Personal Profile im Wandel Berufliche Zukunft des Rettungsfachpersonals aus Sicht des Roten Kreuzes.
Rettungsfachpersonal ist die Sammelbezeichnung für das nicht-ärztliche in Notfallrettung und Krankentransport eingesetzte Fachpersonal. Angehörige dieser Gruppe haben eine spezielle, notfallmedizinische Ausbildung durchlaufen, die sie für die Arbeit im Rettungsdienst qualifiziert. In einigen Bundesländern können Rettungsmittel zum Teil auch von Nicht-Fachpersonal besetzt werden, so dass Rettungsdienstpersonal nicht überall zwangsläufig auch Rettungsfachpersonal sein muss. Quelle: wikipedia.org
Rettungsfachpersonal Qualifikationen nach den Rettungsdienstgesetzen in Deutschland (fachlich) (gesundheitlich) (geeignete) Person? Sanitätshelfer? Rettungshelfer Rettungssanitäter Rettungsassistent Rettungsassistenten in der Ausbildung
Rettungshelfer : 260 h Ausbildung z. B. 80 h theoretische Ausbildung 80 h klinische Ausbildung 100 h Ausbildung in der Rettungswache
Rettungshelfer, 2015 Lernziele und Lerninhalte sind überprüft. Die Ausbildung ist an die Aufgaben angepasst. Bundeseinheitlich ist die Ausbildung nicht geregelt. Einsatzgebiet: Fahrer des KTW.
Rettungssanitäter : 520 h - Ausbildung 160 h theoretische Ausbildung 160 h klinische Ausbildung 160 h Ausbildung in der Rettungswache 40 h Abschlussprüfung
Rettungssanitäter, 2015 Die Bezeichnung Rettungssanitäter ist unverändert. Die Ausbildung sollte in allen Bundesländern einheitlich durchgeführt werden. Es sollte einheitliche Prüfungen, Fortbildungen und einheitliche Zugangsvoraussetzungen geben. Die Ausbildung ist an die Erfordernisse und an die Aufgaben angepasst.
Rettungsassistent 780 h theoretische Ausbildung 420 h klinische Ausbildung 90 h Ausbildung in der Rettungswache Staatliche Prüfung 1.600 h Ausbildung in der Rettungswache als RIP Abschlussgespräch Staatliche Anerkennung
Rettungsassistent nach 4 RettAssG, 2015 Der 18. Bundestag hätte in der Mitte der Amtszeit die Möglichkeit, das RettAssG zu verabschieden. Evtl. sind darin die Forderungen des Workshops 7 Jahre nach dem Rettungsassistentengesetz im Schloss Reißensburg berücksichtigt. Evtl. wird dabei der Gesetzesentwurf im Mainzer Gespräch oder die folgende Entwürfe realisiert.
Rettungsassistent nach 4 RettAssG, 2015 Evtl. gibt es europäische Standards für das Rettungsdienstpersonal. Das Gesetz könnte ein neues Lernziel mit drei Jahren Ausbildung, 1.200 h Unterricht, 800 h klinischer Ausbildung und 2.600 h praktischer Tätigkeit in einer Lehrrettungswache beinhalten. Die Anforderungen an die Schulen könnten dabei neu definiert werden. Eine Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen könnte Berücksichtigung finden.
Rettungsassistent nach 4 RettAssG, 2015 Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung. Jede Schule wird über eine ausreichende Zahl an Lehrrettungswachen und über genügend Ausbildungskliniken verfügen müssen. Das Einsatzgebiet der Auszubildenden wird in den Landesrettungsdienstgesetzen verankert sein. Lehrrettungswachen müssen mindestens 1.500 zeitkritische Einsätze und Notfalleinsätze pro Jahr haben.
Rettungsassistent nach 4 RettAssG, 2015 Die Kompetenzen werden mit Algorithmen für Notfallsituationen definiert sein. Die Mitarbeiter sollten trotz ruinösem Ausschreibungswettbewerb wirtschaftlich anerkannt sein. Die Verankerung des komplexen Hilfeleistungssystems bei der täglichen Arbeit ist realisiert.
Diverse Liftlehrgänge nach 8 RettAssG Rettungssanitäter Krankenschwester/ -pfleger Kinderkrankenschwester/ -pfleger Rettungsassistent Rettungsassistent Unteroffiziere mit Sanitätsprüfung Sanitätsbeamte des BGS Sanitätsdienst der Polizei Rettungsassistent
Rettungsassistent nach 8 RettAssG, 2015 Diese Ausbildungsformen wird es möglicherweise nicht mehr geben 1996 Ein Silberstreifen am Horizont
Fazit, 2015 Da es keine zuverlässigen Orakel gibt, wissen wir nicht sicher, wie die berufliche Zukunft des Rettungsfachpersonals sein wird. Die Notfallbilder Herz-Kreislauf, Atmung, Stoffwechsel und ZNS werden ansteigen. Die Notfallbilder Pädiatrie, Gynäkologie und Intoxikation werden zurückgehen.* Wir können uns vorstellen was die Gesellschaft für einen Rettungsdienst möchte, wissen aber nicht, ob dieser machbar und bezahlbar ist. Wir wissen aber auch welchen Anspruch das Rettungsfachpersonal hat und dafür werden wir uns einsetzen. *Aus der Zeitschrift RD, 6 2008, Personal im Rettungsdienst von H. Burkhardt, H. Behrendt u. Dr. phil. K. Runggaldier