Aktuelle Seminartermine

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1 Aktuelle Seminartermine Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte - nach der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Das Massengeschäft der Beschaffungsstellen findet unterhalb der Schwellenwerte statt und wurde trotzdem im Vergaberecht bisher eher stiefmütterlich behandelt. Dies ändert sich im Jahr Mit der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) gibt es nun ein ganz neues Regelwerk. Wesentliche Inhalte der neuen UVgO werden dargestellt. Im Seminar wird zudem auf wichtige Parallelen und Unterschiede zum bisherigen Recht besonders hingewiesen. Maßstab der Veranstaltung sollen dabei immer Verständlichkeit und Praxisnähe sein. Termine/Veranstaltungsort: , 10:00 bis 16:00 Uhr - ausgebucht , 10:00 bis 16:00 Uhr - ausgebucht , 10:00 bis 16:00 Uhr - ausgebucht , 10:00 bis 16:00 Uhr , 10:00 bis 16:00 Uhr Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstr. 25, Referent: Prof. Dr. Christopher Zeiss, Professor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld), Lehrauftrag für Vergaberecht an der Universität Potsdam

2 Die VOB/A 2016 für Neueinsteiger und Fortgeschrittene Grundlage für den Abschluss von Bauverträgen bildet nach wie vor die VOB. Als Regelwerk für eine rechtssichere Vergabe wendet sich die VOB/A in erster Linie an öffentliche Auftraggeber, aber auch an Planer. Im Seminar werden Grundlagen und Zusammenhänge behandelt und die wichtigsten Inhalte unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen praxisorientiert aufgezeigt und typische Problemfelder diskutiert. Termine/Veranstaltungsort: , 10:00 bis 16:00 Uhr , 10:00 bis 16:00 Uhr Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstr. 25, Referenten: Martin Richter, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Dipl.-Jur. Bernhard Fähnrich, Berater der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen Prüfbare Eckpunkte einer Reinigungsausschreibung, effiziente und nachvollziehbare Wertung von Angeboten Die Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen stellt sowohl Auftraggeber als auch Bieter immer wieder vor erhebliche vergaberechtliche Probleme. Unsere Referenten werden Ihnen in der Veranstaltung die erforderlichen Kenntnisse für eine rechtssichere und erfolgreiche Durchführung bzw. Beteiligung an Ausschreibungen von Reinigungsdienstleitungen näher bringen, Hilfestellungen für rechtssichere und effiziente Ausschreibungen geben und typische Problemfelder diskutieren.

3 , 10:00 bis 16:00 Uhr Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstr. 25, Referenten: Martin Richter, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Dipl.-Jur. Bernhard Fähnrich, Berater der Torsten Kohn, zertifizierter Sachverständiger im Gebäudereinigerhandwerk, Gebäudereinigermeister und Spezialist für Gebäudereinigungs-Management, Mitinhaber der Firma sarikohn, Berlin 270,00 brutto 240,00 brutto ab 2. Teilnehmer 5. Vergabekongress Sachsen-Anhalt Der 5. Vergabekongress Sachsen-Anhalt richtet sich an Vergabestellen und Bieter gleichermaßen. Spezialisten in Sachen Vergaberecht werden interessante Vorträge zu aktuellen vergaberechtlichen Themen halten und mit den Teilnehmern der Veranstaltung in Dialog treten , 10:00 bis 16:00 Uhr Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK), Corrensstr. 3, Stadt Seeland OT Gatersleben 150,00 brutto

