Erfahrungen einer Zertifizierungsstelle (ZS-Ex in PTB) äußere und interne Organisation Anerkennung von QM-Systemen beim Hersteller Erfahrungsaustausch zwischen den benannten Stellen Anforderungen an benannte Stellen aus Sicht der Hersteller Marktüberwachung Dr.-Ing. Hans Wehinger, 5. Mai 2004
Konformitätsbewertung nach RL 94/9/EG (ATEX) EU BMWA benennt Zertifizierungsstellen benannte Stelle ZLS akkreditiert Zertifizierungsstellen ZS-Ex ZS-Ex Zertifizierungsstelle für Explosionsschutz QS-Anerkennung durch Auditoren Produktprüfung im Prüflaboratorium Hersteller von Ex-Geräten
ZS-Ex Zertifizierungsstelle für Explosionsschutz Leitung: Dr. H. Wehinger, Stellvertreter FBL 3.4, 3.5, 3.6 Anerkennung von QM-Systemen nach RL 94/9/EG Zertifizierer: FBL 3.4, 3.7 AGL 3.42, 3.72, 3.73 Hr. Graube Ausstellung von Zertifikaten nach RL 94/9/EG (überwiegend EG-Baumusterprüfbescheinigungen für Geräte, Schutzsysteme u. Sicherheitseinrichtungen) Auditorenpool Organisation: Hr. Graube Druckfeste Kapselung Ölkapselung Dr. Klausmeyer Dr. Thedens, Völkel Ex-Motoren Motorschutz Installationstechnik Dr. Lienesch elektrostatische Handsprühgeräte, Geräte mit mechanischen Zündquellen Dr. Beyer Eigensicherheit Sandkapselung Vergusskapselung Überdruckkapselung Dr. Johannsmeyer Dr. Gerlach Krämer, Wilkens Flammendurchschlagsicherungen Flurförderzeuge Verbrennungsmotoren Dr. Förster Prüflaboratorium für Explosionsschutz Fachbereiche 3.4, 3.7
Auszug aus QMH ZS-Ex Die Mitglieder der Zertifizierungsstelle haben langjährige Erfahrung im Fachgebiet durch Forschung und Prüfung, sie sind national und international anerkannte Fachleute, die an der Gestaltung und Umsetzung der gesetzlichen und technischen Vorschriften im Explosionsschutz maßgeblich beteiligt sind.
Markteinführung, Inverkehrbringen gem. RL 94/9/EG Markteinführung, Inverkehrbringen gemäß RL 94/9/EG EG-Einzelprüfung durch NB, Anhang IX NB prüft Produkte Anhang V Kategorie 1 Geräte, Schutzsysteme Konformitätserklärung des Herstellers, Anhang X Kategorie 2 Geräte Geräte elektrisch nichtelektrisch Kategorie 3 Geräte Mittelung durch NB über Anerkennung des QS-Systems Produktion Anhang IV EG-Baumusterprüfbescheinigung Anhang III NB prüft Erfüllung der GSA Normenkonformität gem. EN oder ggf. nationale Normen Mitteilung durch NB über Anerkennung des QS-Systems Produkte Anhang VII Hersteller prüft Erfüllung der GSA ggf. Normenkonformität Anhang VIII Hersteller sendet Unterlagen an NB QM-System-Zertifikat und Zusatz-Audit oder richtlinienspez. Zertifizierung Hersteller dokumentiert Produkt, NB prüft Unterlagen und Baumuster QM-System-Zertifikat und Zusatz-Audit oder richtlinienspez. Zertifizierung Ex-Prüfung der Produkte beim Hersteller, NB verantwortlich Anhang VI NB = notified body benannte Stelle GSA = grundlegende Sicherheits- u. Gesundheitsanforderungen Anhang II
Verfahren zur QS-Systemzertifizierung Anerkennung des QS-Systems für Richtlinie 94/9/EG durch benannte Stelle Zusatz-Audit für produktspezifische und/oder richtlinienspezifische Aspekte An der QS-System-Zertifizierung ist ein -Auditor beteiligt Allgemeines QM- Zertifikat vorhanden nach DIN EN ISO 900x (Anhang IV und Anhang VII Ziffer 3.3)
Ex-NB Koordinierung der Benannten Stellen nach RL 94/9/EG Organisation durch EOTC Technisches Sekretariat VdTÜV Ziele: Forum für technische Diskussion auf hoher Ebene und Erfahrungsaustausch Anwendung und Auslegung der Normen vereinheitlichen Empfehlungen an CEN/CENELEC und an Kommission/ Ständigen Ausschuß erarbeiten Entscheidungen treffen und Klärungsbögen erarbeiten
Erfahrungsaustauschkreis EK 4 Explosionsschutz 10 Zertifizierungsstellen für RL 94/9/EG in Deutschland: BAM DMT DQS FSA IBExU PTB TÜV Nord TÜV Rheinland TÜV Produkt Service Zelm Ex
Muster einer EG-Baumusterprüfbescheinigung Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin (1) EG-Baumusterprüfbescheinigung (2) Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen - Richtlinie 94/9/EG (3) EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer PTB 04 ATEX 1234 (4) Gerät: (5) Hersteller: (6) Anschrift: (7) Die Bauart dieses Gerätes sowie die verschiedenen zulässigen Ausführungen sind in der Anlage und den darin aufgeführten Unterlagen zu dieser Baumusterprüfbescheinigung festgelegt. (8) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bescheinigt als benannte Stelle Nr. 0102 nach Artikel 9 der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 23. März 1994 (94/9/EG) die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für die Konzeption und den Bau von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Anhang II der Richtlinie. Die Ergebnisse der Prüfung sind in dem vertraulichen