeldung eine Teilnahme am QUALI erübrigen, ist eine Abmeldung möglich, die jedoch frühzeitig erfolgen muss. Das Schyren-Gymnasium bietet seit vielen Jahren einen freiwilligen QUALI -Steilkurs in den Fächern Mathematik (Frau Eppelein) und Wirtschafts- und Rechtslehre (Frau Rauscher) für interessierte Schüler an. Vorbedingung dazu ist die bereits erfolgte Anmeldung zur Prüfung. Der Erfolg des begleitenden Kurses war in den zurückliegenden Jahren sehr vielversprechend. Folgendes beinhaltet der Kurs: In einem ersten Treffen vor den Osterferien werden die Lernstrategien und die Formalia zum QUALI besprochen, bevor nach den Osterferien die fachlichen Vertiefungen in jeweils drei Doppelstunden am Nachmittag beginnen. Die Anmeldung zu diesem Kurs erfolgt beim ersten Treffen, das durch Rundschreiben bzw. Aushang bekannt gegeben wird. 10

Wechsel in eine berufliche Ausbildung nach der 9. oder 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums Die Schulpflicht beträgt in der Regel 12 Jahre, d.h. 9 Jahre Volksschulpflicht und 3 Jahre Berufsschulpflicht. Die Schulpflicht erlischt jedoch bei Erhalt eines mittleren Schulabschlusses. Mit bestandener 10. Jahrgangsstufe erhält man automatisch, also ohne weitere Prüfung, einen mittleren Schulabschluss. Wird das Gymnasium nach der 9. Jahrgangsstufe oder nach nicht bestandener 10. Jahrgangsstufe verlassen, so erhalten die betroffenen Schüler auf Antrag bei der zuständigen Hauptschule einen erfolgreichen Hauptschulabschluss zuerkannt. Durch die anschließende Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einer Berufsfachschule kann der mittlere Schulabschluss nachgeholt werden. Der QUALI ist neben der Berufsausbildung möglicher Bestandteil des Qualifizierenden beruflichen Bildungsabschlusses ( QUABI ), also eines mittleren Schulabschlusses. Mit dem QUALI erhält man diesen mittleren Schulabschluss, wenn in der praktischen Abschlussprüfung der Berufsausbildung eine Note von 2,5 oder besser erzielt wird. Weiter ist für den QUABI die Note 3 in der Englischprüfung des QUALI oder im Jahrgangszeugnis der 9. Jahrgangsstufe erforderlich. Eine Alternative dazu ist der mittlere Schulabschluss an der Berufsschule ( MBS ), bei dem neben der Note 3 in Englisch in der 9. Jahrgangsstufe ein Berufsschulabschluss mit 2,5 oder besser vorliegen muss. Mit den mittleren Schulabschlüssen QUABI und MBS und der durchlaufenen Berufsausbildung führt bei entsprechenden Eignungen und Interessen der folgende schulische Weg zur Hochschule bzw. Fachhochschule. So ist es etwa möglich, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung an die Berufsoberschule (BOS) zu wechseln, wo die fachgebundene Hochschulreife oder, mit dem Nachweis entsprechender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache, die allgemeine Hochschulreife erlangt werden kann. Wechsel an eine Fachoberschule (FOS) ab der 10. Jahrgangsstufe Ziel der Fachoberschule ist es, Schüler mit einem mittleren Schulabschluss innerhalb von zwei Schuljahren (Jahrgangsstufen 11 und 12) zur Fachhochschulreife zu führen, die zum Studium an Fachhochschulen berechtigt. Die FOS vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung. Die fachpraktische Ausbildung umfasst die Hälfte der Unterrichtszeit der 11. Jahrgangsstufe. Ab dem Schuljahr 2004/05 wurde als Schulversuch an ausgewählten Schulen das 13. Schuljahr eingeführt. Erfolgreiche Schüler der FOS können so in nur einem weiteren Jahr die fachgebundene oder auch die allgemeine Hochschulreife erwerben. 11

An der FOS werden fünf Ausbildungsrichtungen angeboten: Technik Wirtschaft Verwaltung und Rechtspflege Sozialwesen Agrarwirtschaft Gestaltung 12 Aufnahmevoraussetzungen für Schüler des Gymnasiums: Oberstufenreife, d.h. bestandene 10. Jahrgangsstufe, oder die erfolgreiche Teilnahme an der Besonderen Prüfung der 10. Jahrgangsstufe, wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ein Notendurchschnitt von mindestens 3,33 erzielt wurde. Schüler der 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums können nur zu Beginn des neuen Schuljahres nach rechtzeitiger Anmeldung in die FOS eintreten. Auch bei Wiederholungsverbot am Gymnasium können Schüler der 11. Jahrgangsstufe an die FOS wechseln; es besteht auch kein Altersparagraph. In die Ausbildungsrichtung Gestaltung kann nur aufgenommen werden, wer in einer unmittelbar vorausgehenden Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten nachweist. In je 120 Minuten sind zwei Arbeiten anzufertigen: eine Bleistiftzeichnung und nach Wahl eine Mal- oder eine plastische Arbeit. Die Themen werden von der Schule gestellt. Die Zeugnisnoten der bisher besuchten Schule sind in der Regel nicht ausschlaggebend. Erfahrungsgemäß legt etwa ein Drittel der Bewerber die Aufnahmeprüfung erfolgreich ab. Wichtig: Aufnahmeprüfung an den Fachoberschulen mit der Ausbildungsrichtung Gestaltung am 28.03.2006 An der FOS gilt das erste Schulhalbjahr als Probezeit. Diese ist nicht bestanden, wenn die Leistungen am Ende der Probezeit in einem Fach mit der Note 6 oder in zwei Fächern mit der Note 5 oder schlechter zu bewerten sind und keine Umstände vorliegen, die bessere Leistungen erwarten lassen. Die Misserfolgsquote lag bisher bei ca. 20%, gerechnet vom Eintritt bis zur Abschlussprüfung. Wichtig: Anmeldungen für die FOS für das Schuljahr 2006/07 werden in der Zeit vom 13. bis 24. März 2006 entgegengenommen. Minderjährige Schüler werden von den Erziehungsberechtigten angemeldet. Das Schyren-Gymnasium hält die Anmeldebogen der FOS Ingolstadt bereit. Durch Aushang am Beratungsbrett weist unsere Schule darauf hin, dass die Anmeldeformulare verfügbar sind. Anmeldeformulare anderer Fachoberschulen müssen direkt bei der jeweiligen Schule 12