4 Speziell für Auftraggeber: Beschaffungspraxis und Vergaberecht Tipps und Tricks zum neuen Unter- und Oberschwellenvergaberecht - Das Seminar folgt dem Ablauf einer Beschaffung über die Bedarfsermittlung und die Auswahl des Vergabeverfahrens, die Formulierung der Vergabeunterlagen bis zur Zuschlagsentscheidung. Dabei werden die wesentlichen Knackpunkte des Unter- und Oberschwellenvergaberechts aufgezeigt. Auf die neuen Rechtsgrundlagen wird ebenso eingegangen wie auf aktuelle Rechtsprechung , 10:00 bis 16:00 Uhr Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstr. 25, Referent: Prof. Dr. Christopher Zeiss, Professor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld), Lehrauftrag für Vergaberecht an der Universität Potsdam Vergaberecht für Bieter mit praktischen Auswirkungen der Vergaberechtsreformen 2016/17 Die öffentliche Hand ist mitunter ein schwieriger Kunde. Zunächst muss die Ausschreibung gefunden, dann müssen umfangreiche Unterlagen durchgearbeitet werden. Vorgaben sind häufig unverständlich aber darf ich überhaupt nachfragen? Wie erkenne ich Fehler des Auftraggebers? Wie vermeide ich eigene? Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot : Wie lese ich die Zuschlagskriterien richtig und gebe ein passgenaues Angebot ab? Wie wirken sich die Vergaberechtsreformen 2016/17 für den Bieter praktisch aus? , 10:00 bis 16:00 Uhr Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstr. 25, 39114

5 Referent: Prof. Dr. Christopher Zeiss, Professor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld), Lehrauftrag für Vergaberecht an der Universität Potsdam EU-Datenschutz-Grundverordnung: Grundlagen und nächste Schritte Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist am in Kraft getreten. Am , sprich nach einer kurzen Übergangszeit von 2 Jahren, ist die Verordnung bei Behörden und Unternehmen anzuwenden. Dies führt zu einigen Herausforderungen für behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte. Viele Prozesse müssen überprüft werden und es besteht Anpassungsbedarf. Es empfiehlt sich, sofort mit der Umsetzung der neuen rechtlichen Forderungen zu beginnen. Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Neuregelungen. Des Weiteren wird mit den Teilnehmern ein konkreter Ablaufplan besprochen, wie bis zum die gesetzlichen Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können. Auch die Frage, inwieweit die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung bereits jetzt die IT-Vergabe beeinflusst, ist ein wichtiges Thema der Veranstaltung , 10:00 bis 16:00 Uhr Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstr. 25, Referent: Thomas Feil, Rechtsanwalt und Geschäftsführer, Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht, Datenschutzbeauftragter TÜV, Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Hannover 230,00 brutto 200,00 brutto ab dem 2. Teilnehmer

6 Die Leistungsbeschreibung Herzstück der Ausschreibungsunterlagen praktische Tipps und Hinweise Eine eindeutige Leistungsbeschreibung ist das Herzstück eines jeden Vergabeverfahrens. Um den ausgeschriebenen Auftrag zu konkretisieren ist es erforderlich, entweder ein gegliedertes Leistungsverzeichnis, aus dem die Teilleistungen zu entnehmen sind oder ein Leistungsprogramm zu erstellen, aus welchem für die Bieter die Rahmenbedingungen ersichtlich sind. Ebenso müssen bei der Veröffentlichung einer Ausschreibungsunterlagen die Bewertungskriterien mit bekannt gegeben werden, um Widersprüche zu vermeiden. Eine klare Bewertungsmatrix ist unvermeidbar, damit eine eindeutige Vergleichbarkeit der eingehenden Angebote zu gewährleisten. In dem Seminar werden praktische Tipps für eine rechtssichere Erstellung der Leistungsbeschreibung gegeben und praxisnah typische Problemfelder dargestellt , 10:00 bis 16:00 Uhr Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstr. 25, Referenten: Martin Richter, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Dipl.-Jur. Bernhard Fähnrich, Berater der

