Aktuelle Seminartermine 2015 Vergabe von Postdienstleistungen Der Wegfall des Postmonopols im Jahr 2008 und die Liberalisierung des Postmarktes haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass immer mehr Dienstleistungsunternehmen versuchen, sich dauerhaft auf dem deutschen Markt für Brief- und Paketbeförderung zu etablieren. Für öffentliche Auftraggeber stellt die Vergabe von Postdienstleistungen eine Herausforderung dar, denn aus Gründen des Wettbewerbs müssen die Vergabeunterlagen ein hohes Maß an Transparenz aufweisen. Dies bedingt, dass im Vorfeld der Vergabe Markterkundungen und ein Abgleich verschiedener Postbeförderungskonzepte bzw. Postbeförderungsbedingungen notwendig ist, um eine neutrale Vergabe durchführen zu können. Der öffentliche Auftraggeber muss überdies sicherstellen, dass der zukünftige Auftragnehmer über die notwendige Eignung verfügt. Dies gilt auch für dessen Nachunternehmer. Die Eignungsprüfung bedingt, dass der öffentliche Auftraggeber verschiedene Konzepte prüft. Hierzu gehören typischerweise Konzepte zur Transportlogistik (Fuhrpark, Verteilzentren etc.) und zur Qualitätssicherung, aus dem hervorgeht, wie auf Fehler- und Abweichungen im Betriebsablauf, falschen Empfängern, Rückläufern und nicht zustellbaren Sendungen reagiert wird. Weiter sind Konzepte typischerweise zu fordern, aus denen hervorgeht, auf welche Weise Auslastungsspitzen bei Abholung, Beförderung und Zustellung begegnet wird, um eine termingerechte Bearbeitung zu gewährleisten. Bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ist es üblich, dass mittels einer Bewertungsmatrix ausgewertet wird. Die regelmäßige erforderliche Losaufteilung bedingt, dass in einem Ausschreibungsverfahren für fast jedes Los eine eigene Bewertungsmatrix zum Einsatz kommt. Im Rahmen der Veranstaltung werden diese sowie weitere typische Problemfelder bei der Vergabe von Postdienstleistungen praxisgerecht aufbereitet, thematisiert und diskutiert. 27.01.2015, 10:00 bis 16:00 Uhr Jacob Scheffen, Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der VERISMO LEGAL Rechtsberatung GbR und der VERISMO LEGAL FortbildungsCentrum GbR, Berlin
Verlässlich abgesichert Die Vergabe von Versicherungsdienstleistungen nach der VOL/A Versicherungen können teuer sein, müssen es aber nicht. Mit der Beschaffung von Versicherungsdienstleistungen im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens können öffentliche Auftraggeber viel Geld einsparen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die bereits bestehenden Versicherungsverträge bereits in die Jahre gekommen sind. Jedoch nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch Aspekte des Risikomanagements sollten Veranlassung dazu geben, bestehende Versicherungsverträge zu prüfen und ggf. neu auszuschreiben. Insbesondere Änderungen an bestehenden Versicherungsverträgen können nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung leicht eine erneute Ausschreibungspflicht begründen. Wird dies bewusst oder unbewusst ignoriert, droht die Unwirksamkeit des Vertrages mit der Folge, dass im Schadensfall eine Regulierung ausbleibt. Die Vergabe von Versicherungsverträgen unterliegt zudem einigen Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Im Rahmen der Seminar-Veranstaltung werden die typischen Problemfelder und Fallstricke bei der Vergabe von Versicherungsdienstleistungen praxisgerecht aufbereitet, thematisiert und diskutiert. Das Seminar vermittelt somit die erforderlichen Kenntnisse für eine rechtssichere und erfolgreiche Durchführung von bzw. Beteiligung an Ausschreibungen von Versicherungsdienstleistungen. 