Prüfbericht PTB Ex... festgehalten. (9) Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen werden erfüllt durch Übereinstimmung mit EN 50014:1997 + A1 + A2 EN 50018:2000 EN 50019:2000 (10) Falls das Zeichen X hinter der Bescheinigungsnummer steht, wird auf besondere Bedingungen für die sichere Anwendung des Gerätes in der Anlage zu dieser Bescheinigung hingewiesen. (11) Diese EG-Baumusterprüfbescheinigung bezieht sich nur auf Konzeption und Prüfung des festgelegten Gerätes gemäß Richtlinie 94/9/EG. Weitere Anforderungen dieser Richtlinie gelten für die Herstellung und das Inverkehrbringen dieses Gerätes. Diese Anforderungen werden nicht durch diese Bescheinigung abgedeckt. (12) Die Kennzeichnung des Gerätes muß die folgenden Angaben enthalten: II 2 G EEx de IIC T6 Zertifizierungsstelle Explosionsschutz Braunschweig, 5. Mai 2004 Im Auftrag Dr.-Ing. H. Wehinger Direktor und Professor Seite 1/2 EG-Baumusterprüfbescheinigungen ohne Unterschrift und ohne Siegel haben keine Gültigkeit. Diese EG-Baumusterprüfbescheinigung darf nur unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Änderungen bedürfen der Genehmigung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesallee 100 38116 Braunschweig Deutschland
Muster einer EG-Baumusterprüfbescheinigung Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin 13) A n l a g e (14) EG-Baumusterprüfbescheinigung PTB 04 ATEX 1234 (15) Beschreibung des Gerätes (16) Prüfbericht PTB Ex... (17) Besondere Bedingungen (18) Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen Liste der nicht durch Normen abgedeckten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen und Maßnahmen zur Erfüllung. Prüfungen sind zu beschreiben. Anmerkung: (17) und (18) nur falls erforderlich Zertifizierungsstelle Explosionsschutz Braunschweig, 5. Mai 2004 Im Auftrag Dr.-Ing. H. Wehinger Direktor und Professor Seite 1/2 EG-Baumusterprüfbescheinigungen ohne Unterschrift und ohne Siegel haben keine Gültigkeit. Diese EG-Baumusterprüfbescheinigung darf nur unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Änderungen bedürfen der Genehmigung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesallee 100 38116 Braunschweig Deutschland
Muster einer QS-Mitteilung Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin (1) M i t t e i l u n g über die Anerkennung der Qualitätssicherung Produktion (2) Geräte oder Schutzsysteme oder Komponenten zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen - Richtlinie 94/9/EG (3) Mitteilungsnummer: PTB 04 ATEX Q020 (4) Produktgruppe(n): Elektronische Bausteine, Stromversorgungsgeräte Sensoren, Sicherheitsbarrieren jeweils in der bestimmenden Zündschutzarte "Eigensicherheit" Elektronische Bausteine in der bestimmenden Zündschutzart "Vergusskapselung" bzw. "Druckfeste Kapselung" Die benannte Stelle führt eine Liste der EG-Baumusterprüfbescheinigungen, für die diese Mitteilung gilt. (5) Antragsteller: Antragsteller GmbH Hauptstraße 1, 12345 Musterstadt, Deutschland (6) Hersteller: Hersteller GmbH Hauptstraße 1, 12345 Musterstadt, Deutschland (7) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), benannte Stelle Nr. 0102 für Anhang IV nach Artikel 9 der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften 94/9/EG vom 23. März 1994, teilt dem Antragsteller mit, daß der Hersteller ein Qualitätssicherungssystem für die Produktion unterhält, das dem Anhang IV dieser Richtlinie genügt. (8) Diese Mitteilung basiert auf dem vertraulichen Auditbericht Nr. 04-12345, ausgestellt am 5. Mai 2004. Die Mitteilung ist gültig bis 4. Mai 2007 und kann zurückgezogen werden, wenn der Hersteller die Anforderungen des Anhangs IV nicht mehr erfüllt. Die Ergebnisse der regelmäßigen Begutachtung des Qualitätssicherungssystems sind Bestandteil dieser Mitteilung. (9) Gemäß Artikel 10 (1) der Richtlinie 94/9/EG ist hinter der CE-Kennzeichnung die Kennummer 0102 der PTB als der benannten Stelle anzugeben, die in der Produktionsüberwachungsphase tätig wird. Zertifizierungsstelle Explosionsschutz Braunschweig, 5. Mai 2004 Im Auftrag Dr.-Ing. H. Wehinger Direktor und Professor Seite 1/1 Mitteilungen ohne Unterschrift und ohne Siegel haben keine Gültigkeit. Diese Mitteilung darf nur unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Änderungen bedürfen der Genehmigung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Bundesallee 100, 38116 Braunschweig, Deutschland
Lebensabschnitte eines Ex-Produktes Entwurf Design Produktion Inverkehrbringen Markt Montage Installation Betrieb Wartung Baumusterprüfung QM- Anerkennung Konformitätserklärung? bestehende sicherheitsgerichtete Maßnahmen?? Erstprüfung wiederkehrende Prüfungen Marktüberwachung