7 Vergaberecht für Fördermittelempfänger Forschung, Daseinsvorsorge, Infrastruktur, Kunst und Tourismus viele Projekte sind ohne Fördermittel nicht mehr denkbar. Doch das Geld kommt nicht bedingungslos. Zu den Fördermitteln gehört typischerweise die Auflage, Vergaberecht zu beachten: Für viele Fördermittelempfänger ist dies mittlerweile ein gefährlicher undurchdringlicher Dschungel. Jeder Fehltritt des Fördermittelempfängers hat einen Preis. Und dieser Preis ist hoch! Beispielsweise kann ein Dokumentationsmangel oder der Verzicht auf die vergaberechtlich gebotene Aufteilung in Lose schon die Rückforderung von 25% der Fördersumme bedeuten. Die Wahl der falschen Verfahrensart oder eine unzureichende Begründung für die gewählte Verfahrensart führen zu Rückforderungen i.h.v. 50% - 100% der Fördersumme. Doch nicht genug damit: Der Rückzahlungsanspruch ist in erheblicher Höhe zu verzinsen. Zudem kann die Förderung zukünftiger Projekte gestrichen werden. Das Seminar soll Ihnen helfen, einen Weg durch den Dschungel zu finden , 10:00 bis 16:00 Uhr Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstr. 25, Referent: Prof. Dr. Christopher Zeiss, Professor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld), Lehrauftrag für Vergaberecht an der Universität Potsdam Vergabe von Rettungsdienstleistungen Beim Thema Vergabe von Rettungsdienstleistungen hat sich in den letzten Jahren viel getan: Es wurden zwischenzeitlich Konzessionen nach dem RettDG LSA 2012 vergeben und es ist Rechtsprechung speziell zu Auswahlverfahren im Land Sachsen-Anhalt ergangen. Eine umfassende Vergaberechtsreform in 2016 hat eine sog. Bereichsausnahme vom Vergaberecht für einige Leistungen im Rettungsdienst mit sich gebracht, wenn diese an Hilfsorganisationen vergeben werden. Außerdem ist die Vergabe von Konzessionen

8 nunmehr im Vergaberecht geregelt worden. Die Konzessionsvergabeverordnung enthält erstmals ausführlichere Regelungen zur Ausgestaltung der Vergabe. Ferner liegt ein Novellierungsentwurf für das Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt vor, der auch das Auswahlverfahren betrifft. Daher ist 2017 der richtige Zeitpunkt, um sich über diese umfassenden Neuerungen, die gewonnenen Erfahrungen aus der Praxis und die aktuelle Rechtsprechung zu informieren , 10:00 bis 16:00 Uhr Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstr. 25, Referenten: Dr. Natalie Hildebrandt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht, WMRC Rechtsanwälte Wichert und Partner mbb, Berlin Dr. Stefan Rude Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, WMRC Rechtsanwälte Wichert und Partner mbb IT-Sicherheit/Datenschutz und die IT-Vergabe Das IT-Sicherheitsgesetz und die EU-Datenschutz-Grundverordnung beeinflussen auch die Vergabe und Beschaffung von IT-Leistungen. Darüber hinaus ist mit der NIS-Richtlinie in 2018 zu erwarten, dass weitere Anforderungen an die IT-Sicherheit formuliert werden. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist ab dem anzuwenden. Alle Rahmenvereinbarungen und Beschaffungen, die über dieses Datum hinaus wirksam werden, müssen bereits heute die neuen gesetzlichen Regelungen mit im Blick haben. Auch die No-Spy-Regelungen in den EVB-IT-Verträgen sind ein deutliches Signal, dass IT- Sicherheit ein Thema bei IT-Vergaben ist.

9 Um teure Nachforderungen und vom Gesetzgeber erzwungene Vertragsänderungen zu vermeiden, empfiehlt es sich bereits jetzt, bei Ausschreibungen Anforderungen zur IT- Sicherheit und zum Datenschutz zu berücksichtigen , 10:00 bis 16:00 Uhr Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstr. 25, Referent: Thomas Feil, Rechtsanwalt und Geschäftsführer, Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht, Datenschutzbeauftragter TÜV, Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Hannover Änderungen bei Terminen und Orten bleiben vorbehalten! * einschl. Seminarunterlagen und Pausenversorgung

10 Anmeldung bitte an die Ansprechpartner: Silke Corozoglu Telefon: 0391/ Fax: 0391/ Seminar/Thema: Ort: Datum: In der Seminargebühr sind bereits die Seminarunterlagen und die Pausenversorgung enthalten. Hiermit melde ich mich zu der o.g. Veranstaltung (bitte eintragen) an. Titel, Vorname und Name Anschrift für Rechnung/Teilnahmebestätigung Telefon Ort, Datum Unterschrift Anmeldungen werden so zeitig wie möglich erbeten. Die Bestätigung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Die Teilnahmegebühr wird mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt.

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