17.02.2015, 10:00 bis 16:00 Uhr Jacob Scheffen, Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der VERISMO LEGAL Rechtsberatung GbR und der VERISMO LEGAL FortbildungsCentrum GbR, Berlin Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte Das Massengeschäft der Beschaffungsstellen findet unterhalb der Schwellenwerte statt und wird von Rechtsprechung und Literatur kaum wahrgenommen. Diesen verborgenen 90% bis 95 % aller Beschaffungsfälle widmet sich das vorstehende Seminar. Maßstab der Veranstaltung sollen Verständlichkeit und Praxisnähe sein. Mit zahlreichen Praxisbeispielen werden Sie durch die einzelnen Phasen des Vergabeverfahrens geleitet und erhalten dabei einen Überblick über rechtliche Anforderungen, Fallstricke sowie Rechtschutzmöglichkeiten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei bei der Frage, wann eine freihändige Vergabe zulässig ist, bei der Erläuterung des Ausschlusses vom Vergabeverfahren sowie der Erklärung verschiedener Wertungsmethoden sowie ihrer Verankerung in den Vergabeunterlagen und der Dokumentation. 24.02.2015, 10:00 bis 16:00 Uhr Prof. Dr. Christopher Zeiss, Professor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld), Lehrauftrag für Vergaberecht an der Universität Potsdam VOL/A-Seminar: Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen sowie der Formblätter gem. dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt Seit der umfassenden Reform des Vergaberechts und der damit einhergehenden Novellierung der VOL/A liegen zwischenzeitlich Erfahrungen in der Praxis mit den Neuregelungen bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen vor. Diese stehen im Mittelpunkt unserer Veranstaltung. Anhand praktischer Beispiele sowie aktueller Rechtsprechung werden Ihnen unsere im Vergaberecht erfahrenen Referenten die korrekte Anwendung der Vergabevorschriften nach der VOL/A aufzeigen, Erläuterungen zu den Neuerungen geben und Hinweise zu in der Praxis immer wiederkehrenden Problemen geben. Auch werden die Formulare, die gem. 5 des LVG LSA immer häufiger Anwendung zu finden haben, vorgestellt und ausführlich anhand von Beispielen erläutert. Referenten: 03.03.2015, 10:00 bis 16:00 Uhr Martin Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Magdeburg
Erstellen und Prüfung von EFB-Preis-Formblättern und deren praktische Anwendung für die Ausgleichsberechnung von Nachträgen Dieses Seminar gibt detaillierte Erläuterungen zum einfachen und schnellen Erstellen von EFB 221-223, deren Prüfung mit dem EFB-Preisspiegel sowie die praktische Nutzung der Ausgleichsberechnung von Nachträgen mit den Formblättern EFB-Preis. Für die Erstellung und Prüfung der EFB-Preis-Formblätter sind Zahlengefühl und kalkulatorische Grundkenntnisse von Vorteil. Zum Nachweis und der Beurteilung von Nachträgen sollte man wissen, wie kalkuliert wird. Die EFB-Preis Angaben dienen zur Aufklärung von Angebotsinhalten gem. 15 VOB/A und dem Prüfen und Werten von Nachträgen gem. 2 VOB/B. Das Seminar vermittelt zunächst verständliche Grundlagen zur Baukalkulation. Anschließend werden die Teilnehmer mit den inhaltlichen Aussagen des EFB-Preis vertraut gemacht. Es werden die logischen Beziehungen der einzelnen Angaben dargestellt. Zum Lesen und Interpretieren der EFB-Kalkulationsangaben wird das neue Instrument EFB-Preisspiegel vorgestellt. Bauauftragsbezogenen Kennzahlen offenbaren die Angebotsinhalte. Besonders werden die EFB-Preisangaben für die Ausgleichberechnung von Nachträgen dargelegt. Grundlage bilden die Formblätter und Anforderungen aus dem Vergabehandbuch (VHB) mit dem Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen (Anlage zur Richtlinie zu 2 VOB/B). 15.04.2015, 10:00 bis 16:00 Uhr Dr. Klaus Schiller, Geschäftsführer der Dr. Schiller & Partner GmbH-DynamischeBauDaten-, Dresden Vergaberecht für Fortgeschrittene Rahmenverträge, Preisgleitklauseln, Umgang mit Änderungen, unklaren Mengen und Optionen sowie die Abgrenzung von VOL/A- und VOF-Leistungen: Das Seminar widmet sich speziell diesen vergaberechtlichen Dauerbrennern und richtet sich daher insbesondere an erfahrene Beschaffungspraktiker. 06.05.2015, 10:00 bis 16:00 Uhr