Bei der Anmeldung sind vorzulegen: - die zum Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen notwendigen Zeugnisse im Original - Geburtsschein oder Geburtsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift - ein lückenloser Lebenslauf - ein amtliches Führungszeugnis bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch Können Unterlagen (z.b. Jahreszeugnis über die bestandene 10. Jahrgangsstufe = mittlerer Bildungsabschluss, siehe oben Besondere Prüfung ) nicht schon bei der Anmeldung vorgelegt werden, sind sie unverzüglich, spätestens eine Woche nach Beginn der Sommerferien, nachzureichen. Bei rechtzeitiger Anmeldung kann man davon ausgehen, dass die Aufnahme in die gewünschte Fachoberschule gewährleistet ist. Eine spätere Anmeldung führte in den letzten Jahren oft zur Abweisung von Bewerbern. Wichtig: Aus den genannten Gründen ist es daher ratsam, sich auch dann rechtzeitig anzumelden, wenn noch nicht endgültig entschieden ist, ob an die FOS gewechselt wird. Eine spätere Abmeldung ist immer möglich. Vorüberlegungen zum Besuch der FOS: Interessenten sollten sich genau fragen, für welche Ausbildungsrichtung sie die notwendigen Fähigkeiten und Neigungen haben, und sich eingehend informieren, welche Möglichkeiten und Perspektiven bestimmte Studiengänge und Berufe bieten. Bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und der Studienberatung der Fachhochschule sind hierzu wichtige Informationen zu erhalten. Beachten Sie bitte: Es ist zwar prinzipiell möglich, später an der Fachhochschule einen Studiengang einzuschlagen, der nicht der an der FOS besuchten Ausbildungsrichtung entspricht, dies ist aber oft mit Schwierigkeiten verbunden. In die Jahrgangsstufe 11 ist eine fachpraktische Ausbildung integriert, die in der Regel in Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung oder in karitativen Institutionen stattfindet. Sie ist ihrem Wesen nach eine in die Betriebe verlegte schulische Maßnahme. In der Ausbildungsrichtung Technik gibt es auch schulische Werkstätten, wenn betriebliche Ausbildungsstätten am Ort nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Die fachpraktische Ausbildung umfasst 16 bis 20 Zeitstunden wöchentlich und wird in Blockform erteilt. 13

A = Agrarwirtschaft AHR = Allgemeine Hochschulreife BFS = Berufsfachschule BGJ = Berufsgrundschuljahr BS = Berufsschule BVJ = Berufsvorbereitungsjahr EHA = Erfolgreicher Hauptschulabschluss FgHR = Fachgebundene Hochschulreife FHR = Fachhochschulreife FOS 13 = 13. Klasse der Fachoberschule G = Gestaltung H = Schwerpunkt bei wirtschaftskundlichen Fächern M = Schwerpunkt zusätzlich im math.-nat. Bereich MBS = Mittlerer Schulabschlussder Berufs(-fach-)schule 14

M-Klassen = Mittlere-Reife-Klassen der Hauptschule MSA = Mittlerer Schulabschluss MuG = Musisches Gymnasium NTG = Naturwissenschaftlich-technologisches Gymn. QuA = Qualifizierender Abchluss der Hauptschule Quabi = Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss S = Sozialwesen SG = Sprachliches Gymnasium T = Technik W = Wirtschaft WPG = Wahlpflichtfächergruppe WS 2 = Zweijährige Wirtschaftsschule WSG = Wirschafts- und sozialwissenschaftliches Gymnasium 15

Realschulen Fachoberschule Realschule Pfaffenhofen Niederscheyerer Straße 2 85276 Pfaffenhofen 08441-49930 Realschule Geisenfeld Fortsamtstraße 13 85290 Geisenfeld 08452-2660 Mädchenrealschule Weichs Freiherrnstraße 17 85258 Weichs 08136-930226 Knabenrealschule Schrobenhausen Georg-Leinfelder-Straße 18 86529 Schrobenhausen 08252-89590 Maria-Ward-Realschule Lenbachstraße 32 86529 Schrobenhausen 08252-2031 Realschule Indersdorf Marienplatz 7 85229 Markt Indersdorf 08136-8840 Fachoberschule Ingolstadt Oberer Graben 4 85049 Ingolstadt 0841-93840 Hauptschule Hauptschule Pfaffenhofen Kapellenweg 14 85276 Pfaffenhofen 08441-40150 Wirtschaftsschulen Private Wirtschaftsschule Ingolstadt Brückenkopf 1 Haus D 85051 Ingolstadt 0841-966910 Städtische Riemerschmid- Wirtschaftsschule Frauenstraße 19 80469 München 089-23322796 Berufsschule Berufsschule Pfaffenhofen Schleiferberg 12 85276 Pfaffenhofen 08441-49480 16