Prof. Dr. Christopher Zeiss, Professor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld), Lehrauftrag für Vergaberecht an der Universität Potsdam Vergaberechtliche Entscheidungen nationale Gerichte, Vergabekammern, EuGH Durch die Entscheidungspraxis der Vergabekammern bzw. senate entwickelt sich das Vergaberecht ständig weiter. Maßgeblich hierfür ist nicht zuletzt auch die Rechtsprechung des EuGH. Dieses Seminar wird Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren und Ihnen praxisorientierte Hinweise für den Umgang mit neuen vergaberechtlichen Regelungen geben. Gleichzeitig bietet sich Ihnen die Möglichkeit, sich mit Experten und Kollegen auszutauschen. 09.06.2015, 10:00 bis 16:00 Uhr Jörg Wiedemann, Richter am Oberlandesgericht Naumburg, Vergabesenat Dauerbrenner im Ingenieur- und Architektenrecht praktische Probleme und wie man sie löst Das Ingenieur- und Architektenrecht unterliegt der ständigen Weiterentwicklung durch Rechtsprechung und Gesetzgebung. In der Praxis treten bei der Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung trotz dieses Wandels Standardprobleme auf. Ziel des Seminars ist es, für besonders wichtige Fallgruppen generell Verhaltensweisen und Regeln für die Vertragsgestaltung und abwicklung zu erläutern. Dabei werden die aktuelle Rechtsprechung und neue Vertragsmodelle erläutert. Neben der Objektplanung für Gebäude behandelt das Seminar auch die Leistungen für Ingenieurbauwerke sowie der Fach- und Sonderfachplaner. Die HOAI 2013 und die hierzu ergangene Rechtsprechung wird berücksichtigt.
22.06.2015, 10:00 bis 16:00 Uhr Ralf M. Leinenbach, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht, Justiziar der Ingenieurkammer Sachsen- Anhalt, Leinenbach Wirtschaftskanzlei, Magdeburg 4. Vergabekongress Sachsen-Anhalt Mit dieser Veranstaltung möchten wir an unsere erfolgreich durchgeführten drei Vergabekongresse in den letzten Jahren anknüpfen. Der 4. Vergabekongress Sachsen- Anhalt richtet sich an Vergabestellen, Beschaffungsämter, Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, Bietervertreter sowie Unternehmen, die an öffentlichen Aufträgen interessiert sind. Ausgewiesene Spezialisten werden zu aktuellen Themen im Vergaberecht Vorträge halten und mit den Teilnehmern in Diskussion treten. Einzelheiten folgen in Kürze. Referenten: 13.10.2015, 09:30 bis 16:00 Uhr Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK), Corrensstr. 3, 06466 Gatersleben verschiedene Teilnehmerentgelt*: 140,00 Wir weisen darauf hin, dass die Teilnehmerzahlen begrenzt sind. Weitere Informationen zu den Seminarinhalten finden Sie auf unserer Homepage www.sachsenanhalt.abst.de unter der Rubrik Seminare. Änderungen bei Terminen und Orten bleiben vorbehalten! * einschl. Seminarunterlagen und Pausenversorgung
Anmeldung bitte an die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt z. Hd. Frau Kersten E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de Fax: 0391/ 62 30-447 Telefon: 0391/ 62 30-446 Seminar/Thema: Ort: Datum: In der Seminargebühr sind bereits die Seminarunterlagen und die Pausenversorgung enthalten. Hiermit melde ich mich zu der o.g. Veranstaltung (bitte eintragen) an. Titel, Vorname und Name Anschrift für Rechnung/Teilnahmebestätigung Telefon E-Mail Ort, Datum Unterschrift Anmeldungen werden so zeitig wie möglich erbeten. Die Bestätigung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Die Teilnahmegebühr wird mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt.